Beschneidung ist Körperverletzung
11.12.2013 um 19:28Anzeige
Puschelhasi schrieb:Der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichts sieht das anders als ihr... ich schliesse mich da seiner Einstellung weitestgehend an.Das besagt nichts. Ich kann dir gleichermaßen prominente Vertreter der Gegenseite nennen, z. B. Prof. Dr. Dr. h.c. Josef Isensee, der die Sache aus verfassungsrechtlicher Sicht doch erheblich substantiierter und differenzierter betrachtet, als Hans-Jürgen Papier.
Puschelhasi schrieb:Du disqualifizierst dich auch grade massiv...Womit denn?
Bone02943 schrieb:Warum kannst du nicht warten bis das Kind 14, 16 oder 18 ist? Hast du angst es will dann nicht mehr beschnitten werden, hast du angst es könnte sich so gegen den Glauben entscheiden?
Welchen vernünftigen Grund gibt es das die Betroffenen selbst darüber entscheiden?
Puschelhasi schrieb:Was also ist nun unklar?Unklar ist wie du darauf kommst, eine Impfung mit der Verstümmelung des Penis gleichzusetzen.
Puschelhasi schrieb:Der olle Ise...naja dazu sage ich mal nichts...dass ein hardcore Katholik etwas gegen jüdische und muslimische Riten hat ist wohl für niemanden eine Überraschung.Auf solch einem Niveau finden seine verfassungsrechtlichen Betrachtungen ganz sicher nicht statt. Oder um es mit deinen Worten zu sagen: mit dieser deiner Feststellung "...bist du in der unteren Polemik Schublade angekommen..." ;)
Puschelhasi schrieb:Ihr wollt also weder das Recht auf elterliche fürsorge noch das Recht auf Religionsfreiheit und Erziehungsrechte der Eltern anerkennen...Zur elterlichen Fürsorge gehört es sein Kind nicht unnötig den Gefahren einer Operation auszusetzen, wenn diese nicht notwendig ist. Das Recht auf Religionsfreiheit wird einem Kind oftmals untersagt. Ich hab Religionsfreiheit, ich wurde von meinen Eltern in keine Religion gezwungen. Andere Kinder werden es, und diese haben keine Freiheit. Was die Erziehungsrechte angeht so wurde in Deutschland auch die körperliche Züchtigung verboten.