@JosephConrad Wir dürfen den aber auch nicht fehlinterpretieren, denn ich habe auch mal gelesen, frag mich bitte nicht mehr wo, dass das Widerstandsrecht erst greift, wenn unserer Staat auf seinem Fundament bedroht wird und andere Abhilfe dann nicht mehr möglich ist.
Darum auch Angriff auf den Verfassungsstaat (die grundlegende freiheitlich-demokratische Grundordnung, der sozialliberale und föderale Rechtsstaat) und nicht einfach nur Staat.
Also ich gehe daher davon aus, logisch eigentlich auch, dass das Widerstandsrecht nicht bereits greift, wenn nur einzelne demokratische Institutionen angegriffen werden sollten. Höchstens, wenn diese Angriffe dazu geeignet wären, unseren Rechtsstaat grundlegend abzuschaffen.
Zumal es in solchen Fällen nur ja auch Abhilfe bereits durch hoheitliche ausführende Gewalten gebe, die solche Angriffe verhindern würden oder auch je nachdem auch nur ihr fortschreiten.
Und so lange Abhilfe von hoheitlicher Seite aus möglich wäre, würde das Widerstandsrecht für uns Bürger ja ohnehin nicht greifen.