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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

12.072 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Wald, Entführung, München ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 21:07
Zitat von camelotcamelot schrieb:Meine Frage wäre, ob man mit einem baugleichen Tonbandgerät und einer anderen Mikrofonposition dasselbe Ergebnis erzielt hätte. Wenn dem so wäre, wäre das Gutachten nicht aussagekräftig genug, um es als Beweis zu berücksichtigen.
Aus dem Gutachten der forensischen Phonetiker, TV-Doku 2022. Link und Zeitstempel s. u.:
SV 1:"Wir kommen zu dem Schluss, dass dieser Amplitudenverlust deses 6. Tons durch unendlich viele Faktoren zustandekommen kann."
SV 2: (Untertitel): "Es ist möglich, dass genau diese Gerät benutzt wurde, aber es könnte genauso gut irgendein anderes Gerät gewesen sein, das damals im Umlauf war. Die genaue Anzahl ist unbekannt."
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Dass ein Tonbandgerät gar nicht nötig war, oder sogar weniger wahrscheinlich als ein Kassettenrecorder/Diktiergerät, das passt nicht in die selektive Denkstruktur des Alltags.
@robernd hat sich dieses Jahr nochmals die Mühe gemacht und Infos gepostet (Links zu weiteren Posts s. u.):
Zitat von roberndrobernd schrieb am 22.01.2026:Wie bereits beim Betrachten der Schaltgeräusche drängt sich auch jetzt der Verdacht auf, dass als Zuspieler kein TK248 sondern ein Kassettengerät mit automatischer Wiederholfunktion verwendet wurde.
Zitat von roberndrobernd schrieb am 22.01.2026:Daraus ergeben sich drei Fakten, die nach meiner Erkenntnis unumstößlich sind:
1. Die aufwändige Untersuchung im Labor des LKA lässt keinen Schluss über die Verwendung des TK248 zu.
2. Die von der Polizei aufgezeichnete Tätertonfolge enthält Schaltgeräusche, die niemals vom TK248 stammen, weil sie viel zu leise sind.
3. Die Analyse der Schaltgeräusche und der leisen Passagen zwischen den Schaltgeräuschen stammen von einem Kassettengerät mit automatischer Wiederholfunktion.
- - -
Zitat von EichenstarkEichenstark schrieb:Der Jingle kam jede halbe Stunde im Radio
1x aufnehmen, warten, 2. Aufnahme
Braucht es da ein Umkopieren?
Soweit ich es verstanden habe, geht man wegen der hörbaren Schaltgeräusche von einem Umkopieren aus. Deshalb dachte ich z. B. an einen Radiorecorder. Die hatten früher auch Tasten, die Geräusche machten, wenn man sie drückte.(Siehe auch o. g. Infos)
- - -
Neues Tonband-Gutachten des
Zitat von watnuwatnu schrieb: "Teams von weltweit anerkannten forensischen Phonetikern" mitgeteilt wurde. (ab 1:13:36)
Kritik v. Ursulas Bruder MH am Gutachten: Ab Min.36
https://www.zdf.de/play/dokus/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland--100/zdfinfo-taeterjagd-in-deutschland-das-maedchen-in-der-kiste-100
Nach den SV kommt noch ein Statement von M. H. und RA Rubach
- - - -
Infos 2026:
Beitrag von robernd (Seite 594)
Beitrag von robernd (Seite 594)
Beitrag von robernd (Seite 594)
Beitrag von robernd (Seite 594)
Beitrag von robernd (Seite 595)
Beitrag von robernd (Seite 595)
Beitrag von robernd (Seite 595)
Beitrag von robernd (Seite 595)
Beitrag von robernd (Seite 596)
Beitrag von robernd (Seite 597)
Beitrag von robernd (Seite 598)

- - -
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Im Strafverfahren hätte die Verteidigung mit einem Gegengutachten kommen müssen und fertig.
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Heutige Langversion: Beitrag von watnu (Seite 610)
-
@JosephConrad, da du die Mitteilung von 2r2n drei Mal ignoriert hast:
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Wer also so etwas behauptet, muss es belegen.
Wer glaubwürdige Quellen negiert auch. Also bitte belege, dass M. H. oben die Unwahrheit gesagt hat bzw. die Verteidigung keinen Antrag gestellt hat, falls du das weiterhin insuieren möchtest.

@Rigel92 , nur zur Info.


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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 21:17
Zitat von watnuwatnu schrieb:Wer glaubwürdige Quellen negiert auch. Also bitte belege, dass M. H. oben die Unwahrheit gesagt hat bzw. die Verteidigung keinen Antrag gestellt hat, falls du das weiterhin insuieren möchtest.
Die Verteidigung hat proaktiv kein Gegengutachten machen lassen und versucht es vorzulegen. Also ist die Aussage falsch:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Das wurde vom Gericht nicht zugelassen.
Denn es gab kein Gegengutachten.

Was es gab war:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Es gab zwar schon Versuche von dem Verteidiger über einen ihm bekannten Sachverständigen, aber die waren nicht zielführend.
und
Zitat von roberndrobernd schrieb am 09.01.2019:Ich habe den Eindruck, die Verteidigung hatte im Vorfeld überhaupt nicht mit einer Verurteilung gerechnet. Außerdem ist es nicht so einfach, entsprechende Gutachter dafür zu finden. Vorsichtig geschätzt müssten es um die 10 verschiedene sein. Die Verteidigung hätte von mir gerne Vorschläge. Die kann ich aber leider nicht liefern.
Herr Hermann war sich auch unschlüssig:
Zitat von 2r2n2r2n schrieb am 09.01.2019:Ganz genau. Zum damaligen Zeitpunkt war ich nicht von seiner Unschuld überzeugt. Auch zum Beginn des Zivilverfahrens war ich nicht von seiner Unschuld überzeugt. Auch dem Gutachten wollte ich gedanklich immer wieder eine Chance geben, denn mir wollte nicht in den Kopf, dass es vor einem deutschen Gericht so eine Sachlage gebe könnte. Also, dass ein Gericht sich gegen objektive Tatsachen wendet. Das hat das Zivilgericht ja dann auch getan, indem es den unglaublichen Argumentationen der Sachverständigen Glauben geschenkt hat. Inkl. Handshake. Das war schon bizarr.
Man hätte es (Gegengutachten), so wie ich sagte probieren müssen:
Zitat von ErwinKösterErwinKöster schrieb am 09.01.2019:Hinterher ist natürlich leicht reden. Auch wenn ihr damals noch nicht das Bewusstsein von heute hattet, waren die Mängel des LKA-Gutachtens doch so evident, dass ich es einfach probiert hätte.
Sagte robernd ja auch:
Zitat von roberndrobernd schrieb am 13.05.2018:- Es wäre vermutlich Aufgabe der Verteidigung gewesen, ein Gegengutachten durchzusetzen. Für die sah es aber frühzeitig danach aus, als ob das Gericht das LKA-Gutachten nicht als überzeugendes Indiz bewerten würde. Im Umkreis des Verteidigers gab es sehr wohl Fachkompetenz, die es erlaubte, gegen das Gutachten vorzugehen. Leider beschränkte sich diese auf prinzipiell ausreichende theoretische Argumente. Experimentelle Untersuchungen habe erst ich im vergangenen Jahr ausgeführt.



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Der Fall Ursula Herrmann, Anfang 80er Jahre

um 22:26
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Also ihm hätte ich es nicht geliehen.
Das habe ich mir schon gedacht.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:orstrecken, so wie im "Badewannen-Mord" die Verteidigerin von Herrn Genditzki, wo es dann zu einer Wiederaufnahme und Freispruch kam
Auch im Fall Genditzki hat m.W. Frau Rick nichts vorgestreckt. Sie hat nur pro bono gearbeitet. Die Gelder für die Gutachten kamen aus Spenden.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:, oder wie im Fall Darsow, wo die Kanzlei von Anwalt Strate das Meiste bezahlt.
da bin ich mir nicht sicher, ich glaube es gab da auch eine Spendenaktion - wie im Badewannenfall vom Verein "Monte Christo".

Da muss man jedoch Glück haben, dass man da Leute findet, die dazu bereit sind. Ich glaube nicht, dass bei M man einen Spender gefunden hätte, das verhinderte die Geschichte mit dem Hund.

Letztlich gab es eben kein Geld für ein solches Privatgutachten und damit sollte dieses Thema und der Vorwurf von Dir der Verteidigung bzw. M gegenüber vom Tisch sein.

Außerdem ist es schon ein schwerer Mangel des Staates, dass es überhaupt solche Vereine geben muss, um das (fast) Unmögliche erst möglich zu machen (siehe Hausmeisterfall). Und dann hat sich dies Justiz trotzdem noch Jahre mit Händen und Füßen gewehrt, um bloß nicht ihren Fehler eingestehen zu müssen, erbärmlich.


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