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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

10.06.2019 um 15:00
Zitat von thomas74thomas74 schrieb:Hier ist es für alle Interessierten dargelegt:
Das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
Das Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) ist das Schlüsselwort für Ihr Verhalten als Beschuldigter
Man muss unterscheiden zwischen dem Beschuldigtenstatus und dem Zeugenstatus.

Als Zeuge hat man in der polizeilichen Vernehmung grundsätzlich auszusagen. Das ist auch sinnvoll, den sonst käme es ja praktisch nie zur Aufklärung von Straftaten. Jeder, der selbst einmal Opfer einer Straftat geworden geworden ist, möchte, dass diese Straftat an ihm aufgeklärt und der Täter zur Rechenschaft gezogen wird. Dem dient die Auskunftspflicht des Zeuge .

Natürlich muss sich auch ein Zeuge nicht selbst belasten. Er kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, die ihn selbst oder einen Angehörigen der Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder wegen einer Ordnungswidrigkeit aussetzen.

Andere als solche Fragen muss der Zeuge aber beantworten, was viele nicht wissen. Ein generelles Schweigerecht wie dem Beschuldigten steht dem Zeugen nicht zu.

Geregelt ist das Auskunftsverweigerungsrecht des Zeugen, das für das gesamte Strafverfahren ab Beginn des Ermittlungsverfahrens gilt, in § 55 StPO.
§ 55 StPO.
Auskunftsverweigerungsrecht

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.


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10.06.2019 um 15:01
Zitat von MairaMaira schrieb:Falls er tatsächlich unschuldig sein sollte kann er sich zurücklehnen!
Das meinte ich damit, also noch nichts mit ausruhen/zurücklehnen..
Zitat von MairaMaira schrieb:Das Wort "entspannt" habe ich absichtlich nicht benutzt da es leider Fälle gibt, in denen unschuldige Menschen verurteilt wurden. Das sind nur die die bekannt wurden, die in denen der wahre Täter gefunden wurde. Diese Fälle zeigen, dass aus Indizien durchaus falsche Schlüsse gezogen werden können. Irrtümer sind immer möglich!
Diese Fälle gibt es natürlich, das finde ich auch sehr schlimm..
Wir werden sehen, ob die Ermittler mglw. auf dem Holzweg sind...


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10.06.2019 um 15:01
Aus der Lektüre hier im Forum und aus zahlreichen Sendungen wie "Anwälte der Toten" etc.,habe ich folgendes gelernt:
Sollte ich jemals einen Totschlag begangen haben,würde ich folgendes tun:
Zuerst das Opferhandy ausschalten und dann irgendwann mein eigenes.(Selbst wenn es zeitgleich passiert, könnte man es immer noch für einen Zufall halten)Das Handy des Opfers auf jeden Fall unbrauchbar machen und seperat entsorgen.
Wenn ich ein Opfer entsorgen müsste würde ich eine Gegend auswählen in der ich mich sehr gut auskenne und auch die Flecken kenne, die kaum frequentiert sind.
Außerdem müsste es eine Strecke sein, die ich öfters fahre.(Sollte ich gesehen werden,würde ich mich darauf verlassen, daß ein Zeuge nach 14 Tg.den Tag eventuell nicht mehr genau bestimmen kann).
Ich würde das Opfer irgendwo im Freien ablegen und notdürftig bedecken.(Jeder Tag an dem ein Körper Wind, Wetter und Tieren ausgesetzt ist,würde dafür sorgen, dass vorhandene Spuren verschwinden).
Das Verbringerfahrzeug würde ich saugen, reinigen, wieder saugen und dann mit Isopropylalkohol einsprühen. Anschließend durch die Waschanlage fahren.
Mit dem Tatort genauso verfahren.(Wenn es mir gelingt einen von zwei Hunden zu täuschen, bin ich auf der sicheren Seite)
Als Alibi würde ich angeben geschlafen zu haben. In dieser Zeit bewege ich mich nicht und muss auch nicht nachvollziehen, wo ich überall herumgegangen bin und wer schläft, sündigt nicht.
Sollte ich hier jetzt einen nachweisbaren Fehler gemacht haben, werde ich eisern schweigen.
Schließlich muss man mir etwas beweisen und nicht umgekehrt.

@all Bitte entschuldigt dieses etwas morbide Gedankenspiel. Ich wollte nur aufzeigen, dass man kein Supermann sein muss um das hinzubekommen.


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10.06.2019 um 15:04
Zitat von Jackie.BrownJackie.Brown schrieb:Wie ich es verstanden habe hat F die Fahrten den EB nicht erklärt, da er sich ja entschlossen hat zu schweigen, nur der Familie hat er sie ja laut Bernd Reusch erklärt..
Wenn ich richtig erinnere, hat der TV vor der zweiten Inhaftierung dem Schwiegervater/der Familie "schlüssig und glaubhaft" seine Fahrten erklärt (laut B. R.). Während der zweiten Inhaftierung hat B. R. deshalb an ihn appelliert, er möge mit der Polizei sprechen, damit die Suche in "eine andere Richtung, und zwar die Richtige" gehe.

Nach der TV-Entlassung aus der zweiten Inhaftierung hat B. R. in einem Interview erklärt, der TV schweige darüber auch gegenüber der Familie, sie hätten "gebohrt" aber seine Anwältin habe ihm geraten, nichts zu sagen.

Und erst in einem weiteren Interview sagte B. R. schließlich, dass sein Schwiegersohn sich letzlich doch noch gegenüber der Familie erklärt hätte, nachdem er ihn zusammen mit seiner Mutter gesprochen hätte. Die Mutter habe gesagt, sie müsse den Sohn schützen, B. R. habe erwidert, dass sie so reden könne, weil ihr Sohn gesund neben ihr sitze, während seine Tochter weiterhin vermisst werde. Da müsse man verstehen, dass er eine Erklärung brauche. Daraufhin soll eine (neue) Erklärung des TV erfolgt sein.


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10.06.2019 um 15:32
Zitat von 2019Stern2019Stern schrieb:Und erst in einem weiteren Interview sagte B. R. schließlich, dass sein Schwiegersohn sich letzlich doch noch gegenüber der Familie erklärt hätte, nachdem er ihn zusammen mit seiner Mutter gesprochen hätte. Die Mutter habe gesagt, sie müsse den Sohn schützen, B. R. habe erwidert, dass sie so reden könne, weil ihr Sohn gesund neben ihr sitze, während seine Tochter weiterhin vermisst werde. Da müsse man verstehen, dass er eine Erklärung brauche. Daraufhin soll eine (neue) Erklärung des TV erfolgt sein.
Dieses Gespräch fand zwischen der ersten und zweiten Festnahme statt und war mE von der EB so erhofft.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.06.2019 um 15:32
@Andante
Man muss weder als Zeuge, noch als Beschuldigter polizeilich aussagen. Zumindest nicht, wenn man"nur "von der Polizei vorgeladen wird.
Hier wird man auch sofort darüber belehrt, dass die Zeugenaussage, sowie Aussage freiwillig ist, erst wenn die Staatsanwaltschaft vorlädt, - oder es vor Gericht geht, dort eine Aussage gemacht werden muss. (Es sei denn man belastet sich selbst usw)

Tatsächlich muss man einer polizeilichen Vorladung nicht mal folgen, egal ob Opfer oder Beschuldigter.

Wenn allerdings die Staatsanwaltschaft zu einer Vorladung bei der Polizei lädt, dann muss man auch zur Aussage hin und auch Aussagen,je Aussagerecht und Pflicht.



https://www.fachanwalt.de/ratgeber/vorladung-bei-polizei-muss-man-erscheinen-oder-kann-man-absagen


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10.06.2019 um 15:36
Zitat von OraganiOragani schrieb:Man muss weder als Zeuge, noch als Beschuldigter polizeilich aussagen. Zumindest nicht, wenn man"nur "von der Polizei vorgeladen wird.
Ich glaube, diesbezüglich hat sich die Rechtslage mittlerweile verschärft.


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10.06.2019 um 15:39
@Sherlocke
Nein, hat sie nicht. Ist genau so, wie es in dem Artikel steht.


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10.06.2019 um 15:39
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Oragani schrieb:
Man muss weder als Zeuge, noch als Beschuldigter polizeilich aussagen. Zumindest nicht, wenn man"nur "von der Polizei vorgeladen wird.
Ich glaube, diesbezüglich hat sich die Rechtslage mittlerweile verschärft.
Das würde mich jetzt auch wundern - meines Wissens hat man als Zeuge nur dann Aussageverweigerungsrecht, wenn man sich im Falle einer Aussage selbst belasten würde. Zeugenaussagen sind von Natur aus bereits unzuverlässig genug. Wenn dann auch noch ein allgemeines Lügen- und Fabulierrecht hinzukäme, könnte man mit Zeugenaussagen überhaupt nichts mehr anfangen.


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10.06.2019 um 15:41
@Sherlocke
Durch diese Änderung in der StPO muss man auf Ladung der STA jetzt erscheinen , was man früher nicht musste.
Und kann nicht gänzlich die Aussage verweigern , sondern nur einzelne Fragen .


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10.06.2019 um 15:42
@falstaff
Sobald eine Vorladung der Staatsanwaltschaft besteht, muss man hin gehen und Aussagen. Die Polizei übernimmt in diesem Fall die Befragung.

Wenn allein die Polizei vorlädt, muss man weder erscheinen, noch Aussagen. Egal ob Zeuge oder Beschuldigter.

Natürlich liegt es nahe, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, wenn es ein wichtiges Thema ist und der Zeuge oder Beschuldigte nicht bei der Polizei auftaucht zur Aussage. Somit dann die Vorladung über die Staatsanwaltschaft ausgestellt wird.


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10.06.2019 um 15:42
Zitat von thomas74thomas74 schrieb:Hier ist es für alle Interessierten dargelegt:
Das Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten
Das Aussageverweigerungsrecht (§ 136 StPO) ist das Schlüsselwort für Ihr Verhalten als Beschuldigter schon bei Einleitung eines
@sunshinedate
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Ich glaube, diesbezüglich hat sich die Rechtslage mittlerweile verschärft.
An der Rechtslage hat sich nichts geändert bis heute...


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10.06.2019 um 15:44
Zitat von OraganiOragani schrieb:Sobald eine Vorladung der Staatsanwaltschaft besteht, muss man hin gehen und Aussagen. Die Polizei übernimmt in diesem Fall die Befragung.

Wenn allein die Polizei vorlädt, muss man weder erscheinen, noch Aussagen. Egal ob Zeuge oder Beschuldigter.
Ok, das heißt also wenn der Polizei eine Aussage wirklich wichtig ist, dann macht sie das über die Staatsanwaltschaft. Und es liegt nahe, dass das auch bei Florian so war - insbesondere weil die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens selbstverständlich ein großes Interesse an der Aussage eines der Hauptzeugen hatte.


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10.06.2019 um 15:46
Zitat von Speedy123Speedy123 schrieb:An der Rechtslage hat sich nichts geändert bis heute...
Die Beschuldigtenvernehmung war nicht gemeint. Für die Zeugenvernehmung hatte Oragani die Rechtsänderung schon berücksichtigt.


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10.06.2019 um 15:47
@Speedy123
Neuregelung 163 StPO seit 2017
Es macht sehr wohl einen Unterschied zu davor .


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10.06.2019 um 15:50
@falstaff
Nicht unbedingt. Wenn die Polizei einen Fall ermittelt bzw aufnimmt läuft es meistens erstmal ohne Staatsanwaltschaft und nur über die Polizei. Wenn die Zeugenaussagen usw fertig sind, geht es aber auch an die Staatsanwaltschaft. Wenn hier auffällt, dass gewisse Personen nicht aussagen wollten, wird wahrscheinlich über die Staatsanwaltschaft erneut vorgeladen.

Wenn jemand Anzeige direkt bei der Staatsanwaltschaft macht und nicht als erstes über die Polizei, dann wird über die Staatsanwaltschaft bei der Polizei vorgeladen, sofern öffentliches Interesse besteht.

Wie es bei Mokos aussieht und bei Tötungsdelikten weiß ich nicht. Aber ich denke das zu Beginn, ganz normale Zeugenaussagen über die Polizei liefen und später dann über die Staatsanwaltschaft.


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10.06.2019 um 15:54
https://www.jasperprigge.de/vorladung-als-zeuge-das-ist-zu-beachten/

Auch unter Berücksichtigung der neuen Regelung bleibt es so.

Erst mit Vorladung der Staatsanwaltschaft muss man als Zeuge hin und Aussagen, zumindest bezüglich seiner Pflichten und Rechte.


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10.06.2019 um 15:54
Zitat von SherlockeSherlocke schrieb:Die Beschuldigtenvernehmung war nicht gemeint. Für die Zeugenvernehmung hatte Oragani die Rechtsänderung schon berücksichtigt.
Das stimmt in der Tat. Und nun? Der Tatverdächtige bleibt/gilt unter Berücksichtigung des § 163 StPO aber wohl noch immer als tatverdächtig???
😜


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10.06.2019 um 16:08
Zitat von Jackie.BrownJackie.Brown schrieb:als Unschuldiger gibt es keinen Grund die Fahrten zu „vergessen“ ..egal was dahinter gesteckt hat.
Gehen wir davon aus, er hat wirklich nichts damit zu tun, dann könnte er nichts zum Auffinden von Rebecca beitragen.
Warum sollte er dann erzählen, dass er zum Beispiel wegen Drogen diese Fahrten unternommen hat? Man darf nicht vergessen, dass er ein kleines Kind hat. Da käme bei mir zumindest die Sorge auf, dass das Jugendamt innformiert und mir im schlimmsten Fall das Sorgerecht entzogen würde.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.06.2019 um 16:10
Vor einer Zeugenaussage also immer einen Nachweis von den ermittelnden Beamten verlangen , ob sie im Auftrag der STA handeln , wenn ja, dann erst mal um Rechtsbeistand bitten , wenn nein, Aussage verweigern , sollte man befürchten müssen , durch eine Aussage zum TV zu werden .


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