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AfD

100.546 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Familie, Rassismus, Wahlen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: AfD

AfD

gestern um 11:44
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Machen CDU/SPD/Grüne/Linke auch nicht anders, lügen dabei dass sich die Balken biegen und brechen ein Versprechen nach dem anderen.
Das kannst du in den entsprechenden Freds besprechen.
Hier ist es das übliche, billige De-Railing.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Correctiv hat das ja ausdrücklich nicht als Fakt, sondern als gefühlte Meinung ihrerseits bezeichnet, als es gerichtsfest werden sollte.
Weil es schlicht nicht bewiesen werden kann.
Das du und deine Kollegen immer so tun, als würde das Correctiv zu Lügnern machen, obwohl jeder Kontext an Aussagen, Schmierereien in Büchern und auf Social Media ganz klar dafür spricht, dass diese millionenfache Remigration tatsächlich Teil des Plans ist, kotzt nur noch an.


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gestern um 11:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Genau so hatte ich es gemeint. Das hat den Steuerzahler sicherlich viele Arbeitsstunden teurer MA gekostet und herausgekommen ist jedenfalls nichts, was ein Parteiverbot sehr wahrscheinlich werden ließe.

So viel Geld wurde zuletzt bei der Pkw Maut verbrannt, bei den Corona Bonds und damals, als das Luftschiff Hindenburg abgebrannt ist.
Aber das ist doch eine ziemlich merkwürdige Begründung. 🤔

Die Aufgabe des Verfassungsschutzes besteht doch nicht darin, so lange zu ermitteln, bis am Ende zwingend ein Parteiverbot herauskommt. Wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt, ist es gerade seine Aufgabe, diese zu beobachten und Erkenntnisse darüber zu sammeln.

Dass daraus am Ende möglicherweise kein Parteiverbot folgt, macht die vorherige Beobachtung doch nicht automatisch zu einem „äußerst dürftigen Resultat“. Zumal die Beobachtung der AfD als Verdachtsfall ja gerade gerichtlich bestätigt wurde.

Nach deiner Logik wäre die Beobachtung einer extremistischen Gruppierung immer dann rausgeschmissenes Geld, wenn man sie am Ende nicht verbietet. Das kann ja schlecht der Maßstab sein.

Und der Vergleich mit der Pkw-Maut macht es auch nicht besser. Bei einem politischen Projekt kann man durchaus feststellen, dass Geld für etwas ausgegeben wurde, das sich im Nachhinein als Fehlentscheidung erwiesen hat. Bei der Beobachtung extremistischer Bestrebungen ist aber die Erkenntnisgewinnung selbst der Zweck der Maßnahme – nicht automatisch das Parteiverbot.


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gestern um 11:47
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Das kannst du in den entsprechenden Freds besprechen.
Befehle kannst anderen geben, daher nein, ich will es hier diskutieren.
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Hier ist es das übliche, billige De-Railing.
Wenn Du den kognitiv den Kontext nicht erfassen kannst, ist es für Dich Derailing (Stärkung der AfD durch die Regierung).


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gestern um 11:50
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Weil es schlicht nicht bewiesen werden kann.
Das du und deine Kollegen immer so tun, als würde das Correctiv zu Lügnern machen, obwohl jeder Kontext an Aussagen, Schmierereien in Büchern und auf Social Media ganz klar dafür spricht, dass diese millionenfache Remigration tatsächlich Teil des Plans ist, kotzt nur noch an.
@Stirnsänger

Es kann nicht bewiesen werden, ist aber trotzdem Fakt? Nimmst Du auch Globuli?

Millionenfache Remigration wird von der AFD tatsächlcih gefordert und wenn man darunter versteht, dass Menschen nach Wegfall eines Schutzgrundes wieder ausreisen sollen, ist das eigentlich eine völlig gesetzeskonforme Forderung, die das GG so hergibt. Gleiches gilt für straffällige Ausländer.

Anders würde es sich bei der Ausweisung von deutschen Staatsbürgern verhalten, aber wie Du schriebst:
Zitat von StirnsängerStirnsänger schrieb:Weil es schlicht nicht bewiesen werden kann.
Also Globuli.


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gestern um 11:51
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Die Aufgabe des Verfassungsschutzes besteht doch nicht darin, so lange zu ermitteln, bis am Ende zwingend ein Parteiverbot herauskommt. Wenn es tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen gibt, ist es gerade seine Aufgabe, diese zu beobachten und Erkenntnisse darüber zu sammeln.
Da gehe ich konform - nur...: wenn die Erkenntnisse vorliegen, egal welche, sollte etwas folgen: Entlastung oder der nächste juristische Schritt...sonst bleibt es nur eine "Meinung"...das ist schlecht für beide Seiten.


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gestern um 11:57
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Da gehe ich konform - nur...: wenn die Erkenntnisse vorliegen, egal welche, sollte etwas folgen: Entlastung oder der nächste juristische Schritt...sonst bleibt es nur eine "Meinung"...das ist schlecht für beide Seiten.
Aber warum muss denn zwingend entweder eine „Entlastung“ oder ein „nächster juristischer Schritt“ herauskommen? 🤔

Der Verfassungsschutz ist keine Staatsanwaltschaft, deren Ermittlungen zwangsläufig in einer Anklage oder einem Freispruch enden. Wenn die Erkenntnisse tatsächliche verfassungsfeindliche Bestrebungen belegen, können sie beispielsweise Grundlage für eine weitere Beobachtung und entsprechende Bewertungen sein.

Und wenn sie nicht ausreichen, um die sehr hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot zu erfüllen, ist das ebenfalls ein relevantes Ergebnis.

Genau deshalb finde ich „äußerst dürftiges Resultat“ weiterhin ziemlich schief. Aus „es reicht bislang nicht für ein Parteiverbot“ folgt nicht „die jahrelange Beobachtung war ergebnislos“.

Und wenn du sagst, ohne juristische Konsequenz bleibe es „nur eine Meinung“, dann müsste man konsequenterweise auch sämtliche Verfassungsschutzberichte als bloße Meinungen betrachten, sobald sie nicht unmittelbar zu einem Verbotsverfahren führen. So funktioniert die Bewertung verfassungsfeindlicher Bestrebungen aber gerade nicht.


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AfD

gestern um 12:09
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Aber warum muss denn zwingend entweder eine „Entlastung“ oder ein „nächster juristischer Schritt“ herauskommen? 🤔
Weil wir einen Rechtsstaat haben.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Der Verfassungsschutz ist keine Staatsanwaltschaft, deren Ermittlungen zwangsläufig in einer Anklage oder einem Freispruch enden. Wenn die Erkenntnisse tatsächliche verfassungsfeindliche Bestrebungen belegen, können sie beispielsweise Grundlage für eine weitere Beobachtung und entsprechende Bewertungen sein.
Ja...was ist es dann? Entweder gehört es zur Executive oder nicht...entweder hat ihr "Urteil/Einstufung" Gewicht oder nicht.
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Und wenn sie nicht ausreichen, um die sehr hohen Voraussetzungen für ein Parteiverbot zu erfüllen, ist das ebenfalls ein relevantes Ergebnis.
Aktuell reden wir über "Hauptsache ist was kleben geblieben".
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Und wenn du sagst, ohne juristische Konsequenz bleibe es „nur eine Meinung“, dann müsste man konsequenterweise auch sämtliche Verfassungsschutzberichte als bloße Meinungen betrachten, sobald sie nicht unmittelbar zu einem Verbotsverfahren führen. So funktioniert die Bewertung verfassungsfeindlicher Bestrebungen aber gerade nicht.
Dann ordne sie doch ein, was sind diese Berichte?


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gestern um 12:18
@ApexOne

Ich glaube, wir drehen uns im Kreis, weil du aus meinen Aussagen einzelne Sätze herausgreifst und daraus ein Entweder-oder konstruierst. Meine eigentliche Aussage war wesentlich einfacher: Der Verfassungsschutz sammelt und bewertet Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das Ergebnis dieser Arbeit muss nicht zwingend ein Parteiverbot sein, um relevant zu sein.

Wenn du behauptest, dass eine langjährige Beobachtung ohne anschließendes Parteiverbotsverfahren „nichts“ gebracht habe, dann ist das eine andere These – und die müsstest du begründen. Nicht ich muss beweisen, dass jede Beobachtung zwingend in einem Verbot enden muss.


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AfD

gestern um 12:20
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Millionenfache Remigration wird von der AFD tatsächlcih gefordert und wenn man darunter versteht, dass Menschen nach Wegfall eines Schutzgrundes wieder ausreisen sollen, ist das eigentlich eine völlig gesetzeskonforme Forderung, die das GG so hergibt. Gleiches gilt für straffällige Ausländer.

Anders würde es sich bei der Ausweisung von deutschen Staatsbürgern verhalten
Aber genau das steht bei der AfD doch im Raum.

Beitrag von Bone02943 (Seite 5.098)
Und die AfD sage ganz klar: "Deutschland braucht keine 80 Millionen, es kann auch mit 60 Millionen leben – und wir brauchen diese Zuwanderung nicht."

Der Applaus sollte niemanden verwundern. Denn diese Leute verstehen die Botschaft. In Deutschland leben 82,7 Millionen Menschen. Laut Statistischem Bundesamt sind darunter rund 21,8 Millionen Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Längst nicht alle sind Ausländer mit anderer Staatsangehörigkeit. Millionen von ihnen sind deutsche Staatsangehörige.

82,7 Millionen Menschen minus 21,8 Millionen Menschen ergibt: 60,9 Millionen. Dieser Wert ist sehr nah dran an der Zahl, für die der AfD-Politiker Hohloch von den Delegierten gefeiert wurde. Zufall? Wohl kaum. Solche Zahlen kursieren in der AfD seit Jahren. Der bayerische AfD-Landeschef Stephan Protschka sagte schon 2022, es gebe nur noch etwa 60 Millionen Deutsche – "oder weniger, da ja die mit der deutschen Staatsbürgerschaft mit Migrationshintergrund nicht extra aufgeführt werden". Mittlerweile schreibt die AfD die Forderung nach der sogenannten "Remigration" in ihre Programme, macht mit ihr Wahlkampf, auch in Sachsen-Anhalt.
...
Rechtsextreme bejubeln solche Sätze, weil sie verstehen, was gemeint ist: der Traum von einem völkisch reinen Deutschland. So sagte der Vorsitzende der "Generation Deutschland", Jean-Pascal Hohm, laut Agenturangaben am Wochenende in Magdeburg: "Deutschland muss das Land der Deutschen bleiben, dieser Grundsatz ist nicht verhandelbar."
...
Deshalb wird, sollte Hohlochs Rede noch Wellen schlagen, die Strategie der AfD sein: Man habe doch nur deutlich machen wollen, dass man auf den demografischen Wandel – es werden absehbar mehr Ältere sterben als Jüngere geboren werden – eben nicht mit Zuwanderung reagieren wolle. Auch das wäre geradezu wahnsinnig,...

Aber noch mal: Das meint die AfD nicht. Sie vertritt einen völkischen Nationalismus, nur verklausuliert. Diejenigen, die ihre Sprache verstehen wollen, verstehen sie auch.
Quelle: https://chrismon.de/artikel/58599/afd-und-60-millionen-deutsche-was-hinter-der-zahl-steckt


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gestern um 12:23
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Wenn du behauptest, dass eine langjährige Beobachtung ohne anschließendes Parteiverbotsverfahren „nichts“ gebracht habe, dann ist das eine andere These – und die müsstest du begründen.
Ich rede von einem Systemfehler - wenn eine staatliche Behörde die nicht zur Executiven gehört "Berichte" und "Einstufungen" zum Nachteil Einzelner veröffentlicht. Es wurde zB Leute von Wahlen ausgeschlossen und die können an sich nichts machen - das geht in einem Rechtsstaat nicht, man sollte die Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren.
Weiteres Beispiel: Wenn ich die These verbreite Du bist für die Demokratie gefährlich, möchtest Du doch auch auch etwas mit Substanz oder Dich dagegen wehren können.

Edit: wo kann ich offiziell so einen Bericht lesen und zwar vollständig?


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gestern um 12:37
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich rede von einem Systemfehler - wenn eine staatliche Behörde die nicht zur Executiven gehört "Berichte" und "Einstufungen" zum Nachteil Einzelner veröffentlicht. Es wurde zB Leute von Wahlen ausgeschlossen und die können an sich nichts machen - das geht in einem Rechtsstaat nicht, man sollte die Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren.
Weiteres Beispiel: Wenn ich die These verbreite Du bist für die Demokratie gefährlich, möchtest Du doch auch auch etwas mit Substanz oder Dich dagegen wehren können.
Okay, dann ist dein eigentlicher Vorwurf jetzt deutlich konkreter. Du sprichst von einem behaupteten rechtsstaatlichen Systemfehler. Dann müsste man allerdings unterscheiden, welchen Systemfehler du konkret meinst:

-dass der Verfassungsschutz solche Bewertungen überhaupt vornehmen darf,
-dass er sie öffentlich kommunizieren darf,
-dass solche Bewertungen faktische Auswirkungen auf Betroffene haben können,
-oder dass es dagegen keinen ausreichenden Rechtsschutz gibt.

Das sind jeweils unterschiedliche Fragen.

Und gerade bei Punkt 4 würde mich interessieren, auf welchen konkreten Fall du dich mit den „von Wahlen ausgeschlossenen“ Personen beziehst. Denn daraus würde sich erst ergeben, welche konkrete staatliche Maßnahme erfolgt ist und welcher Rechtsweg dagegen offenstand.

Dass eine behördliche Bewertung für jemanden nachteilig sein kann, bedeutet jedenfalls nicht automatisch, dass die Bewertung selbst rechtswidrig ist oder dass es keinen Rechtsschutz gibt.

Dein Beispiel „Wenn ich die These verbreite, Du bist gefährlich für die Demokratie“ funktioniert deshalb auch nur bedingt. Entscheidend wäre doch: Wer verbreitet diese Aussage, in welcher Funktion, mit welcher Rechtsfolge und welche Möglichkeiten habe ich, mich dagegen zu wehren?

Und damit sind wir eigentlich wieder bei der AfD: Wenn du die konkrete Bewertung des Verfassungsschutzes für falsch hältst, wäre die interessante Frage doch, welche der konkreten Feststellungen des 1.108-seitigen Gutachtens falsch sein sollen. Das Gutachten wurde im Mai 2025 vollständig öffentlich und kann daher inzwischen auch konkret inhaltlich diskutiert werden.

Eine pauschale Aussage wie „das ist ein Systemfehler“ sagt zunächst noch nicht, was an der konkreten Bewertung oder am konkreten Verfahren rechtswidrig sein soll.


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gestern um 13:03
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es wurde zB Leute von Wahlen ausgeschlossen und die können an sich nichts machen - das geht in einem Rechtsstaat nicht, man sollte die Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren.
Die wurden von einem Wahlausschuss ausgeschlossen, nicht vom Verfassungsschutz und können sich natürlich dagegen gerichtlich wehren.
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Edit: wo kann ich offiziell so einen Bericht lesen und zwar vollständig?
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI26012-vsb2025.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ich rede von einem Systemfehler - wenn eine staatliche Behörde die nicht zur Executiven gehört "Berichte" und "Einstufungen" zum Nachteil Einzelner veröffentlicht.
Das passiert nicht. Berichte über einzelne Personen sind geheim, die werden nicht veröffentlicht.


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gestern um 13:06
Zitat von DasdeeeenizDasdeeeeniz schrieb:Das Gutachten wurde im Mai 2025 vollständig öffentlich und kann daher inzwischen auch konkret inhaltlich diskutiert werden.
Nicht vollständig, es wurden einige Inhalte geleakt. Ne komplette Veröffentlichung gibt es mW nicht.


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gestern um 13:16
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Es wurde zB Leute von Wahlen ausgeschlossen und die können an sich nichts machen - das geht in einem Rechtsstaat nicht, man sollte die Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren.
Gibt es nicht die Möglichkeit, das gerichtlich überprüfen zu lassen?
Wenn doch, warum lügst du hier rum?


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gestern um 13:18
Zitat von paxitopaxito schrieb:Nicht vollständig, es wurden einige Inhalte geleakt. Ne komplette Veröffentlichung gibt es mW nicht.
auf Archive ist es wohl zu finden:

https://archive.org/details/AFD-Gutachten-Verfassungsschutz/page/19/mode/2up


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gestern um 13:19
@paxito
Danke für die Richtigstellung - den Bericht gibt es nicht, schwer zu verstehen in einer Demokratie.
Es kann auch sein dass der Staat was zu verbergen hat nd oder die Bürger für dumm hält.
Zitat von emanonemanon schrieb:Gibt es nicht die Möglichkeit, das gerichtlich überprüfen zu lassen?
Wenn doch, warum lügst du hier rum?
Was soll einer prüfen lassen wenn er nicht weiss was in Bericht über ihn steht...oder es überhaupt einen Bericht gibt.
Zitat von CharlyPewPewCharlyPewPew schrieb:auf Archive ist es wohl zu finden:
Ist das ein Witz oder was? Illegaler Scan? Soll man damit zum Gericht?


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gestern um 13:20
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Ist das ein Witz oder was? Illegaler Scan? Soll man damit zum Gericht?
Keine Ahnung. Habe gegoogelt und das gefunden. Wenn es wirklich illegal sein sollte, sollte natürlich ein Admin meinen Beitrag löschen... aber wäre es dann nicht längst aus dem Netz verschwunden?


Ganz so illegal kann es nicht sein, da es hier noch mal in strukturierterer Form zu finden ist:

https://netzpolitik.org/2025/verdachtsfall-rechtsextremismus-wir-veroeffentlichen-das-1-000-seitige-verfassungsschutz-gutachten-zur-afd/#2021-02-22_BfV_AfD_Folgegutachten


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gestern um 13:22
@CharlyPewPew
Mir geht es darum dass ich den Bericht von offizieller Quelle lesen können muss wenn ich will.
Weisst Du ob das echt und vollständig ist?


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gestern um 13:25
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Was soll einer prüfen lassen wenn er nicht weiss was in Bericht über ihn steht...oder es überhaupt einen Bericht gibt
Du hast gelesen, worauf ich mich bezogen habe und wohl auch die Frage verstanden.
Warum windest du dich jetzt wie ein Wurm?
Glaubst du wirklich, das fällt niemandem auf?


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gestern um 13:29
Zitat von ApexOneApexOne schrieb:Mir geht es darum dass ich den Bericht von offizieller Quelle lesen können muss wenn ich will.
Weisst Du ob das echt und vollständig ist?
Tatsächlich weiß ich das nicht.
Allerdings ist die Reputation von netzpolitik.org jetzt nicht gerade die schlechteste was behördliche Leaks angeht. Die haben bereits den Grimme Online Award und den European Press Price geholt...


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