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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

12.02.2020 um 16:51
Zitat von emzemz schrieb:Danach reicht der dringende Tatverdacht allein nicht. Es muss beides gegeben sein, er muss der Tat dringend verdächtig sein und ein Haftgrund bestehen.
Dazu habe ich eine (doofe) Frage: wenn man also Indizien wie eine blutige lila Decke hätte, die in TV's Kofferraum gefunden wurde nachdem er die Fahrten unternahm, würde das nicht als Haftgrund ausreichen, solange er bspw. nicht flüchten will? Wie stellt man fest, ob eine Fluchtgefahr besteht?

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Wo ist Rebecca Reusch?

12.02.2020 um 17:01
Vielleicht könnten wir ja Text mit eigenen Gedanken über den Editor einfärben, damit alle hier klarkommen... 🙄
Zitat von ProcrastinatorProcrastinator schrieb:Wie stellt man fest, ob eine Fluchtgefahr besteht?
Hier z. B. ist das aufgeführt:

https://www.juraforum.de/lexikon/fluchtgefahr (Archiv-Version vom 02.12.2019)
Beispiele/Gründe für Fluchtgefahr

Gründe die für eine Fluchtgefahr sprechen:

• Beschuldigter ist arbeitslos
• Beschuldigter ist ohne festen Wohnsitz
• Beschuldigter ist häufig umgezogen
• in einem früheren Verfahren ist er geflüchtet
• Zugehörigkeit zu einer verbotenen Vereinigung
• extremistisches Weltbild (Rechtsextremist, Salafist etc.)
• keine festen familiären Bindungen
• Verbindungen ins Ausland
• gute Fremdsprachenkenntnisse
• Vermögen im Ausland
• hohe Straferwartung (ab 3 Jahren Freiheitsstrafe liegt diese vor)
• zu erwartender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung

Gründe die gegen eine Fluchtgefahr sprechen:

• Beschuldigter hat starke familiäre Bindungen
• Er hat einen lukrative Arbeitsstelle
• hohes Alter des Beschuldigten
• fester Wohnsitz
• Beschuldigter hat Eigentum (Haus oder Eigentumswohnung, Firma etc.)
(https://dejure.org/gesetze/StPO/112.html)


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Wo ist Rebecca Reusch?

12.02.2020 um 17:05
Zitat von FirmleadFirmlead schrieb:Staatsanwalt Steltner: „Am Besten, fragen sie einfach.“Frage:“... Beweislage, oder … ?“Staatsanwalt Steltner: „Die Beweislage ist unverändert schwierig. Das zieht sich bislang, wie das gesammte Ermittlungsverfahren. Wir haben gerechnet damit, dass der beschuldigte Schwager von Rebecca eine Haftbeschwerde einlegt. Das hat er auch gemacht. Heut hat der Ermittlungsrichter im Amtgericht Tiergarten einen Anhörungstermin gemacht, bevor er die Sache entscheidet. Hat dann aufgrund seiner Zweifel an dem Tatverdacht, der erforderlich ist für einen Haftbefehl, den Haftbefehl aufgehoben.Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung vertretbar, die Beweislage ist unveränder schwierig.Deshalb können wir zum jetztigen Zeitpunkt keine Beschwerde gegen die Haftentscheidung einlegen.

“Frage: „... wie kommen Sie denn zu dieser Annahme?“Staatsanwalt Steltner: „Also es gibt nichts Neues. Die Ermittlungen dauern an. Wir versuchen nach wie vor alles, Rebecca zu finden. Wir haben sie bislang nicht gefunden. Die Beweislage hat sich nicht verändert. Aufgrund der bestehenden Indizien, gehen wir … müssen wir leider von einem Tötungsdelikt ausgehen. Auch daran hat sich nichts geändert. Auch an der Person des Beschuldigten hat sich nichts geändert. Beschuldigt ist bei uns der Schwager von Rebecca. Aber die Beweislage reicht zum gegewärtigen Zeitpunkt nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen. Das ist ja ….. zum gegenwärtigen Zeitpunkt Die Entscheidung des Ermittlungsrichters ist deshalb für uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt – muss ich betonen – vertretbar.

“Frage: „...?“Staatsanwalt Steltner: „Also die Ermittlungen, die Haftfrage ist die eine Frage. Da geht es um die Sicherung des Verfahrens, die andere Frage sind die gesamten Ermittlungen. Wir werden mit der gleichen Intensität und mit gleichen Aufwand nach Rebecca suchen. Das steht für uns im Vordergrund. Und auch darüber hinaus werden wir die Ermittlungen mit gleichen Engagement weiterführen. Wir werden alles tun, um das Schicksal von Rebecca aufzuklären.

“Frage: „...?“Staatsanwalt Steltner: „Es hat sich daran nichts geändert. Es hat sich nichts geändert. Der Beschuldigte ist der Schwager von Rebecca. Bloß, wir befinden uns im Ermittlungsverfahren. Es geht um einen Verdacht. Es gibt verschiedene Verdachtsstufen. Und es gibt gegenwärtig gegen ihn keinen dringenden Tatverdacht. Das muss man ganz klar sagen. Es geht um ein Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente.Und nicht mehr und nicht weniger.

“Frage: „...?“Staatsanwalt Steltner: „Da bitte ich um Verständnis. Wir haben einzelne Beweisanzeigen, einzelne Indizien. Aus den Indizien kann ein Gesamtbild gebaut werden. Das haben wir auch gemacht, tun wir auch weiterhin. Dieses Gesamtbild, dieses Mosaik reicht im Moment nicht aus, einen entsprechenden, erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen. Zu einzelnen Indizien, zu einzelnen Beweisen können wir uns nicht weiter äussern. Selbstverständlich haben wir das im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung gemacht. Das ist so vorgesehen vom Gesetz. Das geschah wie man das so vorsieht - aufgrund einer richterlichen Anordnung. Wir tun alles um zu klären, wer hat dieses Fahrzeug gesehen, Wer hat den Beschuldigten, den Halter oder Besitzer dieses Fahrzeugs gesehen in dieser Umgebung. Das war im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung. Wir können zu einzelnen Indizien der Ermittlungen uns nicht äußern. Dazu bitte ich um Verständnis.

“Frage: „...?“Staatsanwalt Steltner: „Auch zu Einzelheiten … können wir uns nicht äußern. Im Wesentlichen, nein.

“Frage: „...?“Staatsanwalt Steltner: „Wir haben und ermitteln definitiv in alle Richtungen. Aber wir müssen uns an die Fakten halten. Wir können nicht spekulieren. Sondern müssen uns an die Fakten halten. Wir haben auch verschiedene andere Möglichkeiten, die uns präsentiert worden sind. Denen gehen wir selbstverständlich nach.Aber Wir müssen uns an das halten, was wir haben. Und aufgrund der Indizien, die wir haben, da gibt es eine Richtung und in diese Richtung ermitteln wir natürlich vorrangig. Aber wir lassen natürlich alle Möglichkeiten nicht ausser Kraft.Aber wir haben nichts anderes, wir haben keine andere Erklärung. Wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca etwa aufhalten könnte.Frage: „Warum gibt es denn keinen dringenden Tatverdacht mehr? Was hat sich denn verändert?“Staatsanwalt Steltner: „Es hat sich nicht viel verändert. Entscheidender Punkt ist, wir haben Rebecca bislang nicht gefunden. Trotz aufwendiger und intensiver Suchmassnahmen. Wir werden in gleicher Weise aufwendig und intensiv weitersuchen nach Rebecca. Bislang hat sich nichts verändert. Wir haben - das ist der entscheidente Punkt – bislang Rebecca nicht gefunden.Wir haben auch nichts, was den Tatverdacht weiter erhärtet – im Moment. Stand jetzt.Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt.Wir hoffen, dass wir die Tat zeitnah aufklären können. Aber da können wir jetzt nicht in die Zukunft gucken.

“Frage: „...Paradigmentwechsel vom dringenden …“Staatsanwalt Steltner: „Es ist kein Paradigmewechsel. Es ist eine langwierige schwierige rechtliche Bewertungsfrage.Es geht um Verdachtsfragen. Und es geht um die Frage, ob ein dringender Tatverdacht …. jetztzum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht. d.h. Ein Verdachtsgrad, oder eine Beweislage, die vor 2-3 Wochen vielleicht noch einen dringenden Tatverdacht begründet hat, hat ...2 – 3 Wochen später nicht mehr. Ein ganz normaler Vorgang. Das zeigt aber nicht irgendwie ein hin und her. Sondern im Gegeteil. Es zeigt, dass wir uns die Entscheidung nicht einfach machen, dass wir genau und dass ganz sorgfältig geprüft wird, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt, oder eben nicht.“Frage: „...Einlassung von der Familie ...?“Staatsanwalt Steltner: „Sie werden verstehen, die Familie ist in einer nachvollziebarer Weise extrem belastenden und angespannten und tragischen Situation, so dass ich mich zu der Familie nicht äussern möchte.

“Frage: „Wie geht es weiter?“Staatsanwalt Steltner: „Es wird weiter ermittelt. Sie dürfen zwei Dinge nicht miteinander vermischen. Die Haftfrage ist die Voraussetzung für einen Haftbefehl... vorliegen, es gibt das Sicherungsverfahren es gibt nicht ….bei der Vorverurteilung …. Verdachtsstadium. Und die Ermittlungen...unverändert fort.Also es wird mit gleicher Art und Weise, mit gleichem Aufwand, mit gleicher Intensität weiterermittelt und inbesondere nach Rebecca gesucht.

“Frage: „Geht die Staatsanwaltschaft nach wie vor davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?“Staatsanwalt Steltner: „Da hat sich nichts geändert, wie gesagt, unsere Aufgabe ist es nicht zu spekulieren,sondern uns an die Fakten zu halten. Und die Fakten sagen uns … oder die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus. Müssen wir leider ausgehen.

„Frage:“...Auflagen...?“Staatsanwalt Steltner: „Also, wenn kein dringender Tatverdacht besteht, dann besteht keine Voraussetzung für … eines Untersuchungshaftbefehls. Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen. Der Mann ist frei, der Mann ist ein freier Mann. Unabhängig davon gehen die Ermittlungen weiter.Er bleibt auch beschuldigt, es wird auch nach wie vor gegen ihn ermittelt.

“Frage: „Wird weiter gesucht im Wald?“Staatsanwalt Steltner: „Zu einzelnem, was nun wie, genau gemacht wird, das müssen die Fachleute vor Ort entscheiden. Da will ich mich nicht dazu äußern. Aber mit gleicher Intensität mit gleichem Aufwand, wird weiterermittelt. Je nachdem was gerade fachlich geboten ist, in dieser Sache.Da kann ich nicht vorgreifen.

“Frage:“Also nochmals, der Haftbefehl ist aufgehoben worden?“Staatsanwalt Steltner: „Der Haftbefehl ist aufgehoben worden. Wenn es keinen dringenden Tatverdacht gibt, so der Ermittlungsrichter, das ist aus unserer Sicht vertretbar, dann liegen keine …. dann gibt es keine Voraussetzung für einen Haftbefehl, dann ist der Haftbefehl aufzuheben.Frage:“Der Mann ist frei?“Staatsanwalt Steltner: „Er ist frei, er kann noch seine Sachen zusammen packen.Also, die Voraussetzung für einen Haftbefehl ist der dringende Tatverdacht. Wenn es den dringenden Tatverdacht nicht gibt, dann gibt es auch keinen Haftbefehl. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Es ist ja keine Vorverurteilung. Wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren. Es geht um Verdachtsmomente. Wenn die nicht ausreichen gibt es keinen Haftbefehl. Und dann gibt es auch keine Auflagen. Die wären nicht zu rechtfertigen. Er ist beschuldigt, gegen ihn wird ermittelt, aber es gibt schlichtweg im Moment keinen Haftbefehl. Das kann sich alles ändern, aber wir wollen nicht spekulieren.Wir müssen weiter ermitteln und gucken, was die Fakten dann in Zukunft hergeben.

“Frage: „Gibt es auch nicht die Auflage, das Land nicht zu verlassen.....?“Staatsanwalt Steltner: „Wenn es keinen Haftbefehl gibt, dann gibt es auch keine A..... Die Auflagen gibt's ja, wenn ein Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt wird, weil mildere Mittel ausreichen.Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine milderen Mittel.Dann ist das alles absolut.Und das ist auch gut so.Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann danke ich. Schönen Tag.“
Ich danke dir für deine Mühe, das Interview noch einmal so wortwörtlich abzutippen!

Und ganz ehrlich - wenn man es nur sieht und hört, dann hat man schon das Gefühl, dass er nach den passenden, bedachten Worten sucht und weiß am Ende nicht so recht, was er mit vielen Worten nun eigentlich genau gesagt hat.

Wenn man es aber selbst nochmal so Wort für Wort niedergeschrieben sieht, so geht es zumindest mir - dann kann man eben doch einiges zwischen den Zeilen an Erkenntnissen vermuten.

Am meisten hat mich der Satz kalt erwischt beim ansehen, man hoffe oder arbeite daran "Rebeccas Schicksal aufzuklären" , weil das Wort Schicksal eben mehr ist als nur das Wort Verschwinden - und dieses an dieser Stelle bewusst gewählt sein könnte.
Ich weiß es nicht - ich hoffe , ihr Verschwinden klärt sich.


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12.02.2020 um 17:05
Zitat von soomasooma schrieb:Gründe die für eine Fluchtgefahr sprechen:

• Beschuldigter ist arbeitslos
• Beschuldigter ist ohne festen Wohnsitz
• Beschuldigter ist häufig umgezogen
• in einem früheren Verfahren ist er geflüchtet
• Zugehörigkeit zu einer verbotenen Vereinigung
• extremistisches Weltbild (Rechtsextremist, Salafist etc.)
• keine festen familiären Bindungen
• Verbindungen ins Ausland
• gute Fremdsprachenkenntnisse
• Vermögen im Ausland
• hohe Straferwartung (ab 3 Jahren Freiheitsstrafe liegt diese vor)
• zu erwartender Widerruf einer Strafaussetzung
Hohe Strafe würde ja dann so sein


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Wo ist Rebecca Reusch?

12.02.2020 um 17:14
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:und weiß am Ende nicht so recht, was er mit vielen Worten nun eigentlich genau gesagt hat.
Da möchte ich sehr deutlich widersprechen!

Meiner Ansicht nach weiss der Hr. Staatsanwalt Steltner absolut genau, was und wovon er spricht,

und er weiss auch am Ende, was er mit vielen Worten gesagt hat.

Das hat man auch im Video verstanden.


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12.02.2020 um 17:47
@RedRobin
Verdreh doch nicht wieder alles...

Nochmal im Zusamnenhang (fett von mir):
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Und ganz ehrlich - wenn man es nur sieht und hört, dann hat man schon das Gefühl, dass er nach den passenden, bedachten Worten sucht und weiß am Ende nicht so recht, was er mit vielen Worten nun eigentlich genau gesagt hat.

Wenn man es aber selbst nochmal so Wort für Wort niedergeschrieben sieht, so geht es zumindest mir - dann kann man eben doch einiges zwischen den Zeilen an Erkenntnissen vermuten.
Ich finde auch, dass die Worte in Schriftform das Gesagte nochmal deutlicher machen, danke für Deine Mühe @Firmlead!


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Wo ist Rebecca Reusch?

12.02.2020 um 18:07
Zitat von soomasooma schrieb:Verdreh doch nicht wieder alles...
Ich habe nichts verdreht!

Ich schrieb:

Meiner Ansicht nach, usw.

So, das ist meine Meinung.

Mir war das Video weit verständlicher, als die schriftliche Form.

Das ist meine Wahrnehmung, die sich von anderen unterscheiden darf!

Ich habe nichts verdreht, @sooma


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Wo ist Rebecca Reusch?

12.02.2020 um 18:09
@sweetpoison
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Hohe Strafe würde ja dann so sein
Dazu sagt der Eintrag dann noch:
Eine hohe Straferwartung reicht in der Regel in der Praxis aus, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte die Fluchtgefahr annehmen.
(...)
Vielmehr muss also im Rahmen der Entscheidungsfindung eine Abwägung stattfinden, vgl. hierzu weiter unten.
https://www.juraforum.de/lexikon/fluchtgefahr (Archiv-Version vom 02.12.2019)

Wenn nun der/die TV eine gute Familienbindung, einen festen Wohnsitz und eine Arbeitsstelle hat, die ihn/sie versorgen kann, wird es schwierig mit der Begründung, es bestünde Fluchtgefahr.

Hier besteht aber laut StA auch gar kein "dringender Tatverdacht" mehr, der eine (erneute) Inhaftnahme rechtfertigen könnte.


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12.02.2020 um 18:25
Vielen Dank für das Niederschreiben des Interviews mit Herrn Steltner.
Für mich klingen seine Worte in Schriftform sehr nüchtern und bedrückend. Tatsächlich verstehe ich die Familie jetzt besser, warum sie absolut nichts davon hören wollen. Er lässt ja nicht mal ansatzweise die Hoffnung aufblitzen, dass Rebecca noch leben könnte, und das damals zu einem noch recht frühen Zeitpunkt ihres Verschwindens.
Man stelle sich vor, R wäre nach drei Monaten wieder aufgetaucht, alles wäre wieder gut. Da hätten sich die EB ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, dieses Interview wäre zerrissen worden. Deswegen bin ich mir sicher, dass diese Worte mit Bedacht gewählt worden sind. Ich glaube die EB sind sich mehr als sicher. Es fehlt leider der entscheidende Beweis.


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12.02.2020 um 18:36
Zitat von DieMichiDieMichi schrieb:Deswegen bin ich mir sicher, dass diese Worte mit Bedacht gewählt worden sind. Ich glaube die EB sind sich mehr als sicher.
das wunderte mich auch; schon ganz zu Anfang die Formulierungen: "Haus nicht selbstständig/lebend verlassen". So habe ich das bisher noch in keinem Fall gehört.
Es gibt genügend andere Fälle - auch einige hier bei allmy - wo sich die Ermittler komplett bedeckt hielten wegen einer Täterschaft. Und dann: zack, Verhaftung eines Ehemanns, Lebensgefährte etc.
Und darum wird es ein Detail geben, dass wir nicht kennen, was aber für die Ermittler eindeutig ist. Hoffen wir, dass sie es zeitnah aufklären können...


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12.02.2020 um 18:42
Zitat von DieMichiDieMichi schrieb:Vielen Dank für das Niederschreiben des Interviews mit Herrn Steltner. Für mich klingen seine Worte in Schriftform sehr nüchtern und bedrückend. Tatsächlich verstehe ich die Familie jetzt besser, warum sie absolut nichts davon hören wollen. Er lässt ja nicht mal ansatzweise die Hoffnung aufblitzen, dass Rebecca noch leben könnte, und das damals zu einem noch recht frühen Zeitpunkt ihres Verschwindens. Man stelle sich vor, R wäre nach drei Monaten wieder aufgetaucht, alles wäre wieder gut. Da hätten sich die EB ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, dieses Interview wäre zerrissen worden. Deswegen bin ich mir sicher, dass diese Worte mit Bedacht gewählt worden sind. Ich glaube die EB sind sich mehr als sicher. Es fehlt leider der entscheidende Beweis.
Es könnte auch die eindeutige Zuordnung eines Beweises zu einer Person fehlen.

Trotzdem, wenn ich an den Fall Tanja Gräff denke, bin ich der Meinung, dass die Aussagen der EB nicht immer vollkommen in Stein gemeißelt sein müssen. Damals hieß es zuerst, "man hätte am Roten Felsen jeden Stein umgedreht". Viele Jahre später wurde sie tot ausgerechnet am Roten Felsen gefunden. Trotz meist hervorragender Arbeit sind dort auch Menschen, und Menschen irren sich manchmal und unterliegen Fehlinterpretationen.


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12.02.2020 um 18:50
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Und ganz ehrlich - wenn man es nur sieht und hört, dann hat man schon das Gefühl, dass er nach den passenden, bedachten Worten sucht und weiß am Ende nicht so recht, was er mit vielen Worten nun eigentlich genau gesagt hat.
Ich denke schon, dass er deutlich rübergebracht hat, was er sagen wollte, nämlich "Wir sind uns sicher, dass er es ist, aber wir können es ihm nicht beweisen".

Und daran hat sich bis heute kein Stückchen geändert.


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12.02.2020 um 19:03
Zitat von FrancescaFrancesca schrieb:Es könnte auch die eindeutige Zuordnung eines Beweises zu einer Person fehlen.

Trotzdem, wenn ich an den Fall Tanja Gräff denke, bin ich der Meinung, dass die Aussagen der EB nicht immer vollkommen in Stein gemeißelt sein müssen. Damals hieß es zuerst, "man hätte am Roten Felsen jeden Stein umgedreht". Viele Jahre später wurde sie tot ausgerechnet am Roten Felsen gefunden. Trotz meist hervorragender Arbeit sind dort auch Menschen, und Menschen irren sich manchmal und unterliegen Fehlinterpretationen.
Kann aber auch anders sein. Vielleicht erinnerst du dich an den Fall Bögerl? Dort wurde in dem Wald auch tagelang mit Hunden gesucht und nichts gefunden. Trotzdem hat nach ca. 3 Wochen dort ein Spaziergänger (mit Hund?) weiß das leider nicht mehr so genau, die Tote notdürfitg zu gedeckt mit Gestrüpp, gefunden. Damals überschlugen sich die Zeitungsfritzen mit Schuldzuweisungen. Später hieß es dann aus Ermittlerkreisen, dass die Möglichkeit bestehe dass die Leiche erst nach der Suche dort hin gebracht wurde. Das wäre bei T.G. doch auch möglich!


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12.02.2020 um 19:22
Keine U Haft für den Tatverdächtigen leitet sich nicht aus der Fluchtwahrscheinlichkeit ab.

Das es keine U Haft und keinen dringenden Tatverdacht gibt ist einzig der Tatsache geschuldet, das ist keine leichte gibt. Es gibt Hinweise auf ein Verbrechen, aber ein Verbrechen zum Nachteil von Rebecca ist nicht nachzuweisen. Falls Rebeccas Leiche gefunden wird, geht der Tatverdächtige meines Erachtens sofort in Untersuchungshaft und die Staatsanwaltschaft bereitet Anklage vor.
Kurz gesagt, der Staatsanwaltschaft für das Verbrechen zu den Indizien.


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12.02.2020 um 19:24
Mal locker durch die Hose atmen.

Ich habe damit sagen wollen, wenn man es nur sieht und hört, dann hat man schon das Gefühl, dass er nach den passenden, bedachten Worten sucht und --- man---- weiß am Ende nicht so recht, was er mit vielen Worten nun eigentlich genau gesagt hat.

Herr Stelter wusste schon, was er sagt und hat sehr professionell, ruhig und sachlich sein Interview gegeben und gesagt, was er sagen durfte


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12.02.2020 um 19:28
Zitat von ProfilaProfila schrieb:Falls Rebeccas Leiche gefunden wird, geht der Tatverdächtige meines Erachtens sofort in Untersuchungshaft und die Staatsanwaltschaft bereitet Anklage vor.
Das aber wahrscheinlich nur,wenn sie in Brandenburg gefunden wird,bei 80Okm weiter entfernt glaube ich das nicht


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12.02.2020 um 19:30
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Ich habe damit sagen wollen, wenn man es nur sieht und hört, dann hat man schon das Gefühl, dass er nach den passenden, bedachten Worten sucht und --- man---- weiß am Ende nicht so recht, was er mit vielen Worten nun eigentlich genau gesagt hat.
Das liegt aber dann am Zuhörer, nicht an einem sehr exakt und deutlich formulierenden Hrn. StA Steltner,
möchte ich noch anmerken.


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12.02.2020 um 19:37
Zitat von DieMichiDieMichi schrieb:Es fehlt leider der entscheidende Beweis
Ob es den jemals geben wird, ist fraglich.

Wenn ich die Materie halbwegs richtig verstanden habe, keine Gewähr auf Richtigkeit, dann muss selbst eine Smoking Gun oder mehre Smoking Guns kein unmittelbarer Beweis für die Schuld des TV F sein.
Smoking Guns wären zb.: Eine Leiche in besagter Kesy-Gegend zb. und/oder eine Tatwaffe mit DNA des TV und des Opfers.

Obwohl eine Leiche in besagter Kesy-Gegend (am besten noch mit Spuren von Gewalteinwirkung) und eine Tatwaffe beides dann natürlich Tatsachen (unmittelbare Beweise) darstellen würden, wären diese für die Täterschaft des F nur ein mittelbarer Beweis. Ein weiterer Indizienbeweis für seine Schuld.
Könnte aber ausreichend sein, wenn nicht anders schlüssig erklärbar, wie zb. ansonsten noch DNA des TV und des Opfers an den Gegenstand (Tatmittel) gelangt sein könnten, mit dem das Opfer getötet wurde.

Selbst ein Geständnis des TV (was wir allerdings weniger erwarten können) wäre nur als ein mittelbarer Beweis (Indizienbeweis) anzusehen, weil das Gericht in einem Prozess erst von der Glaubwürdigkeit des Geständnisses überzeugt werden müsste. Ein Geständnis des TV wäre also kein unmittelbarer Beweis für seine Schuld.


Was in dem Fall wirklich hilfreich wäre, wenn die angeblichen Reiterinnen an besagtem Tag einfach mehr beobachtet hätten können und das im Rahmen einer Zeugenaussage auch so ausgesagt hätten und es auch vor Gericht nochmal aussagen würden.
Zusammen dann mit einem Leichenfund in der Gegend könnte der TV dann zwar auch nur wieder der Verbringer gewesen sein, aber mit einer zusätzlichen Smoking Gun (siehe oben zb.)+ dem, was jetzt ohnehin schon für die eine Richtung des TV F spricht und den EB vorliegt, würde es vor Gericht vielleicht für einen Schuldspruch reichen.


Klar dürfte hingegen sein, dass der Staatsanwaltschaft weiterhin eine Menge fehlt, um den Verdacht gegen den Beschuldigten zu erhärten.

Die zureichenden tatsächlich vorliegenden Anhaltspunkte, die auch das Ermittlungsverfahren weiterhin aufrechterhalten, sind zwar alles Tatsachen, dürften aber im Endeffekt alles nur mittelbare Beweise darstellen und diese dürfen in ihrer Gänze auch noch zu wenige und auch noch nicht schlüssig genug sein, da einzelnes auch noch anders erklärbar sein dürfte/könnte.
Aber die Indizienbeweise und Anscheinsbeweise, die zumindest schon mal vorliegen, dürften trotzdem weiterhin vereinfacht ausgedrückt auf alles hinweisen: Tot von R, Tatort (Haus), möglicher Täter der TV F.
Nur halt nicht genug. Nicht mal hinreichend genug. Aber das kann sich im Laufe des Ermittlungsverfahren ja noch ändern.


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12.02.2020 um 19:44
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Wenn ich die Materie halbwegs richtig verstanden habe, keine Gewähr auf Richtigkeit, dann muss selbst eine Smoking Gun oder mehre Smoking Guns kein unmittelbarer Beweis für die Schuld des TV F sein.
Ob jemand schuldig ist, entscheidet ja das Gericht. Die StA muss entscheiden, ob sie genügend Material hat, um erst einmal Anklage zu erheben. Und dafür scheint es bisher nicht zu reichen. Wie denn auch ohne Leiche und die damit verbundenen zahlreichen forensischen Spuren? Da müssten dann anderweitige Spuren schon erdrückend sein, um das Gericht überzeugen zu können.


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Wo ist Rebecca Reusch?

12.02.2020 um 19:57
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Mal locker durch die Hose atmen.

Ich habe damit sagen wollen, wenn man es nur sieht und hört, dann hat man schon das Gefühl, dass er nach den passenden, bedachten Worten sucht und --- man---- weiß am Ende nicht so recht, was er mit vielen Worten nun eigentlich genau gesagt hat.

Herr Stelter wusste schon, was er sagt und hat sehr professionell, ruhig und sachlich sein Interview gegeben und gesagt, was er sagen durfte
Erster Absatz mehr als überflüssig.😜

Zweiter Absatz bestätigt ja seine Kompetenz: ja er war sehr bedacht, was Wortwahl angeht mit dem feinen Unterschied, dass eigentlich unmissverständlich für jeden rüber kam und kommt, was er damit sagt.

Dritter Absatz: bestätigt Absatz 2.


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