Link: blog.kairaven.de (extern) (Archiv-Version vom 09.12.2007)Wenn ich die Meldung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Zugriffsauf beim E-Mail Provider gespeicherten E-Mails durch Strafverfolgungsbehörden lese, dannweiß ich, warum ich nie diese E-Mail Funktionen genutzt habe und bis zum heutigen Tagmeine E-Mails mehrmals täglich mit dem guten alten POP3 abhole (per SSL/TLS verstehtsich).
Man mag mir zwar damit kommen, wie komfortabel es sei, mobil und überallauf woanders gespeicherten E-Mails per IMAP oders sonstwas zuzugreifen, aber E-Mails sindeh schon einigen Angriffspunkten ausgesetzt. Sei es, dass der Mailpartner meine und seineMails ohne SSL/TLS empfängt und sendet oder auf die zusätzliche Inhaltsverschlüsselungper OpenPGP verzichtet, die Möglichkeit, dass irgendwelche geheimdienstlichenDatenstaubsauger und Data-Miner den E-Mail Verkehr scannen oder eines Tages mein E-MailProvider theoretisch eine Überwachungsanordnung erhalten könnte, wenn nicht dieVerkehrsdatenvorratsspeicherung eines Tages um die Inhaltsdatenvorratsspeicherung ergänztwird – da muss ich nicht noch freiwillig meine gesamte E-Mail Kommunikation selbst aufVorrat speichern, auf das sie zur möglichen Verfügungsmasse von Strafverfolgungsbehörden,Geheimdiensten oder neugierigen E-Mail Providern werden könnte. Zwischenspeichern ja,aber nur von Mailabruf zu Mailabruf.
Außerdem kann man mittlerweile ganz bequem(und verschlüsselt, wenn man will) auf einen USB-Stick den kompletten Mailclient plusProfil und Mailboxen unterbringen, transportieren und mobil nutzen. Und wer stationär amheimischen PC und mobil auf dem USB-Stick immer den gleichen Datenbestand haben will,setzt halt irgendwelche Synchonisierungsmechansimen ein.
Was ein paar Juristenoder das Bundesverfassungsgericht dazu meinen, was eine E-Mail zur Kommunikation machtoder nicht macht, ist mir an dieser Stelle und bei der täglichen Praxis herzlich egal.Egal ist diese Definition hinsichtlich der rechtlichen Legitimationsgrundlagen, wann undwo Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste überhaupt auf E-Mails zugreifen dürfen,natürlich nicht.
Aber aus rein persönlicher Perspektive beginnt dieKommunikation per E-Mail beim Absender und endet beim Empfänger. Sie umfasst den Sender,das Verfassen der E-Mail, ihren Inhalt, den Transport zum Empfänger über Mailserver unddas Empfangen/Abrufen und Lesen der E-Mail. Das die E-Mail beim Mailprovider verharrt –sei es für ein paar Stunden wie bei POP3 oder für längere Zeiträume – ist doch völligumaßgeblich für den Vorgang als solchen, für die Kommunikation, den Schutz des gesamtenKommunikationsvorgangs, der E-Mail Inhalte und der Beziehungen zwischen Personen, diesich über E-Mail Wechsel realisieren. Was ist daran unklar? Man könnte auch sagen, dassMailboxspeicher bei Providern nur den technisch vor- oder ausgelagerten heimischenMail-Speicherraum des Mailboxinhabers, des Senders und Empfängers darstellen. Inhaltedieses Speicherraums zählen für mich zum Kernbereich der privaten Lebensführung, dereinen besonderen Schutz vor Zugriffen genießt und sich sozusagen virtuell-technisch indie Mailboxspeicher der Provider zu erstrecken hat.
http://blog.kairaven.de/archives/1060-Unsichere-und-geschuetzte-E-Mail-Sphaeren.html (Archiv-Version vom 09.12.2007)