behind_eyes schrieb:Demzufolge könnte eine Änderung am Artikel 79 hier (inklusive Absatz 3) ebenfalls mit einer 2/3 Mehrheit möglich sein?
Das weiß ich nicht, was bei mir nach der Sachkundeprüfung nach §34a hängengeblieben ist, sind unter anderen die Artikel, die durch die Ewigkeitsklausel geschützt sind.
Streng genommen schließt der Artikel sich selbst nicht mit ein, damit ist das ein paradoxes Gesetz. In Ungarn gab es ein ähnliches Szenario, es wurde ein Gesetz verabschiedet, dass eine 4/5 Mehrheit voraussetzt, was dieses Gesetz nicht mit eingeschlossen hat. Orban hat es dann mit einer Zweidrittel-Mehrheit wieder abgeschafft.
behind_eyes schrieb:Ich befürchte das sich findige Juristen da gut austoben werden können.
Ja, damit haben sich schon amerikanische Rechtsanwälte auseinandergesetzt und es für absurd abgetan.
Africanus schrieb:Unter die Ewigkeitsklausel zumindest nicht direkt, aber nach Art. 19.2 dürfen die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden. Es könnte aber auch sein, dass die Grundrechte indirekt durch die Ewigkeitsklausel geschützt sind. Schließlich ergeben sich diese doch aus der Würde des Menschen, oder?
Naja, dann lese bitte auch Absatz 1 des Artikel 19. Außerdem war hier von der Ewigkeitsklausel die Rede. Die Grundrechte unterliegen abgesehen von Artikel 1 nicht der Ewigkeitsklausel. Sie sind definitiv änderbar, nur dürfen sie halt nicht für Einzelfälle ignoriert werden, sondern es bedarf einer allgemeinen Änderung. Wie tief diese in das Grundgesetz eingreifen dürfen, entscheiden dann wohl Juristen....
mchomer schrieb:Mir ging es gar nicht um Artikel 16.
Zumindest nicht direkt. Da die AfD aber so einiges auf Lager hat, was sich schwerlich mit Artikel 1 vereinbaren lässt, frage ich eben, wie will man Ewigkeitsklauseln umgehen?
Da es streng genommen nur einen Artikel der Grundrechte betrifft, es hier seitenlang um das Asylrecht ging, du von Klauseln im Plural sprichst und du direkt zu Artikel 16 zitiert hast, bin ich stark davon ausgegangen, dass es dir auch darum geht.