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Das bedingungslose Grundeinkommen

20.847 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Sozial, Grundeinkommen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:39
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Entschuldigung, wenn ich mit 82,8 Millionen Bürger rechne sind Kinder offensichtlich dabei, weshalb die Nachfragen und die Verwunderung - ok heute ist der 1. April alles klar.
Gut, dann hast du alle gerechnet. Wie erwähnt Jährlich ein Drittel des BIP werden Transferleistungen.

Und ja sehr clever, ich sehe schon die Cleveren die sich reich "Vögeln".


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Realo ehemaliges Mitglied

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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:40
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:ich sehe schon die Cleveren die sich reich "Vögeln".
Immerhin wäre dann das Demografieproblem gelöst. ^^


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:41
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Und ja sehr clever, ich sehe schon die Cleveren die sich reich "Vögeln".
In der DDR gab es den schönen Begriff "abkindern" für das Erlangen der Kinderprämie bei Baukrediten...


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:41
Zitat von RealoRealo schrieb:Immerhin wäre dann das Demografieproblem gelöst. ^^
Ich denke es wären immer noch die Falschen die dann planlos Kinder in die Welt setzen.

Die Frage ist, wer garantiert den Kindern das das Geld bei ihnen landet? Es wird ja über die Eltern gehen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:In der DDR gab es den schönen Begriff "abkindern" für das Erlangen der Kinderprämie bei Baukrediten...
Kannte ich noch nicht.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:42
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Die Frage ist, wer garantiert den Kindern das das Geld bei ihnen landet? Es wird ja über die Eltern gehen.
Staatliches Treuhandkonto bis die Kinder 18 sind? :D


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Realo ehemaliges Mitglied

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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:43
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Ich denke es wären immer noch die Falschen die dann planlos Kinder in die Welt setzen.
Aber Intelligenz oder dessen Abwesenheit ist nicht 1:1 vererbbar. Das ist dann eher ne neue Runde Lotterie.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:44
Zitat von RealoRealo schrieb:Aber Intelligenz oder dessen Abwesenheit ist nicht 1:1 vererbbar. Das ist dann eher ne neue Runde Lotterie.
Nein aber kultivierbar. Die armen Schulkinder haben kein Pausenbrot weil kein Brot im Haus ist, sondern weil die Eltern schon mal lieber pennen wollen, als sich Morgens um das Kind zu kümmern, denn das Kind hat ja einen geregelten Tagesablauf..


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:44
Wenn wir ~250€ von den 1.000€ der Kinder an die Eltern überweisen und den Rest auf ein Treuhandkonto bis 18 packen startet man mit 18 mit schnuckligen 162.000€ ins Leben.

Da hätte ich nichts gegen gehabt.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:51
Zitat von NerokNerok schrieb:Wenn wir ~250€ von den 1.000€ der Kinder an die Eltern überweisen und den Rest auf ein Treuhandkonto bis 18 packen startet man mit 18 mit schnuckligen 162.000€ ins Leben.
Also nen ganzer Sack voll wertlosem Papier.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:52
Zitat von BonobobobBonobobob schrieb:Also nen ganzer Sack voll wertlosem Papier.
Wenn mans anzündet wird's kurz warm.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 17:55
Zitat von BonobobobBonobobob schrieb:Also nen ganzer Sack voll wertlosem Papier.
Nein. Denn wir leben in der Wunderwelt in der das BGE keine Superinflation auslöst und alle Preise gleich bleiben.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:00
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Gut, dann hast du alle gerechnet. Wie erwähnt Jährlich ein Drittel des BIP werden Transferleistungen.

Und ja sehr clever, ich sehe schon die Cleveren die sich reich "Vögeln".
Ich sehe sie auch, heute schon. Wer das so will.

Sehen wir auf die heutige Situation

http://ihr-kindergeld.de
ab 1.Juni.2019 Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2019 für das erste und zweite Kind 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro pro Monat.

Der Kinderzuschlag in Jahre 2019 beträgt maximal 183 Euro pro Monat. Mit diesem werden Ausbildungs- und Teilhabeleistungen von sozial schwächeren Familien gefördert.

Der Kinderfreibetrag beträgt 2019 nun 4.980 Euro pro Kind und Jahr.
Inklusive des Betreuungsbetrages entspricht das 7.620 Euro.
Dann gibt es noch Elterngeld - Elterngeldrechner

und Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld sollen Familien mit Kind beim Immobilienkauf finanziell unterstützt werden. Die Höhe der Förderung beträgt für jedes Kind 1.200 Euro im Jahr. Die Förderung geht über einen Zeitraum von 10 Jahren

usw....

Also das gebündelte BGE 1000 € pro Kind, wird an der Einkommenssituation von Familien nicht viel verändern.


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01.04.2019 um 18:02
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Also das gebündelte BGE 1000 € pro Kind, wird an der Einkommenssituation von Familien nicht viel verändern.
Du hast gerade selbst Zahlen gebracht, dass sich dadurch die Summe pro Kind mindestens fast verdoppelt...


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:03
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Du hast gerade selbst Zahlen gebracht, dass sich dadurch die Summe pro Kind mindestens fast verdoppelt...
Wie wenn schon das Baukindergeld 1200 € pro Kind mehr als das BGE 1000 € pro Kind beträgt, das versteh wer will ich nicht.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:04
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Wie wenn schon das Baukindergeld 1200 € über den BGE 1000 € beträgt das versteh wer will ich nicht.
Das Baukindergeld sind 1200€ im Jahr. Nicht im Monat. Und auch nur 10 Jahre lang.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:07
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das Baukindergeld sind 1200€ im Jahr. Nicht im Monat. Und auch nur 10 Jahre lang.
Ja ok, mein Fehler aber Kindergeld - Elterngeld - Kinderzuschlag - Kinderfreibetrag sind in der Summe nicht weit weg von 1000 € pro Kind.


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:07
Zitat von SybillaSybilla schrieb:ab 1.Juni.2019 Das Kindergeld beträgt ab dem 01.01.2019 für das erste und zweite Kind 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und ab dem vierten Kind 235 Euro pro Monat.

Der Kinderzuschlag in Jahre 2019 beträgt maximal 183 Euro pro Monat. Mit diesem werden Ausbildungs- und Teilhabeleistungen von sozial schwächeren Familien gefördert.

Der Kinderfreibetrag beträgt 2019 nun 4.980 Euro pro Kind und Jahr.
Inklusive des Betreuungsbetrages entspricht das 7.620 Euro.
Tja wenn dir da der Unteschied nicht Auffällt kann ich dir nicht Helfen.

Freibetrag nützt nur was wenn man auch Einkommen hat. Da wird nix zugeschossen sondern weniger Eingezogen.

das Baukindergeld ist "Verwendungsgebunden" usw.

Es ist ein ganz gewaltiger Unterschied, wenn das Kind soviel "Einbringt"
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Dann gibt es noch Elterngeld - Elterngeldrechner
:palm:

ich sehe du bist voll im Thema..


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01.04.2019 um 18:08
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Ja ok, mein Fehler aber Kindergeld - Elterngeld - Kinderzuschlag - Kinderfreibetrag sind in der Summe nicht weit weg von 1000 € pro Kind.
Du hast nicht viel Ahnung:

Man bekommt entweder Kindergeld oder Kinderfreibetrag, nicht beides. Das prüft das Finanzamt automatisch.

Kinderzuschlag gibt es nur für Personen in Grundsicherung.

Niemand ist technisch dazu in der Lage, alle vier dieser Leistungen gleichzeitig zu kriegen. Das ist gesetzlich ausgeschlossen.


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01.04.2019 um 18:14
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Freibetrag
Einen Freibetrag wird es mit einem BGE nicht mehr geben dann wird mehr eingezogen als heute.

Grundsätzlich kommt einem steuerpflichtigen Elternteil bei der Veranlagung der Einkommensteuer gemäß § 32 Abs. 6 EStG pro zu berücksichtigendem Kind ab 2019 ein Kinderfreibetrag in Höhe von 2460 Euro jährlich zugute. Dieser dient der Sicherstellung des sächlichen Existenzminimums des Kindes. (Archiv-Version vom 01.03.2019)

Also wir hatten Kinder auf der Steuerkarte und haben zusätzliches Kindergeld erhalten. Hat sich das geändert?


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Das bedingungslose Grundeinkommen

01.04.2019 um 18:16
Zitat von SybillaSybilla schrieb:Also wir hatten Kinder auf der Steuerkarte und haben zusätzliches Kindergeld erhalten. Hat sich das geändert?
Das Finanzamt macht automatisch eine sog. Günstigerprüfung, ob für den Steuerpflichtigen die Verrechnung als Kindergeld oder als Kinderfreibetrag vorteilhafter ist. Die vorteilhaftere Variante wird angewendet. Das heißt: Geringverdiener kriegen tendenziell die pauschalen Kindergeldbeträge angerechnet, Hochverdiener erhalten den Freibetrag.


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