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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

31.01.2020 um 23:02
Koennte doch durchaus sein, dass die EB mit der Chat-Freundin aus dem Badezimmer gesprochen hat und deshalb wissen, was der Inhalt des Gespraechs war.
Ansonsten koennte ich mir vorstellen, dass es nicht so einfach wird, die Whatsapp Kommunikation nachzuvollziehen. Soweit mir bekannt, wird das ohne Handy und im Nachhinein schwierig.

Jedoch hat sich doch sicher jeder, der an besagtem Morgen noch Kontakt zu ihr hatte - in welcher Form auch immer - gemeldet.

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31.01.2020 um 23:09
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Der Verdacht gegen F läuft nur deswegen, weil man eben nichts anderes zur Hand hat.
Empfinde ich wiederholt als sehr gewagte Behauptung ohne Kenntnis des tatsächlichen Ermittlungsstandes. Es sei denn, man kennt diesen im Detail. Im übrigen wird den EB somit ja gewissermaßen auch eine "Willkür" unterstellt, mal ganz abgesehen davon, dass es sich ja anscheinend um "Schülerlotsen" handelt, die den wirklich schlimmen Fall versuchen zu lösen/aufzuklären.


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31.01.2020 um 23:14
Zitat von rudowerrudower schrieb:Ich habe eine Frage zum Telefonverhalten von Rebecca am besagten Morgen als Indiz, dass im Haus etwas passiert ist. Könnte das auch bedeuten, dass Rebecca z.B. gechattet hat und mittendrin alles abgebrochen war? Meinetwegen mitten Satz z.B. oder es von ihr keine Reaktion gab, nachdem sie die besagte Nachricht aus dem Bad geschickt hat? Die EB sehen doch ihr Telefonverhalten u.a. als eine klares Indiz für ein Geschehen im Haus. Welche Indizien kann es denn noch geben, dass man sich so sicher ist, dass im Haus etwas passiert sein muss?
Wir wissen leider nicht, ob Rebecca regelmäßig ein Backup gemacht hat bzw. in welchen Zeitintervallen.
Sollten die Daten der Healthapp beispielsweise aber auch in ihrer Cloud gespeichert worden sein, könnte hier direkt ausgelesen worden sein, wann und wie das Handy bewegt wurde. Das wäre ein starkes Indiz finde ich.
Vielleicht hat die Freundin mit der sie kommunizierte auch noch gesehen wie Rebecca live geschrieben hat ( das kann man ja bei whatsapp) und hat dann jedoch keine Nachricht mehr erhalten. Es könnte sich ja um eine Antwort gehandelt haben, auf die sie noch wartete. Wenn der TV Rebecca im Bad überrascht hat, dann könnte das schon so ähnlich gewesen sein. Die Kommunikation wurde abrupt beendet.
Spuren eines starken Aufpralls, auffällige Spuren an den den Wänden, Schleifspuren, auffällig viele Fasern der Decke an einer bestimmten Stelle im Haus, o.ä. könnten auch Indizien sein.


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31.01.2020 um 23:21
Zitat von Speedy123Speedy123 schrieb:Empfinde ich wiederholt als sehr gewagte Behauptung ohne Kenntnis des tatsächlichen Ermittlungsstandes. Es sei denn, man kennt diesen im Detail.
Geht mir auch so. Die Ermittlungsbehörden wollen herausfinden was mit Rebecca passiert ist, wo sie ist. Die Indizienkette weist in die Richtung Florian R. Er ist deshalb TV , nicht weil man nichts anderes zur Hand hat.


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31.01.2020 um 23:33
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Die Indizienkette weist in die Richtung Florian R. Er ist deshalb TV , nicht weil man nichts anderes zur Hand hat.
Korrekterweise gibt es nach dem 18., 00.09Uhr keine Mehrfachzeugen, die R gesehen haben.
Danach könnte jede Person, sofern eine Tat in Frage käme, als möglicher Täter angesehen werden.
Möchte man also ausschließlich F als TV ansehen, müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen werden.
Hiervon aber gibt es keine offizielle Aussage.
(Ermittlerwissen, rechtsrelevant)

Man kann daher sich erst dann auf den bisherigen TV festlegen, wenn:
1.)
Gesichert ist, das es überhaupt eine Tat gab !
2.)
Gesichert ist, das F mit Pkt. 1 in Verbindung zu bringen ist.
3.)
Gesichert ist, das keine weiteren Personen als Haupt- oder Mittäter in Frage kommen.

Bis diese Punkte zweifelsfrei feststehen
(Insbesondere Pkt. 1)
kann man maximal von einer Verdächtigung sprechen.


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31.01.2020 um 23:35
War es nicht vor Mitternacht als sie vermeintlich ins Bett gingen?


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31.01.2020 um 23:36
Zitat von DaentschkiDaentschki schrieb:Soweit mir bekannt, wird das ohne Handy und im Nachhinein schwierig.
Also mit Handy geht da schon einiges, ohne kann ich mir auch nur schwer vorstellen.

Möglicherweise kann man den Chatverlauf über ein Backup wiederherstellen. Dazu müsste aber erstmal eins vom Morgen vorhanden sein, was ich mir nicht vorstellen kann.

Wahrscheinlicher ist es, dass man „dieses“ Telefonverhalten über die Geräte der Kommunikationspartner bewertet.


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31.01.2020 um 23:56
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Korrekterweise gibt es nach dem 18., 00.09Uhr keine Mehrfachzeugen, die R gesehen haben.
Danach könnte jede Person, sofern eine Tat in Frage käme, als möglicher Täter angesehen werden.
Möchte man also ausschließlich F als TV ansehen, müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen werden.
Hiervon aber gibt es keine offizielle Aussage.
(Ermittlerwissen, rechtsrelevant)
Sorry, aber irgend etwas haben "Sie" bis heute scheinbar trotz Ihres scheinbar umfangreichen jur. Wissens dennoch nicht verstanden zu haben. Die EB sind nicht und nirgendwo bzw. irgendwem gegenüber in der Pflicht, etwas offiziell auszuschließen, dennoch gilt deren Aussage nach wie vor, nämlich, dass es von Seiten der StA einen Tatverdächtigen gibt. Das ist doch gar nicht so schwer zu verstehen. Damit ist das Thema für mich nun auch erledigt.


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01.02.2020 um 00:01
Zitat von Speedy123Speedy123 schrieb:Die EB sind nicht und nirgendwo bzw. irgendwem gegenüber in der Pflicht, etwas offiziell auszuschließen
Doch, gemäß geltender Gesetze.


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01.02.2020 um 00:08
Wo steht das genau?

Im Übrigen hat sich laut Ermittlungsbehörden an der Person des Tatverdächtigen nichts geändert.


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01.02.2020 um 01:27
Rebeccas als ungewöhnlich eingeschätztes Telefonverhalten vor ihrem Verschwinden:

Wenn sie versucht hätte, einen Notruf mit dem iphone abzusetzen, und der Notruf-Countdown wäre unterbunden worden, wäre das im Nachhinein von den EB festzustellen gewesen? (Sorry, kenne mich damit nicht aus)


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01.02.2020 um 07:27
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Wahrscheinlicher ist es, dass man „dieses“ Telefonverhalten über die Geräte der Kommunikationspartner bewertet.
So nehme ich das auch an. Die Idee mit dem Schrittzähler ist auch schlüssig, finde ich - läuft diese App denn automatisch? Oder gab es da vielleicht mal eine Info, dass sie die gern nutzte? Kann man sich dann auch gegenseitig "Ergebnisse" senden?
Zitat von imakebesenimakebesen schrieb:Sollten die Daten der Healthapp beispielsweise aber auch in ihrer Cloud gespeichert worden sein, könnte hier direkt ausgelesen worden sein, wann und wie das Handy bewegt wurde. Das wäre ein starkes Indiz finde ich.
Vielleicht hat die Freundin mit der sie kommunizierte auch noch gesehen wie Rebecca live geschrieben hat ( das kann man ja bei whatsapp) und hat dann jedoch keine Nachricht mehr erhalten. Es könnte sich ja um eine Antwort gehandelt haben, auf die sie noch wartete. Wenn der TV Rebecca im Bad überrascht hat, dann könnte das schon so ähnlich gewesen sein.



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01.02.2020 um 08:13
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Die Haftbeschwerde war nicht notwendig, aus juristischer Sicht.
Sie ist zwar probates Mittel, nur unter den vorliegenden Fakten überflüssig, da F ohnehin entlassen werden musste.
Somit nicht als Anhalt geeignet, einen „möglichen“ Verlauf (hier wird ja schon wieder spekuliert) in höherer Instanz auszumalen.

Punkt ist, alsbald der Haftbefehl aufgehoben war, hieß es, „alles auf Null“.
Der Verdacht gegen F läuft nur deswegen, weil man eben nichts anderes zur Hand hat.
Unsinn. Da geht nichts auf "Null".

Unabhängig von der Frage eines dringenden Tatverdachts (Voraussetzung für U-Haft) bestehen alle zureichenden Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht weiter. Dieser Anfangsverdacht berechtigt zur Einleitung und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens. Das wurde Ihnen auch schon ausführlich erklärt:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Du, die Indizienkette ist auch jetzt noch schlüssig genug für die zuständige Staatsanwaltschaft. So schlüssig, dass sie wenigstens den Anfangsverdacht und damit das offizielle Ermittlungsverfahren gegen den TV aufrechterhalten dürfte.

Nur für mehr reicht es nicht. Sie ist zwar schlüssig, aber könnte leider keinen dringenden Tatverdacht für einen Haftbefehl mehr begründen/rechtfertigen - noch reicht sie für einen hinreichenden Tatverdacht und somit für eine Anklagerhebung aus.
Genau. Und genau genommen musste die U-Haft auch nicht aufgehoben werden, weil die Gründe für einen dringenden Tatverdacht entfallen waren. Es kam nur nichts Neues dazu.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Der Verdacht konnte nach 3 Wochen Haft nicht erhärtet werden. Ursprüngliche Indizienkette war trotzdem zum gegebenen Zeitpunkt des Haftbefehls ausreichend und somit auch schlüssig genug. Nur für MEHR reichte sie nach 3 Wochen nicht mehr aus.
Genau. In diesem Fall ist dann zu prüfen, ob die U-Haft noch verhältnismäßig ist und ihren Zweck erfüllt. Man kann nicht jemanden auf unbestimmte Zeit in U-Haft schmoren lassen, bis vielleicht einmal irgendwann die Leiche am Storkower Kanal vorbei schwimmt. Wenn keine Ergebnisse in Sicht sind, dann muss neu abgewogen werden. Genau genommen hat sich also nicht Verdachtsgrad ("dringender Tatverdacht") geändert, sondern die Abwägung des Zwecks und der Folgen der U-Haft mit dem Stand der Ermittlungen.

In der Sache sind deshalb weder der Haftbefehl noch dessen Aufhebung zu kritisieren. Genauso wenig, dass der Schwager weiter Tatverdächtiger ist und ein schwerwiegender Anfangsverdacht weiter besteht. Business as usual im Rechtsstaat, das keine Rückschlüsse auf den Stand der Ermittlungen zulässt.


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01.02.2020 um 08:24
Zitat von monstramonstra schrieb:. Genauso wenig, dass der Schwager weiter Tatverdächtiger ist und ein schwerwiegender Anfangsverdacht weiter besteht.
Was ist denn ein "schwerwiegender Anfangsverdacht"? Diesen Begriff gibt es so aber nicht wirklich. Ich kenne nur die Abstufungen Anfangsverdacht - hinreichender Tatverdacht - dringender Tatverdacht.
Zitat von monstramonstra schrieb:Genau genommen hat sich also nicht Verdachtsgrad ("dringender Tatverdacht") geändert,
Doch. Lt. Herrn Steltner: "Es besteht weiterhin ein Tatverdacht gegen den Schwager, aber kein dringender".


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01.02.2020 um 08:34
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Was ist denn ein "schwerwiegender Anfangsverdacht"?
Richtig, den gibt es im Juristischen nicht, es gibt:

- Anfangsverdacht
- hinreichender Verdacht
- dringender Verdacht

https://www.juraforum.de/lexikon/verdacht


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01.02.2020 um 08:41
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Die Haftbeschwerde war nicht notwendig, aus juristischer Sicht.
Sie ist zwar probates Mittel, nur unter den vorliegenden Fakten überflüssig, da F ohnehin entlassen werden musste.
Somit nicht als Anhalt geeignet, einen „möglichen“ Verlauf (hier wird ja schon wieder spekuliert) in höherer Instanz auszumalen.
Doch, sie wäre ein netter Anhalt gewesen. Nämlich der, wie eine höhere Instanz die vorliegende Indizienkette, die ursprünglich zum Haftbefehl geführt hatte, bewertet hätte. Er aufgrund derer also entweder niemals hätte in Haft genommen werden dürfen, eben weil die Indizienkette für einen dringenden Tatverdacht nicht ausreichend genug gewesen ist.
Dann wäre er nach Haftbeschwerde bzw. bei Erfolg derer natürlich ebenfalls entlassen worden.

So, wie es allerdings abgelaufen ist, sind andere Umstände zum Tragen gekommen, die zwar am Ende dasselbe Ergebnis hatten (Entlassung/Aufhebung des Haftbefehls), aber doch ein wesentlicher Unterschied zudem gewesen sind als wäre er, als hätte man den TV F auf Grundlage dessen entlassen müssen, weil die Indizienkette, die ursprünglich zum Haftbefehl geführt hatte, nicht ausreichend genug gewesen ist, um damit einen dringenden Tatverdacht gegenüber dem TV zu begründen. Das wäre dann von der nächsthöheren Instanz gekommen und wäre viel mehr ein Faustschlag für den Ermittlungsrichter der niederen Instanz sowie für die Staatsanwaltschaft gewesen.
Dann hätte ich deine Kritik bzgl. der Indizienkette, die zum Haftbefehl geführt hatte, sogar verstehen können. Denn die höhere Instanz hätte es dann genauso wie du und die Anwältin von F gesehen.

So wurde aber überhaupt nicht der "ursprüngliche" Haftbefehl einschließlich die Indizienkette, die zum Haftbefehl geführt hatte, angegriffen - sondern musste er unter ganz anderen Voraussetzungen nach 3 Wochen wieder entlassen werden.
Und zwar nicht weil der ursprüngliche dringende Tatverdacht und somit auch der Haftbefehl zum damaligen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt gewesen wäre, Nein, sondern weil der dringende Tatverdacht nach 3 Wochen einfach nicht länger aufrechterhalten werden konnte.
Zum damaligen Zeitpunkt war aber der dringende Tatverdacht auf Grundlage einer Indizienkette ausreichend. Das ist das entscheidende und der Unterschied zudem, als hätte eine Haftbeschwerde, die das Ursprüngliche angefochten hätte, Erfolg gehabt.

Letzendlich wäre wie gesagt nur das Ergebnis dasselbe gewesen: Der TV hätte so oder so entlassen werden müssen.

Ich weiß nicht ob ich das halbwegs verständlich erklärt habe.


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01.02.2020 um 08:49
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Letzendlich wäre wie gesagt nur das Ergebnis dasselbe gewesen: Der TV hätte so oder so entlassen werden müssen.

Ich weiß nicht ob ich das halbwegs verständlich erklärt habe.
Das war sehr verständlich und absolut richtig so erfasst.
Die Kette der Indizien sind weiter von Bestand , jedoch nicht stark genug um eine Haft aufrechtzuerhalten.


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01.02.2020 um 08:54
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Was ist denn ein "schwerwiegender Anfangsverdacht"? Diesen Begriff gibt es so aber nicht wirklich. Ich kenne nur die Abstufungen Anfangsverdacht - hinreichender Tatverdacht - dringender Tatverdacht.
Der Verdachtsgrad "Anfangsverdacht" - "Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" - "Durchführung von Ermittlungsmaßnahmen" - hat erst einmal eine relativ niedrige Schwelle. Deshalb kann und muss man in der Qualität unterscheiden. Ein "schwerwiegender" oder "nachhaltiger" Anfangsverdacht ist also kein eigener Rechtsbegriff, sondern eine graduelle Einordnung. Das spielt z.B. eine Rolle, wie lange das Ermittlungsverfahren aufrecht erhalten werden darf. Also auch wieder in der Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Damit trage ich den gegen Tatverdächtigen bestehenden Indizien Rechnung. Und der Tatsache, dass derzeit kaum Ermittlungsergebnisse vorstellbar sind, die ihn entlasten könnten.
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Doch. Lt. Herrn Steltner: "Es besteht weiterhin ein Tatverdacht gegen den Schwager, aber kein dringender".
Da hat sich der StA nicht so verschwurbelt wie ich ausdrücken wollen. Er weiß ja, dass die Journalisten meinen "dringender Tatverdacht = U-Haft" und "keine U-Haft = kein dringender Tatverdacht". Aber genau betrachtet ist der dringende Tatverdacht ist kein statischer, sondern ein dynamischer Zustand.

Mit meiner Formulierung "genau genommen" habe ich ausdrücken wollen, dass sich die Indizienlage nicht geändert hat, die dem dringenden Tatverdacht zu Grunde lag. Entscheidend für die Aufhebung war jedoch, dass nichts Neues (belastendes) hinzugekommen ist. Und so ist dann die Verhältnismäßigkeit ausschlaggebend. Und nicht der Verdachtsgrad.


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01.02.2020 um 08:57
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Möchte man also ausschließlich F als TV ansehen, müssen alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen werden.
Hiervon aber gibt es keine offizielle Aussage.
(Ermittlerwissen, rechtsrelevant)
Tja, was glaubst du, warum die aktuelle Lage immer noch so ist wie sie ist. Die Indizienkette ist halt nicht ausreichend genug. Lässt auch noch andere Rückschlüsse zu und rechtfertigt weder einen dringenden Tatverdacht noch einen hinreichenden Tatverdacht gegenüber dem Beschuldigten F. Man kann also tatsächlich noch nichts in Gänze ausschließen.

Ganz einfach: Die Indizienkette dürfte zwar nach wie vor in Richtung des F zeigen, aber eben nicht ausreichend genug zeigen. Sie rechtfertigt momentan weiterhin nur einen Anfangsverdacht gegenüber dem Beschuldigten. Ist noch schlüssig genug, fest genug gegenüber dem Beschuldigten aufgezogen. Reicht weder für einen erneuten Haftbefehl (einem dringenden Tatverdacht) noch ist sie ausreichend genug für einen hinreichenden Tatverdacht um Anklage zu erheben.


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01.02.2020 um 09:07
Zitat von monstramonstra schrieb:Ein "schwerwiegender" oder "nachhaltiger" Anfangsverdacht ist also kein eigener Rechtsbegriff, sondern eine graduelle Einordnung.
Darf ich fragen, woher du diese Definition hast? Wenn ich "schwerwiegender" bzw. "nachhaltiger" Anfangsverdacht in die Suchmaschine eintippe, finde ich nichts dazu, was deiner Ausführung entspricht.

PS: Ich bin kein Jurist. Soll auch keine Provokation sein, nur Interesse.


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