Beschneidung ist Körperverletzung
17.12.2012 um 19:43Anzeige
Die meisten Argumente dafür, dass es sich um eine gerechtfertigte Körperverletzung handelt, sind nicht plausibel. Aber einige sind es....und diejenigen welche plausibel zur legalisierung einer Körperverletzung an Kindern/Babys sind wären dann z.B. welche...?
1ostS0ul schrieb:...und diejenigen welche plausibel zur legalisierung einer Körperverletzung an Kindern/Babys sind wären dann z.B. welche...?Dass das Recht auf Ausübung religiöser Riten das Recht auf körperliche Unversehrtheit dann überwiegt, wenn der Eingriff gering ist und das Kind den Eingriff - wenn es einwilligungsfähig sein wird - gutheißen wird. Das wäre z.B. plausibel. Ob man dem folgt, ist eine andere Frage.
kleinundgrün schrieb am 18.12.2012:Dass das Recht auf Ausübung religiöser Riten das Recht auf körperliche Unversehrtheit dann überwiegt, wenn der Eingriff gering ist und das Kind den Eingriff - wenn es einwilligungsfähig sein wird - gutheißen wird. Das wäre z.B. plausibel. Ob man dem folgt, ist eine andere Frage.Der unmündige Mensch wird also religiösen Riten unterzogen und in Anbetracht der Erziehung, hegt man nun die Hoffnung, dass bei Eintritt der Mündigkeit (also in Zukunft), sich eine Sympathie jener Religion, in die nun gefestigte Seele eingeprägt hat? Mit anderen -deinen- Worten, überwiegt hier die positive Religionsfreiheit das Neminem Laedere Gebot?
1osts0ul schrieb:Nachtrag:
...ist dein Beitrag wirklich ernst gemeint?
Radix schrieb:Mit anderen -deinen- WortenIch frage mich manchmal, warum das Textverständnis mancher hier so schlecht ist. Fehlende Motivation, sich mit den Texten Anderer auseinander zu setzen oder konkrete Defizite? Oder beides? Jedenfalls ist es lästig.
Radix schrieb:Nachtrag:Dir auch.
Fröhliche Weihnachten
kleinundgrün schrieb:Man könnte auch argumentieren, dass Besitzer von Kleinwagen keine Kinder mitführen dürfen, da sie dort im Falle eines Unfalls einem größeren Verletzungsrisiko ausgesetzt werden, als in einer schweren Luxuslimousine. Eigentlich ganz klarer Fall, oder?Aber hier fehlt es doch ganz klar am Vorsatz, also einen Unfall herbeizuführen.