sacredheart schrieb:Im welchem anderen hoch entwickelten Land lässt denn eine kleine Regierungspartei eine in der Bevölkerung wesentlich anschlussfähigere Mitbewerberpartei mit geheimdienstliche Mitteln ausspähen und veröffentlicht dann eine solche Beurteilung und hält deren Grundlage geheim?
Nur in Deutschland ist es möglich, zahllose Millionen für 'Demokratie leben' zu verplempern und Demokratie derart zu verengen auf selbsternannte Qualitätsparteien.
Der mentale oder ideologisch motivierte (möglicherweise...) Trugschluss ist, dass das (immer?) zwingend und maßgeblich rechtswidrig oder unlauter - so die Implikation ja - durch die Politik, etwa seitens Ampel, SPD oder Faeser geschah und nicht von Amts wegen und qua gesetzlichem Auftrag passierte.
Damit es nicht wieder untergeht bzw. konkretisiert wird:
⇢Gerade mit dem Hinweis, dass die Anfänge unter der GroKo bzw. Merkel/Seehofer gelegt wurden.
Die AfD war 2019 auf Bundesebene zunächst als Prüffall vom Bundesamt eingestuft worden. In diesem Stadium darf der Verfassungsschutz lediglich öffentliche Äußerungen von AfD-Funktionären sammeln und bewerten.
Die AfD wehrte sich vom ersten Tag an sowohl gegen die Beobachtung durch den Inlandsnachrichtendienst als auch dagegen, dass der Verfassungsschutz diese Bewertung auch öffentlich machte. Im Februar 2021 wurde die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall heraufgestuft, was zunächst vom Verwaltungsgericht Köln und im Mai 2024 auch vom Oberverwaltungsgericht Münster für rechtmäßig erklärt wurde, nachdem die Partei geklagt hatte.
Quelle: siehe oben
Die Ampelkoalition kam am 07. Dezember 2021 zustande; Faeser ist ab dem 08. Dezember 2021 Innenministerin gewesen. Wo also schon viel bzgl. AfD-Prüfung ging. Schlichter damit es alle verstehen: Faeser konnte nicht mal was für den Grundstein, der schon vorher gelegt wurde. Sie hat im Grunde eine erwartbare steigende Eskalation auch nur mitbegleiten können.
Das Argument ist daher relativ hinfällig bzw. nicht wirklich nachvollziehbar, wie ich finde.Auch ist die initiale Formulierung etwas irreführend. Das BMI gibt vlt. den Segen zur Veröffentlichung im formellen Sinne als fachliche Aufsichtsbehörde (und verzichtete auf Prüfung ja angeblich, heißt also, man hat quasi sogar dem VS-Gutachten vertraut statt wie hier ja manche meinen zu schauen ob es 'politisch passt'. Der Witz ist, dass das BMI das nicht prüfte entlastet Faeser ja eher dann abstrakt), erstellt das Gutachten aber nicht inhaltlich.
Warum das Gutachten nicht breit öffentlich ist, wurde hier mindestens zweimal genannt: Weil nicht nur öffentliche Quellen Teil davon sind sondern Erkenntnisse von V-Leuten. Es ist daher eine Verschlusssache und kann gar nicht von Amts wegen einfach in die Öffentlichkeit gehauen werden, ohne sensible Stellen vorher zu streichen, zu zensieren. Und letztendlich kriegt es die AfD eh im Klageverfahren zu sehen und gerichtlich würde es eh im Rahmen des erwartbaren Klageverfahrens extern überprüft werden.