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Wo ist Rebecca Reusch?

130.190 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

um 17:21
@eisbär
Dann versuche ich es mal anders:
Wie @RickBlaine (hoffe es ist richtig geschrieben) schon sagte.
Nehmen wir mal an, man könnte den TV irgendwie zwingen eine Aussage zu machen.
Wie würde die denn aussehen?

"Am Morgen, die Fahrten.., na da war ich tanken und nen Kaffee holen."
"habe bar bezahlt und die Quittung weggeworfen."

Die Fahrt am Vormittag? "Da habe ich einen Tisch nach Brandenburg gefahren"
"Zu einem Bekannten meiner Oma."
Ach, die zweite Fahrt?
"Ich Trottel hatte die Befestigungen - Schrauben - für den Tisch zu Hause
vergessen und lieferte diese am Tag darauf nach."

Der Bekannte- der es bezeugen könnte - leider, der ist 3 Tage später verstorben,
Herzinfarkt!"

Jetzt hätte der TV seine "moralische" Pflicht zwar erfüllt.
Es würde ihm dennoch nichts nutzen und Glauben würde dass ohnehin Niemand.

Ergo: Was wäre eine erzwungene Aussage wert?


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 17:39
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Dazu gehört auch das Selbstbelastungsverbot und das darin auch enthaltende Aussageverweigerungsrecht für Beschuldigte, was dieses Verbot ja sicherstellen soll, dass jeder Beschuldigte Schweigen darf und daraus auch nichts schon gar nichts belastendes abgeleitet werden darf, weil wenn würde es dieses Recht ja auch at absurdum führen oder wie man so schön sagt.
Handelt es sich tatsächlich um ein "Selbstbelastungsverbot"? Ich darf mich demnach nicht selbst belasten? Dann dürfte es auch keine Geständnisse geben.
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Das Aussageverweigerungsrecht ist auch ein Menschenrecht und schützt vor Selbstbelastung und ermöglicht auch ein faires Verfahren.
Ohne juristischen Hintergrund und ohne dementsprechende Auslegungen, warum und weshalb es das besagte Recht gibt, kommt mir immer gedanklich ein Widerspruch in den Sinn:
Es gilt die vielgenannte Unschuldsvermutung.
Ein Schweigen darf nicht negativ/belastend ausgelegt werden.
Begründet wird das Aussageverweigerungsrecht aber damit, dass der Schweigende sich selbst belasten könnte.
Warum gilt hier nicht die Unschuldsvermutung, sondern der Verdacht, der Schweigende müsste dies tun, um sich selbst nicht irgendeiner Tat zu belasten?
Gölte (?) die Unschuldsvermutung, müsste man davon ausgehen, dass der Schweigende nichts zu verbergen hat, er sich daher nicht selbst belasten würde und damit auch keinen Grund hat zu schweigen.
Vor dem Hintergrund erscheint es schwierig, ein Schweigen tatsächlich immer nicht negativ auszulegen.

Dass das alles juristisch begründet, aus anwaltlicher Sicht sinnvoll und dem Grundgesetz entsprechend ist, wurde hier schon ausführlich und verständlich dargelegt.
M.E. geht es @eisbär genau um die Auslegung des Schweigens und um entsprechende Änderungen vor dem Hintergrund des oben geschilderten vermeintlichen Widerspruchs.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 17:50
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Nehmen wir mal an, man könnte den TV irgendwie zwingen eine Aussage zu machen.
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Ergo: Was wäre eine erzwungene Aussage wert?
@eisbär möchte keine Aussage erzwingen. Es geht darum, dass das Schweigen nicht negativ ausgelegt werden darf.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 17:51
Zitat von StauderStauder schrieb:die Unschuldsvermutung, müsste man davon ausgehen, dass der Schweigende nichts zu verbergen hat, er sich daher nicht selbst belasten würde und damit auch keinen Grund hat zu schweigen.
nixweiss

Nimm diesen Fall:
Der TV hat nichts mit Rebecca gemacht, gar nichts!
Würde sich aber einer anderen Straftat bekennen, sei es nur "fahren unter Alkohol".
Warum sollte man sowas freiwillig tun?


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 17:54
Zitat von histokrathistokrat schrieb:Die Ermittlungsbehörden sollen endlich aufhören, den Schwager weiter als Verdächtigten und Beschuldigten zu führen und sich eingestehen, daß sie sich unter dem Druck der Öffentlichkeit verrannt haben.
Wie hättest du es denn gerne? Dass die Ermittlungen gegen den Beschuldigten eingestellt werden?


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 17:57
Zitat von StauderStauder schrieb:Es geht darum, dass das Schweigen nicht negativ ausgelegt werden darf.
Und da sind wir wieder bei Rechtsstaatlichkeit.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 18:00
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Der TV hat nichts mit Rebecca gemacht, gar nichts!
Würde sich aber einer anderen Straftat bekennen, sei es nur "fahren unter Alkohol".
Genau der Widerspruch von dem ich schrieb.
Auch bzgl. anderer Straftaten gilt doch die Unschuldsvermutung. Ich muss also davon ausgehen, dass der TV gar keine Straftat begangen hat.
Er hat also nichts zu verbergen.
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Jetzt hätte der TV seine "moralische" Pflicht zwar erfüllt.
Es würde ihm dennoch nichts nutzen
Es würde ihm nicht nutzen, aber auch nicht schaden, da er ja keine Straftat begangen hat.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 18:13
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Nimm diesen Fall:
Der TV hat nichts mit Rebecca gemacht, gar nichts!
Würde sich aber einer anderen Straftat bekennen, sei es nur "fahren unter Alkohol".
Warum sollte man sowas freiwillig tun?
@Dr.Doyle
Er könnte es freiwillig tun, wenn diese Straftaten heute verjährt wären.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 18:32
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb:Und da sind wir wieder bei Rechtsstaatlichkeit.
Über eine negative Auslegung des Schweigens nachzudenken, wie von @eisbär geschrieben, würde m.E. nicht direkt die Rechtsstaatlichkeit in Frage stellen.
Ich denke, es gibt Rechtsstaaten, in denen ein Schweigen auch negativ ausgelegt werden kann.
Beispiel Großbritannien
Wenn ein Beschuldigter schweigt, kann dies in England, Wales, Schottland und Nordirland sehr wohl gegen ihn (oder sie) gewertet werden.

Quelle: https://www.englischesrecht.de/blog/haben-beschuldigte-in-uk-das-recht-zu-schweigen
Ob das in unserem System Sinn macht und gewollt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Für Laien bleibt es vermutlich nicht selten schwierig, ein Schweigen nicht negativ auszulegen und ich kann mir vorstellen, dass auch die Juristen im Gerichtssaal ein Schweigen mit einer negativen Tendenz im Hinterkopf halten.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 19:05
Zitat von StauderStauder schrieb:Ob das in unserem System Sinn macht und gewollt ist, steht auf einem anderen Blatt.
Auf jeden Fall wäre das Recht zu schweigen dann sinnlos, dürfte auch vollumfängliches Schweigen gewertet werden. (Teilschweigen darf ja gewertet werden)

Nach meinem Verständnis wäre es nicht mit unserem Art.20 GG, Art. 2 GG und auch nicht mit Art.1 GG und auch nicht mit Art. 6 der EMRK vereinbar und denen wir uns ja auch verschrieben haben, würde man die StPO (136 StPO) dahingend zulasten von Beschuldigten und ihrem Aussageverweigerungsrecht anpassen.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 19:23
Zitat von StauderStauder schrieb:Begründet wird das Aussageverweigerungsrecht aber damit, dass der Schweigende sich selbst belasten könnte.
Warum gilt hier nicht die Unschuldsvermutung, sondern der Verdacht, der Schweigende müsste dies tun, um sich selbst nicht irgendeiner Tat zu belasten?
Gölte (?) die Unschuldsvermutung, müsste man davon ausgehen, dass der Schweigende nichts zu verbergen hat, er sich daher nicht selbst belasten würde und damit auch keinen Grund hat zu schweigen.
Vor dem Hintergrund erscheint es schwierig, ein Schweigen tatsächlich immer nicht negativ auszulegen.
Zunächst muss der Beschuldigte ja nicht schweigen. Er kann bzw. steht ihm ja frei, zu schweigen oder auszusagen. Das Aussageverweigerungsrecht ist ja nun mal ein Recht für Beschuldigte und keine Pflicht die Aussage zu verweigern.


Und das obige Beispiel von @Dr.Doyle
zeigt doch wohl sehr gut, dass auch Beschuldigte, die nichts zu verbergen hätten, sich durch Aussagen reinreiten könnten. Beschuldigte könnten das selbst doch auch gar nicht immer je nach Einzelfall abschätzen.




PS.

Und über durch Zwang an Aussagen zu kommen, brauchen wir hoffentlich erst recht nicht weiter drüber diskutieren. Aber darum gings ja auch dem einen User gar nicht. Stimmt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 19:28
Zitat von emzemz schrieb:Dass die Ermittlungen gegen den Beschuldigten eingestellt werden?
@emz
Ich glaube nicht, dass der Schwager ein Beschuldigter ist.
Er ist Tatverdächtig. Tatverdächtig können gleichzeitg mehrere sein.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 19:38
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich glaube nicht, dass der Schwager ein Beschuldigter ist.
Er ist Tatverdächtig. Tatverdächtig können gleichzeitg mehrere sein.
doch, ist er : Sobald ein Ermittungsverfahren wg. Anfangfsverdacht läuft, ist man Beschuldigter.


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Wo ist Rebecca Reusch?

um 19:38
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Ich glaube nicht, dass der Schwager ein Beschuldigter ist.
Doch, das ist er.

Beschuldigte sind Personen, gegen die mindestens ein Anfangsverdacht besteht und daraufhin auch ein Strafermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet worden ist - mit Strafverfolgungswillen.

Was Florian noch nicht ist und vielleicht auch nie werden wird, ist Angeschuldigter und Angeklagter.
Zitat von frauZimtfrauZimt schrieb:Er ist Tatverdächtig. Tatverdächtig können gleichzeitg mehrere sein.
Das ist F auch. Aber gleichzeitig auch Beschuldigter.





Gegen Florian liefen ja auch schon strafprozessuale Maßnahmen. Darunter sogar U-Haft für 2 Wochen. Sowie Durchsuchungen und auch Öffenlichkeitsfahndungen.


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