JosephConrad
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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre
um 15:42Das Gerät von Herrn Mazurek zeichnete sich dadurch aus, dass ein Tonkopf nicht korrekt justiert war. Das LKA-Gutachten führte einen charakteristisch leiseren Ton der Jingletonfolge der Täteranrufe auf diese Besonderheit zurück. Ich glaube, sie hatte das Mikrofon in die Mitte zwische den beiden Lautsprechern positionert, was ja nicht abwegig ist und es kam zu der char. Tonfolge. Hätte man ein Gegengutachten vorgelegt, bei der ein anderes baugleiches Tonband mit normaler Tonkopfjustieren zum gleichen Ergebnis führt, wenn man das Mikrofon bei der Aufnahme geeignet weiter limks oder rechts positioniert, dann hätte man das Gutachten mögl. entkräften können. Leider hat die Verteidigung das versäumt.camelot schrieb:Mir erscheint es logisch, dass die Gutachterin nur von einer einzigen Mikrofonposition ausgegangen ist. Meine Frage wäre, ob man mit einem baugleichen Tonbandgerät und einer anderen Mikrofonposition dasselbe Ergebnis erzielt hätte. Wenn dem so wäre, wäre das Gutachten nicht aussagekräftig genug, um es als Beweis zu berücksichtigen. Es wäre nur ein Tonbandgerät unter vielen gewesen, welches möglicherweise bei der Tat verwendet worden ist.
Das hätte das Gericht unmöglich erkennen können. Im Übrigen muss es sich auf Gutachten stützen.Rigel92 schrieb:Ich denke, ich stelle nicht zu hohe Anforderungen, wenn ich von einem Gericht verlange, dass es das Gutachten mal genauer liest. So etwas muss man durchaus voraussetzen können und schon erkennen , dass die Gutachterin nur von einer einzigen Mikrofonposition ausgegangen war. Hätte das Gericht das erkannt, dann wäre es wahrscheinlich erst gar nicht zur Anklageerhebung gekommen. Die Justiz selbst hätte sich enorm viel Arbeit und Kosten erspart.



