JosephConrad schrieb:Es gibt keinen Hinweis darauf und es gibt bisher auch keinen Beleg, dass das Gericht dies im Strafverfahren untersagt hätte.
Es gab keinen entsprechend qualifizierten Gegengutachter. Das war auch noch 2019 ein Problem: Leiernde, rauschende und dumpfe Tonbandgeräte fallen in kein Fachgebiet.
Das ist auch
nicht Phonetik, denn die widmet sich sprachlichen Lauten. Insofern war die Gutachterin auch schon nicht wirklich geeignet, auch wenn sie als promovierte Physikerin beim LKA war. Sie wollte helfen, also zur Aufklärung beitragen. Deshalb suchte sie nach Übereinstimmungen und fand sie auch bei entsprechender Versuchsanordnung. Aber eben ohne jeden Bezug zum 1981 verwendeten Gerät. Der Schluss, ihre Versuchsanordnung sei 1981 verwendet worden, ist deshalb wertlos.
Du kannst deshalb nicht von "Versäumnis" sprechen, weil das nach schuldhafter Unterlassung klingt. Das kannst Du aber nicht beurteilen und auch nicht der Tatsache entnehmen, dass das LG keinen entsprechenden Beweisantrag abgelehnt hat (was für mich als negative Tatsache nicht sicher ist, so lange ich nicht das Urteil daraufhin geprüft habe).
Ob das Gericht das hätte erkennen können? Bei Zweifeln und akribischer Prüfung vielleicht. Es gab schon Richter, die Gutachten nach allen Regeln der Kunst zerlegt haben. Aber die gingen halt schon skeptisch ran.
Die menschliche Aufmerksamkeit ist begrenzt. Natürlich ist unsere Haltung zu einem Inhalt wesentlich dafür, wie genau wir nach Fehlern suchen, wie skeptisch wir sind. Der Bestätigungsfehler ist Realität, von der ärztlichen Diagnose, über die Noten des Lehrers, das Urteil des Richters bis hin zu schwerwiegenden politischen Entscheidungen. Wir können nur sagen, unser sehr fehlbarer Rechtsstaat ist viel besser als ein Nichtrechtsstaat.