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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

16.583 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Geld, Betrug, Psiram ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 09:57
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:Immerhin zeigt das Video, daß das Ding beim Einstieg der Transport-Einheiten nicht umfällt.
Nun ja, am Boden verankert kann da nichts umkippen. Hier aber von realistisch zu sprechen ist ein Hohn für die Investoren. Realistisch wäre es gewesen wenn 24 Personen in eine in "Betrieb" befindliche Gondel gestiegen und dann auch noch etwas im Park umhergefahren wären. Aber umliegende Krankenhäuser haben wohl vorher schon abgewinkt und mitgeteilt, das 24 Schwerverletzte auf einmal nicht bewältigt werden könnten, sollte die Gondel doch bei "voller" Fahrt in direkter Bodennähe geraten. :D

Interessant aber das 147 seitige Investment Memorandum von A.Y. und die sich erhärtenden Indizien das von mindestens einer Hauptfirma des Skyway Imperiums ein Clone erzeugt wurde und dieser Clone sich mit Geschäftsadresse nun in Minsk befindet. Hier laufen aber noch die Recherchen.

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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 10:53
@AvB

Ich frage mich echt, ob die Keuler so begriffsstutzig sind. Ist die Definition "unter realen Begebenheiten" so verdammt schwer zu verstehen? Lösung: "ab in die Baumschule, nachsitzen"!


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 10:54
Zitat von whatsgoinonwhatsgoinon schrieb:ab in die Baumschule, nachsitzen
Man jetzt wird mir so einiges klar;

Baumschule = im EcoPark = Education Academy from Skyway, man dann haben die ja eine völlig falsche Firmenadresse angegeben. Die sitzen doch sonst in Moskau. :D

In deren Realität waren die Begebenheiten schon echt...... Ob da auch 24 Sumi-Ringer reingepasst hätten?


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 11:00
Zitat von AvBAvB schrieb:In deren Realität waren die Begebenheiten schon echt......
In deren Realität funktioniert auch die 2 Sekunden Taktung und 500km/h. Obschon ich auch schon mit 150 Sachen zufrieden wäre.
Zitat von AvBAvB schrieb:völlig falsche Firmenadresse angegeben
Du kennst dich ja mit Firmengeflechten sehr gut aus. Das dürfte dich nicht mehr überraschen... :D


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 11:07
Zitat von whatsgoinonwhatsgoinon schrieb:Obschon ich auch schon mit 150 Sachen zufrieden wäre.
Bisher haben die ja im Eco-Park noch nicht mal die 50 km/h erreicht. Aber wenn die Strecke Minsk - Berlin fertig gestellt wird, haben die ja genug Platz um sich mal auszutoben ....... :D


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08.05.2018 um 17:37
Zitat von AvBAvB schrieb:So da hier die Trolle der C.S. Abteilung nur unentwegt Trübsal blasen mal etwas erfreulichen. ich war auch schon im Krankenhaus um mir den Zwergfellriss schnell wieder zusammennähen zu lassen........ :D
Da sieht man mal wieder das es absoluter Unsinn ist den ScamWay da verzapft. Ein paar Leute in eine Tupperdose stellen ist nun wirklich keine Wissenschaft, dumm nur das man vergisst das Leute ja auch Gepäck haben. Extremstes Beispiel von dem ich weiß: man hat ein Sofa mit der S-Bahn transportiert! Das ist nun wirklich sehr extrem, aber jeder der mal Reisende zum Flughafen gesehen hat kann sich vorstellen wie früher mal die Völkerwanderung quer durch Europa aussah.
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:Gibt es eigentlich auch für Reisende der Bahn Regeln, wie die Züge zu betreten sind? Und eine Statistik, wieviel Promille der Reisenden sich daran halten?
Ja die gibt es, die Regel lautet: "ZZ = Ziemlich zügig!" :D
Spaß beiseite, es gibt für sowas keine Vorschriften sondern nur ein paar allgemeine Grundsätze (erst aussteigen lassen, hinter dem weißen Strich stehen etc.), das ganze ist nichts was man wirklich steuern könnte. In München hat man es auf der Stammstrecke (zb. Hauptbahnhof) so gelöst das man auf einer Seite Ein und auf der anderen Seite Aussteigt. Ist eine gute Lösung, allerdings hat eine S-Bahn zum einen mehr Türen und auch größere als ScamWay seine Zauber-Tupperdose.

Achtung Zynismus, nur für gefestigte Charaktere zu empfehlen!

Mal paar Eisenbahnersprüche zu Reisenden gefällig? :)
Der eine oder andere wird eventuell nach Luft schnappen, aber man muss sie einfach als Ventil sehen um öfter mal seinen Frust abzulassen. Es betrifft ja nicht alle Reisenden, aber ein kleiner Teil sorgt schon dafür das da bleibende Erinnerungen, ich nenne das jetzt mal sehr wohlwollend so, geschaffen werden.

SpoilerTja du wolltest es so, jetzt beschwer dich nicht! :)

"Nur ein toter Reísender ist ein guter Reisender!"

Frage: Welchen Unterschied hat Güterverkehr zum Personenverkehr?
Antwort: Beim Güterverkehr sind die Schweine schon halbiert.



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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 22:35
So mal ne kleine kostenlose Info an alle Skyway-Keuler und jene die es noch werden wollen.

Skyway gibt ja mittlerweile an, keine Aktien zu vertreiben sondern Darlehen anzunehmen, dem ein unbedingtes Versprechen der Rückzahlung vorausgeht. Hierzu ein Satz aus einer klaren Rechtssprechung von dieser Woche durch das LG Dortmund; Wenn das unbedingte Versprechen gegeben werde, Gelder zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, sei dies nach § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtig. Hierbei spielt es keine Rolle ob das unbedingte Versprechen als Anlagenvermittler (Skyway Anlagenvermittler - neue Darlehnsgeber ins System bringen) oder Finanz-Dienstleister mit Genehmigung des § 34 C der deutschen Gewerbeordnung abgegeben wurde. Was sagt uns das nun? Ganz einfach, Bafin will meine Keulerlisten haben um gegen diese wegen o.g. Verstoß vorzugehen.

In diesem Fall genügt es ja erst einmal den Kopf der Hydra zu opfern, sprich jene oberen Keuler die hie und da so gerne gegen uns gewettert haben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, daher noch kein Aktenzeichen aufgrund europäischer Bestimmungen in Bezug des Datenschutzes und der Veröffentlichung von Gerichtsakten im anonymisierten Verfahren.


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pluss ehemaliges Mitglied

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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 23:19
@AvB, du meinst dieses Urteil?

http://www.sommerberg-llp.de/bwf-stiftung-urteil-des-lg-dortmund-vom-10-februar-2017-az-3-o-14016/

Zitat:
Das stellt ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft dar. Nach § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 KWG gilt das unbedingte Versprechen, Gelder zu einem späteren Zeitpunkt zurückzuzahlen, als – nach § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtiges – Einlagengeschäft.
§ 1 KWG

Da die Keuler hier mitlesen, zitiere ich noch etwas aus obigem Link:
Von einem Fachberater wie dem Beklagten zu 1) kann und muss erwartet werden, dass er sich erkundigt, ob eine Erlaubnis nach dem KWG erforderlich ist. Wenn er insoweit einem Irrtum unterlegen sein sollte, würde dies an seinem Verschulden nichts ändern.
...
Der Beklagte zu 1) hat nach alledem seine Aufklärungspflichten verletzt. Dies begründet die Vermutung, dass die Klägerin sich zur Vermeidung von weiteren Risiken bei korrekter Unterrichtung gegen die verfahrensgegenständliche Anlage entschieden hätte.
...
Ob daneben auch ein Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 32, 54 Abs. 1 Nr. 2 KWG begründet ist, kann auf sich berufen.
Die Klägerin kann daher verlangen, so gestellt zu werden, wie sie stünde, wenn sie nicht die Anlage GOLD STANDARD getätigt hätte. Sie hat daher Anspruch auf Ersatz der investierten 80.000,00 €.
§ 823 BGB


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 23:22
Zitat von plusspluss schrieb:du meinst dieses Urteil?
Nein Urteil ist von letzter Woche, daher noch nicht rechtskräftig. Dein urteil ist ja aus 2017 und daher Rechtskräftig. Aber witzigerweise ist die Urteilsbegründung fast identisch. Wunderbar, habe ich gleich zwei Urteile um die Bafin nun endlich in Verzug setzen zu können.


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08.05.2018 um 23:25
Weiss jemand ob C.S. deswegen schon das pfeiffersche Drüsenfieber hat? Oder schlägt er hier wieder auf mit "hihihi, ihr seid doof"?


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 23:32
Ach ich sehe gerade die Begklagte ist aber die gleiche , daher gleiche Urteilsbegründung. Solche Urteile sind in ihrer Basisstruktur immer auf andere Kapitalanlagen übertragbar sofern inhaltliche Strukturen übereinstimmen und ein kausaler Zusammenhang hergestellt werden kann, was im Falle Skyway ja bereits mehrmals zutrifft.

Diesbezüglich habe ich ein internes Schreiben der Bafin aus einem anderen Fall vorliegen, bezüglich der Anfrage wie hoch die Strafzonen sind wenn ein Verbot ausgesprochen wurde. Demnach kann eine Strafe von bis zu 250.000 Euro zzzgl. der Bafinauslagen ausgesprochen werden. Im Durchschnitt liegen aber die Strafen bei ca. 25.000 Euro.

Die Keuler können sich jetzt langsam überlegen auf welche Art das kollektive Existenzsterben vollzogen werden soll. Bühne ohne Kommentar verlassen oder dem Beispiel der berühmten Halsbandaffäre folgen, was im Zuge der Existtenzauflösung dann den jeweiligen Kopf kostet. :D


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08.05.2018 um 23:42
Zitat von whatsgoinonwhatsgoinon schrieb:Weiss jemand ob C.S. deswegen schon das pfeiffersche Drüsenfieber hat? Oder schlägt er hier wieder auf mit "hihihi, ihr seid doof"?
Im Zustand einer geistigen Umnachtung glaube ich kaum, das jemand Herr seiner Lage ist geschweige realisieren kann, im welche Güllefass er sich befindet. Die Euphorie über ein falsches Wissen verdeckt ja deren Sichtweise. Da kannste nem blinden Skywayianer einen Hundert-Euro-Schein in die Hand drücken und sagen ich kaufe und er wird immer sagen, leg noch einen hunderter drauf dann kriegste auch mehr.


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08.05.2018 um 23:45
Zitat von AvBAvB schrieb:Skyway gibt ja mittlerweile an, keine Aktien zu vertreiben sondern Darlehen anzunehmen, dem ein unbedingtes Versprechen der Rückzahlung vorausgeht.
Ist das tatsächlich so? Meines Wissens nach ist der "Vertrag über einen gesicherten Kredit" (pdf) (Archiv-Version vom 09.07.2017) auf der Skyway Capital Website das in diesem Zusammenhang massgebliche Dokument.

Der folgende Abschnitt ist m.E. der zentrale Punkt des Dokuments:
2.1 The Investor and the Company have agreed as follows:

(a) The Investor shall transfer an amount of Investment to the Company through the Agent pursuant to the terms of this Contract.
(b) The Company shall use the Investment for the purpose of Project development.
(c) The Company shall pay the Profit to the Investor when due Date of payment.

(Seite 11)
Die Begriffe "Date of payment", "Investment" und "Profit" werden im Vorspann genauer definiert:
"Date of payment" means the payout period of Company’s Profit to the Investor. The payout period is due as of the date of profit receipt by the Company, but not later than 3 (three) years from the date of concluding this Contract.

(Seite 5)
"Investment" means monetary funds, transferred by the Investor to the Company through the Agent for purposes of Project funding.

(Seite 7)
"Profit" means revenue payable to the Investor at a time as of the date of profit receipt by the Company, but not later than within 3 (three) years from the date of concluding this Contract. The amount of revenue shall be determined by financial results of the Company as of the date of profit distribution, and it cannot exceed the amount of Investment, with a 4% increase.

(Seite 7/8)
Kurzgefasst: Von einer Rückzahlung ist dort nirgends die Rede. Für einen Kredit / ein Darlehen wäre im Englischen auch der Begriff "loan" oder "credit", und nicht "investment" üblich. Nach diesem Dokument steht dem Investor ausschliesslich ein Anteil am Gewinn des Unternehmens zu, der spätestens drei Jahre nach Vertragsabschluss zu ermitteln ist. Das heisst, falls das Unternehmen bis dahin keinen Gewinn macht -- was wohl weitgehend sicher ist -- steht dem Investor genau nichts zu (das heisst insbesondere: auch keine Rückzahlung der Investitionssumme selbst). Ausserdem ist die Gewinnbeteiligung auf die Investitionssumme + 4% (insgesamt, nicht jährlich) beschränkt. Selbst im völlig unrealistischen Bestfall mit entsprechend hohen Gewinnen des Unternehmens nach drei Jahren würde die Investition also nur mit ca. 1,3% jährlich verzinst (1,013³ ≈ 1,04).

Alternativ kann der Investor seine Investition in Aktien umwandeln, allerdings nur vor dem "Date of payment" (der eintritt, wenn das Unternehmen entweder einen Gewinn ausweist, oder spätestens drei Jahre nach Vertragsabschluss, s.o.):
8. The Investor has the right to claim the transfer of Secured shares only prior to the Date of payment; in case of missing this period, the Investor’s right to claim shall terminate.

(Seite 34)
Nachdem das Unternehmen also entweder einen Gewinn (egal wie gering!) ausgewiesen hat, oder spätestens nach dem Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluss ist der Zug einer Umwandlung der "Investition" in Aktien abgefahren. Da der Investor in beiden Fällen praktisch sicher nichts von seinem Geld wiedersehen wird, macht das allerdings auch keinen grossen Unterschied.


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 23:50
Zitat von uatuuatu schrieb:Nachdem das Unternehmen also entweder einen Gewinn (egal wie gering!) ausgewiesen hat, oder spätestens nach dem Ablauf von drei Jahren nach Vertragsabschluss ist der Zug einer Umwandlung der "Investition" in Aktien abgefahren. Da der Investor in beiden Fällen praktisch sicher nichts von seinem Geld wiedersehen wird, macht das allerdings auch keinen grossen Unterschied.
Wie die Auszahlung erfolgt ist eigentlich nebensächlich. Skyway gibt an das die Auszahlung in Wandelanleihen erfolgt. Da die Wandelanleihen als solches einen Geldwert darstellen, sind diese im Nachhinein als Zahlungsmittel zu akzeptieren und demnach liegt hier ein Einlagengeschäft vor das einer Genehmigung bedarf.


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

08.05.2018 um 23:58
@AvB:
Zitat von AvBAvB schrieb:Skyway gibt an das die Auszahlung in Wandelanleihen erfolgt.
Wo genau tun sie das? Wandelanleihen sind, sofern die Wandeloption nicht in Anspruch genommen wird, üblicherweise Anleihen mit Rückzahlungsanspruch bzgl. der ursprünglichen Kreditsumme. Genau das ist nach dem obigen Dokument aber nicht der Fall.

Es geht mir dabei nicht um die Genehmigungspflicht. Das ist eine andere Baustelle.


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

09.05.2018 um 00:00
Der Begriff "Darlehen" ist im Grunde auch völlig falsch und doch wird er in jedem zweiten Satz der Keuler verwendet. Auch im ausgegebenen Skyway-Newsletter wurde der Begriff genutzt obwohl inhaltlich die Begriffe "Kredit" und "Darlehen fast gleich sind, aber im allgemeinen Gebrauch das Darlehen ein Unterbegriff des Kredits ist. Zudem gibt es kleine feine Unterschiede. Ein Darlehen hat gegenüber dem Kredit eine längere Laufzeit (Immobilien etc.). Da hier die Laufzeiten mit 3,5 Jahren angegeben werden handelt es sich hier tatsächlich um einen Kredit den der Kreditgeber dem Kreditnehmer für die angegebene Zeit überlässt unter der Berücksichtigung der Zurückzahlung inkl. Zinsen.


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09.05.2018 um 00:01
@AvB: Nochmal: Wo genau steht etwas von einer Rückzahlung?


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

09.05.2018 um 00:04
Zitat von uatuuatu schrieb:Wo genau tun sie das?
Na bisher tun sie das überhaupt nicht. Eine Rückzahlung erfolgt bisher nicht. Es geht um die Aussagen allgemein (letzter Newsletter von Skyway).

Bisher wurden Aktien ausgegeben. Dann ist man übergegangen das die Aktien zur Besicherung der Kredite verwendet werden. Man kann Aktien aber nicht plötzlkich in Krdite umändern und sagen es wären Kredite. Kaufe ich Aktien und erhalte hierzu meine Aktienzertifikate (ist ja auch falsch) dann habe ich keinen Krdit vergeben sondern habe mich eben mit diesen Aktienkäufen an ein Unternehmen beteiligt.


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SkyWay Capital - neuer Scam auf Raten?

09.05.2018 um 00:26
Zitat von uatuuatu schrieb:Nochmal: Wo genau steht etwas von einer Rückzahlung?
Dauert ein bisserl muss erst danach suchen. Irgendwo hab ich es gelesen.

Aber nichts desto trotz gebe ich Dir recht wenn der Kreditvertrag etwas anderes aussagt. Nämlich in diesem Fall keine Rückzahlung sondern Auszahlung des Gewinns wenn...........

Doch ist dieser "Kredit" eigentlich ein Kredit, wenn vertraglich festgelegt wird das dieser nicht zurückgezahlt wird sondern nur die daraus resultierenden Gewinne, sofern überhaupt welche entstehen?.


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09.05.2018 um 01:18
Seltsam, was sich so auf der Seite von SkyWay finden lässt. Ich muss echt nochmal den ganzen Thread durchlesen...
In den Staaten der EU richten sich diese Materialien ausschließlich an qualifizierte Investoren
entsprechen der Bedeutung dieses Begriffs, der im Artikel 2(1)(e) der Direktiven über
Wertpapierprospekte (2003/71/ES)(weiterhin "Qualifizierte Investoren").
Haftungsausschluss (Archiv-Version vom 08.07.2017)

Gefunden auf der von @uatu verlinkten Website, wo sämtliche Dokumente zu finden sind.

Interpretiere ich das richtig, dass mit "Materialien" unter anderem die auf eben jener Seite angeführten Dokumente gemeint sind?

Dann würde sich das Investment ja ausschließlich an "qualifizierte Anleger" richten?

Jetzt ist aber die Frage, wer denn damit gemeint ist. Affiliates & Co. oder die vielen kleinen Kreditgeber?

Das ist aber meiner Meinung nach ganz egal, denn ich bin mir ziemlich sicher, dass die vielen Zeichner des "gesicherten Kredits" in der absolut überwiegenden Mehrzahl keine qualifizierten Anleger sind. Und sollte es um die Herren Afiliates/Keuler gehen, dann bin ich mir auch da sicher, dass da keineswegs alle als qualifizierte Anleger gem. § 67 WpHG oder der Richtlinie 2003/71 gelten.

§ 67 WpHG

Richtlinie 2003/71/EG

Irgendwas hat's da...

Könnte mich eventuell jemand aufklären, was Sache ist?


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