Cthulhus_call schrieb:Mir sagt die Google KI aber auch, das die Auswertungen des Bundeskriminalamtes, nur die Tatverdächtigen erfasst. Tatverdächtiger ungleich Täter.
Was sagt die KI dazu, ob die ausländischen oder migrationsbehafteten Tatverdächtigen im anschliessenden Gerichtsverfahren häufiger freigesprochen werden als 'rein-deutsche'? Wenn die Freispruchrate gleich ist, dann kann man auch die Polizeistatistik verwenden.
Und nicht zu vergessen: "Tatverdächtiger" heisst nicht etwa so etwas wie "der Gärtner könnte der Täter sein, er hat kein Alibi, das ist schon verdächtig", sondern das heisst, die Person wurde von der Polizei als Täter ermittelt und wird einem Strafverfahren - also Gericht oder Staatsanwalt mit Strafbefehl - zugeführt. Das "verdächtig" ist nur eine Formalie, weil nur ein Gericht die juristische Straftat feststellen kann, und nicht die Polizei. Nichtsdestotrotz gibt es natürlich trotzdem auch Freisprüche vor Gericht, von daher passt das "verdächtig" dann schon.