Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
15.03.2026 um 19:24Toxid schrieb:Sozialhilfe
Ach, okay, danke für die Erklärung, für mich war das quasi dasselbe, vom Verständnis.Toxid schrieb:Grundsicherung
Toxid schrieb:Sozialhilfe
Ach, okay, danke für die Erklärung, für mich war das quasi dasselbe, vom Verständnis.Toxid schrieb:Grundsicherung
Grund ist entscheidendQuelle:
Urteil stellt Rechtslage klar: Bürgergeld-Empfänger war drei Monate in Portugal – Zahlungen liefen weiter
Ein Sozialhilfe-Empfänger reiste für drei Monate nach Portugal und bezieht trotzdem Geld vom Staat. Ein Gericht spricht ein klares, überraschendes Urteil.
Chemniz – Für viele klingt es nach einem langen Urlaub – drei Monate in der Sonne Portugals und währenddessen bezahlt werden. Ein Bürgergeld-Empfänger ging dafür jetzt vor Gericht. Grund dafür war, dass das Jobcenter die Zahlungen aussetzen wollte. Das Thema Urlaub ist für viele Empfänger schwierig. Das Jobcenter erklärt, dass sich der Empfänger nicht in Deutschland aufhielt und deshalb keinen Anspruch habe.
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Grund ist entscheidend
Urteil stellt Rechtslage klar: Bürgergeld-Empfänger war drei Monate in Portugal – Zahlungen liefen weiter
Ein Sozialhilfe-Empfänger reiste für drei Monate nach Portugal und bezieht trotzdem Geld vom Staat. Ein Gericht spricht ein klares, überraschendes Urteil.
Chemniz – Für viele klingt es nach einem langen Urlaub – drei Monate in der Sonne Portugals und währenddessen bezahlt werden. Ein Bürgergeld-Empfänger ging dafür jetzt vor Gericht. Grund dafür war, dass das Jobcenter die Zahlungen aussetzen wollte. Das Thema Urlaub ist für viele Empfänger schwierig. Das Jobcenter erklärt, dass sich der Empfänger nicht in Deutschland aufhielt und deshalb keinen Anspruch habe.
Um das auch mal zu zitieren:ApexOne schrieb:Ein "wegweisendes" Urteil, sehr gut.
Der 7. Senat des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG Sachsen) stoppte das mit einem Beschluss vom 23. März 2026 (Az. L 7 AS 84/26 B ER). Das Gericht stellte klar: Der Mann hatte seinen gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland. Die Zeit in Portugal war ausschließlich vorübergehend und diente der Wiederherstellung seiner psychischen Gesundheit. Für einige Empfänger ist auch der Ausstieg aus dem Bürgergeld psychisch belastend.Quelle: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/urteil-stellt-rechtslage-klar-b%C3%BCrgergeld-empf%C3%A4nger-war-drei-monate-in-portugal-zahlungen-liefen-weiter/ar-AA20lNhD?cvid=69d5e4727de54a38953f2482de1e6857&ocid=hpmsn
Das LSG Sachsen stellte fest, dass das Gesetz bei einem „wichtigen Grund“ keine zeitliche Obergrenze für die Abwesenheit vorsieht. Das Jobcenter muss in solchen Fällen seine Zustimmung erteilen – vorausgesetzt, die betroffene Person bleibt erreichbar. Telefon, E-Mail, Post oder Videokonferenz reichen dafür aus. Auch eine dritte Person, die Post sichtet, ist laut Gericht zulässig.
Für einige Empfänger ist auch der Ausstieg aus dem Bürgergeld psychisch belastend.Quelle: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/urteil-stellt-rechtslage-klar-b%C3%BCrgergeld-empf%C3%A4nger-war-drei-monate-in-portugal-zahlungen-liefen-weiter/ar-AA20lNhD?cvid=69d5e4727de54a38953f2482de1e6857&ocid=hpmsn
@ApexOneApexOne schrieb:Der Ausstieg bedeutet...arbeiten gehen zu müssen?