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Doppelmord Babenhausen

26.215 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2009, Nachbar ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Doppelmord Babenhausen

Doppelmord Babenhausen

09.09.2014 um 07:22
@Nightrider64

Wirklich ein sehr guter Beitrag den Du uns gegeben hast. Ich denke besser kann man es nicht zusammenfassen. Großartig!

Auch Deiner von gestern 10:14 @KonradTönz auch sehr gut auf den Punkt gebracht!

Man kann da im Moment auch nichts hinzufügen und nur warten ob es denn irgendwann Neues aus der Kanzlei Strate gibt das die Tatsachen erschüttern könnte. Und da warten wir vermutlich noch sehr lange.

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09.09.2014 um 10:37
@Nightrider64
teilweise bischen drastisch ausgedrückt - aber gefällt mir :)


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09.09.2014 um 11:04
@Nightrider64
Du bringst es auf den Punkt!!!

Perfekt, so seh ich es nämlich auch.


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10.09.2014 um 08:41
@Nightrider64

Erstmal Willkommen,
Dann HGW zu den Zustimmungen der Urteilsbefürworter... Welch wunder...

Dann fang ich mal an:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb: Die Indizien sind erdrückend und juristisch wird da wohl kaum was zu machen sein. In kritischen Punkten wurden meist 2 Gutachten eingeholt.
Die Internetrecherche vom PC des Täters und die anschließende versuchte Vertuschung ist nicht von der Hand zu weisen.
Punkt 1.: Die Indizienlage ist keineswegs erdrückend, man nehme nur das Motiv... Das trifft doch auf alle Nachbarn zu oder nicht?
Punkt 2.: Welche Vertuschung? Dass der Rechner offen war um die Fehlerquelle zu finden? Die Beschwerden dass der Rechner nicht funktioniert (g'scheit funktioniert) kamen bereits Wochen vorher rein... Da war es doch nur eine Frage der Zeit bis man sich selbständig macht? Oder wartest du zig Wochen auf deinen Techniker??
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Hilflos muten da die Randbemerkungen der armen Ehefrau an.
So schreibt sie z.B. einmal an den Rand: "Die P38 wirft die Hülsen nicht nach links aus sondern nach oben" Mal abgesehen das das im Gegensatz zu den Waffengutachtern steht die das ja wohl wissen werden, gibt es keine Waffe die die Hülsen nach oben auswirft. Sonst würde man beim Schießen die Hülsen ja in die Fresse bekommen.
Die meisten "Randbemerkungen" tun nicht wirklich was zur Sache oder sind schlichtweg Behauptungen, die pauschal im Gegensatz zu den Aussagen der Gutachter oder Zeugen stehen.
Ich behaupte mal, dass Frau D. sich hier falsch ausgedrückt hat...
Sie meint wahrscheinlich dass der Auswurf der P38 an der oberen Stelle der Waffe platziert ist, und nicht wie angegeben Links...
Ebenso, wenn du dir Videos von der Tatwaffe ansiehst, merkst du dass die Hülse nach Rechts fliegt und nicht nach Links... So haben wir wieder eine Unstimmigkeit im Urteil...
Irgendwie kann ich den Täter ja verstehen. Jahrelanger Terror der Nachbarn hat den Mann wohl zer[mürbt und dazu getrieben. Der Zustand war ja auch unhaltbar.
Ein anderer Ausweg wurde nicht gesehen als die Nachbarn zu beseitigen.
Das mit der behinderten Tochter ist jedoch völlig unverständlich und noch verwerflicher.
Zugegeben: Das mit der Tochter ist wirklich verwerflich... Doch wie oben schon geschrieben... Jeder der Nachbarn hätte das Motiv "Lärmbelästigung" sowohl hat sich Herr D. ja auch mit Ohrstöpseln abhilfe geleistet...

Die arme Frau wird wohl eine lange Zeit warten müssen bis ihr Mann wieder nach Hause kommt
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Hätte er dem Typen der da morgens um 4:00 lautstark den Müll raus bringt mit nem Baseballschläger den Schädel zertrümmert dabei son Krach gemacht, das die Frau auch runter kommt und der auch noch nen Scheitel gezogen und möglichst vorher noch anderthalb Liter Wodka intus gehabt, dann wäre er wahrscheinlich nach 2 bis 3 Jahren wieder aus dem Knast gekommen mit nem guten Anwalt.
Mit seinen neue Nachbarn hätte er dann sicherlich auch Ruhe. Wer verärgert schon jemanden der dem Vorbesitzer den Schädel gespalten hat.
Traurig aber Wahr.... trägt allerdings nichts zu dem Verfahren hier bei...

Noch einen kleinen Gruß an die Urteilsbefürworter, bevor ihr einem Text zustimmt (auch wenn er noch so schön geschrieben steht) würde ich mal die Inhalte hinterfragen.... Versucht mit diesem Ratschlag das Urteil nochmal zu lesen....

Ich wünsch euch was!


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10.09.2014 um 08:56
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Noch einen kleinen Gruß an die Urteilsbefürworter, bevor ihr einem Text zustimmt (auch wenn er noch so schön geschrieben steht) würde ich mal die Inhalte hinterfragen.... Versucht mit diesem Ratschlag das Urteil nochmal zu lesen....
Also inhaltlich hat der von dir kritisierte Beitrag wesentlich mehr Substanz als dein eigener. Nur mal ein Beispiel:
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Punkt 1.: Die Indizienlage ist keineswegs erdrückend, man nehme nur das Motiv... Das trifft doch auf alle Nachbarn zu oder nicht?
Da verengst du die Urteilsbasis nämlich völlig unzulässigerweise wieder nur auf das Motiv und lässt dabei völlig außer 8, dass

- Lärmempfinden völlig subjektiv ist und beim Angeklagten offensichtlich (belegt durch mehrere
Zeugen) stark ausgeprägt war
- Als Motiv eben nicht nur Lärmempfinden, sondern genereller Stress im Verhältnis mit den
Nachbarn angenommen wurde
- Der Angeklagte nicht nur aufgrund eines Motives verurteilt wurde, sondern auch aufgrund
eines fehlenden Alibis (das die Nachbarn sicher hatten) sowie von Indizien (die nicht auf
Nachbarn hinweisen, sondern auf ihn)

Generell machst du im Gegensatz zum Autor des von dir kritisierten Artikels mal wieder den Fehler, alles zu zerlegen und einzeln zu betrachten. Ein Urteil beruht aber auf der Gesamtschau
vieler Aspekte deren isolierte Einzelbetrachtung überhaupt keinen Sinn macht. Niemand wird nur aufgrund eines Motives, oder aufgrund eines fehlenden Alibis oder aufgrund von Indizien verurteil. Nur eine Kombination dieser 3 Komponenten kann eine Verurteilung möglich machen.


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Doppelmord Babenhausen

10.09.2014 um 09:02
@KonradTönz

Werter "Kollege",

Wie ich dir und deiner Sorte bereits zig mal erklärt habe, kann man um eine KETTE zu zerstören nicht alle Glieder angreifen, sondern muss dies Glied für Glied tun...
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:- Lärmempfinden völlig subjektiv ist und beim Angeklagten offensichtlich (belegt durch mehrere
Zeugen) stark ausgeprägt war
- Als Motiv eben nicht nur Lärmempfinden, sondern genereller Stress im Verhältnis mit den
Nachbarn angenommen wurde
- Der Angeklagte nicht nur aufgrund eines Motives verurteilt wurde, sondern auch aufgrund
eines fehlenden Alibis (das die Nachbarn sicher hatten) sowie von Indizien (die nicht auf
Nachbarn hinweisen, sondern auf ihn)
Es gab doch auch Zeugen die sich über den Lärm der Opferfamilie beschwerten... Oder nicht?
Haben die also kein Motiv, oder Beschweren die sich aus Jux und Tollerei??

Um 4.00 Uhr morgens ist es generell schwierig ein Motiv zu haben, wenn man nicht gerade seine Frau betrügt oder irgendwo feiern ist... Blöderweise war zum Tatzeitpunkt die Familie außerhaus...
Was natürlich berechnet sein kann, doch genausogut ein simpler Zufall...

Wie du sagst wurde das Motiv "angenommen"... Keinerlei Beweise, laut Aussagen des Angeklagten und dessen Familie gab es längere Zeit schon kein Kontakt mehr zu der Opferfamilie...
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Niemand wird nur aufgrund eines Motives, oder aufgrund eines fehlenden Alibis oder aufgrund von Indizien verurteil
Achso, dann gibt es jetzt in diesem Fall Handfeste Beweise?
ICh dachte zwar das hier wäre ein Indizienprozess... Scheinbar weißt du mehr als ich...


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10.09.2014 um 09:16
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Es gab doch auch Zeugen die sich über den Lärm der Opferfamilie beschwerten... Oder nicht?
Haben die also kein Motiv, oder Beschweren die sich aus Jux und Tollerei??
Ich versuchs nochmal: Die hatten vielleicht ein Motiv, aber dazu halt auch ein Alibi und keine Indizien die gegen sie sprechen. Du kannst das Motiv natürlich weiter versuchen aus der Gesamtschau herauszulösen - Sinn macht es nicht.
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Wie du sagst wurde das Motiv "angenommen"... Keinerlei Beweise, laut Aussagen des Angeklagten und dessen Familie gab es längere Zeit schon kein Kontakt mehr zu der Opferfamilie...
Die Aussagen von Angeklagten und deren Angehörigen gelten vor Gericht als nicht besonders zuverlässig, weil sie - aus nachvollziehbaren Gründen - parteiisch und interessegeleitet sind. Das heißt nicht dass Angeklagten und Angehörigen generell unterstellt wird, dass sie die Unwahrheit sagen. Aber nicht belegte oder nicht belegbare Aussagen von dieser Seite werden zurecht mit Vorsicht betrachtet.
Das ist übrigens ein weiterer Fehler der A.D.-Unterstützer: Für sie stehen die Aussagen von Frau Darsow gleichwertig den Aussagen der Zeugen, den Ermittlungsergebnissen und den Entscheidungen der Richter gegenüber.


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10.09.2014 um 09:17
KonradTönz schrieb:
Niemand wird nur aufgrund eines Motives, oder aufgrund eines fehlenden Alibis oder aufgrund von Indizien verurteil

Achso, dann gibt es jetzt in diesem Fall Handfeste Beweise?
ICh dachte zwar das hier wäre ein Indizienprozess... Scheinbar weißt du mehr als ich...

Verstehe nicht ganz - wo habe ich auch nur implizt behauptet, es gäbe handfeste Beweise?
Wir sprechen über einen Indizienprozess.


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10.09.2014 um 09:27
@KonradTönz

Nightrider 64 schrieb:
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Hätte er dem Typen der da morgens um 4:00 lautstark den Müll raus bringt mit nem Baseballschläger den Schädel zertrümmert dabei son Krach gemacht, das die Frau auch runter kommt und der auch noch nen Scheitel gezogen und möglichst vorher noch anderthalb Liter Wodka intus gehabt, dann wäre er wahrscheinlich nach 2 bis 3 Jahren wieder aus dem Knast gekommen mit nem guten Anwalt.
Mit seinen neue Nachbarn hätte er dann sicherlich auch Ruhe. Wer verärgert schon jemanden der dem Vorbesitzer den Schädel gespalten hat.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Also inhaltlich hat der von dir kritisierte Beitrag wesentlich mehr Substanz als dein eigener.
Lieber Konrad Tönz,

den oben zitierten Beitrag hälst du für einen solchen mit Substanz, obwohl dort im Wesentlichen völliger Blödsinn drinsteht. Zudem bewundere ich den Verfasser dahingehend, dass er in kürzester Zeit die wesentlichen Punkte im Urteil herausfindet ohne dieses vollständig zu lesen. Respekt.

Wie wir feststellen schreibt er, man solle sich vorher noch schön mit Alkohol voll laufen lassen, um sodann dem Nachbarn den Schädel einzuschlagen etc.

Alleine solche Gedanken hier reinzuschreiben halte ich für geschmacklos.

Das Gute an dem was der Verfasser schreibt ist die Zustimmung, die dieser von dir und anderen erfährt.

Daraus lässt sich hervorragend ableiten, wieviel Ahnung jeder Zustimmer von Jura, ganz zu Schweigen von polizeilicher und staatsanwaltlicher Ermittlungsarbeit, hat

Im Strafrecht gibt es so etwas wie die vorverlegte Schuld, nennt sich actio libera in causa.

Folglich wäre die markant beschriebene Baseballschlägertötung mitnichten, auch nicht mit einem guten Anwalt, nach 2-3 Jahren Haft erledigt gewesen.


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Doppelmord Babenhausen

10.09.2014 um 09:33
@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Die Aussagen von Angeklagten und deren Angehörigen gelten vor Gericht als nicht besonders zuverlässig, weil sie - aus nachvollziehbaren Gründen - parteiisch und interessegeleitet sind. Das heißt nicht dass Angeklagten und Angehörigen generell unterstellt wird, dass sie die Unwahrheit sagen. Aber nicht belegte oder nicht belegbare Aussagen von dieser Seite werden zurecht mit Vorsicht betrachtet.
Das ist übrigens ein weiterer Fehler der A.D.-Unterstützer: Für sie stehen die Aussagen von Frau Darsow gleichwertig den Aussagen der Zeugen, den Ermittlungsergebnissen und den Entscheidungen der Richter gegenüber.
Es gibt aber keine Gegenteilige Beweise, dass der Kontakt zur Fam. T. noch bestand oder?
Warum sollte es dann gelogen sein, wenn sie das nicht sicher wissen können?
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Niemand wird nur aufgrund eines Motives, oder aufgrund eines fehlenden Alibis oder aufgrund von Indizien verurteil
Lies nochmal: NIEMAND wird aufgrund......... von Indizien verurteilt...
Das ist doch ein Wiederspruch? Wenn du doch selber weißt wir sprechen von einem Indizienprozess...

Fakt ist: Herr D. wurde aufgrund Indizien (deren Kette wie wir bereits mehrfach demonstriert haben sehr brüchig ist) verurteilt...

Die Hauptindizien sind ja folgende:
Recherche über Selbstbau Schalldämpfer (sehr belastend, allerdings gibt es keine 100% Garantie, dass der Schalldämpfer zur Anwedung kam, bzw er funktionierte ja lt. Gutachtern nichtmal richtig)
Schmauchspuren (an einer Pulsuhr? Warum sollte D. eine Pulsuhr bei der Tat tragen? Da ist es logischer, dass er die bei der Reversübung anhatte oder nicht?)
Kein Alibi (Siehe oben)

Das Motiv:
Lärmbelästigung

Was gegen A.D. als Täter spricht:
Die Hunde sprangen nicht auf A.D. an...
A.D. soll ja angeblich Handwerklich unbegabt gewesen sein...
A.D. hatte die Lärmbelästigung, dank Ohrstöpseln, ja kaum bis garnichtmehr wahrgenommen...
Frau T. hat A.D. nicht als Täter erkannt
Frau T. sprach von mehreren Tätern
A.D. müsste sehr gewieft gewesen sein, wenn er kaum bis keine Spuren am Tatort hinterlies... (was definitiv für einen geübteren Mörder spricht...)


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Doppelmord Babenhausen

10.09.2014 um 09:34
@Ma_Ve

Den Abschnitt den du zitiert hast, halte ich auch für den schwächeren Teil des Gesamtbeitrags - da pflichte ich dir bei. Mein Lob bezog sich auf den Teil davor.
Es ist jedoch nicht von der Hand zu weißen , dass der Angeklagte unter bestimmten Voraussetzungen auch mit Totschlag "davonkommen" hätte können. Ob das nun die Voraussetzungen sind die @Nightrider64 nennt, sei mal dahingestellt.


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10.09.2014 um 09:38
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:Lies nochmal: NIEMAND wird aufgrund......... von Indizien verurteilt...
Das ist doch ein Wiederspruch? Wenn du doch selber weißt wir sprechen von einem Indizienprozess...
Ich glaube wirklich mittlerweile du willst mich nicht verstehen. Aber ich bin ein geduldiger Mensch und versuchs nochmal:

Die Kombination Indizien + fehlendes Alibi + Motiv machen eine Verurteilung MÖGLICH.

Fehlt EINE dieser drei Hauptsäulen, ist eine Verurteilung nicht ganz unmöglich, aber zumindest unwahrscheinlich.
Im hier behandelten Fall beruht das Urteil aber auf einer Kombination aus allen 3 Säulen.

Das soll heißen, der Angeklagte wurde in diesem Falle nicht NUR aufgrund von Indizien verurteilt. Daher ist das was du oben zitiert hast kein Widerspruch, sondern eine aus dem Kontext gerissene, verfälschte und daher komplett missverstandene Teilaussage. Ich glaube sogar das ist bewusst geschehen, weil du das entscheidende Wörtchen NUR ausgelassen hast in dem Zitat.


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10.09.2014 um 09:45
@KonradTönz
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Generell machst du im Gegensatz zum Autor des von dir kritisierten Artikels mal wieder den Fehler, alles zu zerlegen und einzeln zu betrachten. Ein Urteil beruht aber auf der Gesamtschau
vieler Aspekte deren isolierte Einzelbetrachtung überhaupt keinen Sinn macht. Niemand wird nur aufgrund eines Motives, oder aufgrund eines fehlenden Alibis oder aufgrund von Indizien verurteil. Nur eine Kombination dieser 3 Komponenten kann eine Verurteilung möglich machen.
Bezüglich deines o.g. Beitrages gebe ich dir insofern Recht, das NUR die Gesamtbetrachtung zu einer Verurteilung führt. Die Unrteilsbefürworter, einschliesslich Richter, müssen auch so argumentieren.

Die Indizienkette ist lediglich in der Gesamtschau sinnvoll. Sobald ein Glied fehlt wird die Indizienkette erstaunlich schwach oder reisst.

Alle Indizien in diesem Fall sind fehlerbehaftet. Es fehlen definitiv Aussagen und/oder Feststellungen welche bei dieser Indizienlage zwingend vorhanden sein müssten.


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10.09.2014 um 09:48
@KonradTönz

Oder unterscheidet sich wirklich in einem großen Maße von "und"...
Vielleicht solltest du, deinen Satz abändern... Denn wenn du schreibst "oder" gehe ich von einem Teil aus und nicht von einem Säulenkonstrukt...

Gut, darüber will ich jetzt auch nicht mit dir Diskutieren, wir verstehen uns ja jetzt hoffe ich ;)


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10.09.2014 um 09:51
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Alle Indizien in diesem Fall sind fehlerbehaftet. Es fehlen definitiv Aussagen und/oder Feststellungen welche bei dieser Indizienlage zwingend vorhanden sein müssten.
Dann liegen wir im Verständnis von Indizienprozessen ja garnicht so weit auseinander . Nur bin ich nicht der Meinung, dass Aussagen fehlen . Das ist genau das, was @Nightrider64 nochmal gut herausgestellt hat: Die Indizien sind durch Gutachten abgesützt sowie durch mehrere unabhängige Zeugenaussagen.


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10.09.2014 um 09:52
Zitat von WacciusBacciusWacciusBaccius schrieb:@KonradTönz

Oder unterscheidet sich wirklich in einem großen Maße von "und"...
Vielleicht solltest du, deinen Satz abändern... Denn wenn du schreibst "oder" gehe ich von einem Teil aus und nicht von einem Säulenkonstrukt...

Gut, darüber will ich jetzt auch nicht mit dir Diskutieren, wir verstehen uns ja jetzt hoffe ich ;)
Ja, wenn man es rein Logisch ausdrücken wollte, ist das eine konjunktive und keine disjunktive Verknüpfung von Teilaussagen. das Oder dazwischen war dann natürlich sehr irreführend von mir, da gebe ich dir Recht.


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10.09.2014 um 10:11
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Im hier behandelten Fall beruht das Urteil aber auf einer Kombination aus allen 3 Säulen.
So ist es! Bisweilen, habe ich aber noch keine der Säulen auch nur wackeln sehen.... !?
Auch wenn von der "Pro-Fraktion" immer wieder das gleiche runtergeleiert wird...
ändert dies rein gar nichts am Gesamtbild... Argumente wie- "alle/viele Nachbarn fühlten sich durch den Lärm belästigt" - UND? Die hätten aber keine Bauanleitung eines Schalldämpfers auf Tasche... Im Widerspruch dazu wird dann behauptet- "Lärm? Den gab's doch gar nicht!!" ... gleicht irgendwie einem Chamäleon und hilft sicherlich auch AD nicht aus dem Knast...


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Doppelmord Babenhausen

10.09.2014 um 10:43
@Ma_Ve
Du legst Dir ja auch alles so zurecht wie Du es brauchst.
Unterstellst mir ich hätte mich nicht ausreichend damit beschäftigt.

Nachdem ich mitbekommen habe, das hier so emotional diskutiert wurde hab ich mich mal einen Abend völlig unvoreingenommenmit dem Fall beschäftigt. Die wesentlichen Punkte des Urteils habe ich gelesen und habe mir dafür ca 2 Stunden genommen. Natürlich habe ich die Passagen in denen seitenlang beschrieben wurde, wo nun die einzelnen Hülsen zum liegen kamen nur überflogen, es sei denn ein Kommentar stand an der Seite.
Besonders hat mich das Indiz "silencer.ch" interessiert und alles was damit zusammenhängt
Hervorragende kriminaltechnische Arbeit. Das herausgearbeitete Indiz ist so schwerwiegend, das eigentlich nur eine theoretische Möglichkeit besteht, das die Recherche nicht von AD durchgeführt wurde. Und das ist ja nicht das einzige Indiz in meinen Augen aber m.E das ausschlaggebende für den Schuldspruch

Beruflich bin ich übrigens häufig damit beschäftigt Urteile, wenn auch nicht strafrechtliche, zu lesen und weis auch, wie man so etwas "querliest" um die Essenzen herauszuarbeiten

Du schreibst A. Darsow hätte sich bei dem Kommentar falsch ausgedrückt. Ich wollte nur an einem Beispiel klar machen, das die Kommentare hilflos und z.T einfach nur falsch sind. Vielleich hat sie sich ja bei allen anderen Kommentaren auch einfach nur falsch ausgedrückt. Dann sollte man das kommentieren lieber sein lassen. Denn die Kommentare sprechen eher gegen ihren Mann.

Wie kann sie z.B. immer wieder schreiben das der Lärm Ihren Mann gar nicht gestört hat, wenn der vorher gegenüber einem halben Dutzend Zeugen selbst das Gegenteil geäußert hat, mit Ohrstöpseln im eigenen Haus schläft und bereits konkret über Wegzug nachdenkt. Da wirkt man dann hilflos und unglaubwürdig.

Du kannst ja gut einzelne Passagen rausziehen und verdrehen bis sie Dir ins Konzept passen. Ich habe nicht geschrieben man solle sich vollaufen lassen und den Nachbarn erschlagen, sonder was passiert wäre wenn.

Das verwerfliche an dem Fall ist, das der Täter, und für mich ist das der Verurteilte, mehrere Optionen ausgelotet hat, darunter auch die der Tötung. Als alle anderen, wie wegziehen, sich als schwierig erwiesen hat er kaltblütig seinen Mordplan durchgezogen.
Wäre er einfach nur ausgerastet würde ich das zwar auch nicht billigen aber es wäre menschlich schon nachvollziehbar. So ist das einfach nur ein perfide ausgeführter Mordplan eines schwer persönlichkeitsgestörten Menschen

Ich hoffe Du bist kein Journalist oder gar Jurist. Dann wärst Du aber ein ganz ganz schlechter


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Doppelmord Babenhausen

10.09.2014 um 10:45
@all

Mein gestriger Beitrag wurde gelöscht:

>>Dein Beitrag in der Diskussion Doppelmord Babenhausen wurde von Dr.AllmyLogo gelöscht.
Begründung: Keine wilden Spekulationen<<

Das ist für mich nicht nachvollziehbar und ich werde mich noch "vorsichtiger" ausdrücken.

>>>Nightrider64 schrieb:
Hätte er dem Typen der da morgens um 4:00 lautstark den Müll raus bringt mit nem Baseballschläger den Schädel zertrümmert dabei son Krach gemacht, das die Frau auch runter kommt und der auch noch nen Scheitel gezogen und möglichst vorher noch anderthalb Liter Wodka intus gehabt, dann wäre er wahrscheinlich nach 2 bis 3 Jahren wieder aus dem Knast gekommen mit nem guten Anwalt.
Mit seinen neue Nachbarn hätte er dann sicherlich auch Ruhe. Wer verärgert schon jemanden der dem Vorbesitzer den Schädel gespalten hat.<<<

Gute Anleitung, wie man es „besser“ machen kann, wenn auch ironisch von mir gemeint!

A.D. ist rechtskräftig verurteilt worden und das Urteil ist für jeden Interessierten einsehbar.

Mein post v. 11.06.2014 16:54 h beinhaltete aus dem Urteil:

>>>http://tatzeit-magazin.de/SA/1/files/assets/basic-html/page1.html

Chronologie des Tatgeschehens und vieles mehr zum Fall.

Ehepaar D : Der Ehemann sehr introvertiert, die Ehefrau sehr extrovertiert.

Laut Zeugen verkündete der Ehemann : „Ich brauche keine Freunde, ich mache alles
mit mir selbst aus“.

Eine derartige Verhaltensweise macht niemanden zum Mörder…aus einer albtraumartigen, nicht enden wollenden Lebenssituation heraus gesehen, könnte ich jedoch vieles nachvollziehen.
Sein Anwalt verordnete ihm Schweigen…
Die Ehefrau befand sich mit ihren Kindern zur Tatzeit im Norden Deutschlands.
A.D. befand sich zur Tatzeit allein in seinem Haus.
Es könnte sich eine Menge Ballast, im Laufe der Zeit, in ihm aufgestaut haben…vielleicht war es die Ruhe vor dem Sturm…

Anscheinend hatte sich der Verurteilte, vor der (angeblichen?) Tat über viele Möglichkeiten informiert…es passt vieles zusammen.

Ein Wiederaufnahmeverfahren könnte das Urteil evtl. ins Wanken bringen…

Auszug aus dem Link betr. Urteil:

… seien Schmauchspuren gefunden worden, die
zweifelsfrei zur Tat passten und von Schießübungen
stammten. Vor der Bluttat habe Andreas Darsow noch
die Bewegungsmelder abgeklebt, um nicht auf sich
aufmerksam zu machen. Der Angeklagte habe zudem
die Lebensgewohnheiten seiner Nachbarn genau ge-
kannt; beispielsweise, dass der 62-Jährige in aller
Frühe den Müll rausbrachte. Das Gericht folgt mit
seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch verlangt, die
Indizienkette sei lückenhaft. Sie will Revision einle-
gen. Weinend stürzt die Ehefrau nach Verkündung
des Urteils zu ihrem Mann auf die Anklagebank. Auch
die Mutter des Angeklagten zeigt sich fassungslos:
„Mein Sohn ist unschuldig.“ Es passiere selten, dass
eine „so unvorstellbare Tat“ nur anhand von Indizien
aufgeklärt werden müsse, sagt Wagner und schildert
in seiner 90-minütigen Urteilsbegründung zunächst
genau den Hergang des Verbrechens: An einem frü-
hen Aprilmorgen 2009 wird der 62 Jahre alte Immobi-
lienmakler beim Heraustragen eines Müllsacks vorm
Souterraineingang seines Reihenhauses mit sechs
Schüssen niedergestreckt und stirbt. Er hatte noch
versucht, die Kugeln mit seinen Händen abzuwehren.
Der Täter geht ins Haus und tötet die im ersten Stock
schlafende Ehefrau mit zwei Kugeln in den Kopf. „Sie
wurde nicht mal wach“, sagt Wagner. Gerichtsme-
diziner hatten am Kopf der 58-Jährigen keine durch
Bewegung ausgelöste Blut-Abrinnspuren feststellen
können. Eine Etage höher schläft die autistische Toch-
ter des Ehepaars. Der Mörder schießt zweimal auf sie
und flüchtet. Die Frau überlebt schwer verletzt, irrt ei-
nen Tag lang durchs Haus und wird dann im Vorgar-
ten liegend entdeckt. Im Prozess kann die 38-Jährige
nicht als Zeugin gehört werden. Die Familie musste
allein deshalb sterben, weil von ihr unzweifelhaft eine
hohe Lärmbelästigung für die umliegenden Anwohner
und auch für den später angeklagten Reihenhaus-
nachbarn ausging, wie Wagner sagt. Das Ehepaar
zankte nach Zeugenaussagen immer wieder laut, die
Tochter habe oft geschrien. „So laut, dass wir manch-
mal dachten, es ist etwas passiert“, berichtet ein nahe
am Haus wohnender Babenhäuser vor Gericht. Die
Schreie der „psychisch auffälligen Mutter“ wuden als
„markerschütternd“ beschrieben. „Die Nachbarsfami-
lie war nachtaktiv“, beschreibt der Richter die Situa-
tion. „Da kann man sich vorstellen, was da los war.“
Der Angeklagte habe in seiner Wut eine ganze Fa-
milie auslöschen wollen. Andreas Darsow habe sei-
nen Lebensinhalt - ein harmonisches Familienleben
- zerstört gesehen. „Er konnte in seinen eigenen vier
Wänden nicht so leben, wie er wollte.“ Die Ehefrau
des Angeklagten habe vor der Tat von Umzugsplänen
erzählt, gibt eine Zeugin zu Protokoll. „Kann Lärmbe-
lästigung Motiv für unbedingten Tötungswillen sein?“,
fragt Wagner am Dienstag. „Ja“, fährt der Richter fort.
„Denn ein Motiv erwächst aus der Lebenssituation.“
Genau das bestreitet der Angeklagte. Er habe mit den
Nachbarn in einem „Ignorierverhältnis“ gestanden.
Zusätzlich fanden die Ermittler an einer Hose des
41-Jährigen Schmauchreste, die mit dem Spurenbild
der Tat übereinstimmten. Außerdem habe der 41-Jäh-
rige sich darüber informiert, wie Ermittler DNA-Bewei-
se sichern und Spürhunde einsetzen. Der Angeklagte
habe ein stets „untadeliges“ Leben geführt und das
Verbrechen dann doch mit Heimtücke und aus nied-
rigen Beweggründen begangen, sagt Wagner….

Dieser post wurde nicht gelöscht!

Die letzten Sätze sprechen für sich:

Der Angeklagte
habe ein stets „untadeliges“ Leben geführt und das
Verbrechen dann doch mit Heimtücke und aus nied-
rigen Beweggründen begangen, sagt Wagner….<<<<

Daher habe ich in meinem gelöschten post nicht „daneben“ gelegen. Was rechtskräftig
belegt wurde und der Öffentlichkeit zugänglich, ist durchaus legitim in post`s zu
interpretieren.


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Mauro ehemaliges Mitglied

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Doppelmord Babenhausen

10.09.2014 um 10:51
@Ma_Ve
Zitat von Ma_VeMa_Ve schrieb:Folglich wäre die markant beschriebene Baseballschlägertötung mitnichten, auch nicht mit einem guten Anwalt, nach 2-3 Jahren Haft erledigt gewesen.
Dem kann ich nur zustimmen! Von dir als "markant" beschrieben ist noch schmeichelnd interpretiert.


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