Auftriebskraftwerk
07.10.2015 um 16:53Fällt in diesem Fall - weil "freiwillig" - unter Spende und ist nicht steuerpflichtig. Bei einem fixen Eintrittsgeld tät die Sache anders aussehen.DBlickstrudel schrieb:Muss ein "freier Betrag, der eingehoben wird" bei der Steuer angegeben werden?
Tätigkeiten ohne wirtschaftliche Ziele
sind nicht steuerpflichtig. Dazu zählen:
•
Vereinnahmung von „echten“ Mit-
gliedsbeiträgen und Spenden
•
kostenlose Abgabe von Informationsschriften, ohne dass damit Einnahmen im Zusammenhang stehen
•
kostenlose Veranstaltung von Vorträgen, Kursen usw.
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