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Migrantengewalt in Deutschland

56.939 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Probleme, Ausländer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 12:57
@cheroks
Ich habe etwas zum Thema Migrantengewalt gepostet.
Wenn du ein bis zwei seiten spam und ot zwischen zwei, drei usern lesen willst, tu dir keinen Zwang an, blättere einfach zurück. ;)
meine paar Zeilen ot waren klar gekennzeichnet!

Ich lass es darauf ankommen...
nevermind! :D


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 12:59
@cheroks
Man wird sich wohl daran gewöhnen müssen das selbst Titel nicht vollständig gelesen bzw verstanden werden ;)


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 13:03
@migrantbird
Zitat von migrantbirdmigrantbird schrieb:Ich habe etwas zum Thema Migrantengewalt gepostet.
Das ist trotzdem noch OT, WENN die Opfer dabei keine deutsche sind, siehe Titel.

Und war die Frau aus dem Artikel eine deutsche oder nicht ?


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 13:05
edit: war zu spät deshalb noch schnell @cheroks
sollte der post fliegen, dann in erster Linie wg etwas anderem... :D ein weiteres Beispiel zum Thema Migrantengewalt ist es..
dient als Antwort auch dir@wichtelprinz ;)

Und noch zum Thema Textverständnis:
Du scheinst die Neigung zu haben Leuten gerne mangelndes Textverständnis und schlechte Rechtschreibung vorzuwerfen... :D
Frage: Liest du manchmal deine eigenen Texte?? ;)


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 13:07
@cheroks
nun, das ist hanebüchen... lol schade dass wir den TE nicht mehr fragen können, ob wir diese Form der Gewalt, die ich anhand eines Bsp. postete, als Migrantengewalt in seinem Sinne bezeichnen können oder nicht.

und tschüß


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 15:01
@migrantbird
Was genau stört dich denn jetzt an dem Urteil bzw. der Begründung?


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 16:06
@migrantbird
Zitat von migrantbirdmigrantbird schrieb:Und noch zum Thema Textverständnis:
Du scheinst die Neigung zu haben Leuten gerne mangelndes Textverständnis und schlechte Rechtschreibung vorzuwerfen...
Eigentlich halte ich es nur jenen vor, die sich für die Zentrale der Weisheit und die Erhalter der Kultur halten.
Also kein Vorwurf sondern nur eine Reflexion. Aber das Reflektieren nicht erwünscht ist geht meistens schon von den Grundannahmen aus.

Das Migranten gewaltätig sein können ist selbstverständlich etwas sehr unverständliches. Ich war durchaus erstaunt das es im Ausland gewaltbereite Menschen gibt welche tatsächlich auch noch die Grenze des Ponyhofs überschreiten.


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 17:02
@wichtelprinz
na dann kannst du mich ja nicht meinen, wie konnte ich das auch nur annehmen so ganz ohne @! Hast du ein Glück, dass du das noch klar gestellt hast, sonst müßte ich dich wegen Verunglimpfung melden... :troll:

Zum letzten Satz: Ja, da hast du Recht! Da muss man noch nicht mal differenzieren oder großartig reflektieren, um das festzustellen.

Aber ich beginne einfach mal mit sachlicher Veranschaulichung via Presseartikel, mit der Differenzierung/ Auflistung bekannter Fälle, ohne Spekulationsschieflage, um jedem hier, der gerne altruistische Gemeinplätze und Relativierung und Verhöhnung von Gewalttaten vornehmlich gegen Frauen (dieser oben benannten Menschen) bedient , und sich hier viel lieber zwei Seiten über sprachliche Stilmittel und Begriffe wie "Fremde" ausläßt, mal etwas faktische Abwechlung zu bringen.

@vincent
was mich stört? rhetorische Fragen kannst du in UH stellen. Da bin ich selten!


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 17:04
@migrantbird
War keine rhetorische Frage. Aber wenn du nicht antworten kannst oder willst, ist das deine Sache.


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 17:10
@migrantbird
Jedem das seine. Die einem finden Begrifflichkeiten diskussionswürdig dia anderen den unglaublichen Umstand das es ausländische Gewalttäter gibt über die sogar in den Medien berichtet wird. Auch wenns dieses mal zu keiner Lichterkette für ein nationalen Status reicht -.-


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 18:05
@wichtelprinz
mich interessiert euer Polemik-Ringelpitz mit Anfassen nicht die Bohne, Kollege, eure Lichterkettensymbolik und Relativierung genausowenig wie die durchschaubare und süffisante Rhetorik, die du an den Tag legst. Ich denke das kann ich nicht minder schlecht, belasse es aber bei Faktensammlung:

Der Kurde mit Abschleppambitionen, dessen zehn Jahre jüngere Frau, Mutter seines zwei-jährigen Kindes, noch immer in Lebensgefahr schwebt, und, sollte sie überleben, die Hölle an Schmerzen zu ertragen hat, für immer gezeichnet ist, und trotzdem nicht sicher, selbst in Deutschland!!, hat sich ja ganz brav, nach der Tat der Polizei gestellt. :D

Mal sehen wie dem nächsten die Auslegung dieses Kalküls zur Strafminderung gereicht!

Der Ex-Lebensgefährte der Frau steht im Verdacht, sie im Streit um den gemeinsamen Sohn zunächst mit Messerstichen verletzt zu haben. Dann soll er sie mit einem Seil ans Auto gebunden und 250 Meter weit über die Straße geschleift haben. Das zweijährige Kind saß während der Fahrt im Auto.

Der Mann befindet sich wegen des Verdachts auf versuchten Mord in Untersuchungshaft. Das genaue Motiv für die Gewalttat am Sonntag ist weiter unklar.

Bereits zwei Tage vor der Tat habe der Beschuldigte gedroht, die 28-Jährige zu töten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Thomas Klinge. Die Frau habe ihren früheren Lebensgefährten deshalb bei der Polizei angezeigt. Bei einer sogenannten Gefährder-Ansprache sei der Mann einsichtig gewesen.

Es gebe zudem Hinweise, dass der 38-Jährige auch schon früher gewalttätig gegen die 28-Jährige und deren Mutter geworden sei. „Die Überprüfung läuft aber noch”, sagte Klinge. Vorbestraft sei der Mann allerdings nicht. Der aktuelle Auszug aus dem Bundeszentralregister weise keine Eintragungen auf.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Justiz im Zusammenhang mit der Gewalttat von Hameln scharf kritisiert. Der 38-Jährige habe eine lange Gewaltkarriere hinter sich, sagte der Vorsitzende Rainer Wendt der „Passauer Neuen Presse”. Der Mann sei immer wieder mit Straftaten aufgefallen, aber dennoch nicht im Gefängnis gewesen. „Es wird sich ein Richter finden, der ihm auch jetzt wieder eine positive Sozialprognose geben wird”, kritisierte Wendt. „Die volle Härte des Gesetzes heißt heute oft, wir stellen von Straftätern die Personalien fest, und Richter lassen sie wieder frei”, sagte Wendt.[...]


http://www.msn.com/de-de/nachrichten/panorama/zustand-des-opfers-nach-hamelner-verbrechen-weiter-kritisch/ar-AAkElMl?li=BBqg6Q9&ocid=SK2MDHP


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 18:30
Drohungen, persönliche Anfeindungen, Unterstellungen und Polemik werden jetzt wieder eingestellt, sonst kreist der Bannhammer!


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 19:08
Da kommt also nichts mehr? @migrantbird

Naja, schauen wir uns den Fall dennoch mal an, mit dem Deutschland als Justitias Zockerparadies beschrieben wurde.
Zitat von migrantbirdmigrantbird schrieb:https://www.welt.de/regionales/hamburg/article159671281/Frau-mit-heissem-Oel-uebergossen-BGH-kippt-Urteil.html
Richtig ist, das BGH kippt das Urteil. Was allerdings wenig mit einer Kuscheljustiz zu tun hat, sondern einem einfachen Verfahrensfehler. Da könnte man eigentlich schon durch den Artikel darauf stoßen, wo es doch heißt:
Den Schuldspruch und den Ablauf der Tat stellte der Bundesgerichtshof nicht infrage. Eine andere Kammer des Landgerichts muss nun in Teilen neu verhandeln.
Das Urteil selbst findet sich hier:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=76561&pos=21&anz=508

Daraus:
In der Hauptverhandlung wurde die Öffentlichkeit während der Dauer
der Vernehmung der Nebenklägerin auf Antrag des Verteidigers gemäß § 171b
Abs. 1 GVG durch Gerichtsbeschluss ausgeschlossen, „da Umstände aus dem
persönlichen Lebensbereich des Angeklagten und der Zeugin – vor allem aus
dem Sexualleben der Eheleute – zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung
schutzwürdige Interessen verletzen würde.“ Bei den Schlussanträgen
war die Öffentlichkeit hergestellt. Es befanden sich auch Zuhörer im Sitzungssaal.
und gleich weiter:
Es liegt ein Verstoß gegen § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG vor. Nach dieser
Vorschrift wäre die Öffentlichkeit während der Schlussanträge zwingend auszuschließen
gewesen, nachdem Teile der Hauptverhandlung zuvor unter Ausschluss
der Öffentlichkeit stattgefunden hatten.
Denn das § 171b Abs. 3 Satz 2 GVG besagt:
Für die Schlussanträge in Verfahren wegen der in Absatz 2 genannten Straftaten ist die Öffentlichkeit auszuschließen, ohne dass es eines hierauf gerichteten Antrags bedarf, wenn die Verhandlung unter den Voraussetzungen der Absätze 1 oder 2 oder des § 172 Nummer 4 ganz oder zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat.
Was also hat das mit einem Zockerparadies zu tun?

Wenn man Interesse hat, dann kann man auch feststellen, dass der Senat sich wohl dennoch dafür ausspricht, es als Mord zu betrachten:
b) Auf dem dargelegten Verfahrensfehler kann allerdings der Schuldspruch
nicht beruhen. Der Senat kann angesichts der zum objektiven Tatgeschehen
geständigen Einlassung des Angeklagten ausschließen, dass der Verteidiger
oder der Angeklagte in nicht-öffentlichen Schlussvorträgen noch Erhebliches
hätten vorbringen können, das die Annahme des Mordmerkmals der
Heimtücke infrage gestellt hätte
Die Frage ist dann nur, ob das Merkmal der Heimtücke für einen Mord ausreichend ist und ob dieser Fall dann eine geringe Haftstrafe nach sich zieht? Juristen hier?


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 19:35
@vincent
war anderweitig beschäftigt und sehe auch nirgendwo geschrieben, dass ich mit jemandem texten muss, der sich für mehrere Beleidigung noch nicht entschuldigt hat...

aber... hast du fein gemacht... :troll: Infos sind mir alle bekannt.
Auch die Tatsache, dass durch den "kategorischen Imperativ" des Konjunktiv aus Karlsruhe, ( a la man kann ja NIE wissen, ob der Gute nicht noch Lust gehabt hätte was zu sagen, was die Heimtücke, die niederen Beweggründe vor Gericht entkräften könnte, wäre die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden) Raum wird für "Also im Zweifel für den Angeklagten" und letztlich möglicherweise nur Totschlag für so ein Verbrechen rauskommt! Ist klar!

In Deutschland werden öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen geführt, manch Öffentliche bzw. einzelne Aussagen werden bei sehr intimen oder brisanten persönlichen Details der Verfahrensteilnehmer unterbrochen und unter Ausschluss dieser zu Protokoll genommen, wie auch in diesem Fall, als es ums die gemeinsame Sexualität der Beiden Eheleute ging, kann man in gewissem Sinne nachvollziehen. legitim.

Aber für mich und die meisten nicht verständlich warum ein solcher Mann, und seine potenziell unterstellten Befindlichkeiten bei seiner Einlassung in einer offiziell öffentlichen Sitzung, im Nachhinein solch ein möglicherweise strafmilderndes Gewicht haben könnten, das der oberste Gerichtshof ihm dadurch gibt, dass es seine Amtskollegen, Gerechtigkeit für das Opfer und die Angehörigen und die zugelassene Öffentlichkeit ad adsurdum führt.
Gesetzesbeugung ohne Ende in diesem Staat, deshalb ist es ein Spiel@vincent
Lieber zocke ich gegen das Schicksal, als gegen Gesetze, die später weniger wert sind als die Paragraphenlücken, mit denen jeder Winkeladvokat solche Täter ohne viel Tamtam auch noch zum Opfer der Justizbehörde oder des Gerichtes macht!


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Realo ehemaliges Mitglied

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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 19:50
Möchtest du lieber eine Volksjustiz?
Kann ich mir nicht vorstellen bei unserer Vergangenheit.

Wilders führt gerade auch die Justiz am Ring durch die Manege
http://www.spiegel.de/politik/ausland/rechtspopulist-wilders-vor-gericht-die-geert-show-a-1122767.html

Sowas muss sich ein Gericht gefallen lassen, das kein Volksgericht sein will.


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Maite ehemaliges Mitglied

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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 20:08
@Realo

Alle Macht geht vom Volke aus, wo habe ich das nur gehört?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 20:10
Schon mal was von Gewaltenteilung gehört?
Die gibts nur in der Demokratie.

Hätten wir einen Volksgerichtshof, wäre dieser Mann bei aller Widerwärtigkeit seiner Tat definitiv zum Tod verurteilt worden, denn dann wäre die Todesstrafe längst wieder eingeführt.


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Maite ehemaliges Mitglied

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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 20:14
@Realo

Du darfst nicht alles durcheinander schmeissen. Nicht der Gerichtshof würde die Todesstrafe einführen sodern das Parlament. De jure gibs die aber in Deutschland nicht.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 20:18
Du musst schon verstehen, was ich schreibe. Wo die Gewaltenteilung nicht herrscht, ist das Parlament nicht durch Abgeordnete vertreten, sondern durch Volksvertreter der maßgeblichen Partei, und die werden natürlich sehr schnell die Todesstrafe wieder einführen (eine einzige Facebook-Umfrage reicht da, um zu den Mehrheitsvoten zu kommen). Denn genau das will ja das Bildzeitungspublikum. Mit der AfD wäre sowas sofort zu machen.


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Migrantengewalt in Deutschland

23.11.2016 um 20:19
@migrantbird
Meine Güte, wenn du so ein weinerliches Sensibelchen bist, solltest du deine Polemik runterfahren.
Zum Topic:
Du hast also nichts gelesen und legst ne kaputte Platte auf.

Swlbst im welt artikel steht, dass die Schuld nicht in Frage gestellt wird. Es wird also neu verhandelt, zumindest der Teil, der öffentlich war.

"Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in Tat-
einheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jah-
ren verurteilt. Die dagegen gerichtete und auf die Rüge der Verletzung formel-
len und materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat mit einer
Verfahrensrüge den aus der Beschlussformel ersichtlichen Teilerfolg; im Übri-
gen ist sie unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO."

Wo zum Teufel wird da due Gerechtigkeit ad absurdum geführt, die Gesetze gebeugt, wenn man sich wie belegt ganz korrekt an Gesetze hält?!
Was denkst du wer da im BGH sitzt und wie sie ihre Entscheidungen treffen?


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