behind_eyes schrieb:Was bedeutet hier "ausgeschrieben"?
Um es besser zu verdeutlichen. Bei jeder Landespolizei gibt es Verhaltensregeln, wie bei Vermisstenfällen vorzugehen ist. Diese sind bei Minderjährigen in der Regel so verfasst, dass sehr zeitnah Maßnahmen zu treffen sind. Natürlich werden diese Maßnahmen nochmals intensiver, wenn es sich um Kinder handelt, bzw. zu Beginn nicht so engmaschig, wenn es sich um Erwachsene handelt, bei denen keine Gefährdung der Gesundheit oder ein Straftatbestand als Hintergrund anzunehmen ist.
behind_eyes schrieb:Das heißt, Besuch im Haus?
Bei einer 15-jährigen wird es sich in der Regel so verhalten, dass nach Anzeigenerstattung zuerst durch eine Streifenbesatzung der letzte Aufenthaltsort aufgesucht wird, was in diesem Fall wohl den Wohnort der Schwester bzw. des Schwagers war. Zudem, wenn man gründlich ist, erfolgt diese Nachschau auch am eigentlichen, elterlichen Wohnort. Hierfür braucht es in der Regel auch keinen Durchsuchungsbeschluss, da ja die Personen, die eine entsprechende Vermisstenmeldung aufgegeben haben, auch beim Auffinden mitwirken wolllen und diese Nachschau (nicht gleichzusetzen zu einer Durchsuchung) freiwillig mitmachen.
Verlaufen diese, sehr zeitnahen Maßnahmen, negativ, erfolgt die Ausschreibung der Gesuchten im polizeilichen Fahndungssystem, mit dem Ziel, diese wieder den Erziehungsberechtigten zuzuführen. Man kann also sagen, dass dies sicherlich in den ersten Stunden nach der Vermisstenmeldung auch geschah und entsprechend dokumentiert wurde.
Im Anschluss werden dann weitere Örtlichkeiten aufgesucht, die durch die Eltern bzw. Angehörige benannt wurden und mögliche Aufenthaltsorte der Vermissten sein könnten.
Sollte zudem noch eine Gesundheitsgefährdung im Spiel sein, z. B. wegen zwingender Medikamenteneinnahme, wird man mit der Vermisstenfahndung auch sehr schnell, ebenso wenn eine Straftat zum Nachteil der Gesuchten zu vermuten ist, an die Öffentlichkeit gehen.
Wie gesagt, ich kann nicht sagen, wie schnell diese einzelnen Maßnahmen im Fall von Rebecca erfolgten, da sie aber zum Standard bei der Abarbeitung von Vermisstenfällen bei Minderjährigen gehören, bin ich mir sicher, dass sie durchgeführt wurden. In manchen Bundesländern müssen diese Maßnahmen und deren Durchführung sogar durch eine Führungskraft gegengecheckt werden, um wirklich keine Versäumnisse dabei zu haben oder eine Gefährdungslage zu übersehen.