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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.689 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 13:46
Zitat von vincentvincent schrieb:Du behauptest quasi, dass es keinen Anstieg Anfang 2015 gab? Kamen alle Flüchtlinge plötzlich im September/Oktober? Nein, natürlich nicht.
Äh, nein. Ich behaupte das der Strom bereits vorher eingeläutet wurde und Merkels Einladung nur die Rechtfertigung für die unkontrollierte Schleusung bis München war Merkel aber dennoch nicht unschuldig an der Entwicklung war/ist.

Wie sagtest du doch gleich: "Lies einfach die Beiträge die ich schreibe."

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def ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 13:48
Zitat von emanonemanon schrieb:Mal abgesehen davon, dass in der Formulierung alle Asylbewerber über einen Kamm geschoren werden. Da muss über die Sinnhaftigkeit der Aussage wohl kein Wort mehr verloren werden.

Der Asylbewerber füllt nicht nur ein Zettelchen aus und die nächste Frage lautet "Wohin sollen wir ihnen das Geld überweisen".
Er muss ebenso alles vorlegen und, wenn er das nicht kann, sich einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter und, wenn nötig, einem Dolmetscher stellen, bei dem alle seine Behauptungen durch eine erlernte Nachfragetechnik auf Plausibilität geprüft werden.
Das bedeutet also, er wird erst alimentiert wenn alle Umstände zweifelsfrei geklärt wurden?

Damit setzt du bezüglich "Sinnhaftigkeit" natürlich absolute Maßstäbe... :palm:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 13:52
@def
Das bedeutet also, er wird erst alimentiert wenn alle Umstände zweifelsfrei geklärt worden?
Nein, natürlich nicht, man lässt die Leute verhungern bis der Antrag entschieden ist...also bisweilen frag ich mich wessen Geist hinter solchen Fragen steht...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 13:54
@canales

Also spielt es ja doch keine Rolle welche Angaben gemacht werden. Es ist schlicht wumpe für die Anwendung unseres Asylrechts ob der Gegenüber sich die Leistungen erschleicht oder nicht mit einer hohen Wahrscheinlichkeit wird man geduldet weil das BamF keine Möglichkeit hat, überhaupt nachzuprüfen was stimmt und was nicht.

Wir konnten erst vor wenigen Tagen erfahren, dass das BamF nicht mal offensichtliche Urkundenfälschung zur Anzeige bringt. Es wird einmal mehr mit zweierlei Maß gemessen und daran sieht man ganz gut, wessen Geistes Kind in D zur Zeit am Ruder ist.


Ich versteh das BamF da schon ein Stück weit, denn es stehen hunderte Anwälte bereit die sich mit Klagen gegen negativ Bescheide ein goldenes Näschen verdienen. Da überlegt man sich doch drei Mal ob man etwas anzeigt, was dann sowieso im Sande verläuft...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 13:55
@Abahatschi
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Man darf auch nicht vergessen dass Merkel vorher heftig in der Kritk war, weil sie das syrische Mädel zurück schicken wollte
palästinensisches Mädchen.....
nach der hefitgen Kritik an Merkel, die dem Mädchen sagte, dass sie nicht bleiben könne und deutschland nicht alle Menschen aufnehmen könne, änderte Merkel ihre Strategie.
Ähnlichkeiten zum Atomausstieg >(einmal hü, einmal hot) vor und nach Fukushimo sind rein zufällig ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 13:56
@lawine
Fukushima...1:1 LOL ;) :)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 13:58
@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:Der Asylbewerber füllt nicht nur ein Zettelchen aus und die nächste Frage lautet "Wohin sollen wir ihnen das Geld überweisen".
Er muss ebenso alles vorlegen und, wenn er das nicht kann, sich einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter und, wenn nötig, einem Dolmetscher stellen, bei dem alle seine Behauptungen durch eine erlernte Nachfragetechnik auf Plausibilität geprüft werden.
im vergangenen Jahr wurden die persönlichen Interviews für einen großen Teil der Flüchtlinge zeitweise ausgesetzt. es reichte, entsprechende Kreuzchen auf einem Bogen zu machen.
auch deshalb sind die zahlreichen falschen Pässe ein besonderes (sicherheits) Problem - es wurde nämlich nicht durchweg zweifelsfrei die Identität und Herkunft der Asylbegehrenden geklärt.

und das trotz der bekannten Ansage der dschihadistischen Terrormiliz IS, im Flüchtlingestrom Hunderte Terroristen nach Europa zu schleusen!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 14:02
@def
Also spielt es ja doch keine Rolle welche Angaben gemacht werden. Es ist schlicht wumpe für die Anwendung unseres Asylrechts ob der Gegenüber sich die Leistungen erschleicht oder nicht.

Wir konnten erst vor wenigen Tagen erfahren, dass das BamF nicht mal offensichtliche Urkundenfälschung zur Anzeige bringt. Es wird einmal mehr mit zweierlei Maß gemessen und daran sieht man ganz gut, wessen Geistes Kind in D zur Zeit am Ruder ist.
Genau, bis zur Prüfung und Entscheidung wird ihm ein Bett zugewiesen in der Erstaufnahme, er kann an den Mahlzeiten teilnehmen und erhält etwas Taschengeld.
Gibt auch die Möglichkeit bis zur Entscheidung eines ALG2-Antrages einen Vorschuss zu erhalten.

Was haben die Anzeigen oder Nichtanzeigen des Bamf mit den Entscheidungen über das Asylverfahren zu tun?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 14:05
Zitat von emanonemanon schrieb:Der Asylbewerber füllt nicht nur ein Zettelchen aus und die nächste Frage lautet "Wohin sollen wir ihnen das Geld überweisen".
Er muss ebenso alles vorlegen und, wenn er das nicht kann, sich einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter und, wenn nötig, einem Dolmetscher stellen, bei dem alle seine Behauptungen durch eine erlernte Nachfragetechnik auf Plausibilität geprüft werden.
Weils mir gerade einfällt noch ein Nachtrag dazu:

https://www.welt.de/wirtschaft/article149354382/Die-gefaehrlich-grosse-Macht-der-Asyl-Dolmetscher.html
Insider werfen der Behörde vor, „überhaupt keine Qualitätsstandards für Dolmetscher“ anzulegen. Dolmetschen für das BAMF ist ein heikles Thema, niemand möchte seinen Namen im Zusammenhang mit einem kritischen Zitat über die Behörde veröffentlicht sehen. Doch vor rund zwei Wochen bestätigte der Personalrat des BAMF diesen Vorwurf in einem Brandbrief. Darin hieß es, die Rechtsstaatlichkeit bei der Bearbeitung von Asylanträgen sei nicht mehr gegeben. Besonders die Rolle der Dolmetscher wurde als Schwachstelle des Systems eingestuft. „Letztlich wird diesen Dolmetschern alleine die Prüfung des Asylgesuchs ... überlassen.“

Denn demnach geben sich nach Schätzungen des Innenministeriums rund 30 Prozent der Asylsuchenden fälschlicherweise als Syrer aus. Offiziell erklärt das BAMF, diesem Missbrauch durch akribische Identitätsprüfungen entgegenzutreten. Der Personalrat hält jedoch dagegen. „Tatsächlich verzichtet das Bundesamt auf eine Identitätsüberprüfung.“ Syrer sei derzeit, wer sich „schriftlich im Rahmen einer Selbstauskunft als Syrer bezeichnet (im Fragebogen an der richtigen Stelle ein Kästchen ankreuzt) und der Dolmetscher (in der Regel weder vereidigt noch aus Syrien kommend) dies bestätigt“.



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12.10.2016 um 14:08
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Anzeigen oder Nichtanzeigen des Bamf mit den Entscheidungen über das Asylverfahren zu tun
gute Frage....

was macht den Unterschied, Straftaten anzuzeigen bzw nicht anzuzeigen?


natürlich wissen wir aus der GEschichte, dass es Flüchtenden beim Überlebenskampf hilfreich sein kann, auf gefälschte PApiere zurück zu greifen (Nazideutscchlands Juden konnten oftmals nur so ausreisen)

Aber: wenn bekannt ist, dass eine Terrororganisation massenhaft Pässe erbeutet hat und diese nutzt, um Terroristen zu schmuggeln, sollte man die Daten an die Sicherheitsbehörden weiterleiten. Auf jeden Fall.

bedeutet nicht,d ass ich für jeden Flüchtling mit falschem Pass eine (Freiehits)strafe befürworte oder kriminelle Energie unterstelle.

Die Unterschiedung zw "nützlich/straffrei" und sicherheitsrelevant/Straftat zu treffen, dafür halte ich die Bamf Mitarbeiter nicht in jedem Fall für ausreichend qualifiziert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 14:08
Zitat von canalescanales schrieb:Was haben die Anzeigen oder Nichtanzeigen des Bamf mit den Entscheidungen über das Asylverfahren zu tun?
Da Falschbeurkundung bei Bereicherungsabsicht nach § 271 (3) StGB mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bestraft werden eine ganze Menge...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 14:08
Deutschland ist ein Paradies - mit ungleichen Maßstäben und Anforderungen an allen Bewohner. Das geht doch nicht lange gut.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 14:36
@def
Zitat von defdef schrieb:Da Falschbeurkundung bei Bereicherungsabsicht nach § 271 (3) StGB mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bestraft werden eine ganze Menge...
Und wo siehst Du die Bereicherungsabsicht?
Hast Du ein Urteil wo dieses berücksichtigt wurde in so einem Fall?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 14:59
@canales

Was ist es denn für dich wenn sich jemand unter Angabe falscher Daten Leistungen erschleichen möchte?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 15:23
@def

Der Grund ist nicht das Erschleichen von Leistungen, sondern der Erhalt eines Aufenthalts...und so wird es auch jedes Gericht sehen. Der Erhalt von Grundsicherung gehört nun einmal nicht zur Bereicherung...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 15:37
Zitat von canalescanales schrieb:Der Grund ist nicht das Erschleichen von Leistungen, sondern der Erhalt eines Aufenthalts...und so wird es auch jedes Gericht sehen.
Ich korrigier dich mal: , sondern die Erschleichung eines Aufenthaltstitels.

Falls du es bereits aus den Augen verloren hast: Wir reden hier gerade über gefälschte Pässe. Jemand kauft einen falschen Pass um hier als Syrer durchzugehen... was ist es denn sonst, wenn nicht die Erschleichung nach dem AsylG?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 15:47
@def

Zunächst einmal wird geprüft weshalb die Papiere falsch sind und was damit bezweckt wird.
Wenn damit versucht wird eine falsche Nationalität vorzugeben und damit einen Aufenthalt, dann ist das strafbar und wird verfolgt.
Bei einem Großteil der gefälschten Papiere (ca, 70%) handelte es sich jedoch um Personen, die tatsächlich Staatsbürger dieses Landes waren. Da wird im Einzelfall geprüft, ob dies überhaupt relevant ist für den Asylantrag.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 15:51
@canales
Da gibt es nichts zu prüfen weshalb man fälscht, in Deutschland nennt man so ein Verbrechen Urkundenfälschung.

https://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht.
(4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 15:55
@Juvenile
Zitat von JuvenileJuvenile schrieb:Da gibt es nichts zu prüfen weshalb man fälscht, in Deutschland nennt man so ein Verbrechen Urkundenfälschung.
Natürlich wird das geprüft...in manchen Ländern erhälst Du keine Papiere um auszureisen, sei es weil Du Gegner des Regimes bist, oder weil die Behörden durch den Krieg nicht mehr existieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2016 um 16:03
@canales
Wenn ich mir einen gefälschten syrischen Pass als Beispielsweise Marokkaner kaufe und mich in Deutschland als Flüchtling melde, dann ist das auch noch Sozialbetrug. Aber das ist wiederum schuld des BAMF die nicht anständig kontrollieren oder die betruger einfach durchwinken. Sicherlich können Dokumente auf der Flucht verloren gehen aber, um dann festzustellen ob ein wirklicher Asylgrund vorliegt, gilt das genau zu prüfen. F


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