duval schrieb:Ein AFD Verbot wäre ein Angriff auf die Meinungsfreiheit aller Bürger und ob die Grundlagen für ein Parteienverbot vorliegen
muss das Gericht sorgfältig prüfen.
Hinten anfangend: Letzteres ist richtig; Ersteres nicht wirklich nachvollziehbar, auch wenn ich ableiten kann, was wohl gemeint ist.
Die Meinungsfreiheit im Sinne der Verfassung oder sonstiger üblicher Wortdefinitionen wird nicht eingeschränkt, wenn eine Partei verboten wird. Die gleichen Personen die in einer Partei (die hierfür in Frage käme, z.B. halt die AfD) wären bzw. sie wähl(t)en können weiter ihre Meinung äußern. Mal ganz praktsich auch unabhängig davon ab, ob sie sich in einem rechtlichen Rahmen bewegen, logisch kontextuell angewandt aber eben auch weiter im Rahmen geltender Gesetze (sonst halt potentiell Sanktion wo Kläger bzw. Strafgesetze tangiert wären). Falls das zu sperrig formuliert klang bzw. sich liest, will sagen: Du kannst auch ohne AfD-Mitgliedschaft bzw. Wahloption auf dem Zettel deine Meinung äußern.
Würde ein Parteiverbot wiederum deren Mitglieder und Wähler irgendwo einschränken, sei es nun in politischen Tätigkeiten unter einem Parteienschirm oder indem eine Wahloption negiert wird und gewisse Formen des politischen 'Ausdrucks' schwinden oder tangiert sind?
Ja, klar - aber das allein kann ja kein Maßstab sein, von einem Parteiverbot(sverfahren) abzusehen,
wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen bzw. eine steigende Notwendigkeit dafür erachtet würde.