AfD
um 17:53Die Beobachtung als extremistische Partei ist aber nicht mehr möglich. Der Handlungsspielraum ist dadurch geringer.Donna_Littchen schrieb:Eine Beobachtung der AfD als Verdachtsfall ist doch weiterhin möglich.
Die Beobachtung als extremistische Partei ist aber nicht mehr möglich. Der Handlungsspielraum ist dadurch geringer.Donna_Littchen schrieb:Eine Beobachtung der AfD als Verdachtsfall ist doch weiterhin möglich.
Was gibt es denn bei den momentan 17 geleakten Seiten zu interpretieren?aliM. schrieb:Also ich weiss nicht ob du jetzt mich meinst, aber ich hatte an keiner Stelle behauptet, dass etwas erfunden wird. Im gegenteil , die ganzen bisher aus dem Bericht zitierten Aussagen sind ja tatsächlich gemacht worden, die meisten sogar öffentlich. Also wurde da gar nichts erfunden. Aber die Aussagen müssen natürlich interpretiert und bewertet werden. Und dies geschieht bei politischen Beamten eben nicht im luftleeren Raum , sondern in einer politischen Umgebung.
Die Linke wurde ab 2007 vom Verfassungsschutz beobachtet. Da war Heinz Fromm Präsident. Fromm bat am 2. Juli 2012 um seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zum 31. Juli 2012. Um Versetzung in den Ruhestand bat er aber nicht, weil er nicht mehr die Linken beobachten wollte sondern:aliM. schrieb:. Diesbzgl hatte ich ja vorhin das Beispiel der Beobachtung der Partei "die Linke" gepostet, von der die Innenminister Schäuble und Zimmermann der Meinung waren, dass sie beobachtet werden sollte. Der VS mit einem politischen Beamten an der Spitze macht das dann meistens auch , weil der politische Beamte an der Spitze sonst Gefahr läuft Pensionär zu werden.
Fromms Gesuch stand im Zusammenhang mit der Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz während des langjährig unerkannten Bestehens des NSU trotz einer Reihe von V-Personen in deren engstem Umfeld, die unter anderem durch das Bundesamt geführt worden waren. Durch die Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages war zuvor bekannt geworden, dass ein Referatsleiter des Bundesamts ab dem 11. November 2011, also wenige Tage nach Aufdeckung des NSU, Akten zu V-Personen im NSU-Umfeld hatte vernichten lassen (siehe den Abschnitt zu Aktenvernichtungen im Hauptartikel). Vor dem NSU-Ausschuss des Bundestages konstatierte Fromm deshalb einen „schwerwiegenden Verfall für das Ansehen des BfV, dessen Folgen für die Funktionsfähigkeit des Amtes nicht vorhersehbar“ seien. Er sei von seinen eigenen Mitarbeitern „hinters Licht geführt worden“ und schloss nicht aus, dass der Referatsleiter etwas vertuschen wollte.[6] Fromms Rückzug war der Beginn einer Reihe von personellen Konsequenzen an der Spitze verschiedener Verfassungsschutz-Ämter wegen des NSU-SkandalsQuelle: Wikipedia: Heinz Fromm
Niemand hatte behauptet, dass der Rücktritt von Herrn Fromm mit etwas anderem zu tun hatte als mit dem NSU-Skandal. Lese meinen Beitrag einfach nochmal in aller Ruhe.Auweia schrieb:Das ganze hat also gar nichts mit "weisungsgebunden" zu tun.
Du hast es erfasst. Es ist halt bei sehr vielen (so mein Eindruck) reflexartig-defensiv geäußerten Argumenten die bewusste Kernbotschaft oder der bewusste Subtext. Welcher in einer Art Vorwurf oder Misstrauensvorwurf mitschwingt, als es denn unschuldige relative Feststellungen sein sollen. Es wird quasi vorsorglich unterstellt oder ziemlich stark angenommen.Auweia schrieb:Ja ich muss auch machen, was mein Chef von mir verlangt, solange es sich im rechtlichen Rahmen bewegt. Fast jeder von uns ist weisungsgebunden.
Das weisungsgebunden soll in dem AfD Zusammenhang einfach nur folgendes ausrücken:
Find was, oder erfind was. Hauptsache du schadest der AfD. Und das ist einfach falsch. Es wird nichts erfunden.
Ach komm, du schreibst in einem Absatz von der Beobachtung der Linken und von der Gefahr pensioniert zu werden, wenn man nicht macht was die Spitze will...aliM. schrieb:Niemand hatte behauptet, dass der Rücktritt von Herrn Fromm mit etwas anderem zu tun hatte als mit dem NSU-Skandal. Lese meinen Beitrag einfach nochmal in aller Ruhe.
Für mich gibt es eben so Schlagworte, wie z.B. weisungsgebunden in dem Zusammenhang bei denen mir sofort klar ist aus welcher Ecke der Wind weht. Kein Mensch, der nicht diffamieren will benutzt weisungsgebunden o. ä. beim Verfassungsschutz.Warden schrieb:. Es ist halt bei sehr vielen (so mein Eindruck) reflexartig-defensiv geäußerten Argumenten die bewusste Kernbotschaft oder der bewusste Subtext. Welcher in einer Art Vorwurf oder Misstrauensvorwurf mitschwingt, als es denn unschuldige relative Feststellungen sein sollen. Es wird quasi vorsorglich unterstellt oder ziemlich stark angenommen.
Ja. Einfach mal abwarten und nicht irgendwelche Verschwörungstheorien verbreiten. Ist wie bei Trump mit seiner gestohlenen Wahl. Einfach mal im Vorfeld Misstrauen gegen die Behörden streuen.Warden schrieb:Aber warten wir ab, das Ding wird ja in Summe schon Medien und (bald) der AfD vorliegen. Spiegel hat schon einen Blick ins ganze Werk geworfen und daraus in nem Paywall-Artikel Inhalte aufgegriffen/zusammengefasst, die man vereinzelt auch in den 17 Seiten finden kann.
@aliM.aliM. schrieb:D.h. in der Praxis , dass der Chef des BAfVS grundsätzlich das "besonders beobachten muss" was das BMI für besonders gefährlich hält. Das ist mal linksextremismus, mal rechtsextremismus und mal islamismus - oft auch alle 3, aber eben mit unterschiedlicher Gewichtung.
Bei Frau Faeser stand der "Kampf gegen rechts" ganz oben auf der Prioritätenliste, vorstellbar dass unter dem neuen Innenminister der Schwerpunkt auf Islamismus oder Linksextremismus liegt. Und wenn der dann amtierende VS Chef diese "grundsätzlichen Ansichten" nicht teilt , ist er eben weg vom Fenster.
Ich denke, die AFD hat sich auf den VS eingeschossen, egal wie das Urteil ausfallen wird,aliM. schrieb:Die AfD wird VS angreifen WENN er seine Einschätzung beibehält, was ich gut für möglich halte.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz bis auf weiteres nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ behandelt und bezeichnet. Eine entsprechende „Stillhaltezusage“ gab das BfV an diesem Donnerstag gegenüber dem Verwaltungsgericht Köln ab. Es kam damit wohl einem Beschluss des Gerichts zuvor.Quelle: https://www.rnd.de/politik/vorerst-nicht-mehr-gesichert-rechtsextremistisch-was-aus-der-ausgesetzten-hochstufung-der-afd-folgt-3VHL4EVJRFGPFIFNB6PZALTQUU.html
Bei einem derartigen Beschluss würde eine staatliche Maßnahme ohne jede inhaltliche Prüfung aufgrund einer reinen Folgenabwägung ausgesetzt. Aufgrund früherer Praxis galt es als gut möglich, dass das VG Köln eine Aussetzung der AfD-Hochstufung anordnen wird.
Das Amt betonte gegenüber dem Gericht zwar, dass es die Neubewertung der AfD immer noch für „gerechtfertigt“ hält und dass es „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ handele. Dennoch ist diese Maßnahme für die AfD natürlich günstig. In den kommenden Monaten ist die Lage also wieder wie vor der Hochstufung.
In der politischen Debatte kann man sich auch nicht mehr einfach auf den Verfassungsschutz berufen, wenn man die AfD als „extremistische Partei“ bezeichnet. Dies ist nun eine private Meinungsäußerung, die aber wohl zulässig bleibt, weil es ja genügend Indizien hierfür gibt.
Die Aussetzung der Hochstufung wird allerdings kaum Auswirkungen auf die Überwachung der AfD mit nachrichtendienstlichen Mitteln haben. Die Überwachung von Telefonen und das Anwerben von Spitzeln ist auch bei einem extremistischen „Verdachtsfall“ möglich.
Auch für mögliche Entlassungen für AfD-Funktionäre im öffentlichen Dienst dürfte die Aussetzung keine große Bedeutung haben. Wahrscheinlich hätten Bund, Länder und Kommunen ohnehin erst mit der Dienstentfernung von AfD-Kadern begonnen, wenn die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ nach mehrjährigen Gerichtsverfahren rechtskräftig geworden wäre.
Die Stillhaltezusage entlastet aber nicht zuletzt die Kölner Richter. Diese sind bis zu ihrer Entscheidung über den AfD-Eilantrag nun deutlich weniger unter Zeitdruck, weil die Belastung für die AfD ja zunächst entfallen ist. Das heißt zum Beispiel, dass beiden Seiten nun großzügigere Fristen für ihre Schriftsätze gegeben werden können. Dies ist wichtig, da es nun auch um die Bewertung des 1108 Seiten dicken BfV-Gutachtens zu den extremistischen Tendenzen der AfD geht.
Meiner Meinung nach reicht dass nicht aus der Verfassungsschutz hätte seine Bewertung ausführlicher begründen müssen dass scheint nicht der Fall gewesen zu sein.eckhart schrieb:Ich kann damit gut leben, da es in der politischen Debatte nur wenig Auswirkung hat
Ach, noch ausführlicher als auf 1000+ Seiten?duval schrieb:Meiner Meinung nach reicht dass nicht aus der Verfassungsschutz hätte seine Bewertung ausführlicher begründen müssen dass scheint nicht der Fall gewesen zu sein.
Hab ich das nur falsch verstanden oder nennt der VS die AFD nicht mehr öffentlich als rechtsextrem (bis ein Gericht entscheidet), aber der Beschluss bleibt vorerst bestehen?duval schrieb:Die Einstufung wird bis zu einer Gerichtsentscheidung ausgesetzt bis eine Entscheidung ergangen ist, bis dahin gilt die Partei vorläufig nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch und bis eine Entscheidung ergangen ist wird es dauern.
Ich begrüße daher ausdrücklich, dass Bundeskanzler Merz sich gründlich mit dem Gutachten über die AfD befassen will, so hat er es angekündigt, dass er sich darauf vorbereiten will, welche Schlüsse er daraus ziehen wird.duval schrieb:Meiner Meinung nach reicht dass nicht aus der Verfassungsschutz hätte seine Bewertung ausführlicher begründen müssen dass scheint nicht der Fall gewesen zu sein.
Die neue Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, das Gutachten „sorgfältig auszuwerten“.Quelle: https://www.fr.de/politik/das-afd-gutachten-was-der-verfassungsschutz-feststellt-zr-93720628.html
Logisch.duval schrieb:bis eine Entscheidung ergangen ist wird es dauern.