stereotyp schrieb:Der Witz ist: durch diese Aktion wird vermutlich gerade der Präzedenzfall geschaffen, auf den sich demnächst das völkergewohnheitsrecht stützt.
Dazu sagt ja Röttgen in etwa das, was viele hier ebenfalls so sehen.
Der Angriff auf Iran ist völkerrechtswidrig, betont der CDU-Außenpolitiker Röttgen bei tagesschau24. Doch das könne nicht der einzige Maßstab sein - bei einem Regime, das das eigene Volk unterdrückt. Politisch sei das ein Dilemma.
tagesschau24: Der Oberste Führer in Iran, Ajatollah Ali Chamenei, ist tot. Wie bewerten Sie das Machtgefüge in Iran jetzt?
Norbert Röttgen: Es ist nicht nur der religiöse Führer Ajatollah Chamenei umgekommen, sondern auch der Kommandeur der Revolutionsgarde, der Generalstabschef der Armee, der Verteidigungsminister. Das Ziel, dass man einen beachtlichen Teil der Führungselite dieses Regimes trifft, ist gelungen - so scheint es jedenfalls. So sind die Berichte, und das ist eine erhebliche erste Schwächung dieses Regimes.
tagesschau24: US-Präsident Donald Trump sieht jetzt die Chance, dass sich die iranische Bevölkerung ihr Land zurückholen könne. Sehen Sie das auch so?
Röttgen: Ich glaube, wenn es einen wichtigsten Sinn dieser Militäroperation gibt, dann ist es genau das: dass er eine Chance der Befreiung für ein geknechtetes großes Volk bietet. Darauf muss nun auch alles gerichtet sein. Sowohl in der Kriegsführung, die sich streng auf die Schwächung des Regimes, vielleicht die Ausschaltung des Regimes richten muss und Zivilisten unbedingt schonen muss.
Und es muss dann auch alles getan werden, um das Volk zu unterstützen. Dass endlich fast 90 Millionen Iranerinnen und Iraner nach fast 50 Jahren Knechtschaft, Unterdrückung, Folter, Hinrichtungen wieder zur freien Selbstbestimmung kommen können. Das ist das wichtigste humanitäre, moralische und politische Ziel, das jetzt verfolgt werden muss.
Mit ihren Angriffen wollen die USA und Israel einen Machtwechsel in Iran bewirken. Experten haben Zweifel. mehr
Ziel müsse Befreiung des iranischen Volks sein
tagesschau24: Israel hat den Angriff zusammen mit den USA gestern Morgen als "Präventivschlag" bezeichnet. Wie bewerten Sie das völkerrechtlich?
Röttgen: Ich glaube, man muss zwei Dinge sagen. Das eine ist die Auffassung, dass das nicht im Rahmen des Völkerrechts geschehen ist. Die ist, glaube ich, nicht zu beanstanden. Aber im gleichen Atemzug muss man sagen: Wenn man die völkerrechtliche Bewertung zum alleinigen Maßstab macht, dann kommt politisch dabei heraus, dass ein solches Terror- und Kriegsregime eine Freifahrkarte hat. Weil die Staatensouveränität jede Brutalität am Ende deckt.
Und darum erzeugt die völkerrechtliche Bewertung politisch ein Dilemma. Das ist aus meiner Sicht der entscheidende Punkt. Ich würde nicht über das Völkerrecht groß drum herumreden, sondern da würde ich ehrlich und offen sagen, wie die Auffassung ist.
Aber es führt politisch nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, weil am Ende die Völkerrechtswidrigkeit der Personen und Institution dieses Regimes dann den Sieg davonträgt, was ja auch nicht sein kann.
So wird hier ja auch argumentiert, dass das Völkerrecht diese Terrorregime schütze.
Also nimmt man ein Pseudoargument her
Jetzt muss man es dadurch legitimieren in der Art der Kriegsführung und in der Zielsetzung der Kriegsführung für die Befreiung des iranischen Volkes.
Und schon meint man, moralisch auf der richtigen Seite zu stehen.
Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/nahost-israel-usa-iran-krieg-interview-norbert-roettgen-100.htmlUnd andere erkennen darin eben genau das, worauf es hinauslaufen könnte.
Der Göttinger Völkerstrafrechtler Kai Ambos warnt davor, die Maßstäbe für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechts aufzuweichen: "Wenn wir die Schwelle für Selbstverteidigung immer weiter nach vorne verlagern, wird das Gewaltverbot – eine Fundamentalnorm des Völkerrechts – praktisch bedeutungslos“, so Ambos gegenüber der FAZ.
Das ist in etwa ja das, was hier den Präzedenzfall schaffen würde, wie von
@stereotyp angemerkt.
Das völkerrechtliche Gewaltverbot
Das völkerrechtliche Gewaltverbot in Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta ist einer der Grundpfeiler der UN-Charta. Es untersagt den Mitgliedstaaten jede Androhung oder Anwendung von Gewalt in ihren internationalen Beziehungen. Die israelischen Angriffe auf den Iran stellen einen Verstoß gegen das Gewaltverbot dar.
Als einziger Rechtfertigungsgrund kommt hier das Selbstverteidigungsrecht aus Art. 51 der UN-Charta in Betracht. Voraussetzung dafür wäre ein gegenwärtiger, rechtswidriger, bewaffneter Angriff des Iran.
Angriffe des Iran auf Israel aus der jüngeren Vergangenheit spielen völkerrechtlich keine Rolle mehr. Zuletzt drohte die Situation im Herbst 2024 zu eskalieren. Nach der israelischen Bodenoffensive im Libanon und der Tötung des Hamas-Auslandschefs Ismail Hanija in Teheran hatte der Iran 200 Raketen auf Israel abgefeuert, die aber alle abgefangen wurden. Dieser Angriff ist jedoch abgeschlossen, somit nicht mehr gegenwärtig.
Könnte man also präventiv auf alle Unruheherde anwenden. Wer gegen wen, lass ich mal offen.
"Allein der Umstand, dass Iran über Nuklearwaffen verfügt, rechtfertigt jedenfalls keinen Angriff", ordnet auch Völkerrechtler Prof. Dr. Matthias Goldmann von der EBS Universität Wiesbaden gegenüber LTO ein. Sein Fazit ist deutlich: "Der israelische Angriff auf den Iran stellt den geradezu klassischen Fall eines verbotenen Präventivschlags dar."
All das wird legitimiert.
Artikel 56 Abs. 1 S. 1 des 1. Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen schließt Atomkraftwerke grundsätzlich als militärische Ziele aus. Das Verbot gilt zumindest dann, wenn durch einen Angriff auf ein Atomkraftwerk Radioaktivität freigesetzt wird und dadurch schwere Verluste unter der Zivilbevölkerung riskiert werden. Bei dem israelischen Angriff auf die Atomanlage Natans ist es nach iranischen Angaben zu keiner radioaktiven Verseuchung gekommen. Angriffe sind jedoch dann rechtswidrig, wenn der zu erwartende Schaden für die Zivilbevölkerung im Verhältnis zu den militärischen Vorteilen unverhältnismäßig hoch ist.
Zudem gab es auch gezielte Angriffe auf die Wohnungen der Atomwissenschaftler. Auch diese Menschen sind Zivilisten und dürfen nicht angegriffen werden – es sei denn, sie sind Mitglieder der Streitkräfte. Darauf weist Dannenbaum hin. Allein die Arbeit an einem Waffenprogramm mache sie nicht zu Kombattanten.
Und um deine Frage zu beantworten
@RayWonders Diplomatische Verhandlungen müssen weiter geführt werden. Es geht um Deeskalation und das von dir so gepriesene freie Leben der Zivilbevölkerung. Denn immerhin gibt es noch einige, die darauf bauen und für dich nicht sichtbar daran (hoffentlich) arbeiten.
UN-Generalsekretär António Guterres rief beide Länder eindringlich zur Deeskalation auf. "Israelische Bombardierung iranischer Nuklearanlagen. Iranische Raketenangriffe auf Tel Aviv. Genug der Eskalation. Frieden und Diplomatie müssen sich durchsetzen", schrieb er auf X.
Vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse erscheint das wenig wahrscheinlich. Auch die Atomverhandlungen mit den USA geraten ins Stocken. Irans Regierung teilte mit, sie sehe nach dem israelischen Großangriff keinen Sinn mehr in den Atomverhandlungen. US-Botschafter McCoy Pitt kündigte im Sicherheitsrat jedoch an, dass sein Land die diplomatischen Gespräche fortsetzen wolle. Die internationale Gemeinschaft als solche ist hier gefragt, zur Deeskalation beizutragen.
Quelle:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/angriff-israel-iran-atomprogramm-zulaessigkeit-selbstverteidigung-voelkerrecht