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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2017 um 15:19
@Bruderchorge
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Und unter Garantie wird niemand aus Deutschland abgeschoben, wenn bekannt ist, dass derjenige die Todesstrafe zu erwarten hat, das verstößt gegen Artikel 1 GG. Dann könnte die Person ja gleich hier exekutiert werden...
Daran scheitern wohl die wenigsten Abschiebungen...der Großteil eher daran, dass es keine Papiere gibt.
Und bei Straffälligkeit werden die Abschiebebemühungen erhöht, was ja auch richtig ist.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2017 um 15:41
@canales

Es ging mir darum dir das Prinzip der Duldung zu erklären ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2017 um 15:44
@Bruderchorge
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Es ging mir darum dir das Prinzip der Duldung zu erklären ;)
Na, das Prinzip ist mir durchaus bekannt...hab ja viel mit Flüchtlingen zu tun.:)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2017 um 16:16
@canales

Offensichtlich nicht ....
Zitat von canalescanales schrieb:.Sobald sie einfahren verlieren sie m.W. eh die Duldung



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2017 um 18:12
@Bruderchorge

Na du bist aber penibel...ich hatte doch m.W. geschrieben.
Bei einer Inhaftierung (je nach Straftat natürlich) erlischt die Duldung, die ja für 3 oder 6 Monate gültig ist wenn die Straftat zu einer Ausweisungsverfügung führt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2017 um 18:20
@canales

Ja penibel, mag sein, aber darum geht es doch, unter bestimmten Bedingungen findet eine Abschiebung eben einfach faktisch nicht statt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2017 um 18:35
@Bruderchorge

Ja,weil es Abschiebehindernisse gibt nach §60 AufenthG, aber auch diese gelten nicht immer...
(8) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist oder eine Gefahr für die Allgemeinheit bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist.
https://dejure.org/gesetze/AufenthG/60.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.01.2017 um 19:36
@canales

Lies wenigstens ordentlich, siehe Absatz 2 und 3.

Willst du es nicht verstehen ? Es gibt Gründe, bei denen auch ein Schwerst Krimineller nicht abgeschoben werden darf. Ganz egal was er hier anstellt.

Und genau bei diesen Leuten sollte man eben alle Möglichkeiten des Rechtsstaat ausschöpfen, um die Allgemeinheit zu schützen, zB Abschiebehaft oder ähnliches.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 19:28
@Bruderchorge
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Willst du es nicht verstehen ? Es gibt Gründe, bei denen auch ein Schwerst Krimineller nicht abgeschoben werden darf. Ganz egal was er hier anstellt.

Und genau bei diesen Leuten sollte man eben alle Möglichkeiten des Rechtsstaat ausschöpfen, um die Allgemeinheit zu schützen, zB Abschiebehaft oder ähnliches.
Natürlich gibt es Fälle in denen eine Abschiebung nicht rechtens ist, ich wollte nur aufzeigen, dass diese Fälle recht selten sind, da der Abzuschiebende z.B. direkt von der Todesstrafe betroffen sein muss. Es reicht nicht aus, wenn in diesem Land die Todesstrafe allgemein verankert ist.

Wie soll eine Abschiebehaft begründet werden, wenn der Betroffene hier keine Straftaten begeht?
Falls er in seinem Heimatland entsprechende Straftaten begangen hat, kann er hier dennoch deswegen angeklagt werden, falls entsprechende Beweise oder Indizien vorliegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 19:43
Solange Sozialleistungsbetrug und die Verwendung falscher bzw Mehrfachidentitäten bei den Migranten strafrechtlich nicht verfolgt, geschweige denn bestraft werden, wird sich auch bei den Abschiebungen nichts verändern. Hinzu kommt, dass es genügend Ärzte gibt, welche den ausreisepflichtigen Migranten bescheinigen, dass nur in Deutschland die notwendige Behandlung zu gewährleisten ist. Hier würde ich mir wünschen, dass "auffällige" Ärzte durch die Ärztekammern besser kontrolliert werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 19:58
@canales

Abschiebehaft wäre ein denkbares Mittel für Leute die hier als Gefährder bekannt sind, aber man keine sonstigen Mittel in der Hand hat, da sie noch nicht straffällig geworden sind, ABER eben auch nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind, da zB die Papiere aus Tunesien noch nicht da sind oder sonstiges.

Den Amri zB den hätte man in Abschiebehaft stecken können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 20:08
@Bruderchorge
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Den Amri zB den hätte man in Abschiebehaft stecken können.
Lt. Jäger wohl nur für 3 Monate und auch nur dann, wenn die Auweisung dann spätestens erfolgen kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 20:17
@Bruderchorge
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:Abschiebehaft wäre ein denkbares Mittel für Leute die hier als Gefährder bekannt sind,
Dies ist eben nicht so einfach,weil bei Gefährdern nur vermutet wird dass Straftaten begangen werden. Auf eine Vermutung hin kann kein Freiheitsentzug angeordnet werden.
Es müssen dafür schon konkretere Hinweise vorliegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 20:20
@Gwyddion


Nun dann hat der Jäger wohl schlecht aufgepasst.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/62.html
(4) Die Sicherungshaft kann bis zu sechs Monaten angeordnet werden. Sie kann in Fällen, in denen der Ausländer seine Abschiebung verhindert, um höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Vielleicht bezog er sich aber auch auf den letzten Satz nach Absatz 3
Die Sicherungshaft ist unzulässig, wenn feststeht, dass aus Gründen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, die Abschiebung nicht innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann.
Wenn den deutschen Behörden allerdings bekannt ist, dass bei diesen Leuten in einem 3 Monatszeitraum nicht mit Papieren aus dem Ausland zu rechnen ist, dann lässt man sich ja nach Strich und Faden verarschen. In dem Fall sollte man das Aufenthaltsgesetz schnellstens anpassen.

@canales

Ich meinte es als Winkelzug, man hat keine rechtliche Handhabe bezüglich seiner Gefährdung, aber man kann dafür das schon vorhandene Aufenthaltsgesetz konsequent anwenden, um ihn zu inhaftieren, einfach nur weil er sowieso abgeschoben wird. Verstehste ?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 20:21
Zitat von canalescanales schrieb:Es müssen dafür schon konkretere Hinweise vorliegen.
Die Frage ist was sind konkrete Hinweise?

„Der Anschlag wurde verübt von einem Mann, über den die Sicherheitsbehörden bundesweit sehr viel wussten.“ Mit diesen Worten bestätigte der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Ralf Jäger, am Donnerstag, dass der Berlin-Attentäter Anis Amri den deutschen Anti-Terror-Behörden bestens bekannt war. Allein siebenmal habe sich das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) in Berlin mit dem Fall Amri befasst. Dem Tunesier, der - wie nun ebenfalls mitgeteilt wurde - den deutschen Behörden unter mindestens 14 Identitäten bekannt war, konnte aber nichts „Gerichtsverwertbares“ nachgewiesen werden.

http://orf.at/stories/2373906/ (Archiv-Version vom 06.01.2017)

Das widerspricht jedem gesundem Menschenverstand und die Folge ist nun nicht, das wir 2 uns wieder drum streiten was besser wäre, sondern dass 12 Menschen tot sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 20:23
@insideman
Abgesehen davon verstehe ich nicht ganz, was Asylgründe mit dem Erleiden rechter Gewalt im Land wo Asyl angesucht wird zu tun haben.
Wenn ich das richtig gelesen hab geht es eher darum, dass diese Opfer rechter Gewalt so lange hier bleiben können bis das Verfahren abgeschlossen ist, als Zeugen dieser Straftaten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.01.2017 um 20:24
Zitat von canalescanales schrieb:Wenn ich das richtig gelesen hab geht es eher darum, dass diese Opfer rechter Gewalt so lange hier bleiben können bis das Verfahren abgeschlossen ist, als Zeugen dieser Straftaten.
Das ist dann natürlich etwas anderes und auch logisch.


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