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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

06.09.2019 um 12:53
Zitat von 1802201918022019 schrieb:Ok, dann also noch mal die ganze Vorgeschichte. Im Gesamtkontext muss man auch berücksichtigen, dass vor dem Haftrichter der erst U-Haft anordnete und sie drei Wochen später aufhob, bereits ein anderer Haftrichter den für die U-Haft zwingend vorzuliegenden "dringenden Tatverdacht" - immer noch bei gleicher Erkenntnislage! - verneinte.
Die erneute Prüfung durch den zweiten Haftrichter erfolgte auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft.
Also: Es gab zu Beginn einen Haftrichter, der auf Basis der Erkenntnisse, keine U-Haft anordnete.
Tja, welcher Richter hatte jetzt recht? Der Erste oder der Zweite? Du vermutest der Erste. Auch, weil die Anwältin mit ihrem Rechtsmittel durchgekommen ist.

Auf der anderen Seite dürfte auch der zweite Richter durchaus in der Lage gewesen sein die ihm vorliegenden Punkte richtig zu bewerten, einzuschätzen.
Der zweite Richter wird wohl kaum einen dringenden Tatverdacht angesehen haben, nur weil die StA Beschwerde gegen die Entscheidung des ersten Richters eingelegt hatte bzw. nur um der StA einen Gefallen zu tun.

Was bleibt? Der erste sah es nicht so. Der zweite Richter hielt das Vorgebrachte für ausreichend, um einen dringenden Tatverdacht anzusehen und alles darauffolgende zu verhängen.

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06.09.2019 um 12:59
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Was bleibt? Der erste sah es nicht so. Der zweite Richter hielt das Vorgebrachte für ausreichend, um einen dringenden Tatverdacht. anzusehen und alles darauffolgende zu verhängen.
Warum sollte man den F . festhalten wenn es keinerlei Beweise gibt die IHN einwandfrei für das Verschwinden der R. verantwortlich machen?

Da nützen Theorien, Fantasien und Vermutungen nix.
Hier im Forum können wir das rege machen aber vor Gericht schaut das Gott sei Dank anders aus !


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Wo ist Rebecca Reusch?

06.09.2019 um 12:59
Zitat von 1802201918022019 schrieb:ändern jedoch nichts an dem Schluss, den man als Beobachter daraus ziehen kann.
Wenn man als Außenstehender, der keinerlei Akteneinsicht hat, das als Fehlentscheidung tituliert, ist das anmaßend. Die Messlatte unseres Rechtsstaat ist - zum Glück - derart hoch, dass der eine Haftrichter Grund dafür sah, den TV in Haft zu nehmen. Als sich der Verdacht allerdings nicht weiter erhärten konnte, wobei natürlich die Gründe zur ersten Verhaftung weiterhin Bestand hatten, hob der zweite (andere!) Richter den bestehenden Haftbefehl auf.

Alles vollkommen normale Rechtspraxis. Die in vielen anderen Fällen genauso gehandhabt wird.


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06.09.2019 um 13:00
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Ob das mit deiner Annahme vom "Anfangsverdacht" so hinhaut ?Immerhin befindet sich F.R. im Status eines "Beschuldigten". Einem Beschuldigten, wird ein Tatvorwurf gemacht.Und ein Tatvorwurf, geht meiner Meinung nach, über den Status einer verdächtigen Person im Rahmen eines Anfangsverdachtes hinaus.
Hinreichender Tatverdacht ist dann gegeben, wenn bei vorläufiger Beurteilung der Beweissituation eine spätere Verurteilung wahrscheinlich ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht#Hinreichender_Tatverdacht

Hier bringt ihr ein wenig was durcheinander. Der Hinreichende Tatverdacht besteht, wenn die Verurteilungschance hoch ist. Dafür müßte die Chance nur 50% betragen. Aber wie wir wissen, ist die Verurteilungschance geringer, da selbst die StA. weder weiss, was sich an dem Montag abspielte, noch sicher sind wer der Täter ist, und ob es überhaupt ein opfer gibt.


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06.09.2019 um 13:02
Zitat von NabelschnurNabelschnur schrieb:Warum sollte man den F . festhalten wenn es keinerlei Beweise gibt die IHN einwandfrei für das Verschwinden der R. verantwortlich machen?

Da nützen Theorien, Fantasien und Vermutungen nix.
Hier im Forum können wir das rege machen aber vor Gericht schaut das Gott sei Dank anders aus !
Darum ging es eben doch gar nicht. Eben ging es um die anfänglichen Entscheidungen.

Warum er nach 3 Wochen wieder entlassen werden musste, ist mir zumindest anhand von 2 Punkten eindeutig klar bzw. verständlich.


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06.09.2019 um 13:03
Mal kurz gefragt, warum ist das jetzt gerade noch relevant, @rhapsody3004 ?
Nämlich gar nicht !

Der Richter, der den Haftbefehl am 22. März 2019 aufgehoben hat,
dessen Entscheidung hat bis heute Bestand ... fast 6 Monate sind es !

Der Tatverdacht konnte nicht erhärtet werden ..
der TV Status besteht weiter und er befindet sich auf freiem Fuss.
Punkt.


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06.09.2019 um 13:04
Zitat von ManethManeth schrieb:Danke dass es hier so nette Mitglieder gibt die mir mitgeteilt haben dass dieser Ausspruch von F. ihm von den an nach Sensation heischenden Klatschpresse in den Mund gelegt wurde. Ich möchte mich hiermit für diesen Satz entschuldigen den F. so niemals gesagt hat. Und ich bin noch immer der Auffassung dass es für mich sonderbar anmuten würde, hätte er wirklich was damit zu tun. Mein Innerstes sträubt sich dagegen. Welches Motiv hätte er denn gehabt?
Niemand weiß ob der Satz gefallen ist, oder ob er nicht gefallen ist. Du lässt dich leicht beeindrucken von den sogenannten netten Mitgliedern.
Doch eins sei dir gesagt, hier sind alle nett. Auch diejenigen die in F. den TV sehen.

Hmm ach und an die netten Mitglieder. Ich glaube es interessiert hier jeden woher ihr wisst das dieser Satz nie gesagt wurde. Damit das hier mal geklärt wird, und nicht immer wieder angesprochen wird.
Bitte mit einer sicheren Quelle.
Danke.


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06.09.2019 um 13:05
Es gibt nach wie vor keine Beweise oder klaren Indizien dafür, dass der TV Rebecca eigenhändig getötet hat. Deswegen ist es auch angemessen, dass er nicht in U-Haft sitzt. Welches Szenario sich am 18.2. genau abgespielt hat, wissen wir nicht und die Ermittler auch (noch?) nicht. Fest steht nur, dass etwas im Haus geschehen sein muss, weil es ausschließlich Indizien dafür gibt. Hinweise, die (teilweise bewusst gestreut wurden und) auf ein Verschwinden auf dem Schulweg hindeuten, führten alle ins Leere und man hat keine weiteren Anhaltspunkte dazu gefunden. Dass ein Treffen mit einer dritten Person in Zeiten des Internets nicht so einfach geheim bleibt, sieht man aktuell am Fall Nathalie M. Viele Fälle mit unbekannten Dritttätern aus dem Internet werden sehr schnell aufgeklärt, weil es einfach zu viele digitale Spuren gibt. Ein Maxi aus dem Netz wäre längst ermittelt worden, deswegen halte ich alles was in die Richtung geht, für Humbug.

Zum Thema Suchflyer der Freundinnen: Ich denke nicht, dass sie sich mit den Eltern von R verständigt haben müssen. Viel wahrscheinlicher ist es, dass R definitiv an der Schule erwartet wurde (verabredetes Treffen auf dem Schulhof etc.). Da macht man sich schon Sorgen, wenn die Person nicht erscheint und nicht mehr auf dem Handy zu erreichen ist.


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06.09.2019 um 13:06
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Der Hinreichende Tatverdacht besteht, wenn die Verurteilungschance hoch ist. Dafür müßte die Chance nur 50% betragen. Aber wie wir wissen, ist die Verurteilungschance geringer, da selbst die StA. weder weiss, was sich an dem Montag abspielte, noch sicher sind wer der Täter ist, und ob es überhaupt ein opfer gibt.
falsch.
Der TV ist weiterhin TV. Ansonsten beleg das mit einem Link, dass dieser Status geändert wurde.
Damit ist er aus dem Status "Anfangsverdacht" in den des hinreichenden Tatverdachts übergegangen. Nur ein "dringender Tatverdacht" ist nicht gegeben.
Außerdem kann man auch Anklage erheben, wenn die Verurteilungschance bei 50 % liegt. Macht nur keine EB. Darum auch die weiteren Recherchen und Ermittlungen. Der Link dazu war schon vor wenigen Stunden hier eingestellt, aber bitte, auch nochmal für Dich:

https://www.juraforum.de/lexikon/verdacht


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06.09.2019 um 13:09
Zitat von FERRERO4FERRERO4 schrieb:Der Richter, der den Haftbefehl am 22. März 2019 aufgehoben hat, dessen Entscheidung hat bis heute Bestand ... fast 6 Monate sind es !
ist überhaupt keine lange Zeit für derartige Ermittlungen! Andere Fälle belegen, dass das Jahre dauern kann. Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Status Quo TV weiterhin Bestand hat und die Ermittlungen andauern.


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06.09.2019 um 13:11
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:falsch.Der TV ist weiterhin TV. Ansonsten beleg das mit einem Link, dass dieser Status geändert wurde.Damit ist er aus dem Status "Anfangsverdacht" in den des hinreichenden Tatverdachts übergegangen. Nur ein "dringender Tatverdacht" ist nicht gegeben.Außerdem kann man auch Anklage erheben, wenn die Verurteilungschance bei 50 % liegt. Macht nur keine EB. Darum auch die weiteren Recherchen und Ermittlungen. Der Link dazu war schon vor wenigen Stunden hier eingestellt, aber bitte, auch nochmal für Dich:
Hast wohl nicht genau gelesen ^^
Ja, er ist immer noch TV ...... habe ich nicht verneint
Und ja die Verurteilungschance muss min. 50% betragen …. so wie ich es schrieb.
Und wenn die Verurteilungschance kleiner als 50% , dann liegt auch kein hinreichender Tatverdacht vor, weil dafür 50% + benötigt wird
Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, so besteht gem. § 170 Absatz 1 StPO die Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung.
aus deinem Link

https://www.juraforum.de/lexikon/verdacht


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06.09.2019 um 13:13
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Hast wohl nicht genau gelesen ^^
brauch nichts lesen, weiß es...
Er ist TV; das impliziert Tatverdacht und dann sind es Deine ominösen 50 %. Mittlerweile denke ich, sind es aber mehr als 50 %.


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06.09.2019 um 13:14
@fortylicks

Es ging ja nicht um die Ermittlungen gerade und deren Zeitspanne.
Hier wurden gerade die Entscheidungen des/der Haftrichter diskutiert.
Und die sind vom März, daher nun wirklich nicht mehr relevant zu diskutieren.


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06.09.2019 um 13:16
Zitat von FERRERO4FERRERO4 schrieb:Und die sind vom März, daher nun wirklich nicht mehr relevant zu diskutieren.
da geb ich Dir Recht. Darüber braucht man wirklich nicht zu diskutieren. Was der Status Quo ist, wissen wir aber nicht ;)


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06.09.2019 um 13:19
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Was der Status Quo ist, wissen wir aber nicht ;)
Hätte sich da aber grundlegend(!) was geändert, wüssten wir es ^^

Bleibt uns also nichts weiter übrig als abzuwarten...


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06.09.2019 um 13:19
@hajohh
daran wird ja nun gerade mit Hochdruck gearbeitet, an der Erhebung der Anklage.
Da werden sich die Staatsanwaltschaft und die EB schon genügend austauschen, ob es Fortschritte gibt. Bisher wurde jedenfalls öffentlich verkündet, dass der Fall kein Cold case wäre...


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06.09.2019 um 13:20
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:Da werden sich die Staatsanwaltschaft und die EB schon genügend austauschen, ob es Fortschritte gibt. Bisher wurde jedenfalls öffentlich verkündet
Richtig .... da arbeiten sie dran. Und solange sie dies tun, besteht ein anfangsverdacht.


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06.09.2019 um 13:21
Zitat von FERRERO4FERRERO4 schrieb:Hätte sich da aber grundlegend(!) was geändert, wüssten wir es ^^
nein, dass wüssten wir ganz sicher nicht; oder nur das, was die Ermittler öffentlich herausgeben. Das ist zu diesem Thema nur, dass es kein Cold Case ist. Heißt, dass die Ermittlungen weiterlaufen, um eine Anklage einreichen zu können. Das ist der Status Quo.


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06.09.2019 um 13:23
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:da geb ich Dir Recht. Darüber braucht man wirklich nicht zu diskutieren. Was der Status Quo ist, wissen wir aber nicht ;)
Nun ja, da Sie eben andeuteten nichts nachlesen zu müssen, nehme ich mal an, dass Sie vom Fach, also Volljuristin sind?

Für den Beobchter stellt sich es doch inzwischen so dar: F. ist in Freiheit. Es ist kein neuer Haftantrag durch die StA. gestellt worden.
Meinen nicht auch Sie, dass dies bedeutet, dass offenbar keine belastenden Erkenntnisse gewonnen wurden?
Weil sonst wäre er doch schon längst wieder in U-Haft, oder?


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06.09.2019 um 13:27
Zitat von fortylicksfortylicks schrieb:daran wird ja nun gerade mit Hochdruck gearbeitet, an der Erhebung der Anklage.
Da werden sich die Staatsanwaltschaft und die EB schon genügend austauschen, ob es Fortschritte gibt. Bisher wurde jedenfalls öffentlich verkündet, dass der Fall kein Cold case wäre...
Wie du gerade meintest, müsste auch jetzt noch ein hinreichender Tatverdacht gegen F vorliegen, oder? Daher Verurteilungswahrscheinlichkeit müsste mindestens 50% betragen, du vermutest sogar noch mehr, richtig?

Worauf wartet die StA dann noch, wenn die Verurteilungswahrscheinlichkeit jetzt schon ausreichend hoch sein sollte?

Sie sammeln mehr, warten auf mehr.
Also dann haben sie für mein Verständnis jetzt noch nicht genug, noch keine Wahrscheinlichkeit (50%) erreicht. Dafür brauchen sie noch mehr und daran wird momentan fleißig gearbeitet, wie du selbst gesagt hast.
Also müsste es jetzt tatsächlich noch unterhalb des hinreichenden Tatverdachtes liegen?


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