AfD
08.05.2025 um 16:01Ein Gericht wird entscheiden, solange hat der BVS die Benennung ausgesetzt und auch die Beobachtung als solches.behind_eyes schrieb:Ich finde dazu keine offiziellen Meldungen mehr.
Ein Gericht wird entscheiden, solange hat der BVS die Benennung ausgesetzt und auch die Beobachtung als solches.behind_eyes schrieb:Ich finde dazu keine offiziellen Meldungen mehr.
Also ich darf sie schon noch als rechtsextrem bezeichnen ;) das BfV verzichtet nur bis zum Urteil des Eilverfahrens darauf, die AfD öffentlich als „gesichert rechtsextrem“ zu bezeichnen. Mehr nicht.Toxid schrieb:Sie darf zumindest so nicht mehr bezeichnet und auch nicht als solches beobachtet werden.
Was ich an aliM. als Antoß nahm:Star-Ocean schrieb:Was möchtest du damit im Zusammenhang zum Thema AfD und Bundesverfassungsschutz sagen?
eckhart schrieb:Ich finde unfair, in diesem AfD-Thread zu kramen, was Dobrindt möchte.
Und zu beobachten. Und jeder kann wen nennen, wie er will. Meinetwegen nenn mich Luisamarie. Aber bevor ein Gericht das entschieden hat, wäre es halt falsch.Dasdeeeeniz schrieb:zu bezeichnen
Wie gesagt, ohne konkrete Hinweise versuchst du hier ein totes Pferd zu reiten.aliM. schrieb:Ob Weisungen ergangen sind wird ggf. die Zukunft zeigen.
Das ist Unsinn.aliM. schrieb:Also AfD Fan bin ich sicher nicht. Weisungsgebunden insofern, dass z.B. der Chef des Bundesamtes versetzt werden kann wenn seine Amtsführung dem BMI bzw. der Regierung nicht paßt. Hatte man doch bei H.G. Maaßen gesehen, den wollte Seehofer ja "wegbefördern".
Im Sommer 2018 veröffentlichte das ehemalige AfD-Mitglied Franziska Schreiber ein Buch, in dem sie Maaßen vorwarf, er habe sich bereits 2015 mehrmals mit der damaligen AfD-Chefin Frauke Petry getroffen und ihr Tipps gegeben, wie die Partei vermeiden könne, durch den Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Maaßen widersprach den Vorwürfen.Und das als Chef vom Verfassungsschutz!
In den folgenden Monaten wurde bekannt, dass sich Maaßen unter anderem mit Alexander Gauland und Stephan Brandner ausgetauscht hatte. Das BfV bestätigte 2019 fünf Treffen zwischen Maaßen und AfD-Leuten und forderte von seinem Präsidenten Aufklärung, ob er, wie von Schreiber behauptet, der AfD zum Parteiausschluss von Björn Höcke geraten habe. Maaßen erklärte daraufhin, er könne sich an die Inhalte der Gespräche nicht erinnern.
2018 wurde erneut Kritik an Maaßen laut. Nach den gewalttätigen Ausschreitungen von Rechtsextremen in Chemnitz bezweifelte der BfV-Präsident in einem Interview mit der "Bild", dass es Hetzjagden auf migrantisch aussehende Menschen in der Stadt gegeben habe. Ein Video, das einen der Vorfälle dokumentierte, diskreditierte Maaßen als mögliche Fälschung. Er habe "keine Belege, dass das im Internet kursierende Video zu diesem angeblichen Vorfall authentisch ist", so Maaßen. Es sprächen "gute Gründe dafür", dass es sich bei dem Video um eine "gezielte Falschinformation" handele.Quelle: https://www.stern.de/politik/hans-georg-maassen--seine-skandalgepraegte-karriere-in-bildern-34418950.html
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden widersprach Maaßen in der Einschätzung. Auf Drängen von Bundesinnenminister Horst Seehofer relativierte er später seine Aussage und erklärte, er habe nur die Deutung des Videos als Hetzjagd für nicht authentisch gehalten. Seiner Meinung nach sei das Video von einer nicht vertrauenswürdigen Quelle ins Internet gestellt worden.
Am 5. November 2018 bat Seehofer Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier um die unverzügliche Versetzung Maaßens in den einstweiligen Ruhestand. Hintergrund war eine Rede, in der Maaßen seine Meinung zu den Vorfällen in Chemnitz erneut verteidigte und erklärte, er habe "linksextreme Kräfte in der SPD" ausgemacht.
Die Hetzjagden in Chemnitz seien von Medien und Politikern "frei erfunden" oder die Falschinformationen seien ungeprüft verbreitet worden. Seehofer nannte die Äußerungen "inakzeptabel".
Das BfV darf die AfD weiterhin als Verdachtsfall beobachten. So wie es schon in den letzten Monaten/Jahren geschehen ist.Toxid schrieb:Und zu beobachten.
Woher hast du die Infos?Toxid schrieb:Ein Gericht wird entscheiden, solange hat der BVS die Benennung ausgesetzt und auch die Beobachtung als solches.
@aliM.aliM. schrieb:A.H.- vermutlich ohne diesen Begriff kennen zu können ;-) - ein Befürworter des "Genderns" , so dass er seine Reden gerne an die "Volksgenossen und Volksgenossinnen" richtete
aliM. schrieb:Der Verfassungsschutz ist eine weisungsgebundene Behörde - daher auch schwer vorstellbar wie er "unabhängig" untersuchen soll
Ich finde, hier müsste man genauer antworten.emanon schrieb:Sorry, aber der Bläh wurde hier schon mehrfach entsorgt.
Welche Weisungen bezüglich der AfD sind denn ergangen und inwieweit beeinflussten sie das Ergebnis?
Politische Beamtinnen und Beamte bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist (§ 54 des Bundesbeamtengesetzes - BBG, § 30 Abs. 1 des Beamtenstatutsgesetzes - BeamtStG). Mit der Institution des politischen Beamten soll in Schlüsselstellen die fortdauernde Übereinstimmung mit der Regierungspolitik das reibungslose Funktionieren des Übergangs von der politischen Spitze in die Verwaltung hinein gewährleistet werden.Quelle: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/p/politische-beamte.html
Der Verfassungsschutz auf Bundes- und Landesebene wird auf mehreren Ebenen durch verschiedenste Mechanismen und Institutionen kontrolliert. Neben der Verwaltungskontrolle gibt es die parlamentarische, die gerichtliche und die öffentliche Kontrolle.Hier geht es um die Kontrollinstanzen
Soweit ich verstanden habe geht es da um eine Verzichtserklärung seitens Verfassungsschutz bis ein Gericht darüber entscheidet. Das heißt soviel wie man äußert sich bis dahin nicht öffentlich, zieht die Vorwürfe aber nicht zurück.emanon schrieb:Toxid schrieb:
Ein Gericht wird entscheiden, solange hat der BVS die Benennung ausgesetzt und auch die Beobachtung als solches.
Woher hast du die Infos?
Eine Beobachtung der AfD als Verdachtsfall ist doch weiterhin möglich. Die hat doch mit
Das wirkt so, als beziehst du es auf mich. Ich habe Ähnliches aber zu keiner Zeit geschrieben.frauZimt schrieb:Es ist keineswegs so, wie du es dir vorstellst. Der Innenminiser sagt nicht: Ich will die Partei XY verbieten.
Bringt mal Material herbei.
Das ist richtig. Mir ging es sich darum, dass das Stillhalteabkommen zwar die Beobachtung der AfD als gesichert rechtsextreme Partei umfasst, nicht aber die Beobachtung als Verdachtsfall.Sämpf schrieb:Soweit ich verstanden habe geht es da um eine Verzichtserklärung seitens Verfassungsschutz bis ein Gericht darüber entscheidet. Das heißt soviel wie man äußert sich bis dahin nicht öffentlich, zieht die Vorwürfe aber nicht zurück.
Die nun vom BfV gegebene Stillhaltezusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann. Die Beobachtung als Verdachtsfall - hier liegt die Hürde für den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln höher - darf jedoch fortgesetzt werden.https://www.n-tv.de/politik/Verfassungsschutz-nennt-AfD-vorlaeufig-nicht-gesichert-rechtsextremistisch-article25754589.html
Ein politischer Beamter ist ein Beamter, der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss (§ 30 Abs. 1 BeamtStG). Politische Beamte können nach den Regelungen in § 54 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. § 30 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden.Quelle: Wikipedia: Politischer Beamter
Ja ich muss auch machen, was mein Chef von mir verlangt, solange es sich im rechtlichen Rahmen bewegt. Fast jeder von uns ist weisungsgebunden.aliM. schrieb:D.h. in der Praxis , dass der Chef des BAfVS grundsätzlich das "besonders beobachten muss" was das BMI für besonders gefährlich hält. Das ist mal linksextremismus, mal rechtsextremismus und mal islamismus - oft auch alle 3, aber eben mit unterschiedlicher Gewichtung.
Bei Frau Faeser stand der "Kampf gegen rechts" ganz oben auf der Prioritätenliste, vorstellbar dass unter dem neuen Innenminister der Schwerpunkt auf Islamismus oder Linksextremismus liegt. Und wenn der dann amtierende VS Chef diese "grundsätzlichen Ansichten" nicht teilt , ist er eben weg vom Fenster. Das ist Beschreibung ganz ohne Wertung.
Denen kannst du aber auch neue Physik verkaufen (siehe Klimawandel) und offensichtliche Täter als OpferAuweia schrieb:Das klappt ja bei den AfD Fans ausgezeichnet.
@frauZimtfrauZimt schrieb:Der Verfassungsschutz wird für die AFD noch eine große Rolle spielen. Und genau darum wird die AFD den VS angreifen.
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Also ich weiss nicht ob du jetzt mich meinst, aber ich hatte an keiner Stelle behauptet, dass etwas erfunden wird. Im gegenteil , die ganzen bisher aus dem Bericht zitierten Aussagen sind ja tatsächlich gemacht worden, die meisten sogar öffentlich. Also wurde da gar nichts erfunden. Aber die Aussagen müssen natürlich interpretiert und bewertet werden. Und dies geschieht bei politischen Beamten eben nicht im luftleeren Raum , sondern in einer politischen Umgebung. Diesbzgl hatte ich ja vorhin das Beispiel der Beobachtung der Partei "die Linke" gepostet, von der die Innenminister Schäuble und Zimmermann der Meinung waren, dass sie beobachtet werden sollte. Der VS mit einem politischen Beamten an der Spitze macht das dann meistens auch , weil der politische Beamte an der Spitze sonst Gefahr läuft Pensionär zu werden.Auweia schrieb:Das weisungsgebunden soll in dem AfD Zusammenhang einfach nur folgendes ausrücken:
Find was, oder erfind was. Hauptsache du schadest der AfD. Und das ist einfach falsch. Es wird nichts erfunden.
nicht ganz, @aliM.aliM. schrieb:Das ist doch der ganz normale politische Betrieb.