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Wo ist Rebecca Reusch?

115.958 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Hund ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

12.02.2020 um 00:26
Zitat von emzemz schrieb:Dann würde ich doch mal sagen, leite rechtlich Schritte ein gegen die StA wegen der Aussagen: wir gehen davon aus, dass Rebecca das Haus nicht selbständig/lebend verlassen hat.

Das machst du jetzt und dann reden wir weiter
Eine Arbeitsgrundlage der Ermittler ist nicht mit den privaten Äußerungen im Internet gleichzusetzen.
Allein schon wegen dem staatlichen Auftrag der EB.
Rechtliche Schritte gegen die EB obliegen, sofern als verfolgungswürdig erachtet, der oder den Personen, welche hierdurch geschädigt würden oder sind.

Bei Äußerungen in der Öffentlichkeit durch Privatpersonen liegt der Punkt anders.
Hier kann eine EB angehalten werden, gegen jede Person zu ermitteln, die sich ob der entsprechenden Gesetze schuldig gemacht hat.

Sei es, je nach Sachverhalt, wegen übler Nachrede, Verleumdung, Vortäuschung falscher Tatsachen usw.

Daher gilt auch die Konjunktive Darstellung nicht als Schutz vor unbewiesenen Behauptungen.

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12.02.2020 um 00:53
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Hier kann eine EB angehalten werden, gegen jede Person zu ermitteln, die sich ob der entsprechenden Gesetze schuldig gemacht hat.
Sei es, je nach Sachverhalt, wegen übler Nachrede, Verleumdung, Vortäuschung falscher Tatsachen usw.
Und du meinst, ein Staatsanwalt würde üble Nachrede und Verleumdung hier als Offizialdelikt werten?
Wie du auf "Vortäuschung falscher Tatsachen" kommst, also Betrug, kann ich nicht nachvollziehen.
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html


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12.02.2020 um 00:59
Zitat von sweetpoisonsweetpoison schrieb:Als er ging blieb sein Handy noch ca.15 min.eingeloggt obwohl er ja schon weg war
Einen ähnlichen Beitrag hatte ich vor ca. 2 Wochen geschrieben. Die 15 Minuten Timeout sind Standard bei der Fritzbox. Schön, dass dies jetzt bestätigt werden konnte. Interessant wäre noch, ob es Unterschiede im Logfile zwischen dem Ausschalten eines Handys und dem Entfernen aus der Reichweite des Routers gibt.
Zitat von cycliccyclic schrieb am 07.09.2019:Die Zeugin nannte als Zeit 7:30. Das sehe ich nicht. In der letzten Doku wurde eine sehr exakte Zeit (7:46) als letzter Router-Protokoll-Eintrag ihres Handys genannt - und zwar als Auslog-Zeit.
Mit einem Timeout von 15 Minuten könnte R. um 7:46 - 0:15 = 7:31 die Reichweite des Routers in Richtung Bushaltestelle oder auf dem Weg hinter dem Haus verlassen haben. Um 7:33 könnte sie schon an der Bushaltestelle gewesen sein. Damit könnte sie leicht den Bus 171 erreicht haben.

Es bleiben jedoch Fragen offen:
- Gab es eine Snapchat Message um 8:11 oder nicht?
- In welchem Netz wurde die Whatsapp um 8:42 zugestellt?


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12.02.2020 um 06:25
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Dazu gab es nie eine Information. Wir wissen nicht, ob J regelmäßig mit dem Auto oder ÖV fuhr.
Wir wissen nicht, ob sie die ÖV an dem Tag nutzte oder das Auto und F es später abholte oder ob er es die ganze Zeit zur Verfügung hatte.
Alles was in diesem Thread dazu steht ist Spekulation.
Zitat von ChriisssiiChriisssii schrieb am 28.03.2019:Das stimmt doch gar nicht, daher ist die ganze Diskussion auch überflüssig ob sie etwas abgesprochen haben oder nicht.

Wir wussten am Anfang überhaupt nicht wer wann wozu das Auto benutzt und überhaupt wie viele Autos die Familie hat, und dass J morgens damit zur Arbeit fährt war daher auch nicht mehr als eine Vermutung.
Mittlerweile wissen wir es wohl besser, es war aber zu lesen oder in irgendeinem Interview zu hören, dass J das Kind morgens immer zu Fuß zur Kita bringt und dann öffentlich in die Arbeit fährt.
Er hatte also einfach ganz normal Zugriff auf das Auto, und zwar als einziger, und hat der Polizei wohl verschwiegen, dass er es auch benutzt hat.
Zitat von GeprägtGeprägt schrieb am 11.03.2019:Warum hat seine Frau ihm das Auto da gelassen?

So abwägig finde ich das nicht. In Berlin und dem nahen Umland (ich weiss jetzt nicht was und wo die Frau arbeitet) ist es mit dem ÖV teilweise bequemer wie mit dem Auto im morgendlichen Berufsverkehr
Ich habe das obige ja auch nicht als gesicherte Information geschrieben, sondern ich schrieb ja ausdrücklich : Ich meine gelesen zu haben, dass es so war...


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12.02.2020 um 06:28
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Es gibt nicht einen einzigen Beweis, ob überhaupt eine Tat, mit welchem (n) Beteiligten auch immer, stattgefunden hat !!
Das weißt Du doch gar nicht. Vielleicht gibt es einen und die EB haben ihn nur nicht veröffentlicht. Also Belege Deine Aussage oder behaupte es nicht.


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12.02.2020 um 06:31
Zitat von DieCaroDieCaro schrieb:Mir jedenfalls ist das entschieden zu weit hergeholt. Aus meiner Sicht muss dem TV sehr früh klar gewesen sein, dass er verdächtigt (werden) wird. Sein weiteres Handeln muss daher m.E. unter dieser Prämisse betrachtet werden.
Das sehe ich genauso weil der pubertierende in dieser Sache ist hier nicht F. sondern R. .
Als erwachsener Mensch kann man solch gravierenden Besorgnisse der Angehörigen schon richtig einschätzen und auch mitfühlen wenn doch eine so enge Bindung besteht wie bekundet.
Es kann in keinem Fall so gewesen sein daß er leidete wie die Blutsverwandten denen er in einer leidenden Situation in die verweinten Augen seine ganz persönliche Geschichte für bare Münze vorgauckelte.
Und das so konsequent ( eiskalt ) so lange wie es nur irgendmöglich war.
Daß die leidenden sich gar kein echtes Bild von der tatsächlichen Gesamtsituation machen konnten und den Schwager in einer art Scheinwahrheit wahrnehmen mussten und deshalb auch in Verteidigungsstellung gehen mussten , war ja einzig und allein der raffinierten Täuschung zu verdanken die mit vorgespielten Aussagen , Gesichtsausdrücken , Verhaltensweisen und tröstenden Gesten etwas verbergen wollte.
Der Täuschung , dem die EB ihm letztendlich und bis heute ein Jahr danach verdächtigen.
Gepaart mit der Hoffnung auf eine lebende R. ist es genau das was der TV für seine Agenda benutzte und ihm den Vorteil verschaffte diese Täuschung bis heute aufrechtzuerhalten , letztendlich natürlich auch um seine Haut vor einer langen Haftstrafe zu schützen.
So sehe ich das jedenfalls.


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12.02.2020 um 06:38
Zitat von marloncmarlonc schrieb:Dazu gab es nie eine Information. Wir wissen nicht, ob J regelmäßig mit dem Auto oder ÖV fuhr.
Wir wissen nicht, ob sie die ÖV an dem Tag nutzte oder das Auto und F es später abholte oder ob er es die ganze Zeit zur Verfügung hatte.
Alles was in diesem Thread dazu steht ist Spekulation.
Zitat von NoellaNoella schrieb am 08.07.2019:Sie ist zu Fuß mit dem Kind zur Kita gegangen, die sich in der Nähe befindet.
Und dann mit dem Bus zur Arbeit gefahren, was aufgrund der Parkplatzsituation in Berlin nicht ungewöhnlich ist
Habe noch eins gefunden, allerdings weiss ich auch hier nicht, woher Noella ihre Information bezogen hat. aber ich weiss genau dass sich dieses Frage bzgl J. und ÖV oder KFZ immer wieder durch diesen Thread zog...


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12.02.2020 um 06:56
Zitat von LeppyLeppy schrieb:Auch vorstellbar, dass man die Familie, speziell J. zu verstehen gegeben hätte, „wir haben dieses und jenes gefunden, sind uns sicher er war den Morgen an diesem See, er muss sich sehr dreckig gemacht haben...die Drogenfahrt kann nicht stimmen.
Ich habe weder Erfahrungen noch eine echte Ahnung von Drogengeschäften, aber warum sollte ein sich dreckig machen eine Drogenfahrt ausschließen? Mir scheint rein theoretisch ein Drogenlager, auf das nur unter sich dreckig machen zugegriffen werden kann, denkbar.


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12.02.2020 um 08:01
Zitat von CptTripsCptTrips schrieb:Das weißt Du doch gar nicht. Vielleicht gibt es einen und die EB haben ihn nur nicht veröffentlicht. Also Belege Deine Aussage oder behaupte es nicht.
Eine Umkehrbeweisführung ist wohl kaum angesagt.

Die Erstbehauptung - Tat - ist zunächst zu belegen.
Punkt.

Wer das nicht kann und dennoch dies behauptet, betritt rechtlich SEHR dünnes Eis.

Wer weiterhin diese Behauptung als Grundlage nimmt, um eben diese Annahme auf Personen zu beziehen, hat dies zwangsläufig zu belegen oder begeht, ohne Belegung, mindestens eine vorsätzliche, falsche Verdächtigung in der Öffentlichkeit.

Auch sind die hier sehr beliebten „Dauerspielchen“ von „Wer könnte am besten was gemacht haben und wie“ rechtlich nicht statthaft.
Es gibt eine klare Grenze zu Überlegungen über Statements der EB und der fantasievollen Ausschmückung möglicher Szenarien.

Im ersteren hat man feststehende Fakten, im zweiterem unterstellt man ohne eigene Beweise.
Da hilft auch nicht der Pseudoschutz des Konjunktiv.


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12.02.2020 um 08:22
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Auch sind die hier sehr beliebten „Dauerspielchen“ von
„Wer könnte am besten was gemacht haben und wie“ rechtlich nicht statthaft.
Es gibt eine klare Grenze zu Überlegungen über Statements der EB und der
fantasievollen Ausschmückung möglicher Szenarien.
Da denke ich doch eher, dass die Mods (danke!) sehr genau bescheid wissen, was "rechtlich nicht statthaft" ist.

Diese Plattform muss nämlich im ureigensten Interesse ein Auge darauf haben, weil sie sonst selbst mit
der zitierten angeblichen Strafverfolgung zu rechnen hätten.

Insofern: cool down... ------> Empfehlung!


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12.02.2020 um 08:23
@Lesebrille

Deine Behauptung:
Zitat von LesebrilleLesebrille schrieb:Und hier steht eines fest:
Es gibt nicht einen einzigen Beweis, ob überhaupt eine Tat, mit welchem (n) Beteiligten auch immer, stattgefunden hat !!
Belege Deine Behauptung! Da Du wohl kaum vollen Zugriff auf sämtliche Ermittlungsverfahren hast bezweifele ich, dass Du das kannst.
Den EB kann sehr wohl ein solcher Beweis vorliegen, welcher jedoch nicht veröffentlicht wurde.


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12.02.2020 um 08:32
Zitat von CptTripsCptTrips schrieb:Belege Deine Behauptung! Da Du wohl kaum vollen Zugriff auf sämtliche Ermittlungsverfahren hast bezweifele ich, dass Du das kannst.
Den EB kann sehr wohl ein solcher Beweis vorliegen, welcher jedoch nicht veröffentlicht wurde.
Nochmals, eine Umkehrbeweisführung findet nicht statt.

ZUERST ist die Grundbehauptung - TAT - zu belegen.
Punkt.
Gleichsam einer Verdächtigung.

Erfolgt dies nicht, gelten entsprechende Gesetze.
Und im Gegensatz zu
Zitat von RedRobinRedRobin schrieb:Da denke ich doch eher, dass die Mods (danke!) sehr genau bescheid wissen, was "rechtlich nicht statthaft" ist.
wissen EB, so sie eine entsprechende Äußerung, als verfolgungswürdig erachten, wohl eher, was rechtlich statthaft ist.
Zumal die EB den staatlichen Auftrag hierfür haben und nicht Moderatoren / Administratoren.


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12.02.2020 um 08:34
Ob es einen Beweis für die Täterschaft des Beschuldigten F. gibt, entscheidet das Gericht in der Hauptverhandlung. Das kann hier niemand.

Es gibt aber sehr wohl Indizien, "Hilfstatsachen" bzw. "Beweisanzeichen" (im Prozess dann "Beweismittel"), wie die Juristen sagen. Die können dann in der Summe - nach freier richterlicher Beweiswürdigung - einen Schuldnachweis ergeben. Dann sind Tat und Täterschaft bewiesen. Das kann aber ein Ermittlungsverfahren nicht, das immer im Bereich des "Verdachts" bleibt.

Und - freilich - wäre das Auffinden der Leiche Rebeccas ein Beweis für ihren Tod. Aber nicht notwendig der Täterschaft des F. Da ist die Leiche erst mal nur ein Indidz.

Der Sprecher der Berliner StA hat das auch völlig korrekt ausgedrückt:
Wir haben einzelne Beweisanzeichen, einzelne Indizien. Aus den Indizien kann ein Gesamtbild gebaut werden. Das haben wir auch gemacht, tun wir auch weiterhin. Dieses Gesamtbild, dieses Mosaik reicht im Moment nicht aus, einen entsprechenden, erforderlichen dringenden Tatverdacht zu begründen.



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12.02.2020 um 08:52
Zitat von WiedergastWiedergast schrieb:Habe noch eins gefunden, allerdings weiss ich auch hier nicht, woher Noella ihre Information bezogen hat. aber ich weiss genau dass sich dieses Frage bzgl J. und ÖV oder KFZ immer wieder durch diesen Thread zog...
Das weiß ich auch nicht mehr genau. Dass die Familie von Rebeccas Schwester ein Zweitauto haben könnte, war eine Vermutung, die aufgrund eines Fotos aufkam, wenn ich mich richtig erinnere. Dieses Bild war wohl entstanden, als die Himbeere bei der Polizei zur Untersuchung war, in dieser Zeit stand mal ein Auto in der Auffahrt der Familie. Ob es wirklich ein Zweitauto war oder zB nur jemand die damals angeblich kurzzeitig mit dem Kind bei den Eltern wohnende Schwester hingefahren hatte, damit sie Sachen holen konnte, man weiß es nicht.

Ich kann mich auch nicht mehr erinnern, wo erwähnt wurde, dass die Schwester das Kind gewöhnlich zu Fuß zur nahen Kita brachte, vielleicht in einem Artikel, keine Ahnung. Dass sie mit dem Bus zur Arbeit fuhr, wurde in Artikeln geschrieben. Das wäre auch eher normal, weil die Parkplatzsitzuation hier in Berlin angespannt ist und größere Unternehmen keine Parkplätze für alle ihre Mitarbeiter anbieten. Wer doch mit dem Auto zur Arbeit fahren will, muss eben Parkgebühren zahlen, was sich nicht jeder leisten möchte oder kann. Die Öffis sind deswegen keine schlechte Alternative, die morgendlichen Staus machen das Autofahren während der Stoßzeiten außerdem zu einer nervenzehrenden Angelegenheit.


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12.02.2020 um 09:25
Zitat von smiley46smiley46 schrieb:Um 7:33 könnte sie schon an der Bushaltestelle gewesen sein. Damit könnte sie leicht den Bus 171 erreicht haben.
Die BVG Buslinie 171 fährt dort nicht. Hier fahren die Linien M11 und X11, die dann an den Gropiuspassagen vorbei weiter Richtung Berlin-Schöneweide fahren. In die Buslinie 171 hätte sie dann nochmal umsteigen müssen. Die fährt dann weiter über Berlin-Rudow bis zum Flughafen Schönefeld.


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12.02.2020 um 09:27
@Lesebrille


Ich glaube du unterschätzt unsere Meinungsfreiheit ganz gewaltig.

Werturteile, hier in Bezug auf einen Kriminalfall und einen offiziell als Beschuldigten deklarierten, und Tatsachenbehauptungen sind zweierlei.
Ein Werturteil muss übrigens nicht der Wahrheit entsprechen, sondern es darf im Windschutz des Art 5.GG fleißig spekuliert werden, so lange es den Rahmen des offiziellen Ermittlungsverfahrens nicht überschreitet.

Und das Konjunktiv schützt sehr wohl, denn damit ist etwas Geschriebenes keine Tatsachenbehauptung mehr, sondern eine persönliche Annahme.


Mit einer Tatsachenbehauptung hast du natürlich recht. So muss das, was man als Tatsache äußert, auch belegbar sein, der Wahrheit entsprechen.

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind nicht mehr durch Art 5.GG geschützt. Werturteile, ohne das dafür Tatsachen notwendig sind, sind durch Art 55 GG geschützt.



Ich tippe einfach mal spontan, dass unsere Gerichtsbarkeit das Geschriebene hier über den Fall sowie den offiziell Beschuldigten als zulässige Werturteile einstufen würde.


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12.02.2020 um 09:56
Zitat von monstramonstra schrieb:Der Sprecher der Berliner StA hat das auch völlig korrekt ausgedrückt:
Wir haben einzelne Beweisanzeichen, einzelne Indizien.
Könnte mir jemand, der sich da etwas besser als ich mit den Begrifflichkeiten auskennt mir kurz erklären, was genau ein "Beweisanzeichen" ist? Übers googeln bin ich da nicht so ganz schlau geworden.


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12.02.2020 um 10:05
Zitat von F.EinstoffF.Einstoff schrieb:Könnte mir jemand, der sich da etwas besser als ich mit den Begrifflichkeiten auskennt mir kurz erklären, was genau ein "Beweisanzeichen" ist? Übers googeln bin ich da
Ein Strafprozess, bei dem weder ein Geständnis des Angeklagten noch Tatzeugen vorhanden sind, wird umgangssprachlich als Indizienprozess bezeichnet. Reicht eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Beweisanzeichen zum Nachweis der Täterschaft aus, kann auch so die Schuld des Angeklagten nachgewiesen werden.



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12.02.2020 um 10:05
Zitat von F.EinstoffF.Einstoff schrieb:Könnte mir jemand, der sich da etwas besser als ich mit den Begrifflichkeiten auskennt mir kurz erklären, was genau ein "Beweisanzeichen" ist
Ich würde denken, er wollte damit den Begriff "Indizien" für die breite Öffentlichkeit verständlich machen. Ein "offizieller" Terminus ist das meines Wissens nicht.


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12.02.2020 um 10:23
Zitat von F.EinstoffF.Einstoff schrieb:Könnte mir jemand, der sich da etwas besser als ich mit den Begrifflichkeiten auskennt mir kurz erklären, was genau ein "Beweisanzeichen" ist? Übers googeln bin ich da nicht so ganz schlau geworden.
Zitat von DieCaroDieCaro schrieb:Ich würde denken, er wollte damit den Begriff "Indizien" für die breite Öffentlichkeit verständlich machen. Ein "offizieller" Terminus ist das meines Wissens nicht.
Korrekt: Beweisanzeichen = Indizien.

Lat. "indicium" = Anzeichen, Merkmal, Beweis


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