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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

05.02.2020 um 13:21
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:anz wichtig in diesem Zusammenhang dürfte auch noch sein, dass auch eine weitere Person im Fall Rebecca keine Angaben über den Beschuldigten, wenn Aussagen den Beschuldigten belasten würden, machen muss.
Interessant wäre ja, ob die Familie (Ehefrau, Mutter/Vater...ect.) ihr Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nimmt.
Denn hier stehen sich ja 2 Dinge gegenüber: Einerseits die Loyalität gegenüber dem TV, anderseits die Suche nach R.
Hier wird man sicherlich hin und hergerissen sein.
Zitat von naklarnaklar schrieb:Also als Ehefrau wären mir grundsätzlich Zeifel gekommen, wenn man Ehemann nicht bei seiner Familie ist, die völlig aufgelöst nach der Schwester/Tochter sucht!
So sehe ich das auch.
Vielleicht gibt es ja bei dem ein oder anderen Familienmitglied trotz all dem Zweifel. Diese Möglichkeit bestünde, falls er die von ihm gegenüber der Familie abgegebene Erklärung zwar glaubhaft ist, aber er diese nicht zweifelsfrei belegen kann. In diesem Fall kann er nur hoffen, dass die Familie ihm vertraut.
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Für mich macht das überhaupt keinen Sinn. Der Schwager Florian musste nämlich dann am folgenden Abend noch überhaupt nicht davon ausgehen, dass Rebecca nicht wieder auftaucht. Er musste auch noch nicht damit rechnen, dass er jemals ein Alibi benötigt.
Da bin ich mir gar nicht sicher. Die Mutter war ja schon kurz nach Schulschluss scheinbar sehr unruhig und aufgeregt: Zudem hat die Schwester sich ja schon kurz nach Schulschluss mit der Mutter in Verbindung gesetzt, da R. ihre Sachen nicht abholen kam und dies scheinbar eher ungewöhnlich war.
Ich denke schon, dass J. den Schwager, der entweder am Montag Mittag zuhause war, oder auch unterwegs, entsprechend informiert haben wird. Gerade im Hinblick darauf, dass R. offensichtlich immer zuverlässig war.
Zitat von KarlssohnKarlssohn schrieb:ch denke mittlerweile in die Richtung: wie kann man das Rätsel lösen?Da gibt es Spuren am und im Auto: Dreck, Sand und andere Spuren in verschiedenen Lagen an den Radkästen etc. Diese Spuren dürften gesichert sein. Dann gibt es eventuell Spuren an den Schuhen und der Kleidung des TV. Die sollten auch gesichert sein. Will man den Fall lösen, so gibt es neben den Aussagen von möglichen Zeugen oder der Aussage des TV nur noch die Möglichkeit ein Bewegungsprofil mit den o.g. Spuren zu erstellen. Andernfalls sind die Chancen R heute noch zu finden beliebig klein.
Die Hausdurchsuchung fand ja erst einige Zeit nach R. Verschwinden statt.
Bis zu diesem Zeitpunkt könnte der TV evtl. verschmutzte Kleidung gewaschen, schmutzige Schuhe entsorgt und das Auto ausgiebig gereinigt haben. Ob zu diesem Zeitpunkt noch Spuren zu finden waren, kann ich nicht beurteilen.

Die o. g. Fragen könnte / konnte sicherlich die Ehefrau beantworten.
Ob diese sich aber diesbezüglich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht beruft, ist uns nicht bekannt.
Denn sicherlich konnten / könnten ihre Aussagen dazu beitragen, zu ermitteln, ob verschmutzte Schuhe, Kleidung, etc. vorhanden war.

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05.02.2020 um 13:45
Zitat von LassgardLassgard schrieb:ch denke schon, dass J. den Schwager, der entweder am Montag Mittag zuhause war, oder auch unterwegs, entsprechend informiert haben wird. Gerade im Hinblick darauf, dass R. offensichtlich immer zuverlässig war.
Na da gehe ich ja sogar mit. Florian wusste wahrscheinlich ziemlich zeitnah, dass nicht klar ist wo sich Rebecca befindet. Er musste aber eben nicht davon ausgehen, dass deswegen ermittelt und er 2 Wochen später zum Tatverdächtigen wird. Wieso sollte er also irgendwelche Spuren einer möglichen anderen Tat „verwischen“ wollen. Mir erscheint dies unwahrscheinlich.


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05.02.2020 um 13:46
Zitat von oreooreo schrieb:dass die Kesy Daten nachträglich einem Beweisverwertungsverbot oder so unterliegen, da sie widerrechtlich gespeichert bzw. wieder hergestellt wurden
Gut möglich, aber so weit sind die noch lange nicht, dass sie irgendeine Anklage erheben. Als Indiz taugen sie, widerrechtlich hin oder her. Bislang haben diese Indizien halt zu nichts geführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ohne neue Erkenntnisse zu irgendeiner Anklage kommt.


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05.02.2020 um 14:44
Zitat von oreooreo schrieb:Hallo, normalerweise lese ich hier nur ab und zu mit und kann zeitlich nicht allen Beiträgen folgen, würde aber gerne mal einen Gedanken einwerfen. Ich persönlich vermute, dass die Kesy Daten nachträglich einem Beweisverwertungsverbot oder so unterliegen, da sie widerrechtlich gespeichert bzw. wieder hergestellt wurden. Die Polizei war ja recht unglücklich darüber, dass überhaupt die Tatsache mit der Kesy Anlage veröffentlicht wurde und IMMER, egal wo etc wurde von politischer/rechtlicher/polizeilicher Seite felsenfest behauptet, wer nicht gesucht wird wird auch nicht gespeichert, sondern sofort nach Überprüfung gelöscht....daher denke ich, dass die Polizei einfach mit diesem Beweis nicht durchgekommen ist und daher evtl auch der U-Haftbefehl aufgehoben wurde. Sie scheinen ja sehr sicher zu sein mit dem bestimmten See, vielleicht wurde da tatsächlich ein Beweis o.ä. gefunden, nur da es ja die Kesy Daten offiziell nicht geben darf, kann es Florian nicht angelastet werden. Ich denke alles dreht sich immer im Kreis warum U-Haft, dann doch nicht etc. Meiner persönlichen Meinung ist irgendwo in der Indizienkette ein Beweis, der vor Gericht nicht verwertet werden darf und daher die festgefahren Situation. Ich denke es handelt sich um die Kesy Daten.
Ich habe das gefunden. Vielleicht hilft es.

...Juristen streiten sich zunächst darüber, ob die in der Strafprozessordnung genannten Verwertungsverbote überhaupt auf die Beweisgewinnung durch Private anwendbar sind. Andere sind der Ansicht, dass es hier nur auf Verhältnismäßigkeit zwischen dem Eingriff, der durch die Videoaufnahme entstanden ist und der Schwere der Straftat ankommt. Bei überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dürfe es kein Beweisverwertungsverbot geben.

Ein allgemeines Beweisverwertungsverbot besteht für die Nutzung rechtswidriger Aufnahmen demnach nicht. (JEB)...


https://www.wbs-law.de/allgemein/taeter-durch-private-videoaufnahmen-ueberfuehrt-was-wenn-die-aufnahmen-rechtswidrig-sind-19916/



Datenschutz ist kein Täterschutz!


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05.02.2020 um 14:53
Zitat von oreooreo schrieb:Hallo, normalerweise lese ich hier nur ab und zu mit und kann zeitlich nicht allen Beiträgen folgen, würde aber gerne mal einen Gedanken einwerfen. Ich persönlich vermute, dass die Kesy Daten nachträglich einem Beweisverwertungsverbot oder so unterliegen, da sie widerrechtlich gespeichert bzw. wieder hergestellt wurden. Die Polizei war ja recht unglücklich darüber, dass überhaupt die Tatsache mit der Kesy Anlage veröffentlicht wurde und IMMER, egal wo etc wurde von politischer/rechtlicher/polizeilicher Seite felsenfest behauptet, wer nicht gesucht wird wird auch nicht gespeichert, sondern sofort nach Überprüfung gelöscht....daher denke ich, dass die Polizei einfach mit diesem Beweis nicht durchgekommen ist und daher evtl auch der U-Haftbefehl aufgehoben wurde. Sie scheinen ja sehr sicher zu sein mit dem bestimmten See, vielleicht wurde da tatsächlich ein Beweis o.ä. gefunden, nur da es ja die Kesy Daten offiziell nicht geben darf, kann es Florian nicht angelastet werden. Ich denke alles dreht sich immer im Kreis warum U-Haft, dann doch nicht etc. Meiner persönlichen Meinung ist irgendwo in der Indizienkette ein Beweis, der vor Gericht nicht verwertet werden darf und daher die festgefahren Situation. Ich denke es handelt sich um die Kesy Daten.
Ich selbst bin nur Laie und habe mich bzgl. Beweisverwertungsverboten auch nur mal kurz letztes Jahr eingelesen, womit es allerdings nicht getan ist, da allein diese Thematik so komplex ist, dass man sie unmöglich sofort verstehen konnte und kann.


Grundsätzlich ging es ja damals erst mal um die Frage, ob die Vorratsdatenspeicherung von Kennzeichen (mit Betonung auf Vorrat und das eben jeder Autofahrer erfasst wird/wurde und somit einen starken Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellte, die sich wiederum aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus dem GG ergibt/ableiten lässt) unverhältnismäßig und rechtswidrig gewesen ist, was bis heute noch nicht geklärt ist, so viel ich weiß. Kann mich aber auch da schon irren.


Aber je nachdem ob Obiges nun zulässig, verhältnismäßig und verfassungskonform oder eben nicht ist, bringt mich deine Frage zu folgendem Punkt, den ich gerade nochmal nachgeschlagen habe und dürfte dann ja im Fall Rebecca bzw. im Falle des Beschuldigten F der Knackpunkt sein bzw. erst werden:


FERNWIRKUNG UND FORTWIRKUNG VON BEWEISVERWERTUNGSVERBOTEN

Ich verstehe das so, dass das erfasste Kennzeichen der Himbeere, da ja nur zufällig entdeckt, als ein mittelbares Beweismittel angesehen werden kann, was dann wiederum die Frage aufwirft, ob das und wie das mittelbare Beweismittel entdeckt wurde, unzulässig oder zulässig gewesen ist. Also die Vorratsdatenspeicherung von Kennzeichen im allgemeinen.
War also die grundsätzliche Maßnahme schon unzulässig, dann kann ein weiterer Beweis, der sich aus einer unzulässigen Maßnahme zufällig heraus ergeben hat, ebenfalls unzulässig sein/werden, sodass er nicht verwertbar ist/wäre.

Diese berühmten vergifteten Früchte: Der eigentliche Baum war schon unzulässig, also sind alle Früchte, die von ihm herabfallen, auch unzulässig.

Jetzt ist nur das Problem, wie hier schon letztes Jahr angemerkt wurde, dass es diese verbotenen Früchte bei uns nicht gibt. Der Grund ist auch einfach - weil es eine erfolgreiche Strafverfolgung zu sehr erschweren würde.
Damit habe ich mich zwar nicht weiter befasst, jedoch nehme ich das erst mal grundsätzlich als Tatsache hin, und komme dann zu dem Entschluss, dass man die erfassten Fahrten des Beschuldigten F bzw. sein erfasstes Kennzeichen sehr wohl heranziehen könnte bzw. vor Gericht zulässig/verwertbar wäre.





Das hier vermute ich jetzt lediglich nur:

Man würde dann auch sicherlich abwägen, was dem damalig Gegenüberstand (Suche nach Rebecca/Aufklärung einer möglichen schweren Straftat vs. grobgefasst Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten nur) und später auch immer noch Gegenüberstehen würde, erst recht bei einem reinen Indizienprozess ohne Leiche nur, bei dem die Staatsanwaltschaft auf jedes kleinste Detail angewiesen wäre, um eine Verurteilung des Angeklagten vor Gericht zu erzielen.


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05.02.2020 um 15:13
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich selbst bin nur Laie und habe mich bzgl. Beweisverwertungsverboten auch nur mal kurz letztes Jahr eingelesen, womit es allerdings nicht getan ist, da allein diese Thematik so komplex ist, dass man sie unmöglich sofort verstehen konnte und kann.
Ich denke eben auch, dass die ganze Sache extrem komplex ist (und natürlich noch nicht abschliessend geklärt/rechtlich entschieden), aber für mich scheint das im Moment zumindest ein logischer Grund für das hin und her und das wieder aufheben den Haftbefehles bei der Haftprüfung etc...also einfach die Tatsache, dass dieses extrem wichtige Indiz nicht von jedem Richter gleich "beurteilt" wird hinsichtlich der Zulässigkeit....Muss nicht sein, aber im Prinzip stehen und fallen alle Theorien der Verbringung etc. mit diesen Daten und letztendlich ist er ja frei - trotz der ziemlich eindeutigen Indizien UND der Tatsache, dass es extrem selten ist, dass sich die Polizei hinstellt und so deutlich jemanden öffentlich als Täter bezeichnet. In Bad Saarow hingen letztes Jahr in den Supermärkten Plakate mit Foto etc. mit dem Schwager, wo auch nach Beziehungen etc. in die Region gefragt wurde. Bei keinem anderen Fall wurde das soooo öffentlich und eindeutig gemacht, dass jemand der Täter ist (und bereits gefasst ist, also nicht gesucht wird wegen Flucht oder so). Deswegen denke ich sie haben Beweise, die nicht verwertet werden dürfen, sonst wäre er ja in Haft.....


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05.02.2020 um 15:25
Zitat von oreooreo schrieb:Deswegen denke ich sie haben Beweise, die nicht verwertet werden dürfen, sonst wäre er ja in Haft.....
Denke ich nicht.

Ich denke, dass entweder etwas gefunden worden ist und nicht zugeordnet werden konnte oder es einfach nicht genug gibt. Ferner, dass man erst zuordnen und "beweisen" muss.
Mit der Legalität von Beweisen bzw. der Verwertung hat es nichts zu tun,
da die Schwere des Tatvorwurfs weit höher wiegt und ich nicht glaube, dass die EB und die StA Anfänger sind. Die wissen schon, was sie tun.

Wenn ich mich an das, was die StA gesagt hat, halte, dann fahre ich gut.

Mehr wissen wir ja nicht und weitere INfos gibt die StA nicht raus.


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05.02.2020 um 15:32
Zitat von oreooreo schrieb:Ich denke eben auch, dass die ganze Sache extrem komplex ist (und natürlich noch nicht abschliessend geklärt/rechtlich entschieden), aber für mich scheint das im Moment zumindest ein logischer Grund für das hin und her und das wieder aufheben den Haftbefehles bei der Haftprüfung etc
Also es gab wohl niemals eine Haftprüfung. Wenn dann wollte seine Anwältin Haftbeschwerde einlegen, die den ursprünglichen Haftbefehl angegriffen hätte, und nicht auf eine Fortführung der U-Haft prüfen lassen, den den ursprünglichen Haftbefehl bzw. die Gründe, die zu ihm geführt haben, unberührt gelassen hätten.

Aber bis heute ist nicht wirklich mal geklärt, ob die Haftbeschwerde bei einer höheren Instanz Erfolg hatte oder ob der zuständige Ermittlungsrichter der niederen Instanz nach 3 Wochen selbst so entschieden hatte, weil ein dringender Tatverdacht aufgrund von weiteren "fehlenden" Indizien, die den Verdacht gegen F nicht erhärten ließen, nicht länger angesehen werden konnte und eine Fortführung der U-Haft "ohne weitere Zutaten" unverhältnismäßig gewesen wäre.
Immerhin stellt eine U-Haft einen erheblichen Eingriff in das Rechtsgut Freiheit dar, welcher hohen Hürden unterliegt und stets gerechtfertigt und verhältnismäßig sein muss.
Anfänglich war es beides: Gerechtfertigt aufgrund von einer gewissen Indizienlast, die einen dringenden Tatverdacht auf ein Tötungsdelikt (Totschlag) vermuten ließen.
Nach 3 Wochen jedoch, eben weil sich der Verdacht nicht erhärten konnte, wäre eine Fortführung der U-Haft nicht länger verhältnismäßig gewesen. Der dringende Tatverdacht auf... ebenso fragwürdig. Es konnte durch "das Ausbleiben von Weiterem" kein dringender Tatverdacht mehr angenommen werden.

Ich glaube darüberhinaus nicht, dass Kesy ein ausschlaggebender Punkt für die Aufhebung des Haftbefehls gewesen ist. Erst recht, weil die eigentliche Rechtsfrage zu diesem Thema noch nicht geklärt war: Vorratsdatenspeicherung zulässig oder nicht zulässig?


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05.02.2020 um 15:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Ich glaube darüberhinaus nicht, dass Kesy ein ausschlaggebender Punkt für die Aufhebung des Haftbefehls gewesen ist. Erst recht, weil die eigentliche Rechtsfrage zu diesem Thema noch nicht geklärt war: Vorratsdatenspeicherung zulässig oder nicht zulässig?
Glaube ich auch nicht, zumal der Tatvorwurf viel höher wiegt als eine Datenspeicherung.

Wenn man den Fall von Anfang an verfolgt, dann kristallisiert sich logisch deutlich heraus, warum es derzeit so ist. Bezüglich U-Haft, Tatverdachtsgrade, Dauer, Verhältnismäßigkeit und Co. haben wir ja schon ewig diskutiert. ZUdem passen Verhaltensweisen nebst Aussagen der StA usw. genau zur Rechtssprechung. Insofern denke ich, dass die Vorgehensweise, der "aktuelle" Stand usw. rechtlich ganz normal sind.

Wenn man den Zeitstrahl anschaut, dann erkennt man auch deutlich, dass die Umstände der Inhaftierung bzw. Entlassung, erneute Inhaftierung und Entlassung nichts mit "Kesy" zu tun haben. Betrachtet man es objektiv logisch, dann passt das Vorgehen genau der gesetzlichen Vorlage. Man kann Menschen nicht einfach so dauerhaft in U-Haft lassen. Insofern war es unabhängig von KESY nur logisch, dass der TV entlassen werden musste. Außer, der TV hätte sich erhärtet.


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05.02.2020 um 15:44
Das Problem in diesem Fall wird unter Anderem sein, daß man wohl Spuren im Haus gefunden hat, die auf die Täterschaft schließen lassen aber aufgrund des häufigen Aufenthaltes von Rebecca dort, sowie auch in dem Familienauto eben auch anders gedeutet werden könnten.

Dem einen Richter waren die Indizien hinreichend genug um einen Haftbefehl zu erlassen , ein Anderer sah eben keine ausreichenden Gründe , da die vorliegende Indizienlage seiner Meinung nach keine Verurteilung wahrscheinlich machen würde ( Hab ich jetzt mal juristisch laienhaft dargestellt).
Ist eben auch ein wenig Auslegungssache des Richters

Das der Schwager überhaupt in Untersuchungshaft genommen wurde, halte ich an sich schon für ein Zeichen, das die EB mehr als einige unbestimmte Indizien gegen den Tatverdächtigen haben. Aber schließen lässt sich die Indizienkette wohl nicht, bevor man nicht genau weis , was Rebecca genau widerfahren ist und man auch keine Leiche gefunden hat.

Schließlich besteht immer noch die (theoretische) Möglichkeit, daß sie einfach Verschwinden wollte und alle Brücken hinter sich abbrechen wollte. Wie gesagt m.E. nur theoretisch. Aber bevor man ihre Leiche nicht gefunden hat eben auch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.
Das würde dann in einem etwaigen Prozess nach jetzigen Erkenntnisstand zu einem Freispruch aus Mangel an Beweisen fühern.


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05.02.2020 um 16:07
Stellt euch mal vor, F (oder wer auch immer) bricht sein Schweigen und gesteht die Tötung. Die Leiche bleibt allerdings verschwunden. Es kommt daraufhin zur Anklage. Im Laufe eines (langwierigen) Prozesses widerruft der Angeklagte plötzlich sein Geständnis. Weiterhin bleibt die Leiche verschwunden. Der Prozess geht über Jahre weiter .... es gibt Beweise & Indizien. Am Ende wird entschieden: Freispruch! Begründung des Richters: Der Beweis FÜR die Schuld ist genauso groß wie der Beweis GEGEN die Schuld. Punkt ! 😳

So geschehen im Fall „Pascal Zimmer“ vor einigen Jahren. Ich habe dazu erst gestern die Doku gesehen und bin immernoch sprachlos.

Sorry, das war jetzt OT, aber ich wollte ein Bsp aufzeigen, wie es laufen kann . Für mich persönlich schwer nachvollziehbar.


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05.02.2020 um 16:07
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das Problem in diesem Fall wird unter Anderem sein, daß man wohl Spuren im Haus gefunden hat, die auf die Täterschaft schließen lassen aber aufgrund des häufigen Aufenthaltes von Rebecca dort, sowie auch in dem Familienauto eben auch anders gedeutet werden könnten.
Selbstverständlich. DNA von Rebecca und vom TV im Haus, im Wohnzimmer, noch weiter eingrenzend auf dem Sofa sogar - wären absolut Nichtssagend gewesen.

Selbst etwas verdächtigere Spuren wie Sperma des TV an Orten über sein Bett/Schlafzimmer hinaus, dem Sofa zb., wären noch anderweitig schlüssig erklärbar.
So würde/hätte es sich auch mit "kleineren" Blutmengen von R verhalten, die vielleicht irgendwo im Haus (Bad/Sofa) sichtbar gemacht worden sein könnten. Kleinere Blutmengen wären ebenfalls anderweitig schlüssig erklärbar und müssten nicht zwingend nur auf ein Tötungsdelikt hinweisen.
Bei größeren Mengen Blut, trotzdem ohne Leiche, würde/hätte die Sache schon wieder anders ausgesehen, dürfte aber nicht der Fall gewesen sein.

Ich denke wirklich, mit Betonung auf falls überhaupt, dass es eine saubere und auch leise Tötungsart gewesen sein muss, die nicht viele Spuren verursacht hat, wo ich dann zb. bei der berühmten verschwundenen Decke wieder wäre, die nicht nur als ein geeignetes Mittel zur Verbringung dienlich gewesen sein "könnte", sondern auch ein geeignetes Tatmittel für zwei Tötungsarten dienlich gewesen sein "könnte" - und das übrigens spontan einfach nur weil zufällig und schnell verfügbar.


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05.02.2020 um 17:03
Zitat von WissbegierWissbegier schrieb:Man kann Menschen nicht einfach so dauerhaft in U-Haft lassen. Insofern war es unabhängig von KESY nur logisch, dass der TV entlassen werden musste. Außer, der TV hätte sich erhärtet.
Als wenn es irgendetwas bringen würde, ihn in U-Haft zu halten, wie ich schon geschrieben habe. Der Beschuldigte hat nichts, was er verdunkeln könnte und abhaun wird er auch nicht. Noch sind die Ermittlungen nicht abgeschlossen, wie man vor einem Monat erfahren konnten.

Könnte es sein, dass bei dem immer wieder zu vernehmenden Ruf nach U-Haft der heimliche Wunsch steckt, so könnte man ihn weichkochen, damit er sein Schweigen bricht und womöglich ein Geständnis abgibt?


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05.02.2020 um 17:51
@emz
Man wird ihn seinerzeit unter Anderem auch in U Haft genommen haben um ihn „weich zu kochen“ und eventuell zu einem Geständnis zu bringen, was aber wohl nicht von Erfolg gekrönt war.


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05.02.2020 um 18:30
Zitat von oreooreo schrieb:Ich persönlich vermute, dass die Kesy Daten nachträglich einem Beweisverwertungsverbot oder so unterliegen, da sie widerrechtlich gespeichert bzw. wieder hergestellt wurden.
Aber ich denke nicht, dass man dann aufhört dort zu suchen, "nur" weil man Bedenken hat, ob diese Beweismittel am Ende zulässig sind.
Zitat von WissbegierWissbegier schrieb:Juristen streiten sich zunächst darüber, ob die in der Strafprozessordnung genannten Verwertungsverbote überhaupt auf die Beweisgewinnung durch Private anwendbar sind.
Ich habe den evtl. ausschlaggebenden Punkt mal unterstrichen. Hier waren es keine privaten sondern staatliche Maßnahmen. Da dürften die Hürden sowas nutzen zu dürfen, falls es denn für illegal erklärt wird, doch nochmal höher liegen, als bei einer privaten Dash-Cam oder Überwachungskamera am Haus, die dann doch noch einen Teil des öffentl. Raums abdeckt.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Diese berühmten vergifteten Früchte: Der eigentliche Baum war schon unzulässig, also sind alle Früchte, die von ihm herabfallen, auch unzulässig.
Jetzt ist nur das Problem, wie hier schon letztes Jahr angemerkt wurde, dass es diese verbotenen Früchte bei uns nicht gibt. Der Grund ist auch einfach - weil es eine erfolgreiche Strafverfolgung zu sehr erschweren würde.
Also insbes. in den USA gibt es das (daher kommt auch der Begriff) und deren Gefängnisse sind voller als sonstwo auf der Welt. Der Grund sind vielmehr grundsätzlich verschiedene "Denken". Mein Laienhaftes Verständnis davon: Im Deutschen Recht geht es darum die Wahrheit zu finden. Hinter diesem Ziel, stehen dann Rechtsverletzungen zurück, wenn der Anlass (also hier die Tat) schwer genug wiegt und enstpr. das Aufklärungsinteresse die Verletzten Belange dritter (wie auch des Beschuldigten) überwiegt.
Im US-Recht ist auch ein Strafprozess primär eine Auseiandersetzung zweier Parteien, die sich gegenüberstehen. In dieser Denke ist es durchaus logisch und nachvollziehbar, dass jeder/s unrechtmäßig gewonnene Beweis/Indiz ein "Foul" darstellt.

Wikipedia: Früchte des vergifteten Baumes (inses. Kapitel Systemvergleich)

Aber Beweismittelverbote gibt es auch in D - es ist halt eine Abwägung. Siehe zusätzlich auch hier:
Wikipedia: Beweisverbot
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Also es gab wohl niemals eine Haftprüfung. Wenn dann wollte seine Anwältin Haftbeschwerde einlegen, die den ursprünglichen Haftbefehl angegriffen hätte, und nicht auf eine Fortführung der U-Haft prüfen lassen, den den ursprünglichen Haftbefehl bzw. die Gründe, die zu ihm geführt haben, unberührt gelassen hätten.
Also soweit ich verstanden habe (und ich habe es mir extra nochmal erklären lassen), hatte die Haftbeschwerde einfach schon direkt Erfolg - d.h. das Haftgericht hat dem stattgegeben. An die nächsthöhere Instanz (Beschwerdegericht) wäre es erst dann gegangen, wenn dagegen wiederum Beschwerde eingelgt worden wäre - durch die StA. Diese hat sich der Argumentation des Richters aber angeschlossen bzw. hielt diese für vertretbar und hat entspr. keine Beschwerde eingelegt und danach immer wieder betont dass kein dringender Tatverdacht vorliegt (ich habe jetzt überschlägig 11 Stellen in den StA-Statements im Wiki gefunden wo erklärt wird dass kein dringender Tatverdacht besteht, von Verhältnismäßigkeit wird dort von Seiten der StA übrigens nie gesprochen).


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05.02.2020 um 18:52
Zitat von cycliccyclic schrieb:Ich habe den evtl. ausschlaggebenden Punkt mal unterstrichen. Hier waren es keine privaten sondern staatliche Maßnahmen. Da dürften die Hürden sowas nutzen zu dürfen, falls es denn für illegal erklärt wird, doch nochmal höher liegen, als bei einer privaten Dash-Cam oder Überwachungskamera am Haus, die dann doch noch einen Teil des öffentl. Raums abdeckt.
Hallo cyclic,

ja, das kann schon sein. Ich habe das auch bemerkt, aber ich bin ja kein Jurist.
Vielen Dank trotzdem für die Info bzw. den Hinweis.

Dennoch wäre es generell für eine Verurteilung schade, wenn man die Pauschalkeulenausrede "Datenschutz" herausholen und damit immer durchkommen könnte. Ich kann mir trotzdem vorstellen, dass es rechtlich einen Unterschied zwischen Privatperson und Firma bzw. Behörde macht.

Ich finde das schon interessant, daher lese ich hier gerne mit


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05.02.2020 um 19:01
Zitat von WissbegierWissbegier schrieb:Ich habe das auch bemerkt, aber ich bin ja kein Jurist.
Das macht nichts. Wenn Du über diese Frage 5 Juristen diskutieren lässt, bekommst Du 7 verschiedene Meinungen. ;)

Die Kesy-Aufnahmen sind sowieso kein Beweis. Jeder darf über diese Autobahn fahren.

Sie sind in diesem speziellen Zusammenhang ein wichtiger Hin-weis (In-diz). Die Polizei ist diesem Hin-Weis selbstverständlich intensiv nachgegangen in der Hoffnung, einen Be-weis zu finden.


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05.02.2020 um 20:25
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Gut möglich, aber so weit sind die noch lange nicht, dass sie irgendeine Anklage erheben. Als Indiz taugen sie, widerrechtlich hin oder her. Bislang haben diese Indizien halt zu nichts geführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es ohne neue Erkenntnisse zu irgendeiner Anklage kommt.
Das sehe ich auch so. Die im Haus gefundenen Spuren - die wir nicht kennen - scheinen nicht so schwerwiegend zu sein, dass sie eine weitere Inhaftierung gerechtfertigt hätten.

Die KESY-Spuren wurden erst einmal rechtmäßig erhoben, da es dafür eine richterliche Anordnung gab. Ob die Anordnung ihrerseits rechtlich zulässig war, ist meines Wissens nicht entschieden. Und ob das Land Brandenburg die Daten erheben durfte, darüber kann man viel sinnieren. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass die Rechts- oder Verfassungswidrigkeit festgestellt worden wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrfach mit der Erfassung von Kfz-Kennzeichen beschäftigt (in mindestens drei Entscheidungen zu Bayern, Hessen und Baden-Württemberg) und immer wieder Anforderungen dafür aufgestellt. Siehe m.w.N.:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/e/rs20181218_1bvr014215.html

Ob die Maßstäbe vorliegend im Land Brandenburg eingehalten worden sind, weiß ich nicht. Im Kern ist immer die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme entscheidend. Und selbst wenn, wurde hier schon dargestellt, dass die Doktrin der "Früchte des Verbotenen Baumes" in Deutschland nur sehr eingeschränkt gilt.

Ein Beispiel:

Beschuldigter B. wird nicht über sein Aussageverweigerungsrecht und sein Recht auf einen Anwalt belehrt, sondern sofort vom Polizisten P. in die Mangel genommen. B. gibt irgendwann entnervt auf und gesteht die Tat und verrät den Ort, wo er die Leiche versteckt hat. Die Beamten eilen hin und entdecken dort Spuren, die den B. eindeutig überführen. Selbst wenn das Geständnis des B. nicht verwertet werden dürfte, dürfte die gefundene Leiche als Beweismittel verwendet werden.

Anders sähe es vielleicht im Fall aus, wenn P. den B. brutal so lange zusammenschlägt, bis dieser gesteht und den Verbringungsort der Leiche verrät. Da stellt sich dann doch die Frage, ob bei so schweren Verstößen nicht ein erweitertes Beweisverwertungsverbot greifen muss. Allerdings nur "vielleicht", denn im Fall Jakob von Metzlar war die Folter-Androhung durch den Polizeipräsidenten (mit anschließendem Geständnis) zwar rechtswidrig, dem Täter hat das aber auch nicht geholfen.

Zum Glück sind solche Fälle sehr selten und die Polizeibeamten darauf getrimmt, die formalen Anforderungen peinlichst genau einzuhalten.


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05.02.2020 um 21:06
Zitat von WissbegierWissbegier schrieb:Dennoch wäre es generell für eine Verurteilung schade, wenn man die Pauschalkeulenausrede "Datenschutz" herausholen und damit immer durchkommen könnte. Ich kann mir trotzdem vorstellen, dass es rechtlich einen Unterschied zwischen Privatperson und Firma bzw. Behörde macht.
Also ich denke das habe ich schon im Schnellflug vorhin aufgegriffen, dass bei uns die Rechtsgüterabwegung oder meinetwegen auch das Abwägen von Interessen anders gehandhabt wird als in den USA zb, um uns jetzt nur mal auf staatliche Seite (Staatsanwaltschaft zb.) zu konzentrieren.
Hier bei uns wiegt dann tatsächlich die Strafverfolgung "insbesondere einer schweren Straftat" höher als zb. Persönlichkeitsrechte eines TV wie zb. das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Natürlich findet auch bei uns keine Strafverfolgung um jeden Preis statt. Es dürfte immer je nach Sachverhalt/Fall abgewogen werden. Auf den Einzelfall ankommen.
Von grundsätzlichen Punkten, die schon jetzt eindeutig dem Beweisverwertungsverbot unterliegen mal abgesehen, aber das ist wieder separat bzw. zusätzlich zu betrachten.

Ich gehe daher wirklich davon aus, dass es im Falle Rebecca "keine Rolle" spielen würde ob nun die Vorratsdatenspeicherung im Falle Kesy verfassungswidrig wäre oder nicht, da man bei einer Abwägung wohl eindeutig zu Gunsten der Strafverfolgung durch eine staatliche Behörde tendieren würde, da es eben um keine Kleinigkeit geht. Grobgefasst und laienhaft ausgedrückt würden hier folgende Interessen aufeinanderprallen: Aufklärung und Ahndung einer schweren Straftat (Straftat gegen das Leben) VS. Persönlichkeitsrecht und hier spezifischer das Recht auf informelle Selbstbestimmung.

Ganz anders könnte es sich übrigens verhalten, wenn den Persönlichkeitsrechten eine niedere Straftat, nur ein Vergehen wie einer Sachbeschädigung zb. gegenüber stehen würde.
Wobei es dann auch darauf ankommen würde, ob jemand zuvor nur Strafantrag gestellt hat, daraufhin verfolgt wird, oder ob ein öffentliches Interesse bestehen würde, was dem ganzen Fall dann eine komplett andere Gewichtung geben würde, was dann bestimmt auch das Abwägen von Interessen (Aufklärung und Ahndung der Sachbeschädigung vs. Persönlichkeitsrechte) beeinflussen würde und zwar vermutlich wieder mehr hin zu Gunsten von Aufklärung und Ahndung.
Wobei es dann auch immer noch explizit auf die Persönlichkeitsrechte ankommen würde, in die eine staatliche Verfolgungsbehörde eingreifen/verletzen müsste, um zum gewünschten Erfolg zu gelangen.


So verstehe ich die ganze Problematik grobgefasst und laienhaft ausgedrückt, wenn es um das Abwägen von Interessen bei uns geht und unter der Berücksichtigung natürlich dass hier verbotene Früchte anders als zb. in den USA gehandhabt/angesehen werden.


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05.02.2020 um 22:13
@rhapsody3004

Danke für die Info. Hört sich plausibel nachvollziehbar und logisch an.


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