Der ALGII-/Bürgergeld-Thread
14.09.2026 um 15:27Nein es war damals das größte Fleischerei Unternehmung unserer Region wo das passiert ist.ApexOne schrieb:Du meinst also ein Unternehmen, oder ist ihr das in mehreren passiert?
Nein es war damals das größte Fleischerei Unternehmung unserer Region wo das passiert ist.ApexOne schrieb:Du meinst also ein Unternehmen, oder ist ihr das in mehreren passiert?
Ob es "zum Leben reicht" hängt von Faktoren ab, die der Arbeitgeber nicht zu verantworten hat. Es können auf der Lagerfläche drei Malocher stehen und die gleiche Arbeit machen, der eine ist Single und hat eine geerbte Eigentumswohnung, der andere muss teuer mieten, der dritte ist unterhaltspflichtig für drei Kinder. Warum soll jetzt A weniger bekommen als B und der nochmal weniger als C, wenn sie die exakt gleiche Tätigkeit ausüben? Warum soll der AG das mitmachen und nicht noch lieber zwei "A"s einstellen?ApexOne schrieb:
Optimist schrieb:denn es zahlt offensichtlich zu wenig, so wenig dass es nicht zum Leben reicht. Wäre es nicht zu wenig, müsste ja der AN gar nicht aufgestockt werden.
Es geht mir jetzt nicht darum, konkrete Fälle auszurechnen (man müsste ja ggf. auch Kindergeld usw. betrachten) - meine Kernthese war, dass es darum ging dass "Es reicht nicht zum Leben" automatisch heißen würde, dass der AG "zu wenig zahlt", und ich diese Sicht für naiv halte, weil sie den Blick davon wegführt dass Arbeitsentgelt in erster Linie mal ein Tausch Geld gegen Leistung ist und nicht zwingend jede individuelle Lebenssituation in diese Betrachtung mit einfließen muss, oder darf. Nimm zwei Arbeitnehmer, der eine Single, der andere hat einen gut verdienenden Lebenspartner, wäre es jetzt "gerecht" dem gut verpartnerten deutlich weniger zu zahlen?...Cpt_Void schrieb:Oder mache ich da einen Rechenfehler?
mir ging's im Grunde eigentlich nur darum, wenn ein AG - für Vollzeit - so wenig zahlt, dass dann der Staat aufstocken muss.bgeoweh schrieb:
Optimist schrieb:denn es zahlt offensichtlich zu wenig, so wenig dass es nicht zum Leben reicht. Wäre es nicht zu wenig, müsste ja der AN gar nicht aufgestockt werden
Optimist schrieb:Wem Teilzeit finanziell reicht, da ist das doch i.O.
Dann sollte aber der Staat in solchen Fällen nicht aufstocken. Und so jemand dürfte dann nicht mehr als Arbeitsloser angesehen werden und dementsprechend aus dem Jobcenter rausfallen.
Wer jedoch mit Teilzeit sein Leben nicht bestreiten kann, müsste halt weiter beim Jobcenter bleiben, dann zählt sein Job als Hinzuverdienst und er kann dann natürlich nicht alles vom Lohn behalten.
Nur, wenn der Laden keinen Betriebsrat hat, sonst steigt dieser dem Geschäftsführer auf's Dach. Wäre zumindest bei uns der Fall gewesen.bgeoweh schrieb:wäre es jetzt "gerecht" dem gut verpartnerten deutlich weniger zu zahlen?...
Ja, das stimmt halt aber nicht.bgeoweh schrieb:Nun gehe ich also davon aus, dass niemand, der den Mindestlohn für eine 40-Stunden-Woche bekommt, dann noch vom Staat etwas beanspruchen könnte.
A und B werden in Teilzeit gehen und aufstocken und sich dann über C beschweren dass nicht mehr Steuern zahlt damit sie auch was haben.bgeoweh schrieb:Warum soll jetzt A weniger bekommen als B und der nochmal weniger als C, wenn sie die exakt gleiche Tätigkeit ausüben?
Diese Diskussion beleidigt wirklich meinen Intellekt und beschämt dich.ApexOne schrieb:Dann sei schlauer und belege das Unternehmen für jeden! Job soviel zahlen muss dass es zum Leben reicht.
Belege?ApexOne schrieb:Dir ist auch nicht klar dass für jeden Euro den Du bekommst, zwei erarbeitet werden müssen.
Belege das!ApexOne schrieb:es geht Dir um Euros.
Das hatten wir doch schon. Kiffst du? Würde jedenfalls dein schlechtes Kurzzeitgedächtnis erklären. Geh halt nochmal ein paar Posts zurück, wenn es dich interessiert.ApexOne schrieb:Das steht nicht so eindeutig fest, ca. 20% haben sich damit arrangiert es nicht zu tun. Studie vergessen?
Trinkspruch 😅. Aber okay, ich habe auch nicht korrekt zitiert. Eigentlich heißt es genau " Aber ich liebe doch alle, alle Menschen".ApexOne schrieb:Abgesehen vom gelungenen Trinkspruch:
Was witzig ist, denn es hat nix mit einer Blase zu tun. Was zu tun und zu lassen ist gibt das SGB II vor. Da kannst du in einer Blase sein und es dir muckelig machen. Geltungsbereich ist überall gleich.Transistor schrieb:Aber es gibt st halt peinlich, wenn du versuchst aus dieser Blase heraus anderen vorschreiben zu wollen, was sie zu tun und zu lassen haben.
Du bist Teil des Problems. Du möchtest mir also den Mund verbieten, weil ich krank bin und Unterstützung in Anspruch nehme? Schäm dich, das ist wirklich menschlich unterste Schublade.Capspauldin schrieb:Nur wüsste ich wie groß ich meinen Kritikradius halten würde, nämlich sehr klein , wenn ich in der Situation wäre.
Ich will dir gar nix, dafür ist mir deine Situation sowas von egal.Transistor schrieb:Du bist Teil des Problems. Du möchtest mir also den Mund verbieten, weil ich krank bin und Unterstützung in Anspruch nehme? Schäm dich, das ist wirklich menschlich unterste Schublade.
Danke fürs outen.
Das ist mitunter noch das Witzigste was auf den letzten Seiten geschrieben wurde. Man soll einen Job auf Mindestlohnniveau ablehnen weil man als Aufstocker weiter zum Jobcenter muss.Transistor schrieb:Zusätzlich muss der Arbeitnehmer weiter zum Jobcenter. Das macht ja auch das Selbstwertempfinden eher noch schlechter.
Ich möchte dich gerne beleidigen, halte mich aber zurück.Capspauldin schrieb:Das ist mitunter noch das Witzigste was auf den letzten Seiten geschrieben wurde. Man soll einen Job auf Mindestlohnniveau ablehnen weil man als Aufstocker weiter zum Jobcenter muss.
Natürlich willst du nix, du hast halt auch gar nix zu wollen 😅 TräumerCapspauldin schrieb:Ich will dir gar nix, dafür ist mir deine Situation sowas von egal.
wenn du zu krank zum Arbeiten bist verstehe ich folgenden Satz von dir in keinster Weise:Transistor schrieb:Du bist Teil des Problems. Du möchtest mir also den Mund verbieten, weil ich krank bin und Unterstützung in Anspruch nehme? Schäm dich, das ist wirklich menschlich unterste Schublade.
Danke fürs outen.
dass eine schwere Krankheit ein Grund ist darüber besteht wohl Einigkeit aber was soll dein Verständnis dafür dass jemand einen Job ablehnt nur weil er sich zu schlecht bezahlt fühlt?Transistor schrieb:Wenn jemand bspw einen schlecht bezahlten Job annehmen soll, dafür aber weiter Aufstocken muss, kann ich sehr gut nachvollziehen, warum es Menschen gibt, die sich dessen verweigern.
Kannst du ruhig, ich melde so was auch nicht. Weil es mir dann auch wieder so egal ist.Transistor schrieb:Ich möchte dich gerne beleidigen, halte mich aber zurück
Für jemanden der sich vor ein paar Minuten noch künstlich aufgeregt hat, dass ich ihm den Mund verbieten würde. irgendwie witzig.Transistor schrieb:Sprich mich einfach nicht mehr an, Deal?
Fernab von Wohngeld und KiZ, kannst du dir vorstellen dass ein Beruf jemandem mit Stolz erfüllen kann?Capspauldin schrieb:Das ist mitunter noch das Witzigste was auf den letzten Seiten geschrieben wurde. Man soll einen Job auf Mindestlohnniveau ablehnen weil man als Aufstocker weiter zum Jobcenter muss.
Das habe ich bereits erläutert.goldenerreiter schrieb:dass jemand einen Job ablehnt nur weil er sich zu schlecht bezahlt fühlt?
War klar, das du den Unterschied nicht erkennstCapspauldin schrieb:Für jemanden der sich vor ein paar Minuten noch künstlich aufgeregt hat, dass ich ihm den Mund verbieten würde. irgendwie witzig.
Korrekt. Er versteht jedoch nicht dass es sich nicht um eine Arbeitgeberförderung handelt, der Arbeitgeber zahlt einen Mindestlohn der gesetzlich festgelegt wurde.goldenerreiter schrieb:Sowas kann nie eine Berechtigung dafür sein Bürgergeld zu beziehen....solch ein Verhalten ist schlicht unsozial.
Adde mich, wenn du über mich redest. Ansonsten lass es einfach.Capspauldin schrieb:Er versteht j