Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
04.10.2015 um 01:57Dafür gibt es allerdings noch keine Gesetze, oder täusche ich mich da?canales schrieb:die Flüchtlinge hätten eh verteilt werden müssen...
Dafür gibt es allerdings noch keine Gesetze, oder täusche ich mich da?canales schrieb:die Flüchtlinge hätten eh verteilt werden müssen...
Dublin-Verfahrenhttp://www.bamf.de/DE/Migration/AsylFluechtlinge/Asylverfahren/Dublinverfahren/dublinverfahren-node.html (Archiv-Version vom 21.09.2015)
Im Dublinverfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrags zuständige Staat festgestellt. Damit wird sichergestellt, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedstaat inhaltlich geprüft wird.
Ablauf des Verfahrens
Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates ist mit dem Antragsteller vorab ein persönliches Gespräch zu führen. Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, stellt er ein Übernahmeersuchen/Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber Mitteilung in Form eines Bescheides.
Einfach mal konsequnt sein und nicht rumlaberncanales schrieb: aber um humanitäre Katastrophen zu verhindern dürfen auch mal Regeln gebrochen werden...
nein.Vote_against schrieb:Konsequente Anwedung des Dublin-Verfahren und fertig. Sollte das entsprechende Land dann Probleme bekommen, so hat es noch die Möglichkeit zur Verhinderrung von inneren Unruhen
wie man all die abgelehnten aus dem Land bekommen will.Gar nicht. Überleg mal: wenn du jeden Tag 10.000 Abgelehnte ausschaffen würdest, wärst du damit 1 Jahr beschäftigt und benötigtest dazu täglich ca 2.000 Busse. Derweil kommen aber immer neue herein.
Das GG verlangt dass ich religiöse Symbole achte?Der Koran ist kein "religiöses Symbol".
Nein, tut er nicht, denn selbst die umweltgerechte Entsorgung im Altpapier wäre dann bereits Blasphemie. Wohingegen die glaubensgerechte Entsorgung des Korans (Vergraben im Erdreich) wiederum mit unseren Umweltgesetzen kollidiert. Ich werde jedoch keine Verstöße gegen Umweltvorschriften akzeptieren, nur weil sich eine religiöse Gruppe "beleidigt" fühlen könnte. Freilich sollte der Koran nicht unbedingt ins Klo - aber wenn er im Altpapier landet, endet die Diskussion.lawine schrieb:zur Koran-ins-Klo-Geschichte: der sog Blasphemieparagraph könnte da durchaus greifen.