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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

01.02.2020 um 17:46
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Im Prinzip habt ihr beide Recht glaube ich. Kesy ist immer an, die Daten werden dann gelöscht. Hier war es so , dass die Daten aufgrund einer anderen Straftat angeblich noch nicht gelöscht waren.
Also vor dem Fall Rebecca wurde KESY eigentl. mWn immer so beschrieben, dass es eine Fahndungsliste mit Kennzeichen bekommt und nur Kennzeichen + Foto die auf dieser Liste sind abspeichert und alles andere sofort wieder "vergisst". Die Begeisterung der Brandenburger Polizei über das Öffentlichmachen dieser etwas anderen Funktionsweise des Daueraufzeichnens hielt sich dem Vernehmen nach ja auch in engen Grenzen.
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Man hat dann wahrscheinlich das Kennzeichen direkt abgefragt und so den Treffer gehabt.
So hat man den Twingo nachgewiesen. Und danach wird man die Daten eben weiter durchforstet haben. Man hatte die Daten ja offensichtlich. Die Hürde solche Daten dann auch zu benutzen, einfach um festzustellen, wer denn da sonst noch (zumindest) in unmittelbarer Nähe war, dürfte mMn gringer sein als die später durchgeführte Öffentlichkeitsfahndung - die man ja auch damit begründete das man anders nicht weiterkomme ("Und dann ist, wenn man anders nicht weiterkommt, als letztes Mittel, die Öffentlichkeitsfahndung ein erforderliches und geeignetes Mittel." Steltner - s. Wiki)

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01.02.2020 um 17:49
Nochmal kurz zum Router: Ich nehm zurück, dass man bei jedem Router einzelne Logs einfach rauslöschen kann. Jedenfalls meinte ich, dass die Polizei ohnehin IT Spezialisten hat, denen das aufgefallen wäre. Sowas zu manipulieren wäre mehr als dumm.

Zum Thema KESY und Fahrten: Wenn man davon ausgeht, dass der Tatverdächtige RR im Auto verbrachte und daraufhin nochmals an den Ablageort zurückkehrte, ist es nicht unwahrscheinlich, dass er noch ein drittes Mal hingefahren ist. Immerhin ist klar, dass er aus der Sache nie mehr rauskommen würde, wenn RR im besagten Gebiet gefunden wird. RR könnte also im Lauf des letzten Jahres an einen anderen Ort gebracht worden sein.


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01.02.2020 um 18:01
Nachtrag: Bei in anderen Fällen durchgeführten Funkzellenabfragen passierte ja in gewisser Weise das gleiche: Man schaute in allen Daten, d.h. über alle Geräte, die sich in best. Funkmasten einloggten, ob da welche mit auffälligen Bewegungsprofilen dabei sind. Dabei werden auch die Daten massenhaft Unbeteiligter ausgewertet. Daran sollte es hier also nicht gescheitert sein - zumal man ja von Anfang an mit einer "zu dünnen" Beweislage um den dringenden Tatverdacht aufrechtzuerhalten (Steltner, selbes Interview - s. Wiki) kämpfte.


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01.02.2020 um 18:15
Nehmen wir an, eine Person steht vor dem Haus von F und besitzt 2 Handys, beide derzeit aus.
Eines wird kurz aktiviert, um ein Gespräch zu führen, danach wieder ausgeschaltet.
Dann begibt sich die Person beispielsweise 500m in irgendeine Richtung.
Dort schaltet man das 2. Gerät ein und telefoniert erneut. Danach wird das Gerät wieder ausgeschaltet.

Gerät 1 ist ein Vertragsgerät samt Karte.
(Personen Nachweis)
Gerät 2 ein gebrauchtes Gerät mit Prepaid-Internetkarte.
(kein Nachweis auf den Besitzer)

Wie hoch ist die Chance, das man überhaupt auf die Daten des 2. Geräts aufmerksam würde, geschweige denn, ein Bewegungsprofil daraus erkennen könnte?


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01.02.2020 um 18:49
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Gerät 2 ein gebrauchtes Gerät mit Prepaid-Internetkarte.
(kein Nachweis auf den Besitzer)

Wie hoch ist die Chance, das man überhaupt auf die Daten des 2. Geräts aufmerksam würde, geschweige denn, ein Bewegungsprofil daraus erkennen könnte?
Auch ein Prepaid Handykarte muss man anmelden,erst danach wird es freigeschaltet


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01.02.2020 um 19:03
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Auch ein Prepaid Handykarte muss man anmelden,erst danach wird es freigeschaltet
Man müsste ...
Rechtlich korrekt.
Es steht wohl aber außer Frage, das nur ein kleiner Teil der Prepaidkarten wirklich auf ihren Besitzer angemeldet sind.

Vor allem in einer Großstadt wie Berlin.


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01.02.2020 um 19:06
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Man müsste ...
Rechtlich korrekt.
Es steht wohl aber außer Frage, das nur ein kleiner Teil der Prepaidkarten wirklich auf ihren Besitzer angemeldet sind.
OK,was man illegal machen kann,da hab ich keine Ahnung


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01.02.2020 um 19:17
Also in Berlin und warscheinlich auch in anderen Großstädten ist es weiterhin kein Problem eine Prepaid Karte ohne Registrierung zu bekommen.


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01.02.2020 um 19:32
Und wem soll jetzt dieses illegale Prepaidhandy gehören?
Rebecca oder Florian?
Und warum sollte sich einer von beiden ein solches Handy zugelegt haben?
Florian wegen seiner Drogengeschäfte?


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01.02.2020 um 19:57
Zitat von emzemz schrieb:Und wem soll jetzt dieses illegale Prepaidhandy gehören?
Rebecca oder Florian?
Und warum sollte sich einer von beiden ein solches Handy zugelegt haben?
Florian wegen seiner Drogengeschäfte?
Illegal ohje.
Als wären solch Besitzer Schwerstkriminelle.
Dann müsste man heutzutage vermutlich jeden 2. Jugendlichen verhaften.

Für Teenys von heute ist es völlig normal, ein Zweit oder sogar Dritthandy zu haben.


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01.02.2020 um 20:39
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Für Teenys von heute ist es völlig normal, ein Zweit oder sogar Dritthandy zu haben.
Was ja nicht zwingend auf Rebecca zutreffen muss. Auf den TV ebensowenig.


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01.02.2020 um 20:44
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Für Teenys von heute ist es völlig normal, ein Zweit oder sogar Dritthandy zu haben.
Das kann ich überhaupt nicht bestätigen. Ich kenne tatsächlich nicht eine einzige Person mit einem 2. Handy. Ob Teenie oder Erwachsener. Bitte mal einen Nachweis oder Statistik, dass dies sozusagen üblich ist .


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01.02.2020 um 20:55
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Das kann ich überhaupt nicht bestätigen. Ich kenne tatsächlich nicht eine einzige Person mit einem 2. Handy. Ob Teenie oder Erwachsener. Bitte mal einen Nachweis oder Statistik, dass dies sozusagen üblich ist .
Also ehrlich gesagt, kenne ich niemand im Bekanntenkreis meiner Töchter, der/die ein Zweithandy besitzt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

01.02.2020 um 20:56
Ich weiß nicht, ob es hier mal angesprochen wurden ist, aber Netzpolitik hatte bezüglich KESY im Zusammenhang mit diesem Fall auch mal Recherche betrieben:
"Im Fall Rebecca R. erfolgte die Übermittlung der Daten zu den „Treffern“ am 18. Februar 2019 und 19. Februar 2019 an das LKA Berlin am 27. Februar 2019 um 7:50 Uhr per E-Mail. Dem vorausgegangen war die Übermittlung eines Observationsbeschlusses des AG Tiergarten für den Zeitraum 26. Februar 2019 bis 25. Mai 2019.

Aus dem in diesem Zusammenhang in der KESY-Fall-Akte befindlichen Schriftverkehr lässt sich nicht entnehmen, dass das LKA Berlin um eine Recherche in Daten anderer Zeiträume ersucht hat oder von dem Vorhandensein solcher Daten Kenntnis hatte."
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/kennzeichen-scanner-wir-veroeffentlichen-das-gutachten-das-ein-ende-der-auto-vorratsdatenspeicherung-fordert/#2019-06-05_MIK_Gutachten (16.08.2019)

:achtung: Anwendungsfall „Rebecca R.“

"Im Fall der vermissten Rebecca R. richtete das Landeskriminalamt Berlin mit Schreiben vom 26. Februar 2019 eine Anfrage an die Polizei des Landes Brandenburg unter Angabe des verfahrensrelevanten Autofabrikats nebst amtlichem Kennzeichen unter Beifügung des zugrundeliegenden Observationsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergarten mit der Bitte um Mitteilung von Treffermeldungen.

Zudem bat das Landeskriminalamt Berlin um Recherche in den für den Zeitraum 18. bis 26. Februar 2019 vorhandenen Daten.

Das Rechercheergebnis wurde mit Schreiben vom 27. Februar 2019 der anfragenden Dienststelle mitgeteilt, die Treffer als Auszug der Software „Z-Server PoliScan Surveillance“ in der Anlage beigefügt und unter anderem mit dem Hinweis versehen: „Zur Verwendung als Beweismittel ist das Einverständnis der zuständigen StA im Ausgangsverfahren einzuholen.“

Die Übermittlung erfolgte gem. § 483 Abs. 2, § 487 Abs. 1 StPO. Die Voraussetzungen des § 477 Abs. 2 S. 2 StPO sind erfüllt, da es sich in allen Verfahren mindestens um eine Straftat von erheblicher Bedeutung handelt.

Eine Beteiligung der sachleitenden Staatsanwaltschaften in Berlin oder Brandenburg im Zuge dieses erfolgten Informationsaustauschs war nicht erforderlich. Nach § 478 Abs. 1 S. 5 StPO ist die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen Behörden des Polizeidienstes auch ohne Entscheidung der Staatsanwaltschaft zulässig, es sei denn, es bestehen Zweifel an der Zulässigkeit der Übermittlung.

Der Wortlaut der Norm dokumentiert insoweit ein Regel-Ausnahme-Prinzip der Gestalt, dass grundsätzlich von einer Zulässigkeit ausgegangen wird, wenn nicht Anhaltspunkte für Zweifel im Raum stehen. Diese vom Gesetzgeber umgesetzte partielle Aufhebung der Sachleitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft soll einem vereinfachten und beschleunigten Informationsaustausch dienen und nach dessen Willen (nur) für die Zwecke der Strafverfolgung gelten.

Auch der im konkreten Verfahren erfolgte Hinweis des Erfordernisses einer staatsanwaltschaftlichen Beteiligung ist – unabhängig von einer mit diesem Hinweis nicht einhergehenden rechtlichen Bindungswirkung – nicht zu beanstanden.

Die Frage der Einführung übermittelter Daten in ein Strafverfahren zur Verwendung als Beweismittel steht unter dem Vorbehalt staatsanwaltschaftlicher Entscheidung, was jedoch streng vom bloßen Übermittlungsvorgang zu abstrahieren ist.

Die Beachtung der essentialia negotii, die für eine Datenübermittlung nach § 487 Abs. 1 S. 1, 477 Abs. 2 StPO erforderlich sind – insbesondere die Glaubhaftmachung eines entsprechenden Beschlusses mit einer zugrundeliegenden Straftat von erheblicher Bedeutung – dokumentiert, dass der Informationsaustausch unter der konkludenten Prämisse erfolgt, etwaigen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Datenübermittlung bereits im Vorfeld vorzubeugen.

Die lediglich punktuelle und nach konkreten Parametern definierte Kennzeichenabfrage (im Vorfeld einer Übermittlung) dokumentiert schließlich, dass einer Auswertung stets ein konkreter Anlass und eine weitest mögliche Konkretisierung auf relevante Merkmale zugrunde liegt."

Quelle: https://netzpolitik.org/2019/brandenburg-spitzenbeamter-fordert-stopp-der-kennzeichenerfassung-und-wird-versetzt/ (10.07.2019)
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Für Teenys von heute ist es völlig normal, ein Zweit oder sogar Dritthandy zu haben.
Davon gehe ich nicht aus.:)


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Wo ist Rebecca Reusch?

01.02.2020 um 21:02
Zitat von LassgardLassgard schrieb:Also ehrlich gesagt, kenne ich niemand im Bekanntenkreis meiner Töchter, der/die ein Zweithandy besitzt.
Allein im Kollegenkreis meines Sohnes hat jeder 2 Handys.
Die Tochter unseres Nachbarn (16) hat 4 ^^.
So unterschiedlich sind anscheinend Kenntnisse über Jugendliche.

Ob und wieweit das auf R zutrifft, dürfte von uns keiner wissen.
Der Punkt ist, das man die Möglichkeit nicht unbeachtet lassen kann.


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01.02.2020 um 21:06
Zitat von Durchblick0815Durchblick0815 schrieb:Ich kenne tatsächlich nicht eine einzige Person mit einem 2. Handy. Ob Teenie oder Erwachsener.
Ich dagegen kenne jede Menge Leute, Teenies und Erwachsene, die mehrere handys haben. Das dürfte aber mehr über unsere soziale Filterblase als über irgendwas anderes aussagen.

Überhaupt haben verabsolutierte Aussagen, die lediglich dem eigenen Erfahrungshorizont entnommen sind, wenig Relevanz für einzelne Sachverhalte. Ich spiele nicht im Kofferraum, ich poste keine gephotoshopten Bilder auf insta (ich mache sie erst gar nicht), ich schlafe nicht bei meinem Schager aufm Sofa und ich trage keine Zahnspange. Meine Erfahrung hat dementsprechend keinerlei Relevanz für den hier besprochenen Fall. Und auch eine Statistik darüber, wieviele Menschen Zweithandys haben, sagt nichts darüber aus, ob R. oder der TV eines hatten.


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01.02.2020 um 21:08
Zitat von GhuronGhuron schrieb:Ich weiß nicht, ob es hier mal angesprochen wurden ist, aber Netzpolitik hatte bezüglich KESY im Zusammenhang mit diesem Fall auch mal Recherche betrieben:
Irgendwie ist mir nicht so ganz klar, wieso man überhaupt Fahrten in Richtung Polen vermutete und deshalb bei der Behörde in Brandenburg nachgefragt hat.
Wodurch entstand der Verdacht? Wieso in Richtung A12?
Wie kam man darauf?


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Wo ist Rebecca Reusch?

01.02.2020 um 21:08
Wozu braucht ein Teenager 2-4 Handys? Ist ja auch eine Kostenfrage. Ich könnte mir vorstellen das man zwei hat z.B. für Drogen oder wenn man weglaufen will,klar bei Geschäftsleuten (fällt bei Teenager ja weg)


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Wo ist Rebecca Reusch?

01.02.2020 um 21:13
Zitat von pensionärpensionär schrieb am 29.08.2019:Erinnere ich mich wie folgt einigermaßen richtig ?

- Das Handy von R. ist seit dem Morgen des 18. Februar 2019 nicht mehr im Netz aufgetaucht.

- Samantha sieht aber angeblich am Tag des Verschwindens etwa um 18 Uhr R., die sie vom Sehen kennt, an einer Bushaltestelle telefonierend.

- Dann kann R. aber nicht mit ihrem obigen Handy telefoniert haben.

- Vielleicht hat sie auch selbst ein Zweithandy, aber da würde ich mich wundern, wenn das nicht zumindest ihre Freundinnen gewußt und schon längst kommuniziert hätten.

- Sie könnte aber kurz vor ihrem Verschwinden oder erst gar am Morgen des Verschwindens von einer Person X ein Handy zur Nutzung zur Verfügung gestellt bekommen haben, damit man sie mit ihrem eigenen Handy nicht nachverfolgen kann.

- Das Handy ist aber offiziell auf eine bestimmte Person angemeldet.

- Wenn jetzt um 18 Uhr R. telefoniert hätte, spricht vielleicht doch manches dafür, dass sie mit eben dieser Person, die ihr das Handy zur Verfügung gestellt hat ein Gespräch hatte. Denn daß sie nachdem ihr eigenes Handy nicht mehr geortet wurde, noch mit irgendjemand anderem telefoniert hätte, ist trotz der polizeilichen Aufrufe leider nicht bekannt geworden.

- Dann erhebt man für einen überschaubaren Zeitraum um 18 Uhr herum (die Datensätze sollten nicht zu groß werden aber aussagekräftig sein) die sog. Verkehrsdaten (vgl. meine unten zitierte Quelle) für den Bereich, in dem sie telefoniert hat, und es lässt sich computergestützt sehr einfach auswerten, ob ein Treffer dabei wäre. Da keine Inhalte abgefragt werden, ist der Eingriff in Grundrechte Dritter auch begrenzt.

- Ein Treffer für einen neuen Ermittlungsansatz wäre dann gegeben, wenn zwei Kommunikationsteilnehmer miteinander kommuniziert haben mit zwei Endgeräten, die aber beide lediglich einer einzigen Person zugeordnet sind, die festellbar wäre.

- Vertrackt wird es allerdings, wenn ein Endgerät gar nicht identifizierbar wäre, das würde dann m. E. schon bedenkliche Überlegungen eröffnen.

-Wenn der Weg so wie dargelegt technisch möglich ist und die Verkehrsdaten für den örtlichen Bereich noch vorhanden waren - ist das meiner Meinung nach von den Ermittlungsbehörden auch gemacht worden.
Ein interessanter Beitrag, wo dieses Thema schon mal zur Sprache kam... in Bezug auf Rebecca.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich dagegen kenne jede Menge Leute, Teenies und Erwachsene, die mehrere handys haben. Das dürfte aber mehr über unsere soziale Filterblase als über irgendwas anderes aussagen.
Ich kenne auch genügend ... mir persönlich unverständlich, aber scheint angesagt zu sein.


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