Beschneidung ist Körperverletzung
09.07.2012 um 23:17Anzeige
leoalb schrieb:Das Trauma zeigt sich doch darin, dass aus religiösen Gründen beschnittene Männer ihren eigenen Söhnen wiederum Körperteile unter Schmerzen ohne medizinische Indikation entfernen lassen. Die Opfer werden zu Tätern.Wie gesagt,
lilit schrieb:..Das ist jetzt Deutschlands Minarettverbot – allerdings mit viel weitreichenderen praktischen und symbolischen Folgen, falls das Urteil Bestand haben sollte."Wenn du mir jetzt noch erklären würdest, inwiefern bei Minarettverboten tatsächlich ein Grundrecht verletzt wird, damit es auch nur annährend mit dem Beschneidungsurteil vergleichbar ist, könnte ich dir zustimmen.
Einverstanden!
Ayyub schrieb:Ich halte die Beschneidung nicht für eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn.dann ist das ein deutlicher Beleg dafür, dass der Typ sich überhaupt nicht mit der ganzen Sache beschäftigt hat, sondern nur blindlings aus einem Das-was-schon-immer-so-bei-uns-Trieb hohle Phrasen von sich gegeben hat, gespickt mit ein bisschen Antisemitismus-Vorwurf (zieht in Deutschland ja immer gut) und "Ich arme, arme Minderheit" (vielleicht sollte man ihm mal die Minderheit der Kannibalen vorbeischicken, so allgemein, wie er es formuliert hat, müsste er ja auch die unterstützen).
Ayyub schrieb:Ich halte die Beschneidung nicht für eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn.Ich auch nicht, es ist ein Eingriff in die Freiheit des Kindes und erst damit, wird es zur Körperverletzung.
Cacaleyze schrieb:Spritzen bzw. Impfungen sollten auch verboten werdenMedizinische Notwendigkeit gegeben, bei Beschneidung nicht.
Cacaleyze schrieb:ah genauso Clowns, VERBIETENNichts dagegen.
Cacaleyze schrieb:Und Enten, die hatten mich früher gebissen, bitte auch alle Enten ausrotten und verbieten!Entweder haben deine Eltern die Enten auf dich gehetzt (womit es eine strafbare Handlung wäre) oder es ist absolut nicht vergleichbar.
Radix schrieb:Ich auch nicht, es ist ein Eingriff in die Freiheit des Kindes und erst damit, wird es zur Körperverletzung.Aber es IST eine Körperverletzung. Wie schon mehrmals geschrieben wurde, selbst wenn sich ein Erwachsener piercen lässt, ist es Körperverletzung, wenn auch aufgrund der Einwilliung eine legale. Aber es bleibt strafrechtlich eine Körperverletzung. Und wenn der gescheite Herr Kermani das Gegenteil behauptet, dann ist das ein deutliches Zeichen dafür, dass er sich nicht einmal ansatzweise umfassend mit der Thematik auseinandergesetzt hat. Das mag hier im Forum nicht weiter schlimm sein, aber wenn man ein Interview gibt und dabei dreimalklug daherlabert, sollte man sich vorher schon genauer informiert haben.
Ich halte die Beschneidung nicht für eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinn.Soso, so gehst du mit anderen Meinungen um.
dann ist das ein deutlicher Beleg dafür, dass der Typ sich überhaupt nicht mit der ganzen Sache beschäftigt hat, sondern nur blindlings aus einem Das-was-schon-immer-so-bei-uns-Trieb hohle Phrasen von sich gegeben hat, gespickt mit ein bisschen Antisemitismus-Vorwurf
lilit schrieb:und belegen kannst.Klar kann ich das belegen. Nennt sich Strafgesetzbuch und dazugehörige Kommentare, einfach nachlesen.
lilit schrieb:Leider löst es auch Euphorie in rechtslastigen Kreisen aus, find ich nicht lustig,Diesbezüglich muss ich ganz ehrlich sagen, dass ich meine Meinung habe und Punkt. Und wenn rechte, linke oder sonstige Kreise diese Meinung teilen, schön für sie, aber nicht mein Problem. Ich werde jedenfalls meine Meinung keinen Deut ändern, nur weil irgendwelche geistig Minderbemittelte in diesem einen Punkt oberflächlich mit mir übereinstimmen.
viel schädlicher noch als Thema selber!
tris schrieb:Klar kann ich das belegen. Nennt sich Strafgesetzbuch und dazugehörige Kommentare, einfach nachlesen.
Das verfassungsmäßige Grundrecht auf Religionsfreiheit hat eine stärkere Schutzwirkung als das der europäischen Menschenrechtkonvention, weil es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[12] nicht unter einem Vorbehalt eines einschränkenden Gesetzes steht, sondern nur durch die Grundrechte Dritter und grundlegende Wertentscheidungen des Grundgesetzes einschränkbar ist. Wiki
tris schrieb:Und ansonsten: Körperliche Unversehrtheit (und wenn es sich nur um die Vorhaut handelt) ist ein Grundrecht des Kindes, womit die Religionsfreiheit der Eltern beschränkt wird.Es ist ein allgemeines Grundrecht!
tris schrieb:Ansichtssache. Wenn es danach geht, müsste man die Kinder den Eltern wegnehmen, weil die Erziehung im muslimischen/jüdischen/sonstigen Glauben die negative Religionsfreiheit doch wohl deutlich mehr berührt als ein Vorhautschnippeln. Eine fehlende Vorhaut ist schließlich kein 100%iges Zugehörigkeitsmerkmal zu einer bestimmten Religion.Die Beschneidung wird aber wie Du ja selbst sagtest, zur Körperverletzung, aber eben erst durch die fehlende Einsichtsfähigkeit (spezifisch ist es weil es eine kultische Handlung ist) und eben deshalb meine ich kommt hier die negative Religionsfreiheit zum tragen! Die Erziehung Art.6 Abs.2 GG ist das natürliche Recht der Eltern und wenn dieses religiös geprägt ist, so ist dies so. Was aber nicht heisst, daß man das Kind nötigen oder zwingen, eben in seiner "neutralen" Freiheit beeinträchtigen darf.
Wenn dem Kind das islamische Glaubensbekenntnis oder katholische Heiligenbildchen auf die Stirn tätowieren würde, das wäre in meinen Augen eine Einschränkung der negativen Religionsfreiheit. Aber schlicht eine fehlende Vorhaut ist meiner Auffassung nach zu unspezifisch.
Cacaleyze schrieb:Befürworter und absolute Gegner werden sich nie einig
Und Enten, die hatten mich früher gebissen, bitte auch alle Enten ausrotten und verbieten!
Entweder haben deine Eltern die Enten auf dich gehetzt (womit es eine strafbare Handlung wäre) oder es ist absolut nicht vergleichbar.
SethSteiner schrieb:"Ich bin beschnitten" am besten noch mit den absurden Hygienebegründungen, die dem Kind vorgaukeln, es wäre was besseres als die unbeschnittenen.Weisst du, es ist ja auch nicht so als ob sie dir die Nase abgeschnitten hätten!