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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

07.09.2019 um 21:58
Zitat von histokrathistokrat schrieb:Außer einem nicht sofort beantworteten Anruf der Schwiegermutter - nichts!
Natürlich gibt es mehr. Neben dem, was wir nicht wissen, z.B. dass der TV durch seine Aussage, Rebecca sei wohl schon weg, zusammen mit den Handydaten, selbst quasi bestätigt hat, dass er zuletzt mit ihr alleine im Haus war. Diese Version des Gesprächs mit F. wurde von Rebeccas Mutter öffentlich verbreitet. Die Handydaten sprechen dagegen, dass Rebecca das Haus nachts verlassen hat. Indizien, aber doch recht brauchbar.

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Wo ist Rebecca Reusch?

07.09.2019 um 22:09
Zitat von MairaMaira schrieb:Ich habe nie gezweifelt, dass alles korrekt und abgesegnet war. Ich frage (mich) nur, warum das so geschehen ist wie es eben geschehen ist. Warum nicht regional? Er wird ja wohl kaum mit der Himbeere und einer vermeintlich toten R im Kofferraum nach München oder Frankfurt gefahren sein. Kommt schon zeitlich gar nicht hin.
@Maira
Du stellst da eine berechtigte Frage nach dem "warum so und nicht anders".

1. Ihre direkte Beantwortung ist mir mangels Aktenkenntnis nicht möglich - aber man kann sich über das "wie" eines solchen Entscheidungsprozesses immerhin annähern. Eine grundlegende Darstellung, woran sich Staatsanwälteund und Polizei halten, wenn sie wie geschehen, die Mithilfe der Öffentlichkeit über Publikationsorgane oder andere Medien wollen, gibt bekanntlich die Lektüre der m. E. weitgehend für jedermann verständliche
Anlage B der Richtlinien Anlage B zur RiStBV - Richtlinien über die Inanspruchnahme von Publikationsorganen und die Nutzung des Internets sowie anderer elektronischer Kommunikationsmittel zur Öffentlichkeitsfahndung nach Personen im Rahmen von Strafverfahren
Vgl. http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/BMJ-RB3-19770101-KF07-A002.htm (Archiv-Version vom 28.06.2019)
Ich glaube ich habe sie vor Monaten bereits einmal verlinkt.

2. Es ist zu erkennen, welche Kriterien angesprochen werden und wie sehr bedacht alles sein will. Das sind keine Entscheidungen aus der Hüfte. Hier ist immer wieder das Abwägen des für / und wider zu finden, um ja nicht den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu verletzen. Das muss auch die Polizei und der antragstellende -meist wohl Oberstaatsanwalt in KapSachen- beachten.

Zitat:
Die Strafverfolgungsbehörden sind gehalten, alle gesetzlich zulässigen Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, zur Aufklärung von Straftaten beizutragen. Insbesondere besteht die Möglichkeit, Publikationsorgane (z. B. Presse, Rundfunik, Fernsehen), die im Hinblick auf ihre Breitenwirkung in vielen Fällen wertvolle Fahndungshilfe leisten können, um ihre Mitwirkung zu bitten sowie öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsmittel zur Bereitstellung oder gezielten Verbreitung der Informationen (insbesondere das Internet) zu nutzen. Das gilt sowohl für die Fahndung nach einem bekannten oder unbekannten Tatverdächtigen als auch für die Suche nach anderen Personen, insbesondere Zeugen.

...

Die von Dir angesprochene Verhältnismäßigkeitsfrage ist in dann in den Richtlinien so offensichtlich und ausführlich angesprochen, daß sie sich auch jedem juristischen Laien aufdrängt.

3. Ein Ermittlungsrichter ist unabhängig und ist nicht unmittelbar an diese Richtlinien für den Staatsanwalt gebunden. Er kennt sie aber natürlich auch und neben der Gesetzeslage auch das Verhältnismäßigkeitsgebot. Im übrigen haben alle angesprochenen Berufsgruppen auch ihre Berufsehre.

4. Mangels Aktenkenntnis kann ich nicht beurteilen, ob da etwa ein Fehler gemacht worden ist. Prima Vista sieht es für mich aber nicht so aus, denn man respektiert zwar professionell das Schweigerecht eines Beschuldigten - aber bei den ggf. daraus resultierenden verstärkten Fahndungsmaßnahmen wird von erfahrenen Sachbearbeitern durchgegangen was möglich ist, wobei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Vordergrund steht. Nicht alles was geht darf man bekanntlich auch machen und das weiß jeder bei einer solchen Entscheidung, wie man nach dem Schweigen des Beschuldigten fortfährt.

5. Selbst wenn die Staatsanwaltschaft bei Antragstellung davon ausging, dass R. bereits tot war, ist es mittlerweile auch im Forum Allgemeingut, dass ihr gesetzlicher Auftrag in Richtung einer umfassenden Ermittlung geht. Ich kann deshalb nicht erkennen, dass nicht auch der naheliegende Gesichtspunkt einer Gefahr im Verzug bestand. Möglichem Beweismittelverlust aber muß gerade in solchen Fällen zwar in den durch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gebotenen Grenzen - aber dennoch entschieden entgegengewirkt werden.

6. Deine Frage warum die Öffentlichkeitsfahndung nicht regional begrenzt wurde ist sehr berechtigt. Sie wird nach meiner Erinnerung auch ausdrücklich in der Anlage B zu den Richtlinien angesprochen. Ich kann nicht meine Überlegungen an die Stelle der Ermittlungsbehörden und insbesondere des Richters setzen, aber ich denke sie war nach den Gesamtumständen sachgerecht.Deinem
Er wird ja wohl kaum mit der Himbeere und einer vermeintlich toten R im Kofferraum nach München oder Frankfurt gefahren sein
halte ich schon mal das Bedenken entgegen : es könnte aber doch z. B. jemand von Frankfurt/Oder nach München oder Frankfurt/Main gefahren sein und bei einem stop and go -Verkehr auf der Autobahn auffällige und sachdienliche Beobachtungen auf dem Standstreifen gemacht haben. Der Zeuge wird weder durch die Bäckerblume in Storkow noch durch die Märkische Allgemeine oder RBB erreicht. Ebensowenig der pensonierte Studienrat aus Frankfurt/Main, der in den Brandenburger Wäldern mit seiner Gattin um Kummersdorf vor der Heimfahrt noch spazieren ging.

Wenn einem die Abläufe des "wie" bekannt sind könnte sich die Frage des "warum so und nicht anders" näherungsweise doch erschließen und man wird meine Antwort bei ergebnisoffener Betrachtungsweise zumindest nachvollziehen können.


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07.09.2019 um 22:14
Zitat von pensionärpensionär schrieb:Der Zeuge wird weder durch die Bäckerblume in Storkow noch durch die Märkische Allgemeine oder RBB erreicht. Ebensowenig der pensonierte Studienrat aus Frankfurt/Main, der in den Brandenburger Wäldern mit seiner Gattin um Kummersdorf vor der Heimfahrt noch spazieren ging.
Ja, das war mit Sicherheit der Hintergrund. Man wollte auch Leute erreichen, die nicht aus Berlin und Umgebung kommen, sich da aber an den fraglichen Tagen beruflich oder privat aufgehalten haben und etwas beobachtet haben können, insbesondere auch Fernfahrer/Trucker.


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07.09.2019 um 22:16
Zitat von histokrathistokrat schrieb:Dann sollen sie auch in Gottes Namen verraten, warum! Ich kann mir keinen Grund vorstellen, konkrete Anhaltspunkte, warum R. im Haus ums Leben gekommen sein sollte, hinterm Berg zu halten.
Wer diese Anhaltspunkte sicher auch noch liebend gerne kennen würde, das dürfte der Tatverdächtige sein. Noch dürfte er nicht wissen, welche Erkenntnisse den Ermittlern vorliegen.
Zitat von histokrathistokrat schrieb:Und wenn es nachhaltige Indizien gäbe, die den Verdacht gegen den Schwager begründbar erscheinen lassen, dann muß die Frage erlaubt sein, wieso er dann auf freiem Fuß ist?
Wozu, der läuft nicht weg.


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07.09.2019 um 22:21
Zitat von emzemz schrieb:Wozu, der läuft nicht weg.
Genau, Untersuchungshaft hat keinerlei Strafhaftcharakter. Wenn klar ist, dass die Untersuchungen nicht gefährdet werden, wenn der Beschuldigte auf freiem Fuß ist, ist U-Haft nicht erforderlich. Wie hier schon mal richtig gesagt wurde, ist es besser, dass der TV seiner Arbeit nachgeht und sich um seine Familie kümmert. Warum sollte er in U-Haft, wenn durch ihn die Ermittlungen nicht gestört werden?


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07.09.2019 um 22:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Genau, Untersuchungshaft hat keinerlei Strafhaftcharakter. Wenn klar ist, dass die Untersuchungen nicht gefährdet werden, wenn der Beschuldigte auf freiem Fuß ist, ist U-Haft nicht erforderlich. Wie hier schon mal richtig gesagt wurde, ist es besser, dass der TV seiner Arbeit nachgeht und sich um seine Familie kümmert. Warum sollte er in U-Haft, wenn durch ihn die Ermittlungen nicht gestört werden?
Hier möchte ich ja schon fast von EB Bashing sprechen.
Wenn die EB in Deutschland so freizügig TV´s in Tötungsdelikten in der Freiheit rumlaufen lassen ….. nur weil der sie ja eh nicht bei der arbeit stört, oder aber davon ausgehen, dass er eh nicht abhaut …..
Na, da frage ich mich, wieso unsere U-Haftanstalten stets voll sind. Der Kaugummidieb sitzt in U-Haft, aber der TV im Tötungsdelikt soll draussen arbeiten gehen ?

^^


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07.09.2019 um 22:34
@hajohh

Ein Kaugummidieb sitzt mit Sicherheit nicht in Untersuchungshaft, auch niemand, der mal schwarz U-Bahn gefahren ist. Ich habe hier schon mal die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft eingestellt.

Unverhältnismäßig ist es, jemanden in U-Haft zu nehmen auf die Gefahr hin, dass der dann seine Arbeit verliert und zum Sozialfall wird, wenn er Ermittlungen nicht gefährdet und bei ihm keine Fluchtgefahr besteht.

Manche verwechseln aber offenbar nach wie vor den Zweck der Untersuchungshaft mit dem Zweck der Strafhaft. Das darf man nicht machen.


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07.09.2019 um 22:39
Zitat von cycliccyclic schrieb:ie Zeugin nannte als Zeit 7:30. Das sehe ich nicht. In der letzten Doku wurde eine sehr exakte Zeit (7:46) als letzter Router-Protokoll-Eintrag ihres Handys genannt - und zwar als Auslog-Zeit. Damit wäre eine Sichtung im 171er Bus um ca. 8:00 möglich. Laut aktuellem Fahrplan (keine Ahnung ob der sich seit Februar geändert hat):
7:47 los und in den X11 Ankunft Rudower Str./Johannisthaler Ch. planmäßig 8:02. Mit etwas Glück dort noch ("schwungvoll") den 171 erwischt, der planmäßig schon 8:00 Abfährt.
Dass die Zeiten nicht ganz stimmig sind, könnte auch noch mit dem BVG-Warnstreik vom Freitag vorher zusammenhängen: Einige sind vielleicht etwas später los um erst sicher zu gehen, dass kein erneuter Streik stattfindet.
Dafür kann es eine einfache Erklärung geben: Rebecca hatte ihren Laptop mit bei der Schwester. Sollte sie dort die Browserversion von WhatsApp aufgespielt haben und mit QR-Code mit ihrem Handy verbunden haben, so können meines Wissens nach WhatsApp-Nachrichten auf dem Laptop empfangen werden, auch wenn sie mit ihrem Handy nicht im WLAN-Netz sondern nur im Funknetz ist. Der TV war insgesamt knapp drei Wochen in U-Haft. Die Ermittler werden in dieser Zeit alle ihnen möglichen Register gezogen und ihn entsprechend aller kriminalpsychologischen Raffinessen befragt haben. Wäre TV auch Täter, müsste er in seinen jungen Jahren über eine aussergewöhnlich starke oder kranke Persönlichkeit verfügen, um dem Stand zu halten - oder aber er ist kein Täter!

Die Tatsache, dass die Ermittler nun auch einen Unfall in Betracht ziehen und offiziell mit ihrer Todschlagtheorie insofern zurück rudern, dass auch ein anderer Hergang für möglich gehalten wird, spricht für eine Unschuldsvermutung. Aber warum sollte ein TV nach einem Unfall eine Leiche verschwinden lassen? Soweit öffentlich bekannt, wurden im Haus keine Spuren eines Tötungsdeliktes gefunden. Wie hätte der TV in so kurzer Zeit eine Leiche allein und unbemerkt verschwinden lassen sollen, ohne dass Spuren einer Beseitigung im Fahrzeug zu finden waren? Der TV war am Tag des Verschwindens von Rebecca angetrunken und übermüdet. Einen Teenager mit einer Grösse von 174 cm gegen seinen Willen zu überrumpeln und ohne Gewalt einzusetzen, die zwangsläufig Blutspuren mit sich bringen würde, halte ich für schwierig.

Andererseits finde ich es fraglich, morgens angetrunken nach Hause zu kommen, wenn man bereits weiss, dass man am Vormittag eine weitere Strecke mit dem Auto plant. Mich würde mal interessieren, ob das Handy des TV während der ungeklärten Fahrten ausgeschaltet war. Falls ja, könnte die MoKo hier Absicht zur Vertuschung unterstellen. Im Kofferraum wurden Fasern der Decke, aber keine Spuren von Rebecca gefunden. Haben denn die Leichenspürhunde angeschlagen? Falls ja, würde das während laufender Ermittlungen auch nicht veröffentlicht. Die Polizei hat am Wermuthweg einen Pullover sicher gestellt. Einzelheiten darüber wurden aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht. Sollte es sich um ein Kleidungsstück von Rebecca gehandelt haben und dies z. B. Spuren eines Gewaltverbrechens aufweisen, so handelt es sich um Täterwissen, das in einem Verfahren gegen einen späteren Angeklagten entscheidend für die Beweisführung sein kann.

Wenn es rein hypothetisch so ein Beweisstück gäbe, könnte das den Schluss zulassen, Rebecca habe wohlmöglich das Haus nicht lebend verlassen. Hierbei ist allerdings vorausgesetzt, dass die Ermittler sich bezüglich des TV relativ sicher sind. Zudem passen eventuell gefundene Blutspuren an einem Pullover nicht zu einem Tod durch Erwürgen. Rebecca könnte die Johannisthaler Chaussee am Wermuthweg vorbei den Weg zur Gropius-Schule genommen haben und dort einem Täter in die Hände gefallen sein. Direkt zu Beginn des Wermuthweges befindet sich ein Parkhaus. Allerdings hat Zeugin Veronika B. laut BZ Rebecca um 7.30 Uhr im 171er Bus nahe Gropiusstadt in Richtung Rudow einsteigen sehen.

Die Gropius-Passagen öffnen erst um 10:00, Kaufland allerdings bereits um 7:00 Uhr. Sie könnte dort oder in dem EDEKA davor noch etwas fürs Frühstück eingekauft haben, um sich dann vor der Schule mit jemanden zu treffen. Allerdings passt das nicht zu ihren Handydaten. Ihr Handy soll sich erst gegen 7:40 Uhr vom Server der Schwester ausgeloggt haben. Auch passt das nicht zu den Angaben der Schwester, die gegen 7:00 Uhr das Haus verlassen haben soll. Hätte Rebecca das Haus kurz nach sieben verlassen, hätte sie ihrer Schwester im Haus begegnen müssen. Oder sie ist aufgestanden, nachdem ihre Schwester das Haus verlassen hat, ging ins Bad um sich fertig zu machen (daher die Unterwäsche) und entscheidet spontan, noch vorher etwas schnell zu erledigen und vergisst, das Handy mitzunehmen (würde erklären, warum sie um 7:15 nicht ans Handy ging). Das passt aber auch nicht, weil sie in voller Montur mitsamt Rucksack und Decke gesichtet wurde.

Die ominöse letzte Nachricht aus dem Bad an eine Freundin wurde nicht detailliert erwähnt. Das kann ein Hinweis auf Ermittlungsrelevanz sein. Wem hat sie geschrieben? Stand etwas in der Nachricht, das Aufschluss über die Vorfälle an besagtem Morgen geben könnte? Um 8:42 wurde eine letzte Nachricht von der Mutter an Rebecca übermittelt, aber nicht gelesen. Es ist nicht klar, wo sich das Handy zu diesem Zeitpunkt befand (zumindest uns nicht). Die MoKo wird wissen, in welche Funkzelle es eingeloggt war. Selbst wenn es um 8:42 noch im WLAN-Router der Schwester war, heisst das nicht automatisch, dass Rebecca das Haus nicht freiwillig verlassen haben kann, siehe oben. Auch könnte sie nach 7:40 in der Nähe des Hauses abgegriffen worden sein, wo die WLAN-Verbindung noch aufrecht war. Ein Täter könnte es ihr aus der Hand geschlagen haben und es nach der Tat entsorgt haben. Die Frage wäre dann allerdings, warum sie so früh das Haus verlassen hat.

Vielleicht war sie aber auch um 8:42 noch im Haus und der Schwager hat sie nicht gesehen. Irgendwie passt es alles nicht zusammen. Doch nicht ohne triftigen Grund geht die MoKo von einem Tötungsdelikt aus. Wir kennen nicht alle Details. Gefundene Kleidung eines Opfers ist leider nie ein gutes Zeichen, sollte es denn so sein. Vielleicht haben umliegende Kameras am Fundort auch etwas registriert. Oder es gibt Zeugen, die ihn gesehen haben. Im Grunde gibt es einige Indizien, die auf den TV als möglichen Täter weisen (widersprüchliche Angaben, ungeklärte Fahrten, Wäsche im Bad, Handy Login-Zeiten, entsorgte Kleidung, verschwundene Decke, Sichtungen im Wald etc.) Allerdings gibt es manchmal auch eine Verkettung scheinbar unmöglicher Umstände, die keiner so erwarten würde und alles war doch ganz anders.

Scheinbar gibt es aber ganz konkrete Hinweise, die darauf schliessen lassen, dass der TV in dem ihm bekannten Gebiet bei Kummersdorf nach Rebeccas Verschwinden war. Vermutlich wurde der Öffentlichkeitsaufruf auch mit der Hoffnung verbunden, jemand aus dem Bekanntenkreis des TV könnte Hinweise auf mögliche Verstecke geben. Die Fahrt am Tattag im angetrunkenen und übermüdeten Zustand ist zumindest fragwürdig. Dann am nächsten Tag am späten Abend/nachts ist auch keine gewöhnliche Zeit für einen jungen Familienvater jemanden zu besuchen oder Geschäfte abzuwickeln.

Die Ermittler müssen sich an Fakten halten und können nur das verwerten, was sie an Infos haben. Scheinbar führen alle Spuren nur zu einem TV. Selbst wenn die Wahrscheinlichkeit in 99 Prozent der ähnlich gelagerten Fälle für den Schwager als möglichen Täter spricht, hilft es nicht dem einen Prozent der TV, das tatsächlich unschuldig ist. Für uns als Aussenstehende ist es schwierig, überhaupt etwas zu beurteilen. Mit Halbwissen lässt sich ausserhalb des Spekulativen nicht wirklich etwas Gescheites konstruieren.


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07.09.2019 um 22:39
Zitat von AndanteAndante schrieb:Unverhältnismäßig ist es, jemanden in U-Haft zu nehmen auf die Gefahr hin, dass der dann seine Arbeit verliert und zum Sozialfall wird, wenn er Ermittlungen nicht gefährdet und bei ihm keine Fluchtgefahr besteht.
Wenn, wie ihr es hier darstellt, die EB fakten besitzen, dass Eine Person ein Kapitalverbrechen begangen hat, dann bleibt diese Person in U-Haft. Es wird hier so dargestellt, als wenn die EB, Personen welchen man ein Tötungsdelikt nachweisen kann, trotzdem in die Freiheit entlässt, um in ruhe arbeiten zu können. Dies ist aber ganz bestimmt nicht der Fall …… es gibt andere gründe, weshalb ein TV eines Tötungsdeliktes entlassen wird …. aber bestimmt nicht aus Langeweile. Einer der Gründe, wie es Herr Steltner sagte, man konnte die Hinweise nicht verdichten.


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07.09.2019 um 22:39
@hajohh
Zitat von AndanteAndante schrieb:Unverhältnismäßig ist es, jemanden in U-Haft zu nehmen auf die Gefahr hin, dass der dann seine Arbeit verliert und zum Sozialfall wird, wenn er Ermittlungen nicht gefährdet und bei ihm keine Fluchtgefahr besteht.
Da hätte ich ganz spontan ein Beispiel:

Im Fall Peggy Knobloch wird seit einem Jahr gegen einen Tatverdächtigen wegen Mordes ermittelt. Auch er war kurze Zeit in U-Haft, wurde Weihnachten entlassen. Auch er hat Familie, Kinder, und er führt einen Bio-Bauernhof.


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07.09.2019 um 22:50
Zitat von emzemz schrieb:Da hätte ich ganz spontan ein Beispiel:
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_84994832/fall-peggy-knobloch-verdaechtiger-wieder-frei-ermittler-pruefen-beschwerde.html

Da hätte ich ganz spontan einen Link zum Thema.
Hier ist es ähnlich wie im Fall Rebecca. TV in U-Haft. Haftbeschwerde. StA. kann den Verdacht nicht untermauern, zu wenig Beweise, TV frei ….. selbes Dilemma.


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07.09.2019 um 22:56
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Da hätte ich ganz spontan einen Link zum Thema.
Hier ist es ähnlich wie im Fall Rebecca. TV in U-Haft. Haftbeschwerde. StA. kann den Verdacht nicht untermauern, zu wenig Beweise, TV frei ….. selbes Dilemma.
Was du dabei aber übersiehst, die StA hat keinen weiteren Versuch unternommen, den Tatverdächtigen abermals in U-Haft zu nehmen.


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07.09.2019 um 22:57
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Hier ist es ähnlich wie im Fall Rebecca. TV in U-Haft. Haftbeschwerde. StA. kann den Verdacht nicht untermauern, zu wenig Beweise, TV frei ….. selbes Dilemma.
Dieser Tatverdächtige, der bereits ein Teilgeständnis ablegte (das er widerrufen hat!)
musste eben auf Grund schwieriger Gesetzesgrundlagen wieder entlassen werden.

An diesem Fall kann man sehr gut sehen, wie schwierig es für Ermittler manchmal ist.


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07.09.2019 um 23:02
Zitat von emzemz schrieb:Was du dabei aber übersiehst, die StA hat keinen weiteren Versuch unternommen, den Tatverdächtigen abermals in U-Haft zu nehmen.
Nunja, hätten sie genügend beweise, hätten sie es wohl getan …… aber ohne Untermauerung des Verdachts muss man auch keinen Versuch der Beschwerde starten.
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Dieser Tatverdächtige, der bereits ein Teilgeständnis ablegte (das er widerrufen hat!)musste eben auf Grund schwieriger Gesetzesgrundlagen wieder entlassen werden.
Diese schwierigen Gesetzesgrundlagen nennt man umgangssprachlich Beweismittelführung.
Wenn man zu wenig von diesen hat, muss man den Verdächtigten in die Freiheit entlassen.
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:An diesem Fall kann man sehr gut sehen, wie schwierig es für Ermittler manchmal ist.
Und nicht nur in dem Fall


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07.09.2019 um 23:09
Zitat von hajohhhajohh schrieb:Nunja, hätten sie genügend beweise, hätten sie es wohl getan ……
aber ohne Untermauerung des Verdachts muss man auch keinen
Versuch der Beschwerde starten.
Deshalb wird ja weiter ermittelt, um zu irgend einem Zeitpunkt
mehr in der Hand zu haben, um Anklage erheben zu können.

Im Fall R. haben die EB und weitere beteiligte Behörden eindrucksvoll
bewiesen, dass weiter an dem gleichen Verdacht, der schon oftmals
öffentlich erklärt wurde, festgehalten wird.

Mit den Worten des verehrten StA. Steltner: Daran hat sich nichts geändert.

Bis auf Widerruf.


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08.09.2019 um 00:29
Zitat von inquestinquest schrieb:Die Tatsache, dass die Ermittler nun auch einen Unfall in Betracht ziehen und offiziell mit ihrer Todschlagtheorie insofern zurück rudern, dass auch ein anderer Hergang für möglich gehalten wird, spricht für eine Unschuldsvermutung. Aber warum sollte ein TV nach einem Unfall eine Leiche verschwinden lassen? Soweit öffentlich bekannt, wurden im Haus keine Spuren eines Tötungsdeliktes gefunden. Wie hätte der TV in so kurzer Zeit eine Leiche allein und unbemerkt verschwinden lassen sollen, ohne dass Spuren einer Beseitigung im Fahrzeug zu finden waren? Der TV war am Tag des Verschwindens von Rebecca angetrunken und übermüdet. Einen Teenager mit einer Grösse von 174 cm gegen seinen Willen zu überrumpeln und ohne Gewalt einzusetzen, die zwangsläufig Blutspuren mit sich bringen würde, halte ich für schwierig.
Entweder spricht das für eine Unschuldsvermutung oder aber für eine Ermittlungstaktische Aussage um evt. andere zum umdenken z bewegen und evt. einen Dialog in gang zu setzen.
Warum der TV nach einem "Unfall" eine Leiche verschwinden lassen sollte kann nur den einen Grund haben.Der Unfalltod ist durch Flucht des Opfers entstanden und das "Unfallopfer" ist voll mit DNA des TV die selbstverständlich bei dem "Unfallopfer" gefunden werden würde.
Im übrigen reicht ein starker Würgegriff ( Schwitzkasten genannt ) gegen die Halsschlagader aus um relativ rasche Bewustlosigkeit herbeizuführen.
Schwierig war allein das unauffällig sein im Straßenverkehr im übermüdeten angetrunkenen Zustand unter enormen Zeitdruck...


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08.09.2019 um 01:01
Zitat von histokrathistokrat schrieb:Also, es gibt keine Haare, keine Kampf- oder Blutspuren! Aber was denn dann?

Außer einem nicht sofort beantworteten Anruf der Schwiegermutter - nichts!
Natürlich gibt es mehr Fakten. Zum Beispiel die WA Nachricht ihrer Mutter, um 8.Xx Uhr die noch im WLAN des Hauses von F und J angekommen ist, obwohl F behauptet hat das R. schon seit 7.xx Uhr weg war.
Wenn R. schon weg war, wer hat dann das Handy von R. Aus dem Haus verschwinden lassen, und es ausgeschaltet? Ausser F. war ja dann niemand mehr im Haus.
Weitere Fakten sind die WA Aktivitäten von F. zu Zeitpunkten wo er angegeben hat zu schlafen....
ein weiterer Fakt kann das gefundene Kleidungsstück sein.
Ein weiterer Fakt ist das Kommunikationsverhalten sowohl von Rebecca sowie auch von Florian. Die EB hat nie veröffentlicht was da wichtiges gefunden wurde.

Es gibt genug Fakten und Indizien, die darauf hinweisen das R. Das Haus nicht selbstständig verlassen hat.


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