Auftriebskraftwerk
15.07.2015 um 18:17Anzeige
celsus schrieb:Ich weiß nicht, für mich sieht es so aus als ob die Kette mal oben und mal unten schlackert. Kann man da auf die Länge und bei der starken Spannung überhaupt aus dem Video eindeutige Aussagen ableiten?Ja, kann man.
Ja so was. Es hat sich mal wieder etwas auf der Gaier website getan:Das ROSCH Auftriebskraftwerk Modell 419 bald auch in Nigeria? ;)
"Laising auch bald in Afrika?" ist die neue headline.
MaschinenFuzzi schrieb:Ja, kann man.Einspruch.
pluss schrieb:Einspruch.Schöne Beschreibung einer schwingenden Kette:
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MaschinenFuzzi schrieb:Schöne Beschreibung einer schwingenden Kette:Dir ist schon klar, dass es sich um den Lasttrum handelt, in deinem Link wo die Schwingung erklärt wird?
Das Nürnberger Urteil im Betrugsprozess um angeblich hoch effiziente Blockheizkraftwerke ist rechtskräftig. Eine Revision mehrerer Angeklagter gegen die Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom Februar 2014 habe der Bundesgerichtshof nun abgelehnt, teilte ein Nürnberger Gerichtssprecher am Mittwoch mit.Trainer wurden scheinbar keine verurteilt, also Nerven behalten Jungs.
Das Landgericht hatte am 27. Februar 2014 elf Angeklagte wegen millionenschweren Betrugs mit Blockheizkraftwerken zu Haftstrafen zwischen drei und neun Jahren verurteilt. Die einst führenden Mitarbeiter aus Verwaltung, Vertrieb und Produktion der Gesellschaft zur Förderung Erneuerbarer Energien (GFE) hatten jahrelang angeblich hoch effiziente Blockheizkraftwerke verkauft und den Kunden dabei hohe Renditen versprochen. Tatsächlich aber hatten die Kleinkraftwerke nach Feststellung des Gerichts nie funktioniert. Damit sei klar gewesen, dass die versprochenen Gewinne gar nicht zu erzielen gewesen seien. Das Gericht hatte in seinem Urteil insgesamt 88 Betrugsfälle aufgelistet.
MaschinenFuzzi schrieb:"Laising auch bald in Afrika?" ist die neue headline.Afrika - da ist Madagaskar. Das Land, wo der Pfeffer wächst. Dort kann Gaia gerne hingehen.
Dblickstrudel schrieb:StaatsanwaltschaftMeine Einschätzung diesbezüglich sieht so aus: Anzeigen gibt es mehrere, der Fall ist bekannt und wird kritisch beurteilt. Konkrete Ermittlungen laufen eventuell. Die Staatsanwaltschaft ist aber kein Physikinstitut. Die Beurteilung eines angebotenen Produktes in physikalischer Hinsicht obliegt ihr nicht. Es fehlt die Anzeige eines direkt Geschädigten.