Bone02943
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Dann müsstest du eigentlich den Unterschied zwischen dem Staat und den Gewalten, bzw. einzelnen Ämtern kennen. Ein Eid ist zudem kein Staatsziel.neugierchen schrieb:Du, ich kenne es sogar auswendig
Ach nein. Ist natürlich besonders wertvoll etwas beeiden zu lassen was nicht Staatsziel ist. ...paranomal schrieb:Dann müsstest du eigentlich den Unterschied zwischen dem Staat und den Gewalten, bzw. einzelnen Ämtern kennen. Ein Eid ist zudem kein Staatsziel.
Du verwechselt Regierungsaufgaben mit Staatszielen. Letztere sind (wie schon gesagt und zitiert) separat im GG formuliert. Du scheinst hier leider relativ häufig irgendwas durcheinander zu werfen.neugierchen schrieb:Ach nein. Ist natürlich besonders wertvoll etwas beeiden zu lassen was nicht Staatsziel ist. ...
Staatsziel:paranomal schrieb:Du verwechselt Regierungsaufgaben mit Staatszielen.
Grundlage des „Grundrechts auf Sicherheit“ sollen die Gewährleistungen der Einze lgrundrechteparanomal schrieb:Was willst du mir nun damit sagen?
Der gute alte Absolutist - bei manchen denk ich könnte man wiklich wieder im 17 jhr mit den Staatstheorien beginnen.paranomal schrieb:außer villt bei Hobbes
Staatsziel .... naja, auch die wissenschaftliche Dienste des deutschen Bundestages sehen es so wie ich. Da lass ich Deinen Interpretationen freien Lauf....paranomal schrieb:Das es ein Grundrecht auf Sicherheit gibt und dieses auch im GG festgeschrieben steht, macht es trotzdem nicht zu einem Staatsziel
Das bist Du doch auch schon gewohnt was alles als belanglos und hinnehmbar tituliert wird.Gwyddion schrieb: es ist für die Straffindung durchaus vonRelevanz und nicht belanglos , wie ich heute hier lesen musste.
Wo hast Du das denn Heute gelesen. Gibts das auch noch als Quote?Gwyddion schrieb:es ist für die Straffindung durchaus von
Relevanz und nicht belanglos , wie ich heute hier
lesen musste.
Hier geht es nicht um Privatdefinitionen, sondern um Begriffe und ihren juristischen Bedeutungsrahmen. Beim Schutz der Rechtsgüter wird im GG übrigens auch nochmal zwischen allgemeinen oder auch Jedermann-Grundrechten und Grundrechten unterschieden, die sich in erster Linie auf Deutsche (staatsangehörige und Statusdeutsche) beziehen. Der von dir zitierte Beitrag untermauert deine Behauptung in keinster weise, sondern weist nur darauf hin, dass Grundrechte geschützt werden, auch wenn sie nicht als Staatsziel aufgeführt sind. Das wiederum hat nichts mit dem "Wohl des deutschen Volkes" zu tun, sondern mit den zugesicherten Rechten der sich in Deutschland aufhaltenden Individuen. Also auch der des Einzelnen gegen den Rest. Auch eine Vorrangsstellung gegenüber den ausdrücklichen Staatszielen (mit Außnahme der erwähnten) lässt sich aus dem Beitrag nicht herleiten.neugierchen schrieb:Staatsziel .... naja, auch die wissenschaftliche Dienste des deutschen Bundestages sehen es so wie ich. Da lass ich Deinen Interpretationen freien Lauf....
Das war eine Ausführung. grundsätzlich gilt das Staatszielbestimmungen inhaltlich in der Regel pauschaler, Grundrechtsbestimmungen detaillierter gefasst sind.paranomal schrieb: Der von dir zitierte Beitrag untermauert deine Behauptung in keinster weise,
Darauf ist das Handeln abzustimmen, oder ist das Grundgesetz und alles weiteres für die Weltpolitik verfasst worden?paranomal schrieb: Das wiederum hat nichts mit dem "Wohl des deutschen Volkes" zu tun,
Das sind mal wieder typische Bemerkungen die jeglichen Inhalt vermissen lassen. Bloß schon mal versuchen jemanden etwas zu unterstellen....paranomal schrieb:Ich weiß, dass du mit dieser Pseudoargumentation gerne eine Begründung für die Annahme eines "Staatsversagens" herbeischwurbeln möchtest, aber da musst du schon etwas früher aufstehen.melden
Wenn man hier so über Wochen mitliest frage ich mich: Stellst du dich nur so um die Poster hier zu ärgern oder bist du wirklich so ahnungslos und realitätsfremd? Noch nie davon gehört das Minderjährige bzw. Jugendliche eine mildere Strafe erhalten als Erwachsene? Also was soll der Unsinn ständig anzuweifeln das die mit dem Alter lügen?wichtelprinz schrieb:Wo hast Du das denn Heute gelesen. Gibts das auch noch als Quote?
schön liest Du über Wochen wenn die Aussage war:TearsOfAvalon schrieb:Wenn man hier so über Wochen mitliest frage
Der Rest gliedert sich nahtlos in den sinnbefreiten Anfang ein.wichtelprinz schrieb:es ist für die Straffindung durchaus von
Relevanz und nicht belanglos , wie ich heute hier
lesen musste.
Jetzt hör mal zu, es gibt kollektive Pflichten aber keine kollektiven Rechte innerhalb einer nicht totalitären Rechtsauffassung.neugierchen schrieb:Darauf ist das Handeln abzustimmen,