gagitsch schrieb:Für den Besitz der Grundstücke oder die Grenzen der Grundstücke ist es doch völlig welcher Staat und ob ein Staat da drüber gegründet ist oder nicht, solange man seinen Besitznachweis hat.
Eigentlich nicht. Wenn ein Staat über "Deinem" Grundstück gegründet wird, obliegt es dem Staat, ob es weiterhin Dein Grundstück ist. Jeder Staat kann völlig legal sagen: Ab jetzt ist Dein privatrechtlicher Eigentumsanspruch weg.
In Deutschland geht es nur deswegen nicht, weil der Staat sich seiner eigenen Rechtsordnung unterwirft.
gagitsch schrieb:In der DDR wurde teils mit unlauteren Mitteln enteignet
Nicht nach Völkerrecht. Die Mittel waren nach deutschem Recht unlauter. Und weil die DDR dann wieder zu Deutschland gehörte, wurden die Menschen nach diesem deutschen Recht entschädigt. Wenn die DDR bestehen geblieben wäre, wäre das private Eigentum für immer weg gewesen. Mit absoluter völkerrechtlicher Billigung. Warum? Weil die DDR das völkerrechtlich durfte. Staaten dürfen über die Verwendung ihres Staatsgebietes bestimmen. Auch zu Lasten irgendwelcher privatrechtlicher Umstände.
gagitsch schrieb:Hier bei Israel gab es bis zu Gründung keine Staat
Aber doch völkerrechtlich eine Einigkeit, wem es gehört. Oder nicht?
gagitsch schrieb:Somit kann doch jedweder Art von Besitz unabhängig gekauft und verkauft werden, soweit Verkäufer und Käufer einig sind, egal ob Staat oder nicht.
Besitz ist aber nicht Eigentum. Der "Besitz" (und auch das Eigentum) an einem Grundstück umfasst nur einen gewissen Katalog an Rechten, die Du fortan mit Deinem Grundstück machen darfst.
gagitsch schrieb:Und wo ich überhaupt nicht mitgehe ist, dass ein Grundstückkäufer vom Staat kauft bzw ein Recht vom Staat kauft. Das halte ich für eine völlig falsche Sicht.
Was soll ich da sagen? So ist halt die Realität.
Du kannst mit "Deinem" Grundstück ein paar Dinge machen. Du kannst andere Privatpersonen davon ausschließen, Du kannst ein bisschen darin graben, Blumen Deiner (eingeschränkten) Wahl anpflanzen, nach bestimmten Vorgaben was darauf bauen.
Du kannst nicht den Staat daran hindern (je nach Staat unter bestimmten, aber selbst auferlegten Regeln), Dein Grundstück zu betreten. Du kannst Dinge, die Du auf Deinem Grundstück findest, nicht immer behalten. Du kannst darin beschränkt werden, wem Du das Grundstück verkaufen darfst und wem nicht (in manchen Ländern dürfen Grundstücke z.B. nicht an Ausländer verkauft werden).
gagitsch schrieb:Warum Du Eigentum als Staatsbürger unglücklich findest würde mich näher interessieren
Bitte richtig lesen: Es geht um das Wort "Eigentum", das nicht allzu gut dem Wortsinn nach auf Deine Verfügungsgewalt bezüglich eines Grundstückes trifft. Bei Eigentum denk man, man könne damit verfahren, wie man möchte. Das stimmt bei Grundstücken in besonderem Maße nicht.