ApexOne schrieb:Ich rede von einem Systemfehler - wenn eine staatliche Behörde die nicht zur Executiven gehört "Berichte" und "Einstufungen" zum Nachteil Einzelner veröffentlicht. Es wurde zB Leute von Wahlen ausgeschlossen und die können an sich nichts machen - das geht in einem Rechtsstaat nicht, man sollte die Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren.
Weiteres Beispiel: Wenn ich die These verbreite Du bist für die Demokratie gefährlich, möchtest Du doch auch auch etwas mit Substanz oder Dich dagegen wehren können.
Okay, dann ist dein eigentlicher Vorwurf jetzt deutlich konkreter. Du sprichst von einem behaupteten rechtsstaatlichen Systemfehler. Dann müsste man allerdings unterscheiden, welchen Systemfehler du konkret meinst:
-dass der Verfassungsschutz solche Bewertungen überhaupt vornehmen darf,
-dass er sie öffentlich kommunizieren darf,
-dass solche Bewertungen faktische Auswirkungen auf Betroffene haben können,
-oder dass es dagegen keinen ausreichenden Rechtsschutz gibt.
Das sind jeweils unterschiedliche Fragen.
Und gerade bei Punkt 4 würde mich interessieren, auf welchen konkreten Fall du dich mit den „von Wahlen ausgeschlossenen“ Personen beziehst. Denn daraus würde sich erst ergeben, welche konkrete staatliche Maßnahme erfolgt ist und welcher Rechtsweg dagegen offenstand.
Dass eine behördliche Bewertung für jemanden nachteilig sein kann, bedeutet jedenfalls nicht automatisch, dass die Bewertung selbst rechtswidrig ist oder dass es keinen Rechtsschutz gibt.
Dein Beispiel „Wenn ich die These verbreite, Du bist gefährlich für die Demokratie“ funktioniert deshalb auch nur bedingt. Entscheidend wäre doch: Wer verbreitet diese Aussage, in welcher Funktion, mit welcher Rechtsfolge und welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren?
Und damit sind wir eigentlich wieder bei der AfD: Wenn du die konkrete Bewertung des Verfassungsschutzes für falsch hältst, wäre die interessante Frage doch, welche der konkreten Feststellungen des 1.108-seitigen Gutachtens falsch sein sollen. Das Gutachten wurde im Mai 2025 vollständig öffentlich und kann daher inzwischen auch konkret inhaltlich diskutiert werden.
Eine pauschale Aussage wie „das ist ein Systemfehler“ sagt zunächst noch nicht, was an der konkreten Bewertung oder am konkreten Verfahren rechtswidrig sein soll.