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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.773 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.03.2017 um 21:09
Nee, die werden an der Grenze bloß erschossen, wenn sie reinwollen und es ihnen gelingen sollte, den Wall zu überwinden.

Im Land selbst werden eigentlich nur Regimegegner und bekennende Kurden diskriminiert.

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.03.2017 um 21:24
Zitat von RealoRealo schrieb:Nee, die werden an der Grenze bloß erschossen
Das gilt nur für die aus Syrien kommenden und ist auch nicht wirklich bewiesen. Wahrscheinlicher ist, dass nur einige abgewiesen werden.
Die aus Europa abgeschobenen Flüchtlinge werden gemäß der Genfer Flüchtlinskonvention behandelt
Die Türkei gewährt nur Flüchtlingen aus Europa Flüchtlingsschutz gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention.

https://www.proasyl.de/news/prekaere-zustaende-inhaftierung-abschiebung-wie-unsicher-die-tuerkei-fuer-fluechtlinge-ist/



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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.03.2017 um 21:27
Zitat von parabolparabol schrieb:Das gilt nur für die aus Syrien kommenden und ist auch nicht wirklich bewiesen.
Naja, keiner von uns war dabei und Bilder kann man inzwischen bearbeiten.
Aber es werden wohl nicht alle Journalisten und Augenzeugen lügen.

Doch egal, mal davon ab: Wer sich nicht zum Sultan bekennt oder gar gegen ihn demonstriert, kriegt in der Türkei eine immer schlechtere Zeit, das betrifft wohl auch die Aufstiegschancen. Also ich möchte in dem an sich wundervollen Land nicht mehr leben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.03.2017 um 21:36
@Realo
Eigentlich müßte die EU mit der Türkei aushandeln, dass in der Türkei alle Flüchtlinge nach der Genfer Kovention behandelt werden, nicht nur die aus der EU abgeschobenen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

02.03.2017 um 21:46
@venerdi

Ja scheint mir auch vernünftig, allerdings ist es dann so, dass man mehr und sehr teure JVA benötigt, die kommen bei heutigen Anforderungen an die Standarts wohl sehr viel teurer, als diese Menschen frei zu lassen und ggf sogar mehrfach zu alimentieren.

Dann stellt sich die Frage, was wir uns als Gesellschaft leisten wollen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

04.03.2017 um 16:31
Guter Artikel wie Asylklagen vor Gericht ablaufen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-wie-richter-raphael-murmann-suchan-asylklagen-entscheidet-a-1135924.html


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Doors ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 17:38
Ich habe inzwischen schon viele Geflüchtete vor Gericht begleitet. Die meisten sind übrigens sehr erstaunt, dass man hierzulande vor einem unabhängigen Gericht gegen Entscheidungen einer Behörde klagen kann. Das ist da, wo manche herkommen, nicht möglich. Dann muss ich mich immer hinstellen und unseren Rechtsstaat erklären, manchmal sogar loben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 19:24
@Doors
Die meisten sind übrigens sehr erstaunt, dass man hierzulande vor einem unabhängigen Gericht gegen Entscheidungen einer Behörde klagen kann.
Wenn es um Flüchtlinge geht, welche BERECHTIGT eine Ablehung bekamen, kann das aber auch ein ziemlicher Nachteil sein...
... weil es unnötige Recourcen für diejenigen bindet, welche zu Recht um Asyl bitten.

Manche Helfer (ich meine NICHT Dich) tun ihr Übriges, um für Nicht-Berechtigte Zeit zu schinden....


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 19:51
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wenn es um Flüchtlinge geht, welche BERECHTIGT eine Ablehung bekamen, kann das aber auch ein ziemlicher Nachteil sein...
... weil es unnötige Recourcen für diejenigen bindet, welche zu Recht um Asyl bitten.
Nein, das sind keine unnötigen Ressourcen, sondern rechtsstaatliche Notwendigkleiten, auch wenn du das nicht einsiehst. In der DDR wurde halt kurzer Prozess gemacht. Das unterscheidet uns von einem Unrechteregime, auch wenn es etwas teurer ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 20:02
@Realo
Das ist mir schon alles klar.
Ändert nur trotzdem nichts daran, dass unser Rechtssystem von sehr vielen ausgenutzt wird (und manche Helfer fleißig mitmachen) und dies - da es keine Einzelfälle sind - Unsummen verschlingen werden.
Zudem kostet es auch Zeit.

Nun wäre für mich mal interessant, ob das in der Schweiz - was ja nun kein Unrechtsstaat ist - oder auch zB Schweden, Norwegen usw. genauso läuft? Ich meine, dass mit Klagen und Prozessen Unmengen an Zeit geschunden werden kann?
Oder ist es in vielen anderen Ländern eher so, dass es in Punkto Asylrecht heißt - Bescheid ist Bescheid und das hat man zu akzeptieren?

Falls ja, dann wäre ich dafür, dass man unser Asylrecht auch dahingehend ändern würde, fänd ich allemal gerechter denjenigen gegenüber, welche wirklich Asyl brauchen.
Und wenn es in den anderen Ländern tatsächlich so läuft, dann sieht man ja, dass dadurch der Rechtsstaat nicht zu einem Unrechtsstaat würde...
... sondern dass es eben nur in einem TEIL-Bereich mal eine kleine Änderung gäbe, weil es ansonsten einen Staat auch schnell mal überfordern könnte (wenn zB. weitere Millionen kämen...)


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 20:09
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nun wäre für mich mal interessent, ob das in der Schweiz - was ja nun kein Unrechtsstaat ist - oder auch zB Schweden, Norwegen usw. genauso läuft? Ich meine, dass mit Klagen und Prozessen Unmengen an Zeit geschunden werden können?
Nein ist dir offenbar nicht kar, wie du gerade wieder demonstrierst. Ein Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er unabhängige Gerichte hat und zudem jedes Urteil anfechtbar ist, mit einem Instanzenweg sogar. Das "schindet". :-(((

In Schweden und in der Schweiz, in jedem Rechtsstaat läuft es ähnlich so bzw. praktisch genauso. Man spricht in diesem Zusammenhang von unveräußerlichen Menschenrechten, echt.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Manche Helfer (ich meine NICHT Dich) tun ihr Übriges, um für Nicht-Berechtigte Zeit zu schinden....
Etwa, indem sie dem Flüchtling die Rechtsmittelbelehrung erklären. Muss man fast schon subversiv nennen. :troll:

Ein "Nicht-Berechtigter" ist übrigens einer, der nach einem RECHTSKRÄFTIGEN Urteil dennoch gehen muss. Rechtskräftig wird es aber erst, wenn er den Rechtsweg nicht beschreitet oder wenn alle Rechtsmittel erschöpft sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 20:18
   Manche Helfer (ich meine NICHT Dich) tun ihr Übriges, um für Nicht-Berechtigte Zeit zu schinden....

-->
Etwa, indem sie dem Flüchtling die Rechtsmittelbelehrung erklären.
Du müsstest eigentlich genau wissen, dass ich DAS nicht gemeint hatte. Aber hauptsache mal wieder eine Unterstellung.

Ich meinte diverse Tipps, wie man Zeit schinden kann, u.a. indem man krank wird usw...
Zitat von RealoRealo schrieb:Ein "Nicht-Berechtigter" ist übriegens einer, der nach einem RECHTSKRÄFTIGEN Urteil dennoch gehen muss....
Das kannst du gerne so sehen und von mir aus ist das die korrekte Definition.
Für mich ist jemand "nicht berechtigt", der dies eben ganz objektiv nicht ist - WEIL er  in seinem Land nun mal nicht verfolgt wird, dort kein Krieg herrscht usw, nicht mal Anschläge ...

... und dieser das auch ganz genau weiß - aber trotzdem einen Antrag gestellt hat. Nach dem Motto man kanns ja mal im "gutdummen -Rechtsstaat geht vor allem- Deutschland" mal versuchen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 20:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Du müsstest eigentlich genau wissen, dass ich DAS nicht gemeint hatt
Nein, woher soll ich das wissen. Es wurde doch weiter oben schon gesagt, dass viele Flüchtlinge gar nicht wissen, dass sie gegen einen Amtsentscheid Widerspruch einlegen und in der nächsthöheren Instanz klagen können. Wie sollen sie auch, wenn viele angeblich Analphabeten sind und die meisten die deutsche Sprache nicht beherrschen? Das Amt hält es ja so weit ich weiß auch nicht für nötig, seinen Entscheid in der Muttersprache des Flüchtlings herauszugeben, Aber es gibt auch andere Möglkichkeiten, wo Helfer den Flüchtlingen helfen, deshalb sind sie ja auch Helfer. Was du "Zeit schinden" und "Geld kosten" nennst, ist nichts anderes, als dem Flüchtling seine Rechte zu erklären. Wie gesagt, du scheinst ein komisches Rechtsstaatsverständnis zu haben.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich meinte diverse Tipps, wie man Zeit schinden kann, u.a. indem man krank wird usw...
Ja, erinnert mich an so Beraterbücher wie "1000 legale Steuertricks". Erwartest du, dass alle Flüchtlinge dumm sind, oder hältst du sie für gesund, wenn sie behaupten krank zu sein? Dafür gibts Ärzte. Populistenplauderer sehen das natürlich ganz anders, da darf der Ausländer nicht das, was der Inländer darf, nämlich behaupten krank zu sein, bzw. sollte es nicht dürfen, weil das nur "Zeit "schindet""-
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Für mich ist jemand "nicht berechtigt", der dies eben ganz objektiv nicht ist - WEIL er  in seinem Land nun mal nicht verfolgt wird, dort kein Krieg herrscht usw, nicht mal Anschläge ..
Ich zitiere mich mal selbst von der letzten Seite:
Zitat von RealoRealo schrieb am 02.03.2017:Ich selbst würde, nachdem ich mich einigermaßen mit der Materie auseinandergesetzt habe, folgende Staaten für nicht sicher erklären:

Nordkorea
Pakistan
Afghanistan
Irak
Syrien
Nigeria
Mali
Libyen
Südsudan
Sudan
Somalia
Eritrea
Es werden derzeit viele Afghanen zurückgeschickt, obwohl dort Bürgerkrieg und Verfolgung herrscht (Taliban). Sowas muss sowieso ein Gericht klären, und ich bin mir nicht sicher, ob sich jedes Gericht die Ansicht der Bundesregierung oder gar deine zu eigen macht. Derzeit hat man ja praktisch nur noch als Syrier und mit Abstrichen Iraker Aussichten auf Schutz hier.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 20:39
Ich meinte diverse Tipps, wie man Zeit schinden kann, u.a. indem man krank wird usw...

-->
Ja, erinnert mich an so Beraterbücher wie "1000 legale Steuertricks". Erwartest du, dass alle Flüchtlinge dumm sind, oder hältst du sie für gesund, wenn sie behaupten krank zu sein? Dafür gibts Ärzte. Populistenplauderer sehen das natürlich ganz anders, da darf der Ausländer nicht das, was der Inländer darf, nämlich behaupten krank zu sein, bzw. sollte es nicht dürfen, weil das nur "Zeit "schindet""-
Weiß ja nun nicht, ob du in dem einen oder anderen Thread mal die Links gesehen hast, wonach es tatsächlich einige Fälle gibt/gab, wo sowas in der Art seitens der Helfer lief:
Ja, erinnert mich an so Beraterbücher wie "1000 legale Steuertricks"
Kannst es natürlich auch negieren, dass es das auch im Flüchtlingsbereich gibt, sowas.
Zitat von RealoRealo schrieb:Es werden derzeit viele Afghanen zurückgeschickt, obwohl dort Bürgerkrieg und Verfolgung herrscht (Taliban)....
Ich meinte nicht solche Länder, sondern solche:
Für mich ist jemand "nicht berechtigt", der dies eben ganz objektiv nicht ist - WEIL er in seinem Land nun mal nicht verfolgt wird, dort kein Krieg herrscht usw, nicht mal Anschläge ...



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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 20:40
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich meinte nicht solche Länder, sondern solche:
Welche??

Also muss er, wenn das Amt ihn nach Afghanistan zurückschicken will, ja den Rechtsweg einschlagen und damit "Zeit schinden" und versuchen, sein Leben zu verlängern...

Verabschiede mich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 20:41
@Realo
Die Länder, wo dann auch die Gerichte entscheiden, dass es keinen Asylgrund gibt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 20:53
@Realo
  O:  Ich meinte ,,, solche Länder...:  Für mich ist jemand "nicht berechtigt", der dies eben ganz objektiv nicht ist - WEIL er in seinem Land nun mal nicht verfolgt wird, dort kein Krieg herrscht usw, nicht mal Anschläge ...

-->R:
Welche??

Also muss er, wenn das Amt ihn nach Afghanistan zurückschicken will, ja den Rechtsweg einschlagen und damit "Zeit schinden" und versuchen, sein Leben zu verlängern...
Was soll diese NACHTRÄGLICHE Anfügung (etwas unfair, finde ich) nachdem ich auf deine ursprüngliche Frage "welche" das geantwortet hatte? :
Die Länder, wo dann auch die Gerichte entscheiden, dass es keinen Asylgrund gibt.
Darauf weißt du offensichtlich nichts mehr zu entgegnen, weil du dich gleich nach deiner Anfügung verabschiedet hast?
Also muss er, wenn das Amt ihn nach Afghanistan zurückschicken will, ja den Rechtsweg einschlagen und damit "Zeit schinden" und versuchen, sein Leben zu verlängern...
Das hat nun mal wieder nix mit meinen Argumenten zu tun - sehe ich als pures Ablenkungsmanöver.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 22:47
Zitat von RealoRealo schrieb am 02.03.2017:Ich selbst würde, nachdem ich mich einigermaßen mit der Materie auseinandergesetzt habe, folgende Staaten für nicht sicher erklären:

Nordkorea
Pakistan
...da gebe ich Dir recht...man könnte sich beim Ski fahren was brechen.
http://www.stern.de/reise/fernreisen/pakistan-hofft-auf-mehr-touristen-im-skiurlaub-7337038.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

05.03.2017 um 22:55
Och also so unrecht hat Realo mit Pakistan nicht.

Aber meine gefühlsmäßige Anerkennungsquote wäre höher, würden Frauen hierher flüchten die dort zwangsverheiratet, unterdrückt, ermordet oder anders Opfer von Verbrechen von Männern werden.

Aber nicht ein Lebensversager, der herumjammert weil ihm seine Alte in den Ohren liegt weil er zu wenig verdient und seine Geschwister nicht mehr so oft zu Besuch kommen, weil sie selbst verheiratet sind.
Das kann ihm nämlich hier auch passieren.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

06.03.2017 um 05:29
@insideman
Du erwähnst es öfters - in wie weit ist Zwangsheirat politische Verfolgung? 
Man müsste auch sicherstellen dass kein Ehemann nachkommt- wie will man das unterscheiden...?


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