sacredheart schrieb:Wie kann es auch nur vostellbar sein, dass sich jemand wegen schwerer Straftaten dem Zugriff der Strafverfolgung entzieht, aber vom selben Staat weiterhin Bürgergeld erhält?
Es geht eher darum, dass auch jemand der mit Haftbefehl gesucht wird (was dir dummerweise eben nicht nur wegen schweren Straftaten passieren kann, sondern z.B. selbst wegen Schulden, da gibts irgendwann relativ weit in der Kette den Haftbefehl zur Vorführung bei einer Stelle, wo du die Vermögensauskunft abgeben musst) auch weiterhin bestimmte Grundrechte hat, die ihm nicht entzogen werden können (konnten) und auch nicht übermäßig erschwert werden dürfen. Ein prägnanter Fall ist z.B. das Einspruchsrecht gegen Steuerbescheide, da musst du eine ladungsfähige Adresse angeben, was ja doof ist wenn man dich dort dann wegverhaftet. Es ist komplex.
Optimist schrieb:Okay die "Reichensteuer" wollen die jetzt einführen (ab 250000 Euro Jahreseinkommen 45% Steuer).
Na immerhin, ein gutes Zeichen, aber nicht ausreichend, finde ich.
Die gibt es schon seit 20 Jahren, was jetzt passieren soll ist dass deren Eingangsniveau von 280T€ auf 250T€ gesenkt und dann neu ab 280T€ eine zweite Stufe mit 47% greifen soll.