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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 19:36
Bezüglich der sogenannten "Unschuldsvermutung":

Gemäß der Rechtstaatlichkeit gilt:

Laut Gesetz darf jemand bis zu seiner rechtmässigen Verurteilung des
betreffenden Deliktes nicht als "Täter" von was auch immer bezeichnet werden!

Wenn jemand rechtmässig Tatverdächtiger und Beschuldigter eines Tötungsdeliktes ist,
dann kann darüber diskutiert werden. Diese Diskutanten machen sich in keinster Weise
einer "Vorverurteilung" schuldig.

Die Staatsanwaltschaft höchstselbst hat die Fakten und Indizien bekanntgegeben,
warum der TV und Beschuldigte als das GILT, zu dem er vom Gesetz her erklärt wurde.

Nach meinen Beobachtungen halten sich diejenigen User, die den EB und der StA.schaft
folgen können, grundsätzlich und sehr streng an den Konjunktiv, bei all ihren Vermutungen.

Der Aufschrei, der hier mit schöner Regelmässigkeit aufkommt, dass hier angeblich
"vorverurteilt" wird, trifft permanent ins Leere
, denn dem ist ganz sicher nicht so.

User, die den EB und der Staatsanwaltschaft Glauben schenken, sind rechtlich gedeckt,
wenn sie im Konjunktiv Szenarien entwerfen und evtl. Einzelheiten austauschen.

Die sogenannte "Unschuldsvermutung" wird damit weder rechtlich, noch moralisch angekratzt...

Die Grundkenntnisse vom "Menschsein" werde ich doch wohl nicht belegen müssen,
kann ich auch nicht...

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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 19:52
Zitat von emzemz schrieb:Juretta schrieb:
Sorry, wenn ich noch mal nachfrage... Was wurde von der StA widerrufen?

Siehe hier:

Lassgard schrieb:
Es wurde lediglich berichtet, dass es sich nicht um R. Haare gehandelt hat.
Nicht die Staatsanwaltschaft hat widerrufen, dass die Haare nicht von Rebecca sind. Die Medien haben dies erwähnt. Es wurde sogar mal durch die Medien gesagt "das Haar war nicht von Rebecca."
(Ich frage mich, was dann mit den anderen Haaren war).

Immer aufpassen, woher die Informationen kommen, ob von StA oder Medien.


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 20:44
Zitat von FirmleadFirmlead schrieb:Immer aufpassen, woher die Informationen kommen, ob von StA oder Medien.
Da hatte ich das wohl falsch in der Erinnerung:

https://www.rtl.de/cms/vermisste-rebecca-reusch-polizei-bat-vater-bernd-seinen-schwiegersohn-zu-ueberfuehren-4456425.html
Wie sich im November herausstellte, gehörten die Haare nicht der vermissten Rebecca.



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11.02.2020 um 20:55
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Laut Gesetz darf jemand bis zu seiner rechtmässigen Verurteilung des
betreffenden Deliktes nicht als "Täter" von was auch immer bezeichnet werden!

Wenn jemand rechtmässig Tatverdächtiger und Beschuldigter eines Tötungsdeliktes ist,
dann kann darüber diskutiert werden. Diese Diskutanten machen sich in keinster Weise
einer "Vorverurteilung" schuldig.
Das verstehe ich jetzt nicht so recht. Darf ich jemanden erst nach der Verurteilung als Täter bezeichnen oder auch schon, wenn die EB ihn als TV bezeichnen 🤔?


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 20:55
Zitat von msbarnabymsbarnaby schrieb:Man möge sich das Medienecho vorstellen, wenn F sich mit einem Gartenschlauch vor die Reporter begeben hätte oder nur sprichwörtlich so ein (verbal)aggressives Verhalten an den Tag gelegt hätte. Resonanz wäre gewesen, dass er am nächsten Tag über sämtliche Bildschirme geflimmert wäre und sämtliche Printmedien hätten getitelt, ala "ach so Unschuldiger nun doch ausfallend aggressiv, hat er zwei Gesichter" etc.
Komisch , in meiner Gazette stände dort " Haftentlassener Tatverdächtiger verteidigt Familienfrieden vor seiner Haustüre mit Gartenschlauch weil er unschuldig ist " .
Man muss halt auch die anderen Schlagzeilen nur lesen....


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 20:59
Zitat von LeppyLeppy schrieb: Er hat sich zu dem Zeitpunkt in der Position des Zeugen befunden.
Was hätte er denn sagen sollen:
„Hören Sie mal zu, Herr Wachtmeister, ich kann Ihnen gar nicht viel dazu sagen, ich kam von der Feier nach Hause. Konnte irgendwie nicht schlafen. Außerdem musste ich noch 1kg Koks über die Grenze schaffen, damit war ich beschäftigt an diesem Morgen.“

Ihm wurde doch erst später klar (Unschuld vorausgesetzt) in was er dort hineingeraten war. Die Einlassungen danach wurden ihm nicht mehr geglaubt, da angeblich Schutzbehauptung.
Dem möchte ich widersprechen. Wenn ich mich in die Lage des TV versetze, der damals offiziell noch als "Zeuge" befragt worden sein mag, und wenn ich voraussetze, dass er nicht völlig weltfremd ist - dann wäre mir in seiner Position von Sekunde 1 ab der Vermisstenmeldung folgende Gleichung klar gewesen: junge Frau, die sich zuletzt in meiner alleinigen Obhut in meinem Haus befunden hat + kein brauchbares Alibi = nicht Zeuge, sondern (Haupt-)Verdächtiger!

Wenn man aus dieser unguten Ausgangsposition heraus dann gegenüber den Ermittlern auch noch das Flunkern anfängt (und zudem am Folgetag des bekanntgewordenen Verschwindens von RR eine Ferntour unternimmt, die man niemandem erklären könnte, wenn man danach gefragt würde) ist man m.E. entweder selten blöde oder man hat sehr gute Gründe dafür. Dass ihm erst Tage später schwante, man könnte ihn vielleicht - eventuell - unter Umständen verdächtigen, halte ich für höchst unrealistisch.

Und ergänzend dazu nochmal, was ich bereits vor Monaten schrieb: für all die zeitlichen Ungereimtheiten kann aus meiner Sicht nicht gelten, dass er bzw. die Familie sich "vertan" hat. Wenn man von den Ermittlern befragt wird, dann "schätzt" man doch nicht, wann welches Telefonat stattgefunden oder wann man nach der Schwägerin gesehen hat. Dann schaut man aufs Handy und kann minutengenau angeben, wann wer mit wem gesprochen hat, wann welcher Anruf einging, etc. etc. Dass Ermittler da stutzig werden, wenn nix recht zusammenpasst und man sich auch nicht bemüht (oder es einem nicht gelingt), die Abläufe plausibel wiederzugeben, sollte den TV nicht verwundern...


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:01
Da es immer wieder Schwierigkeiten gibt, was denn nun gesichterte Indizien sind und was nicht, was von der StA kommt und was von den Medien, habe ich die Pressekonferenz von Florians Entlassungstag im März 2019 von Herrn StA Martin Steltner niedergeschrieben. Zumindest, das was ich verstanden habe. Vielleicht kann man das gebrauchen.

Youtube: WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca
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WELT THEMA: Überraschende Wende im Fall Rebecca

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Staatsanwalt Steltner: „Am Besten, fragen sie einfach.“

Frage:“... Beweislage, oder … ?“

Staatsanwalt Steltner: „Die Beweislage ist unverändert schwierig. Das zieht sich bislang, wie das gesammte Ermittlungsverfahren. Wir haben gerechnet damit, dass der beschuldigte Schwager von Rebecca eine Haftbeschwerde einlegt. Das hat er auch gemacht. Heut hat der Ermittlungsrichter im Amtgericht Tiergarten einen Anhörungstermin gemacht, bevor er die Sache entscheidet. Hat dann aufgrund seiner Zweifel an dem Tatverdacht, der erforderlich ist für einen Haftbefehl, den Haftbefehl aufgehoben.
Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung vertretbar, die Beweislage ist unveränder schwierig.
Deshalb können wir zum jetztigen Zeitpunkt keine Beschwerde gegen die Haftentscheidung einlegen.“

Frage: „... wie kommen Sie denn zu dieser Annahme?“

Staatsanwalt Steltner: „Also es gibt nichts Neues. Die Ermittlungen dauern an. Wir versuchen nach wie vor alles, Rebecca zu finden. Wir haben sie bislang nicht gefunden. Die Beweislage hat sich nicht verändert. Aufgrund der bestehenden Indizien, gehen wir … müssen wir leider von einem Tötungsdelikt ausgehen. Auch daran hat sich nichts geändert. Auch an der Person des Beschuldigten hat sich nichts geändert. Beschuldigt ist bei uns der Schwager von Rebecca. Aber die Beweislage reicht zum gegewärtigen Zeitpunkt nicht aus, um einen dringenden Tatverdacht anzunehmen. Das ist ja ….. zum gegenwärtigen Zeitpunkt
Die Entscheidung des Ermittlungsrichters ist deshalb für uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt – muss ich betonen – vertretbar.“

Frage: „...?“

Staatsanwalt Steltner: „Also die Ermittlungen, die Haftfrage ist die eine Frage. Da geht es um die Sicherung des Verfahrens, die andere Frage sind die gesamten Ermittlungen. Wir werden mit der gleichen Intensität und mit gleichen Aufwand nach Rebecca suchen. Das steht für uns im Vordergrund. Und auch darüber hinaus werden wir die Ermittlungen mit gleichen Engagement weiterführen. Wir werden alles tun, um das Schicksal von Rebecca aufzuklären.“

Frage: „...?“

Staatsanwalt Steltner: „Es hat sich daran nichts geändert. Es hat sich nichts geändert. Der Beschuldigte ist der Schwager von Rebecca. Bloß, wir befinden uns im Ermittlungsverfahren. Es geht um einen Verdacht. Es gibt verschiedene Verdachtsstufen. Und es gibt gegenwärtig gegen ihn keinen dringenden Tatverdacht. Das muss man ganz klar sagen. Es geht um ein Ermittlungsverfahren, es geht um Verdachtsmomente.
Und nicht mehr und nicht weniger.“

Frage: „...?“

Staatsanwalt Steltner: „Da bitte ich um Verständnis. Wir haben einzelne Beweisanzeigen, einzelne Indizien. Aus den Indizien kann ein Gesamtbild gebaut werden. Das haben wir auch gemacht, tun wir auch weiterhin. Dieses Gesamtbild, dieses Mosaik reicht im Moment nicht aus, einen entsprechenden, erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen.
Zu einzelnen Indizien, zu einzelnen Beweisen können wir uns nicht weiter äussern. Selbstverständlich haben wir das im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung gemacht.
Das ist so vorgesehen vom Gesetz. Das geschah wie man das so vorsieht - aufgrund einer richterlichen Anordnung. Wir tun alles um zu klären, wer hat dieses Fahrzeug gesehen,
Wer hat den Beschuldigten, den Halter oder Besitzer dieses Fahrzeugs gesehen in dieser Umgebung. Das war im Rahmen einer Öffentlichkeitsfahndung. Wir können zu einzelnen Indizien der Ermittlungen uns nicht äußern. Dazu bitte ich um Verständnis.“

Frage: „...?“

Staatsanwalt Steltner: „Auch zu Einzelheiten … können wir uns nicht äußern. Im Wesentlichen, nein.“

Frage: „...?“

Staatsanwalt Steltner: „Wir haben und ermitteln definitiv in alle Richtungen. Aber wir müssen uns an die Fakten halten. Wir können nicht spekulieren. Sondern müssen uns an die Fakten halten. Wir haben auch verschiedene andere Möglichkeiten, die uns präsentiert worden sind. Denen gehen wir selbstverständlich nach.
Aber Wir müssen uns an das halten, was wir haben. Und aufgrund der Indizien, die wir haben, da gibt es eine Richtung und in diese Richtung ermitteln wir natürlich vorrangig. Aber wir lassen natürlich alle Möglichkeiten nicht ausser Kraft.
Aber wir haben nichts anderes, wir haben keine andere Erklärung. Wir haben keine Erklärung, wo sich Rebecca etwa aufhalten könnte.

Frage: „Warum gibt es denn keinen dringenden Tatverdacht mehr? Was hat sich denn verändert?“

Staatsanwalt Steltner: „Es hat sich nicht viel verändert. Entscheidender Punkt ist, wir haben Rebecca bislang nicht gefunden. Trotz aufwendiger und intensiver Suchmassnahmen. Wir werden in gleicher Weise aufwendig und intensiv weitersuchen nach Rebecca. Bislang hat sich nichts verändert. Wir haben - das ist der entscheidente Punkt – bislang Rebecca nicht gefunden.
Wir haben auch nichts, was den Tatverdacht weiter erhärtet – im Moment.
Stand jetzt.
Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt.
Wir hoffen, dass wir die Tat zeitnah aufklären können. Aber da können wir jetzt nicht in die Zukunft gucken.“

Frage: „...Paradigmentwechsel vom dringenden …“

Staatsanwalt Steltner: „Es ist kein Paradigmewechsel. Es ist eine langwierige schwierige rechtliche Bewertungsfrage.
Es geht um Verdachtsfragen. Und es geht um die Frage, ob ein dringender Tatverdacht …. jetzt
zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht. d.h. Ein Verdachtsgrad, oder eine Beweislage, die vor 2-3 Wochen vielleicht noch einen dringenden Tatverdacht begründet hat, hat ...
2 – 3 Wochen später nicht mehr. Ein ganz normaler Vorgang. Das zeigt aber nicht irgendwie ein hin und her. Sondern im Gegeteil. Es zeigt, dass wir uns die Entscheidung nicht einfach machen, dass wir genau und dass ganz sorgfältig geprüft wird, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt, oder eben nicht.“

Frage: „...Einlassung von der Familie ...?“

Staatsanwalt Steltner: „Sie werden verstehen, die Familie ist in einer nachvollziebarer Weise extrem belastenden und angespannten und tragischen Situation, so dass ich mich zu der Familie nicht äussern möchte.“

Frage: „Wie geht es weiter?“

Staatsanwalt Steltner: „Es wird weiter ermittelt. Sie dürfen zwei Dinge nicht miteinander vermischen. Die Haftfrage ist die Voraussetzung für einen Haftbefehl... vorliegen, es gibt das Sicherungsverfahren es gibt nicht ….bei der Vorverurteilung …. Verdachtsstadium. Und die Ermittlungen...unverändert fort.
Also es wird mit gleicher Art und Weise, mit gleichem Aufwand, mit gleicher Intensität weiterermittelt und inbesondere nach Rebecca gesucht.“

Frage: „Geht die Staatsanwaltschaft nach wie vor davon aus, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat?“

Staatsanwalt Steltner: „Da hat sich nichts geändert, wie gesagt, unsere Aufgabe ist es nicht zu spekulieren,sondern uns an die Fakten zu halten. Und die Fakten sagen uns … oder die Fakten deuten eindeutig darauf hin, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Davon gehen wir aus. Müssen wir leider ausgehen. „

Frage:“...Auflagen...?“

Staatsanwalt Steltner: „Also, wenn kein dringender Tatverdacht besteht, dann besteht keine Voraussetzung für … eines Untersuchungshaftbefehls. Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine Auflagen. Der Mann ist frei, der Mann ist ein freier Mann. Unabhängig davon gehen die Ermittlungen weiter.
Er bleibt auch beschuldigt, es wird auch nach wie vor gegen ihn ermittelt.“

Frage: „Wird weiter gesucht im Wald?“

Staatsanwalt Steltner: „Zu einzelnem, was nun wie, genau gemacht wird, das müssen die Fachleute vor Ort entscheiden. Da will ich mich nicht dazu äußern. Aber mit gleicher Intensität mit gleichem Aufwand, wird weiterermittelt. Je nachdem was gerade fachlich geboten ist, in dieser Sache.
Da kann ich nicht vorgreifen.“

Frage:“Also nochmals, der Haftbefehl ist aufgehoben worden?“

Staatsanwalt Steltner: „Der Haftbefehl ist aufgehoben worden. Wenn es keinen dringenden Tatverdacht gibt, so der Ermittlungsrichter, das ist aus unserer Sicht vertretbar, dann liegen keine …. dann gibt es keine Voraussetzung für einen Haftbefehl, dann ist der Haftbefehl aufzuheben.

Frage:“Der Mann ist frei?“

Staatsanwalt Steltner: „Er ist frei, er kann noch seine Sachen zusammen packen.

Also, die Voraussetzung für einen Haftbefehl ist der dringende Tatverdacht. Wenn es den dringenden Tatverdacht nicht gibt, dann gibt es auch keinen Haftbefehl. Das ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Es ist ja keine Vorverurteilung. Wir befinden uns in einem Ermittlungsverfahren.
Es geht um Verdachtsmomente. Wenn die nicht ausreichen gibt es keinen Haftbefehl. Und dann gibt es auch keine Auflagen. Die wären nicht zu rechtfertigen.
Er ist beschuldigt, gegen ihn wird ermittelt, aber es gibt schlichtweg im Moment keinen Haftbefehl. Das kann sich alles ändern, aber wir wollen nicht spekulieren.
Wir müssen weiter ermitteln und gucken, was die Fakten dann in Zukunft hergeben.“

Frage: „Gibt es auch nicht die Auflage, das Land nicht zu verlassen.....?“

Staatsanwalt Steltner: „Wenn es keinen Haftbefehl gibt, dann gibt es auch keine A..... Die Auflagen gibt's ja, wenn ein Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt wird, weil mildere Mittel ausreichen.
Wenn es keinen Haftbefehl gibt, gibt es auch keine milderen Mittel.
Dann ist das alles absolut.
Und das ist auch gut so.

Wenn es keine weiteren Fragen mehr gibt, dann danke ich. Schönen Tag.“


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:02
Zitat von LassgardLassgard schrieb:Würde das aber nicht voraussetzen, dass sich das Handy von R. in deren Nähe im Wohnzimmer befunden haben muss? Demnach hätte J. R. im Wohnzimmer ja sichten müssen oder festgestellt, dass sie verschwunden ist?
Dies wäre somit beim beim zurücklegen des Handy auch der Fall gewesen.
Eventuell gab es am Sonntag schon eine" Kurzinfo" von Lehrer xy , das Montag die ersten Stunden eventuell ausfallen könnten , weil....somit könnte J. dieses oder jenes mit R. besprochen haben. Für den Fall der Fälle...


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11.02.2020 um 21:02
Zitat von Rhea_Lee_TateRhea_Lee_Tate schrieb:Das verstehe ich jetzt nicht so recht. Darf ich jemanden erst nach der Verurteilung als Täter bezeichnen oder auch schon, wenn die EB ihn als TV bezeichnen 🤔?
Ja, es heisst ja immer, selbst wenn ein Täter ein Geständnis ablegt,
Der mutmaßliche Angeklagte, bzw Täter
Erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung wird er als Täter bezeichnet


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:12
Zitat von Rhea_Lee_TateRhea_Lee_Tate schrieb:Das verstehe ich jetzt nicht so recht. Darf ich jemanden erst nach der Verurteilung als Täter bezeichnen oder auch schon, wenn die EB ihn als TV bezeichnen 🤔?
Bin grad selbst draufgekommen 😏. Man muss halt in dem Fall einfach nur den Konjunktiv verwenden. Zum Beispiel: Meiner Ansicht nach könnte der TV der Täter sein. Richtig? Machen die EB ja auch so ähnlich.


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11.02.2020 um 21:16
Zitat von Rhea_Lee_TateRhea_Lee_Tate schrieb:Das verstehe ich jetzt nicht so recht. Darf ich jemanden erst nach der Verurteilung als Täter bezeichnen oder auch schon, wenn die EB ihn als TV bezeichnen 🤔?
Nein, das ist nicht zulässig - die Bezeichnung als "Täter" - vor einer Verurteilung.

Als "Tatverdächtiger", wenn von Behörden dessen tituliert, das schon.

Da steckt "Tat" drinnen, aber dessen "nur" verdächtig.

Das ist eine grosser Unterschied.


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11.02.2020 um 21:33
Zitat von Rhea_Lee_TateRhea_Lee_Tate schrieb:Das verstehe ich jetzt nicht so recht. Darf ich jemanden erst nach der Verurteilung als Täter bezeichnen oder auch schon, wenn die EB ihn als TV bezeichnen
Was du darfst?

Du darfst zb. folgendes sagen und schreiben, ohne es unnötig kompliziert zu machen:

Ich und/oder Du halten den TV persönlich für den Täter. Täter nur in Bezug darauf, worauf die offizielle Beschuldigung lautet, was das offizielle Ermittlungsverfahren erfasst: Totschlag an seiner Schwägerin R.
Ja, er könnte sie getötet haben. Ja, ich denke er ist der Täter. Alles zulässige Äußerungen (persönliche Meinungen).

Dem TV eine andere Straftat nachsagen, ihm unterstellen, andichten, die weder Gegenstand des Ermittlungsverfahren ist - noch vom TV selber geäußert, geschrieben wurde, ist zb. unzulässig und dürfte den zulässigen Rahmen von Art 5 GG überschreiten dafür aber Tore (Tatbestände) des StGB öffnen.

Zwingend das Wort mutmaßlich zu verwenden oder nur Tatverdächtiger - das müssen wir als Privatpersonen hingegen nicht. Das müssen nur zwingend unsere Executiven wie Polizei und StA sowie unsere Medien beherzigen.

Mit dem Konjunktiv (im Rahmen des offiziellen Ermittlungsverfahrens) ist man natürlich wirklich immer auf der sicheren Seite, möchte man strafrechtliche- sowie auch mögliche zivilrechtliche Konsequenzen vermeiden.


Ps.
Die Hausordnung des Forums ist übrigens nochmal ein separater Punkt.
Die (Privat)Betreiber hier müssen zb. viel weniger Meinung erdulden, durchgehen lassen, als uns Art 5 in Bezug auf einen öffentlichen Kriminalfall mit offiziell Beschuldigtem zulässt/einräumt.
.


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11.02.2020 um 21:38
Zitat von FirmleadFirmlead schrieb:Wir tun alles um zu klären, wer hat dieses Fahrzeug gesehen,
Wer hat den Beschuldigten, den Halter oder Besitzer dieses Fahrzeugs gesehen in dieser Umgebung.
Interessante Formulierung!

Beschuldigter
Halter
Besitzer

Man hat ein Fahrzeug.... aber offenbar ist unklar welcher Person man es zuordnen kann. Dem Beschuldigten? Dem Halter? Dem Besitzer? Das muss nicht ein und die selbe Person sein....


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:46
Zitat von MairaMaira schrieb:Dem Beschuldigten? Dem Halter? Dem Besitzer? Das muss nicht ein und die selbe Person sein....
Das dürfte in diesem Fall aber ein- und dieselbe Person sein...
Das hat man ganz sicher anhand der Fahrzeugpapiere festgestellt.

Man hat den Beschuldigten/Tatverdächtigen, der der Halter/bzw. Besitzer des Wagens ist,
gesucht, bzw. öffentlich gefragt, ob ihn jemand gesehen hat.

Die Formulierung ist korrekt, auch wenn es ein- und dieselbe Person ist.


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:53
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:s dürfte in diesem Fall aber ein- und dieselbe Person sein...
Das hat man ganz sicher anhand der Fahrzeugpapiere festgestellt.

Man hat den Beschuldigten/Tatverdächtigen, der der Halter/bzw. Besitzer des Wagens ist,
gesucht, bzw. öffentlich gefragt, ob ihn jemand gesehen hat.
Ich meine mich zu erinnern das ,dass Auto J. gehört und F an dem Morgen als einziger Zugriff hatte.


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:53
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Das dürfte in diesem Fall aber ein- und dieselbe Person sein...
Gehört die Himbeere nicht der Schwester (Besitzerin des Fahrzeugbriefes?) Und möglich, dass der Vater es unterhält, Versicherung über ihn- dadurch bessere Konditionen?


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:53
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Das dürfte in diesem Fall aber ein- und dieselbe Person sein...
Das hat man ganz sicher anhand der Fahrzeugpapiere festgestellt.
Hmm. Warum sollte man es dann aber so unnötig komplizieren? Dann würde doch die Frage nach dem Beschuldigten reichen. Warum sollte man grundlos noch "Halter ODER Besitzer" nachschieben?


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:56
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Ich meine mich zu erinnern das ,dass Auto J. gehört und F an dem Morgen als einziger Zugriff hatte.
Und ich meine mich zu erinnern, dass das Auto beiden gehört.
Aber das wissen die EB.


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Wo ist Rebecca Reusch?

11.02.2020 um 21:56
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Gehört die Himbeere nicht der Schwester (Besitzerin des Fahrzeugbriefes?) Und möglich, dass der Vater es unterhält, Versicherung über ihn- dadurch bessere Konditionen?
Selbst wenn es so wäre, in wie weit sind diese Dinge von Bedeutung
Ich meine, ist das für die Aufklärung irgendwie relevant?


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11.02.2020 um 21:57
Zitat von MairaMaira schrieb:Man hat ein Fahrzeug.... aber offenbar ist unklar welcher Person man es zuordnen kann. Dem Beschuldigten? Dem Halter? Dem Besitzer? Das muss nicht ein und die selbe Person sein....
Wer Eigentümer ist, wissen wir nicht, geht uns auch nichts an. Könnte theoretisch auch die Bank sein.

Halter dürfte J gewesen sein. Immer noch.

Wer der unmittelbare Besitzer (tatsächliche Sachherrschaft) der Himbeere am Montag Morgen und Dienstag Abend war, können wir zumindest sehr überzeugend annehmen:

Der TV dürfte die tatsächliche Sachherrschaft über die Schlüssel des Fahrzeugs gehabt haben.
Die Schlüssel und dass das Fahrzeug zu Hause im Maurerweg freiwillig von J stehengelassen wurde, ermöglichte dem TV F den Zugriff auf das Fahrzeug. Somit kann man annehmen, dass der TV auch die tatsächliche Sachherrschaft über den Twingo gehabt hatte, während seine Ehefrau Halterin und gleichzeitig mittelbare Besitzerin gewesen ist.



Über eine mögliche dritte Person, die Zugriff und dann auch die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrzeug gehabt haben könnte, ist hingegen absolut nichts bekannt.


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