@Ray. @Transistor Ich hab da mal was zusammen gefasst:
Ich finde an der Aussage „Nach § 10 SGB II ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar“ einen Punkt wesentlich problematischer, als es auf den ersten Blick erscheint.
Dabei geht es mir ausdrücklich nicht darum zu behaupten, dass beispielsweise Regale einräumen eine „unwürdige“ Arbeit sei. Das wäre Unsinn. Jeder Mensch, der diese Arbeit macht, besitzt selbstverständlich dieselbe Menschenwürde wie ein Akademiker, Ingenieur oder Arzt.
Mein Problem liegt an einer anderen Stelle:
Wer entscheidet eigentlich darüber, welchen Stellenwert die eigene berufliche Entwicklung im Leben eines Menschen haben darf?
§ 10 SGB II sagt ausdrücklich, dass eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar ist, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung des Betroffenen als geringerwertig anzusehen ist.
Nehmen wir also einen Menschen, der vielleicht jahrelang studiert, eine entsprechende Qualifikation erworben und Berufserfahrung gesammelt hat. Er ist arbeitslos geworden. Er möchte weiterhin arbeiten und bewirbt sich auf Stellen in seinem Beruf.
Dann kann der Staat grundsätzlich sagen:
„Deine Qualifikation verpflichtet uns nicht dazu, dir nur eine entsprechende Tätigkeit zuzumuten. Auch eine geringerwertige Tätigkeit kann zumutbar sein.“
Und genau an diesem Punkt habe ich ein Problem.
Nicht weil der Betroffene „zu gut“ für diese Arbeit wäre.
Sondern weil der Staat damit in einen Bereich eingreift, der eigentlich zur persönlichen Lebensgestaltung gehört.
---
Der Mensch ist nicht nur seine Arbeitskraft
Art. 1 Abs. 1 GG sagt:
«„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“»
Für mich bedeutet Menschenwürde nicht nur, dass der Staat niemanden körperlich misshandeln oder erniedrigen darf.
Sie hat auch etwas damit zu tun, wie der Staat den Menschen grundsätzlich behandelt.
Ein Mensch ist kein Arbeitskraftreservoir, das der Staat beliebig dort einsetzen kann, wo gerade Arbeitskraft benötigt wird.
Er ist ein selbstbestimmtes Individuum.
Er hat Fähigkeiten.
Er hat Interessen.
Er hat einen Lebensentwurf.
Und er darf grundsätzlich selbst entscheiden, was er aus seinem Leben machen möchte.
Genau deshalb gibt es neben Art. 1 auch Art. 2 Abs. 1 GG:
«„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“»
Natürlich bedeutet das nicht, dass jeder Mensch machen darf, was er will. Grundrechte haben Grenzen.
Aber die Entscheidung darüber, welchen beruflichen Weg ich einschlage, welche Fähigkeiten ich benutze und welchen Beruf ich ausübe, ist doch wohl ein ziemlich wesentlicher Bestandteil meiner persönlichen Lebensgestaltung.
---
Und dann gibt es noch Art. 12 GG
Hier finde ich die Sache besonders interessant.
Art. 12 Abs. 1 GG garantiert die freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz.
Und Art. 12 Abs. 2 sagt ausdrücklich:
«„Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.“»
Jetzt kann man natürlich sagen:
„Aber das Bürgergeld zwingt dich ja nicht körperlich. Du kannst die Arbeit ablehnen.“
Formal stimmt das.
Aber was passiert dann?
Wenn die Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit sozialrechtliche Konsequenzen haben kann, lautet die praktische Situation eben nicht einfach:
«„Du bist völlig frei, Nein zu sagen.“»
Sondern eher:
«„Du bist frei, Nein zu sagen – aber diese Entscheidung kann Auswirkungen auf deine existenzielle Absicherung haben.“»
Das ist kein körperlicher Zwang.
Aber es ist wirtschaftlicher Druck.
Und deshalb finde ich die Frage durchaus berechtigt, wie weit eine solche Konstruktion mit dem Geist von Art. 12 GG vereinbar ist.
---
„Aber der Staat muss doch nicht jeden Wunsch finanzieren“
Natürlich nicht.
Und das ist für mich auch gar nicht der Punkt.
Wenn jemand sagt:
«„Ich möchte überhaupt nicht arbeiten, obwohl ich dazu in der Lage bin, und der Staat soll trotzdem dauerhaft meinen Lebensunterhalt finanzieren“,»
dann ist das eine völlig andere Diskussion.
Der Sozialstaat darf selbstverständlich Regeln aufstellen.
Er darf verlangen, dass jemand seine Möglichkeiten nutzt.
Er darf auch verlangen, dass ein Leistungsberechtigter sich um Arbeit bemüht.
Aber zwischen
„Nutze deine Möglichkeiten, um wieder unabhängig zu werden“
und
„Wir bestimmen, welche Arbeit du dafür anzunehmen hast“
besteht ein erheblicher Unterschied.
---
Was mich an der Formulierung „geringerwertige Arbeit“ stört
Hier liegt für mich der Kern.
Die Arbeit selbst ist nicht geringer an Würde.
Aber sie kann für den konkreten Menschen einen erheblichen Verlust bedeuten.
Wenn jemand beispielsweise zehn Jahre in einem bestimmten Beruf gearbeitet hat, entsprechende Qualifikationen besitzt und weiterhin versucht, dort eine Beschäftigung zu finden, dann ist ein dauerhafter Wechsel in eine fachfremde Tätigkeit nicht einfach neutral.
Er kann bedeuten, dass Fähigkeiten nicht mehr eingesetzt werden.
Berufserfahrung verliert an Aktualität.
Qualifikationen verlieren möglicherweise ihren praktischen Wert.
Eine berufliche Laufbahn wird unterbrochen.
Und damit kann etwas verloren gehen, das für die persönliche Identität und Lebensplanung des Betroffenen erheblich ist.
Warum sollte der Staat entscheiden dürfen, dass dieser Verlust gegenüber dem Ziel, möglichst schnell aus dem Leistungsbezug herauszukommen, grundsätzlich zurückzutreten hat?
---
Und genau hier sehe ich den eigentlichen Konflikt mit der Menschenwürde
Ich sage nicht:
«„Ein Akademiker, der Regale einräumt, wird entwürdigt.“»
Das wäre eine ziemlich arrogante Aussage gegenüber den Menschen, die diese Arbeit tatsächlich machen.
Meine Frage ist eine andere:
«Darf der Staat einem Menschen seine eigene Vorstellung davon, wie er sein berufliches und persönliches Leben gestalten möchte, entgegenhalten, dass seine Arbeitskraft auch anderweitig verwertbar ist?»
Das ist für mich die interessantere Frage.
Denn wenn der Mensch nur so lange selbstbestimmt ist, wie er wirtschaftlich unabhängig ist, dann hätte die persönliche Freiheit eine ziemlich merkwürdige Grenze.
Sobald jemand auf staatliche Hilfe angewiesen ist, wird aus dem Bürger plötzlich jemand, dessen Lebensgestaltung wesentlich stärker durch den Staat bestimmt werden darf.
Und genau da werde ich hellhörig.
---
Natürlich gibt es auch die andere Seite
Der Staat hat ebenfalls Verantwortung.
Wenn die Gesellschaft das Existenzminimum eines Menschen absichert, ist es nicht völlig unangemessen, von einem arbeitsfähigen Menschen eine Gegenleistung in Form von Mitwirkung zu verlangen.
Das bestreite ich gar nicht.
Aber Mitwirkungspflicht und vollständige Verfügbarkeit der eigenen Arbeitskraft sind nicht dasselbe.
Der Staat kann meiner Ansicht nach verlangen:
„Bemühe dich um Arbeit.“
Die wesentlich schwierigere Frage ist:
„Darf der Staat dir vorschreiben, welche Arbeit du anzunehmen hast, obwohl du grundsätzlich arbeiten willst und dich um eine deiner Qualifikation entsprechende Beschäftigung bemühst?“
Hier beginnt für mich die eigentliche Grenze.
---
Deshalb würde ich den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ auch nicht einfach als schönen Spruch abtun
Gerade bei solchen Fällen zeigt sich doch, ob ein Grundrecht tatsächlich etwas bedeutet.
Menschenwürde bedeutet für mich nicht, dass der Staat jedem Menschen seinen gewünschten Lebensstandard garantieren muss.
Sie bedeutet auch nicht, dass niemand jemals zu einer unangenehmen Tätigkeit verpflichtet werden darf.
Aber sie sollte bedeuten, dass der Mensch nicht auf seine wirtschaftliche Verwertbarkeit reduziert wird.
Ein Mensch bleibt ein Mensch, auch wenn er arbeitslos ist.
Und seine bisherige Ausbildung, seine Fähigkeiten, seine beruflichen Ziele und sein eigener Lebensentwurf verschwinden nicht in dem Moment, in dem er Bürgergeld beantragen muss.
Deshalb finde ich § 10 SGB II zumindest dort problematisch, wo aus der legitimen Forderung nach Eigenverantwortung eine weitgehende staatliche Bestimmung darüber wird, wie ein Mensch sein Berufsleben zu führen hat.
Das ist für mich keine Frage von:
«„Ich bin mir zu schade für diese Arbeit.“»
Sondern eine Frage von:
«„Wie viel Selbstbestimmung darf ein Mensch behalten, wenn er auf die Hilfe des Staates angewiesen ist?“»
Und genau diese Frage halte ich für wesentlich wichtiger als die Feststellung, dass das Gesetz eben sagt, dass grundsätzlich jede zumutbare Arbeit angenommen werden muss.Ich finde an der Aussage „Nach § 10 SGB II ist grundsätzlich jede Arbeit zumutbar“ einen Punkt wesentlich problematischer, als es auf den ersten Blick erscheint.
Dabei geht es mir ausdrücklich nicht darum zu behaupten, dass beispielsweise Regale einräumen eine „unwürdige“ Arbeit sei. Das wäre Unsinn. Jeder Mensch, der diese Arbeit macht, besitzt selbstverständlich dieselbe Menschenwürde wie ein Akademiker, Ingenieur oder Arzt.
Mein Problem liegt an einer anderen Stelle:
Wer entscheidet eigentlich darüber, welchen Stellenwert die eigene berufliche Entwicklung im Leben eines Menschen haben darf?
§ 10 SGB II sagt ausdrücklich, dass eine Arbeit nicht allein deshalb unzumutbar ist, weil sie im Hinblick auf die Ausbildung des Betroffenen als geringerwertig anzusehen ist.
Nehmen wir also einen Menschen, der vielleicht jahrelang studiert, eine entsprechende Qualifikation erworben und Berufserfahrung gesammelt hat. Er ist arbeitslos geworden. Er möchte weiterhin arbeiten und bewirbt sich auf Stellen in seinem Beruf.
Dann kann der Staat grundsätzlich sagen:
„Deine Qualifikation verpflichtet uns nicht dazu, dir nur eine entsprechende Tätigkeit zuzumuten. Auch eine geringerwertige Tätigkeit kann zumutbar sein.“
Und genau an diesem Punkt habe ich ein Problem.
Nicht weil der Betroffene „zu gut“ für diese Arbeit wäre.
Sondern weil der Staat damit in einen Bereich eingreift, der eigentlich zur persönlichen Lebensgestaltung gehört.
---
Der Mensch ist nicht nur seine Arbeitskraft
Art. 1 Abs. 1 GG sagt:
«„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“»
Für mich bedeutet Menschenwürde nicht nur, dass der Staat niemanden körperlich misshandeln oder erniedrigen darf.
Sie hat auch etwas damit zu tun, wie der Staat den Menschen grundsätzlich behandelt.
Ein Mensch ist kein Arbeitskraftreservoir, das der Staat beliebig dort einsetzen kann, wo gerade Arbeitskraft benötigt wird.
Er ist ein selbstbestimmtes Individuum.
Er hat Fähigkeiten.
Er hat Interessen.
Er hat einen Lebensentwurf.
Und er darf grundsätzlich selbst entscheiden, was er aus seinem Leben machen möchte.
Genau deshalb gibt es neben Art. 1 auch Art. 2 Abs. 1 GG:
«„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“»
Natürlich bedeutet das nicht, dass jeder Mensch machen darf, was er will. Grundrechte haben Grenzen.
Aber die Entscheidung darüber, welchen beruflichen Weg ich einschlage, welche Fähigkeiten ich benutze und welchen Beruf ich ausübe, ist doch wohl ein ziemlich wesentlicher Bestandteil meiner persönlichen Lebensgestaltung.
---
Und dann gibt es noch Art. 12 GG
Hier finde ich die Sache besonders interessant.
Art. 12 Abs. 1 GG garantiert die freie Wahl von Beruf und Arbeitsplatz.
Und Art. 12 Abs. 2 sagt ausdrücklich:
«„Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden.“»
Jetzt kann man natürlich sagen:
„Aber das Bürgergeld zwingt dich ja nicht körperlich. Du kannst die Arbeit ablehnen.“
Formal stimmt das.
Aber was passiert dann?
Wenn die Ablehnung einer als zumutbar eingestuften Arbeit sozialrechtliche Konsequenzen haben kann, lautet die praktische Situation eben nicht einfach:
«„Du bist völlig frei, Nein zu sagen.“»
Sondern eher:
«„Du bist frei, Nein zu sagen – aber diese Entscheidung kann Auswirkungen auf deine existenzielle Absicherung haben.“»
Das ist kein körperlicher Zwang.
Aber es ist wirtschaftlicher Druck.
Und deshalb finde ich die Frage durchaus berechtigt, wie weit eine solche Konstruktion mit dem Geist von Art. 12 GG vereinbar ist.
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„Aber der Staat muss doch nicht jeden Wunsch finanzieren“
Natürlich nicht.
Und das ist für mich auch gar nicht der Punkt.
Wenn jemand sagt:
«„Ich möchte überhaupt nicht arbeiten, obwohl ich dazu in der Lage bin, und der Staat soll trotzdem dauerhaft meinen Lebensunterhalt finanzieren“,»
dann ist das eine völlig andere Diskussion.
Der Sozialstaat darf selbstverständlich Regeln aufstellen.
Er darf verlangen, dass jemand seine Möglichkeiten nutzt.
Er darf auch verlangen, dass ein Leistungsberechtigter sich um Arbeit bemüht.
Aber zwischen
„Nutze deine Möglichkeiten, um wieder unabhängig zu werden“
und
„Wir bestimmen, welche Arbeit du dafür anzunehmen hast“
besteht ein erheblicher Unterschied.
---
Was mich an der Formulierung „geringerwertige Arbeit“ stört
Hier liegt für mich der Kern.
Die Arbeit selbst ist nicht geringer an Würde.
Aber sie kann für den konkreten Menschen einen erheblichen Verlust bedeuten.
Wenn jemand beispielsweise zehn Jahre in einem bestimmten Beruf gearbeitet hat, entsprechende Qualifikationen besitzt und weiterhin versucht, dort eine Beschäftigung zu finden, dann ist ein dauerhafter Wechsel in eine fachfremde Tätigkeit nicht einfach neutral.
Er kann bedeuten, dass Fähigkeiten nicht mehr eingesetzt werden.
Berufserfahrung verliert an Aktualität.
Qualifikationen verlieren möglicherweise ihren praktischen Wert.
Eine berufliche Laufbahn wird unterbrochen.
Und damit kann etwas verloren gehen, das für die persönliche Identität und Lebensplanung des Betroffenen erheblich ist.
Warum sollte der Staat entscheiden dürfen, dass dieser Verlust gegenüber dem Ziel, möglichst schnell aus dem Leistungsbezug herauszukommen, grundsätzlich zurückzutreten hat?
---
Und genau hier sehe ich den eigentlichen Konflikt mit der Menschenwürde
Ich sage nicht:
«„Ein Akademiker, der Regale einräumt, wird entwürdigt.“»
Das wäre eine ziemlich arrogante Aussage gegenüber den Menschen, die diese Arbeit tatsächlich machen.
Meine Frage ist eine andere:
«Darf der Staat einem Menschen seine eigene Vorstellung davon, wie er sein berufliches und persönliches Leben gestalten möchte, entgegenhalten, dass seine Arbeitskraft auch anderweitig verwertbar ist?»
Das ist für mich die interessantere Frage.
Denn wenn der Mensch nur so lange selbstbestimmt ist, wie er wirtschaftlich unabhängig ist, dann hätte die persönliche Freiheit eine ziemlich merkwürdige Grenze.
Sobald jemand auf staatliche Hilfe angewiesen ist, wird aus dem Bürger plötzlich jemand, dessen Lebensgestaltung wesentlich stärker durch den Staat bestimmt werden darf.
Und genau da werde ich hellhörig.
---
Natürlich gibt es auch die andere Seite
Der Staat hat ebenfalls Verantwortung.
Wenn die Gesellschaft das Existenzminimum eines Menschen absichert, ist es nicht völlig unangemessen, von einem arbeitsfähigen Menschen eine Gegenleistung in Form von Mitwirkung zu verlangen.
Das bestreite ich gar nicht.
Aber Mitwirkungspflicht und vollständige Verfügbarkeit der eigenen Arbeitskraft sind nicht dasselbe.
Der Staat kann meiner Ansicht nach verlangen:
„Bemühe dich um Arbeit.“
Die wesentlich schwierigere Frage ist:
„Darf der Staat dir vorschreiben, welche Arbeit du anzunehmen hast, obwohl du grundsätzlich arbeiten willst und dich um eine deiner Qualifikation entsprechende Beschäftigung bemühst?“
Hier beginnt für mich die eigentliche Grenze.
---
Deshalb würde ich den Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ auch nicht einfach als schönen Spruch abtun
Gerade bei solchen Fällen zeigt sich doch, ob ein Grundrecht tatsächlich etwas bedeutet.
Menschenwürde bedeutet für mich nicht, dass der Staat jedem Menschen seinen gewünschten Lebensstandard garantieren muss.
Sie bedeutet auch nicht, dass niemand jemals zu einer unangenehmen Tätigkeit verpflichtet werden darf.
Aber sie sollte bedeuten, dass der Mensch nicht auf seine wirtschaftliche Verwertbarkeit reduziert wird.
Ein Mensch bleibt ein Mensch, auch wenn er arbeitslos ist.
Und seine bisherige Ausbildung, seine Fähigkeiten, seine beruflichen Ziele und sein eigener Lebensentwurf verschwinden nicht in dem Moment, in dem er Bürgergeld beantragen muss.
Deshalb finde ich § 10 SGB II zumindest dort problematisch, wo aus der legitimen Forderung nach Eigenverantwortung eine weitgehende staatliche Bestimmung darüber wird, wie ein Mensch sein Berufsleben zu führen hat.
Das ist für mich keine Frage von:
«„Ich bin mir zu schade für diese Arbeit.“»
Sondern eine Frage von:
«„Wie viel Selbstbestimmung darf ein Mensch behalten, wenn er auf die Hilfe des Staates angewiesen ist?“»
Und genau diese Frage halte ich für wesentlich wichtiger als die Feststellung, dass das Gesetz eben sagt, dass grundsätzlich jede zumutbare Arbeit angenommen werden muss.