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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

5.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Frankreich, Saarland, Urban Legend ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geisterstadt Ban-Saint-Jean

04.09.2008 um 20:57
Es wird keiner fertig gemacht, aber wenn jemand so eine Behauptung aufstellt, wie z. B. daß BSJ kein Übungsgelände mehr wäre, oder daß es besser abgesperrt sein müßte, dann sollte er das vielleicht auch beweisen, wenn er es so hinstellt, als ob es wahr wäre, oder? Und nicht die Leute, die sich schon länger damit befassen, oder sogar besser auskennen als doof hinstellen.

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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

04.09.2008 um 20:58
aber er scheint sich doch auch gut auszukennen....
und vor allem was macht dich in diesem thema zur expertin?


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

04.09.2008 um 21:03
Hab ich nie behauptet, ich laß mich nur nicht gern für dumm verkaufen, oder für blöd erklären, da reagier ich allergisch! :)


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

04.09.2008 um 21:10
hat ja auch niemand behauptet aber seine aussagen klangen alle plausibel.wenn er es noch belegen könnte wäre natürlich besser aber wie gesagt als wir dort waren und mit dem jäger redeten hat der nix von militärischem sperrbezirk gesagt zumindest nicht das es das noch wäre.und wenn die franzosen mit ihren gesetzen so schlimm wären dann würde ein landsmann also der jäger nicht mit seinem R4 durch das angebliche sperrgebiet fahren


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 09:47
Zitat von HawkerHawker schrieb:Tja was soll ich jetzt sagen,z.B. das Du Dich nach der Deutschen Rechtssprechung strafbar gemacht hast. Denn der Kriegs/Militärdienst für eine fremde Nation ist laut den deutschen Gesetzen für deutsche Staatsbürger unter androhung einer Haftstrafe verboten......
@Hawker

Ich war bei der Fremdenlegion und ich wüsste nicht das ich mich in irgendeiner Weise nach deutschem Recht strafbar gamacht habe, da ich zuvor ja offizier in der BW war.

Man sollte schon Hintergründe wissen, bevor man etwas behauptet was nicht stimmt. Ansonsten ist es wie nun bei dir, nur lächerlich.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 09:53
Ich hab schon geschrieben wie die Rechtslage bezüglich Boulay und militärischem Sperrgebiet ist.

Glaubt es oder nicht.

Im übrigen mache französische Soldaten auch dort Übungen, wo kein militärisches Sperrgebiet ist (z.B. in für jedermann zugänglichen Wäldern). Allerdings ist es dann ein anderer Übungsinhalt und es wird auch nicht scharf geschossen.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 09:56
Zitat von AbendsternAbendstern schrieb:Drohungen solltest du vielleicht unterlassen, wär cleverer.
@Abendstern

Wem habe ich gedroht ?

Wenn du den Dialog mit @ladybsj meinst, das war keine Drohung sondern eine Ankündigung.

Im übrigen hat sie damit angefangen und gefragt wie weh Blödheit tut. Laut ihrem Text war das auf mich bezogen.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 10:03
Zitat von HawkerHawker schrieb:Haud Animo Trepidans
@Hawker

Und was soll das Zitat eines Spruches, der bereits auf vielen Fahnen zu lesen war ?


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 10:48
Mich würde die "Rechtslage" trotzdem mal interessieren, ich will dich nicht veräppeln, ich hätte nur gerne mal ne Quelle gehabt, wo ich ggf. selbst nachlesen kann, weil ich es halt gerne wissen würde. Nicht mehr und nicht weniger. So sieht es eben einfach nur aus, als würdest du hier Behauptungen aufstellen und kannst sie nicht belegen. Sorry, ist halt so.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 11:05
Die Rechtslage kannst du gerne im Internet nachlesen, musst nur Googeln.

Ich halte es aus bereits erwähnten Gründen nicht für nötig einen Link zu posten.

Das Thema "ist Boulay militärisches Sperrgebiet oder nicht" ist damit für mich erledigt. Ich habe alles wichtige aus meiner Sicht dazu geschrieben.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 11:50
Also doch alles nur Getute, vielen Dank auch... ;)
Thema erledigt!


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 12:03
Ich habe mir gerade die Sache mit dem Link durchgelesen und den Post darunter, wo stand, das es in Deutschland unter Strafe steht Standortübungsplätze zu betreten. Seit wann ist das denn??? Standortübungsplätze haben gesonderte Schilder an den Zugängen, die auf militärische Übungen hinweisen, ansonsten kann man Standortübungsplätze betreten, sooft man will. Es wird nur davor gewarnt, bestimmte Bereiche zu betreten, wegen umherligenden Munitionsresten, bzw. -teilen. Davon mal ab, ist das, was in dem Link stand auch keine ausreichende Beweisführung, auf die ja hier immer so gepocht wird.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 12:07
Link: de.wikipedia.org (extern)

So und dafür, daß man Standortübungsplätze jederzeit betreten kann, hab ich den Beweis verlinkt. Und was dort steht stimmt. Ich war in Hemer stationiert! Der Ort liegt mitten im Standortübungsplatz.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 14:40
Grundsätzlich darf man StoÜbPl betreten, solange kein Zaun drum ist.
Wenn man aber von der Wache dann aufgefordert wird, das Gelände zu verlassen, sollte man dieses tun.
Ansonsten droht Anwendung des unmittelbaren Zwanggesetzes der Bundeswehr und eine Anklage wegen Hausfriedensbruch. Ganz klar nicht wegen Landfriedensbruch.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 15:03
@ Einar
Zitat von einareinar schrieb:Ich war bei der Fremdenlegion und ich wüsste nicht das ich mich in irgendeiner Weise nach deutschem Recht strafbar gamacht habe, da ich zuvor ja offizier in der BW war.

Man sollte schon Hintergründe wissen, bevor man etwas behauptet was nicht stimmt. Ansonsten ist es wie nun bei dir, nur lächerlich.
Ich glaube das ich das nötige Wissen habe um mir eine Meinung zubilden......
Mein Avatar habe ich nicht umsonst......
Ich könnte es auch ersetzen, und zwar mit den Barettabzeichen der Fallis oder der Kommandoeinheiten oder der DSO oder des KSK´s......
Und wenn Du wie Du geschreiben hast Offz gewesen bist müßtes Du eigentlich wissen das es unter Strafe steht als Deutscher zu Legion zugehen....

In Deutschland ist nach § 109h StGB eine Anwerbung für die Fremdenlegion strafbar. Darüber hinaus kann der Dienst von Deutschen in der Fremdenlegion einen Verstoß gegen die deutsche Wehrpflicht bedeuten, sofern sie der Wehrüberwachung in Deutschland unterliegen. Das schweizerische Militärstrafgesetz von 1927 (Art. 94) verbietet Schweizern den Dienst in der Legion. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden bis zu 240 Schweizer pro Jahr nach ihrer Rückkehr in die Schweiz verurteilt. In den letzten Jahren waren es nur noch rund 5 Personen pro Jahr. Seit Gründung der Fremdenlegion dürften über 60.000 Schweizer in der Legion gedient haben. Eine genaue Statistik besteht nicht. In Österreich bedeutet der Eintritt, laut Staatsbürgerschaftsgesetz, den Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft (Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates). 1995 wurden von ca. 6.000 Bewerbern rund 1.200 in den Dienst übernommen.
Zitat von einareinar schrieb:Ich hab schon geschrieben wie die Rechtslage bezüglich Boulay und militärischem Sperrgebiet ist.

Glaubt es oder nicht.

Im übrigen mache französische Soldaten auch dort Übungen, wo kein militärisches Sperrgebiet ist (z.B. in für jedermann zugänglichen Wäldern). Allerdings ist es dann ein anderer Übungsinhalt und es wird auch nicht scharf geschossen.
Dies bezüglich kann und muß ich Dir recht geben.......



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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 15:12
@ Stuffz

Sorry da hast Du natürlich recht......
Ich hatte mich vertan.........
Ich meinte natürlich Hausfriedensbruch und nicht Landfriedensbruch......
Mein Fehler, Sorry.......


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 15:14
@ einar
nur zu gerne! wann und wo?


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 15:15
@ Einar

Ups eins habe ich noch vergessen.....
Wenn Du Offz gewesen bist, bist Angehöriger der Reserve 1 und unterliegst damit der Wehrüberwachung.........
Ergo ist es dann Strafbar.......
Siehe meinen Post oben........


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 15:18
@Hawker

Ich habe keinen für die Legion angeworben und meinen Dienst bei der BW ordnungsgemäß durch ein Entlasungsgesuch, dem entsprochen wurde, beendet. Ich habe mich also nicht strafbar gemacht.

Genaueres kannst du im Beitrag "Fremdenlegion" nachlesen wenn es dich interessiert. Dann müsste ich hier nicht alles noch mal schreiben.


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Geisterstadt Ban-Saint-Jean

05.09.2008 um 15:20
@Hawker
Zitat von HawkerHawker schrieb:Wenn Du Offz gewesen bist, bist Angehöriger der Reserve 1 und unterliegst damit der Wehrüberwachung
Nicht bei der Begründung die ich bei meinem Entlassungsgesuch eingereicht habe.

@ladybsj
Lass es gut sein.


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