PZ7777 schrieb:Kein Ermittlungsansatz….ich versteh es nicht: das Grundstück der Großmutter liegt unmittelbar im relevanten Suchradius….und wie kann es sein, dass sechs Jahre vergehen müssen, bis ausreichend Anhaltspunkte gesammelt wurden um einen Durchsuchungsbeschluss zu bekommen….das ist mit einem normalen Hausverstand nicht zu erklären
Nochmal: es reicht für einen Durchsuchungsbeschluss nicht aus, dass man weiß, ein TV ist an jenem Tag grob in die Richtung gefahren und es wohnt dort eine nahe Verwandte.
Wenn es keine konkreten, sondern nur so allgemeine Hinweise gibt, stimmt kein Richter zu. Ich kann mir vorstellen, dass man damals die Großmutter und Nachbarn gefragt hat, ob R. dort war und ob ihn jemand gesehen hat.
Wenn die Großmutter dort wohnt, ist es nicht unwahrscheinlich, dass im Umkreis von wenigen KM noch weitere Verwandte wohnen: Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen, Geschwister, Neffen, Nichten. Vielleicht ist R. auch dort in der Nähe aufgewachsen und hat deshalb viele Freunde aus Kindheitstagen und seiner Jugend.
Willst Du denen allen die Bude einrennen und auf den Kopf stellen, weil sie in einem engen Verhältnis zu R. stehen und er an jenem Morgen grob in die Richtung gefahren ist?
Mit Sicherheit sind die alle als Zeugen befragt worden. Deren Ehepartner, Nachbarn etc. auch, um deren Aussage abzusichern. Aber offenbar kam da halt nicht genug konkretes raus.
In dem Zusammenhang wie das das erwähnt wird ist nicht gemeint, dass es "keinen Ermittlungsansatz" gab, denn die Personen sind sicher befragt worden. D.h. es wurde in die Richtung ermittelt. Aber diese Ermittlungen haben nicht genug verdächtige Hinweise ergeben, als dass man eine Durchsuchung hätte durchführen können.