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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

29.01.2020 um 17:38
Zitat von TriquetrumTriquetrum schrieb:Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie das betreffende Kennzeichen nicht nur für den relevanten Zeitraum hinsichtlich von Rebeccas Verschwinden abgefragt haben. Nachdem im Raume stand, dass es eine mögliche illegale Begründung der Fahrten geben könnte, wurde sicherlich auch überprüft, ob er denn regelmäßig gen Osten fährt. Wäre dies der Fall gewesen, würde dies ja tatsächlich die Variante Drogenfahrt stützen und ihn eher entlasten.
Das scheint mir ein sehr wichtiger Punkt zu sein!

Würde er wirklich irgendetwas Illegales drehen, dann wäre es doch absolut unglaubwürdig, dass er damit ausgerechnet an dem Vormittag angefangen hat, als Rebecca verschwand - und am nächsten Tag, als die Familie verzweifelt nach ihr suchte, exakt das zweite Mal die omninöse Fahrt unternehmen.
Das wird ihm niemand abnehmen.

Anders sieht es evtl. aus, wenn durch KeSY wiederholte Fahrten registriert wurden. (Obwohl ich diese Vorratsdatenspeicherung nach wie vor furchtbar finde).

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29.01.2020 um 17:38
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Sollten jedoch in den nächsten Monaten oder Jahren die Überreste der Verschwundenen an der nicht begründeten Fahrtstrecke des Verdächtigten gefunden werden, besteht für ihn ein gewisser Erklärungsbedarf. Weil ansonsten die Indizien möglicherweise für eine Anklage ausreichen könnten.
Also erklären muss er gar nichts - wenn er nicht will.

Und sollten RRs Überreste "in den nächsten Monaten oder Jahren an der nicht begründeten Fahrstrecke des Verdächtigen gefunden werden" wie Du schreibst - aber ansonsten keine Querverbindung (z.B. in Form von Reifenspuren, Erde, DNA etc.) am Fundort auf ihn verweisen, ist die Erklärung, die er bzw. sein Anwalt abgeben werden denkbar einfach und kurz:

"Da die EB ja genau an dieser Stelle aufwendig mit begleitender Berichterstattung durch die Medien gesucht haben, kann ein potentieller Verbringer / Täter die Leiche in diesem Gebiet auch später noch abgelegt bzw. dorthin umgebettet haben."

Das wars dann auch schon.

Enger könnte es für ihn nur dann werden, wenn mögliche Querverbindungen, über die Leichenfindung hinaus, zu Tage treten würden. Aber selbst eine Decke mit seiner DNA dran, bräuchte er wahrscheinlich nicht sonderlich zu fürchten. Selbst wenn diese mit dem Blut von RR getränkt wäre. Sie waren ja beide zusammen mit der Decke im gleichen Haushalt und RR könnte die Decke ja mitgenommen haben und dann ihrem Mörder in die Arme gelaufen sein etc.


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29.01.2020 um 17:39
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Wenn Du den Fall kennen würdest, dann wüsstest Du, dassdie gesamte Familie fassungslos zusammengesessen hat, und sich über die Tatsache, dass Rebecca spurlos verschwunden ist,ausgetauscht hat.
Wir sollten aber schon ein bisschen realistisch bleiben. Die ganze Familie kann nicht zwei Tage und Nächte zusammen gesessen haben. Da gibt es auch noch ein Kleinkind, das betreut werden muss. Und irgendwann muss jeder mal schlafen...


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29.01.2020 um 17:51
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Also erklären muss er gar nichts - wenn er nicht will.
Das schrieb ich ja. Niemand kann und soll gezwungen werden, sich zu entlasten. Sollte man eine Leiche finden, wäre es für ihn allerdings empfehlenswert, er könnte und würde die Fahrten erklären.

Über die möglichen juristischen Konsequenzen eines Leichenfunds an der nicht erklärten Wegstrecke bin ich nämlich durchaus anderer Meinung als Du.


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29.01.2020 um 17:57
@waldkind7

Um nochmals auf die große RTL Doku vom 26. März 2019 einzugehen...
...ab 01:45 berichtet Fr. Reusch das Sie gg. 07.20 Uhr erfolglos versucht hat R.R. zu erreichen. Daraufhin rief Sie gg. 07.20 Uhr ihre grosse Tochter J. an.
Mit der Fragestellung an J. -- wörtlich -- im Beitrag; " Ob Sie ( R.R.)schon... sich fertig macht für die Schule.. " , demnach wird Fr. Reusch angenommenen haben das J. um diese Zeit
( erfahrungsgemäß ) noch zu Hause war. Man müsste dann die ersten Aussagen, als es hiess F. schaute gg. 07.15 Uhr nach R.R. , ausschließen !


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29.01.2020 um 17:58
Zitat von KarlssohnKarlssohn schrieb:. Für die Zeit um 10.30 hat er kein Alibi
Soweit ich informiert bin, war er auf der Autobahn unterwegs. Für was braucht er da ein Alibi?


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29.01.2020 um 18:00
Zitat von emzemz schrieb:Dann saß also die gesamte Familie im Hause von J. zusammen, als F. sich zu seiner Fahrt aufmachte. Bestimmt kannst du sagen, wann das denn war.
Ich darf meine Frage also nochmal wiederholen.
Denke mal, das dürfte nicht nur mich interessieren.


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29.01.2020 um 18:01
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Vielleicht solltest du dich erst einmal mit dem Begriff "Unschuldsvermutung" vertraut machen, bevor du ihn ständig in falschem Zusammenhang benutzt.
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Bitte lies Dich doch bei Wikipedia ein, was die sogenannte "Unschuldsvermutung" besagt.Das ist übrigens ein Gesetz.
Zitat von FrokenLisbethFrokenLisbeth schrieb:Solange er nicht rechtskräftig verurteilt wurde, muss die Unschuldsvermutung gelten... nämlkich solange, bis ihm etwas bewiesen werden konnte.
Beweise (Kesy, Datalogg) welche den Beschuldigten der Falschaussage überführen, können sehr wohl zur Beweislastumkehr führen.
Die Schuldvermutung (in dubio contra reum) ist eine Rechtsvermutung und liegt immer dann vor, wenn die konkrete Schuld/Verantwortung einer Person selbst noch nicht feststeht, aber von Gesetzes wegen (de iure) als wahrscheinlich angenommen wird (es bestehen aber noch Zweifel an Tat bzw. der Handlung[1] oder Ausführung) und dies über einen Verdacht bzw. Argwohn bereits weit hinausgeht.

Die Schuldvermutung ist als Gegensatz zur bekannten und rechtlich anerkannten Unschuldsvermutung zu sehen.[2] Während die Unschuldsvermutung als eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens und Verwaltungsstrafverfahrens sowie Steuerstrafrechts angesehen wird, wird die Schuldvermutung in vielen Bereichen des staatlichen Verfahrensrechts zulässigerweise angewendet.
Die Unschuldsvermutung ist jedoch kein absoluter Grundsatz gemäß Art 6 Abs. 2 EMRK, sondern eine widerlegbare Vermutung. Zum Beispiel verstoßen Schuldvermutungen im Strafrecht nicht grundsätzlich gegen Art 6 Abs. 2 EMRK, sofern diese umkehrbar sind.
Wikipedia: Schuldvermutung


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29.01.2020 um 18:04
Zitat von trailhamstertrailhamster schrieb:Sollte man eine Leiche finden, wäre es für ihn allerdings empfehlenswert, er könnte und würde die Fahrten erklären.
Ich sehe das anders.

Diese Diskussion, hatten wir schon am ersten Tag, als der Thread wieder geöffnet wurde.

Die Ermittler wissen wohl nur, dass er zu einem registrierten Zeitpunkt, dass Erfassungssystem Kesy passiert hat.

Ich habe an diesem Tag ein absichtlich überspitztes Statement abgegeben, dass auf den Punkt bringen soll, warum eine Erklärung der Fahrten für den TV keinen Nutzen haben kann...und er sich deshalb auf jeden Fall in Schweigen hüllen sollte.

Zitat vom 13.01.2020

In einer beispielsweise, insgesamt 5 Stunden dauernden Fahrt, kann eine beliebige Person Drogen aus einem Waldbunker holen, illegale Wettscheine von A nach B bringen, gestohlene Autoteile von A nach B bringen, eine mitgeführte Leiche im Wald ablegen, 20 Liter Altöl aus Kanistern in ein Naturschutzgebiet kippen und auf dem Rückweg nach Berlin am Stadtrand noch eine Bank überfallen.


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29.01.2020 um 18:07
Einmal zu der WA-Benutzung gefragt:

R wurde am 18. verschiedentlich auf Handy (über Funknetz) versucht anzurufen.

Ebenso schickte man WA, von denen einige zugestellt, andere nicht, wurden.

Frage:
Warum hat man nicht versucht, über WA anzurufen?
Wenn man die Zustellungshaken sieht, wäre ein Nutzer (sofern er WA nicht grad am PC nutzt) eigentlich erreichbar.


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29.01.2020 um 18:14
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Warum hat man nicht versucht, über WA anzurufen?Wenn man die Zustellungshaken sieht, wäre ein Nutzer (sofern er WA nicht grad am PC nutzt) eigentlich erreichbar.
Die Frage werden vermutlich nur die Anrufenden sicher beantworten können.
Im Prinzip dürfte in der Stadt jedoch der Anruf über das Funknetz mit größer Wahrscheinlichkeit ankommen als über Whats App, da ja nicht sicher ist, dass die Person über W-Lan verfügt bzw. Whats App über teure Mobile Daten läuft. Ich würde deshalb auch zunächst mit dem Funknetz versuchen und dann, wenn niemand abnimmt eine Whats App versenden, in der Hoffnung, dass es in den nächsten Stunden mal gelesen wird.


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29.01.2020 um 18:15
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:R wurde am 18. verschiedentlich auf Handy (über Funknetz) versucht anzurufen.

Ebenso schickte man WA, von denen einige zugestellt, andere nicht, wurden.
Woher stammen diese angeblichen Erkenntnisse?

Von keiner gesicherten Quelle wurde diesbezüglich
etwas verlautbart...


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29.01.2020 um 18:16
Zitat von KarlssohnKarlssohn schrieb:Beweise (Kesy, Datalogg) welche den Beschuldigten der Falschaussage überführen, können sehr wohl zur Beweislastumkehr führen.
Du strapazierst uns heute wirklich über alle Maßen...

Das geht auf keine Kuhhaut mehr...


In einem Strafprozess liegt die Beweislast immer beim Ankläger (Staatsanwaltschaft).


Zitat
Für das Strafrecht galt seit der Antike die Maxime des römischen Rechts: necessitas probandi incumbit ei qui agit (lat.: die Beweispflicht liegt beim Ankläger). Die historische lateinische Bezeichnung für die Beweislast ist Onus probandi.
Quelle:

Wikipedia: Beweislast


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29.01.2020 um 18:19
@Karlssohn
Ich bin mir nicht sicher, ob bei einem Strafverfahren einfach mal die "Unschuldvermutung" oder wahlweise(?) die "Schuldvermutung" zum Tragen kommen, wer entscheidet das?

Da ich kein Experte bin, frage ich mal die Juristen oder Hobby-Juristen, was es mit der "Schuldvermutung" auf sich hat. Ich habe das bisher so noch nie gehört.


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29.01.2020 um 18:20
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Woher stammen diese angeblichen Erkenntnisse?

Von keiner gesicherten Quelle wurde diesbezüglich
etwas verlautbart...
Ist das eine Fangfrage?
Siehe Themenwiki samt verlinkten Medienseiten.

Ich hoffe, ich muss diese hier jetzt nicht alle nochmal verlinken.


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29.01.2020 um 18:21
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Frage:
Warum hat man nicht versucht, über WA anzurufen?
Wenn man die Zustellungshaken sieht, wäre ein Nutzer (sofern er WA nicht grad am PC nutzt) eigentlich erreichbar.
Gerade mal ausprobiert:

1. WhatsApp-Nachricht an ein zweites, mir vorliegendes Handy gesendet, was sich im Modus "Nicht stören" befindet (iPhone)

2. Anzeige bei mir als Absender: zwei graue Häkchen bei der Nachricht

3. Versucht von mir aus einen WhatsApp-Anruf auf das zweite Handy zu machen. Meldung bei mir: Teilnehmer ist nicht erreichbar.

Conclusio: Obwohl die Nachricht der Mutter auf dem Handy von RR angekommen ist und bei der Mutter eventuell 2 graue Häkchen erschienen sind, heisst das noch lange nicht, dass RR über einen WhatsApp - Anruf erreichbar war.

Meine Vermutung ist sowieso, dass das Handy von RR gar nicht - wie von Mutter Reusch im Interview verlautbart bzw. vermutet, im Flugmodus, sondern im Modus "Nicht stören" war. Die Begründung hierfür habe ich in einem meiner vorherigen Beiträge schon erläutert.


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29.01.2020 um 18:30
@emz
Ich habe mir das immer so erklärt, dass der TV sich nach Feierabend von der Arbeit aus zur zweiten Fahrt am 19.02. aufgemacht hat. Er arbeitet ja als Koch und gegen 22 Uhr Feierabend unter der Woche würde da passen. Das würde erklären, warum die Familie zunächst nichts von den Fahrten wusste. Zu Hause könnte er erzählt haben, dass er Überstunden machen musste. Oder aber J und seine Tochter waren an dem Abend bei Mutter und Vater Reusch, der TV war arbeiten und hat dann erzählt, dass er nach Hause in den Maurerweg gegangen ist und eingeschlafen ist.

Eine offizielle Erklärung zu dem Sachverhalt gibt es allerdings (wie zu so vielen anderen Sachen in dem Fall) nicht.


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29.01.2020 um 18:34
Zitat von Sojus73Sojus73 schrieb:Enger könnte es für ihn nur dann werden, wenn mögliche Querverbindungen, über die Leichenfindung hinaus, zu Tage treten würden. Aber selbst eine Decke mit seiner DNA dran, bräuchte er wahrscheinlich nicht sonderlich zu fürchten. Selbst wenn diese mit dem Blut von RR getränkt wäre. Sie waren ja beide zusammen mit der Decke im gleichen Haushalt und RR könnte die Decke ja mitgenommen haben und dann ihrem Mörder in die Arme gelaufen sein etc.
Vielleicht hast du recht, aber...
Tatspuren an der Decke, DNA vom TV F, aber ohne jegliche andere DNA, ohne Fremd-DNA, die einen anderen noch unbekannten Täter erklären würde, würde es eng für den TV werden, da könnte er sich noch so sehr eine Story von einem unbekannten Mörder zurechtspinnen. Er müsste sich auf jeden Fall fürchten, wenn absolut nichts in die Richtung eines fremden Täters zeigen würde.


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29.01.2020 um 18:37
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Vielleicht hast du recht, aber...
Tatspuren an der Decke, DNA vom TV F, aber ohne jegliche andere DNA, ohne Fremd-DNA, die einen anderen noch unbekannten Täter erklären würde, würde es eng für den TV werden, da könnte er sich noch so sehr eine Story von einem unbekannten Mörder zurechtspinnen. Er müsste sich auf jeden Fall fürchten, wenn absolut nichts in die Richtung eines fremden Täters zeigen würde.
Ausnahmsweise stimmen wir beide mal überein :-). Klar, wenn ansonsten keinerlei Spuren mehr an der Decke dran wären hat er schon etwas mehr Erklärungsbedarf. Ich will es jetzt nicht ganz verrückt machen, aber er oder sein Anwalt könnten behaupten, der wirkliche Täter habe Handschuhe benutzt.

Meine Vermutung ist aber leider sowieso, dass die Leiche nie mehr gefunden wird, weil es nichts mehr zu finden gibt.


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29.01.2020 um 18:39
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Da ich kein Experte bin, frage ich mal die Juristen oder Hobby-Juristen, was es mit der "Schuldvermutung" auf sich hat. Ich habe das bisher so noch nie gehört.
Hier stelle ich mal was zur Unschuldsvermutung ein, um die es ja eigentlich geht.
https://www.juraforum.de/lexikon/unschuldsvermutung
Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
Zur Schuldvermutung finde ich nur folgendes im vorgenannten Wikipedia-Artikel:
Schuldvermutung im Strafrecht

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in eng umgrenzten Fällen eingeräumt, dass die Beweislast auf die Verteidigung verlagert werden kann, ohne dass dies eine Verletzung der Unschuldsvermutung darstellt.[7] Dabei ist jedoch immer der Grundsatz des „fair trial“ zu beachten und ist dies in diesem Zusammenhang zu sehen.

Der „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren“ stößt den Grundsatz der Unschuldsvermutung teilweise um und erlaubt in bestimmten Grenzen und Strafverfahren eine Schuldvermutung.[8]
Damit kann ich allerdings nicht viel anfangen und halte mich deshalb zurück.
Aber wir haben ja genug Juristen :popcorn:


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