Wo ist Rebecca Reusch?
23.08.2026 um 18:03Welche Handy- und Routerdaten belasten ihn jetzt genau?Nightrider64 schrieb:Hinzu kommen Indizien, wie die Handy- und Routerdaten, die ihn belasten.
Welche Handy- und Routerdaten belasten ihn jetzt genau?Nightrider64 schrieb:Hinzu kommen Indizien, wie die Handy- und Routerdaten, die ihn belasten.
Eigenes Handy: War aktiv zu einer Zeit, wo er angeblich geschlafen hatJuretta schrieb:Welche Handy- und Routerdaten belasten ihn jetzt genau?
F. sagte um 8.30h zu B. Reusch, Rebecca sein schon weg. Und da war ihr Handy noch im Router des Hauses? Echt?LuminolGlow schrieb:Rebeccas Handy / Router: War noch im Haus, als sie angeblich schon weg war.
Du glaubst doch nicht im Ernst das die Ermittler den ganzen Tag herumsitzen und auf einen neuen Fall warten? Oder lassen sie alle "alten" Fälle die gerade bearbeitet werden fallen wenn ein neuer hereinkommt?fortylicks schrieb:Ihr glaubt doch nicht allen Ernstes, dass die Ermittler tatenlos den Fall erst mal auf Seite schiebt und Däumchen dreht
Scheinbar eine ganze Menge wenn ich mir die Gesetzte zum öffentlichen Flimen so anschaue. Wenn ich mir den Aufstand anschauen wenn ich mein Gespräch mit einem Polizisten aufzeichen möchte, kommen mir da Bedenken. Wenn Aufgezeichnet wird kann man auch Bewegungsprofile erstellen. Als nächstes fragt dein Arbeitgeber dort an wo du warst als du Krankgeschrieben warst.Triquetrum schrieb:denn was hätte man schon im öffentlichen Raum zu verbergen.
12.946 Menschen waren im Jahr 2025 vermisst sagt Andrea Friese (Leiterin des LKA 124 der Polizei Berlin)Leider kann ich auf die Schnelle keine Zahlen der Fälle pro Jahr finden.
Ich denke wir lassen das jetzt, da es sich offenbar um ein Mißverständnis handelt und ich immer noch nicht so genau, was Du jetzt eigentlich bemängelst.behind_eyes schrieb:e, behaupte einfach nicht das dies jemand behauptet hat. Ganz einfach.
???flipperonline schrieb:wenn etwas nicht auf den Aufnahmen zu sehen ist bedeutet das nicht das es nicht da war
Wenn man ihr Vermisstenbild genommen hat, jenes welches mit dem die Bevölkerung um Hilfe gebeten wurde, kann man sie auch nicht erkennen.Nightrider64 schrieb:Also ich sehe das als gerichtsfesten Beweis.
Wenn auf den Aufnahmen vom Bus keine Rebecca zu sehen ist, kann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit geschlussfolgert werden, das sie nicht in dem Bus war.
Ich denke, das wurde gar nicht behauptet. Vielmehr ging es darum, dass vermeintlich gar nichts gemacht wurde, da weitere Fälle zu bearbeiten wären. Und da bin ich mir sicher, dass dies nicht stimmt, da eben gewisse Maßnahmen unmittelbar mit der Erstattung einer Vermisstenanzeige verbunden sind. Es ist dann auch normal, dass die Ermittlungsansätze, solange keine weiteren Mitteilungen und Hinweise eingehen, zu Beginn sehr schnell erschöpft sind und somit eben auch nicht weiter unternommen werden kann.flipperonline schrieb:Du glaubst doch nicht im Ernst das die Ermittler den ganzen Tag herumsitzen und auf einen neuen Fall warten? Oder lassen sie alle "alten" Fälle die gerade bearbeitet werden fallen wenn ein neuer hereinkommt?
Auch hier liegen die Unterschiede im Kleingedruckten. Du kannst jede polizeiliche öffentlichen Raum aufnehmen, auch das gesprochene Wort mit dir. Anders sieht es aus, wenn du dich auf einer Dienststelle oder in einer Vernehmung befindest. Ebenso sollte man die rechtlichen Grenzen beachten, die es bei einer Veröffentlichung entsprechender Aufnahmen zu beachten sind.flipperonline schrieb:Wenn ich mir den Aufstand anschauen wenn ich mein Gespräch mit einem Polizisten aufzeichen möchte, kommen mir da Bedenken.
Nicht Mr. Invisible, aber trotzdem sind die Kameras so ausgerichtet, dass sie zumindest die Ein- und Ausgänge des ÖPNVs erfassen. Aus diesem Grund wird man wohl von Seiten der Ermittler auch mit hoher Wahrscheinlichkeit festlegen haben können, ob Rebecca ein entsprechendes Fortbewegungsmittel benutzt hat. Einschränkung könnte es wohl nur geben, wenn auf den relevanten Strecken zur relevanten Zeit tatsächlich ein Bus unterwegs war, der noch nicht mit einem diesbezüglichen Equipment ausgerüstet war.flipperonline schrieb:Nein bitte keine Aussagen zu Unsichtbaren, es geht darum das die Überwachung der Kameras nicht 100% ist.
flipperonline schrieb:Europa hält sich bedeckt, aber in den USA hat es schon Verurteilungen gegen Polizisten oder andere Beamte gegeben die diese Kameras mißbräuchlich genutzt haben.
Hier sollte man aber noch den Zusatz ergänzen, dass von diesen Vermisstenfällen gerade mal ca. 1 % eine Straftat für das Verschwinden dieser Personen als Hintergrund hatte.flipperonline schrieb:Um nur mal eine Größenordnung zu nennen :
12.946 Menschen waren im Jahr 2025 vermisst sagt Andrea Friese (Leiterin des LKA 124 der Polizei Berlin)Leider kann ich auf die Schnelle keine Zahlen der Fälle pro Jahr finden.
Ist jetzt nicht ernst gemeint oder ?behind_eyes schrieb:Wenn man ihr Vermisstenbild genommen hat, jenes welches mit dem die Bevölkerung um Hilfe gebeten wurde, kann man sie auch nicht erkennen.
Mich würde hier interessieren, warum man sich für dieses Bild entschieden hat. Eine weiterreichende Auswahl war sicherlich vorhanden, trotzdem hat man primär diese Aufnahme ausgewählt, um an die Öffentlichkeit zu gehen.Nightrider64 schrieb:Das Fehlverhalten, das ich den Ermittlern vorwerfen muss, ist zu einem, das sie seinerzeit das sicher erkennbar bearbeitete Bild von Rebecca veröffentlichte
Angeblich haben die Ermittler dieses Bild von der Familie erhalten.Triquetrum schrieb:Mich würde hier interessieren, warum man sich für dieses Bild entschieden hat. Eine weiterreichende Auswahl war sicherlich vorhanden, trotzdem hat man primär diese Aufnahme ausgewählt, um an die Öffentlichkeit zu gehen.
Durchaus möglich und natürlich hervorragend geeignet, um über die Medienlandschaft die Aufmerksamkeit auf den Fall zu lenken. Die nachgesteuerten Bilder vermittelten eher den Eindruck, als ob noch eine weitere Person in den Fall gesucht wird. Natürlich ist man gerade als Mädchen in diesem Alter im Aussehen oft wandelbar, aber ein natürliches Aussehen der Gesuchten beschreibt es sicherlich nicht.Nightrider64 schrieb:Angeblich haben die Ermittler dieses Bild von der Familie erhalten.
Wahrscheinlich im Rahmen der Vermistenmeldung.
Triquetrum schrieb:Mich würde hier interessieren, warum man sich für dieses Bild entschieden hat. Eine weiterreichende Auswahl war sicherlich vorhanden, trotzdem hat man primär diese Aufnahme ausgewählt, um an die Öffentlichkeit zu gehen.
Lang und breit ist das schon diskutiert worden. Es gab halt erst mal kein anderes Bild. Hing wohl auch mit dem neuen Haarschnitt zusammen. Da erzählen die Ermittler und die Familie jeweils eine etwas andere Geschichte. Das werden wir nicht mehr aufdröseln, wozu auch.Nightrider64 schrieb:Aber da hätte sofort jemand intervenieren müssen und weitere Bilder anfordern.
Ebenso hätte aber auch die Eltern ein anderes Foto oder mehrere abliefern müssen.
BR hat nach dem Telefonat eine Whatsapp-Nachricht an Rebecca geschickt hat. Diese wurde noch auf ihr Handy zugestellt, verblieb aber ungelesen. Ich gehe davon aus, dass dies im Haus-WLAN geschehen ist und die Routerdaten das belegen. Ich halte dies für einen der entscheidenden Indizien, die den Tatverdacht auf F. begründen (neben den KESY-Erfassungen).Juretta schrieb:F. sagte um 8.30h zu B. Reusch, Rebecca sein schon weg. Und da war ihr Handy noch im Router des Hauses? Echt?
Auch UserInnen, die sich als ExpertInnen bezeichnen, sollten den Regeln entsprechend Quellen für Behauptungen zum Sachverhalt liefern. Ansonsten wird m. E. die Belegpflicht ausgehebelt und falsche Tatsachenbehauptungen können als Fakten dargestellt werden.Juretta schrieb am 22.08.2026:dass es in diesem Forum noch ein paar echte Experten gibt, von denen man noch lernen kann.
Dass o. g. Angabe nicht zutrifft, ist inzw. geklärt (Link BVG). Aufgrund des geltenden Primärrechts gehe ich sehr stark davon aus, dass nirgendwo im ÖPNV der BRD 7 Tage grundsätzliche Speicherdauer erlaubt sind bzw. 2019 erlaubt gewesen wären.Triquetrum schrieb am 20.08.2026:Nachdem bereits in einer sehr frühen Phase nach dem Verschwinden kriminalpolizeilich ermittelt hatte, waren auch noch die Aufzeichnungen aus dem ÖPNV zur Verfügung, da diese selbst in Berlin mindestens 7 Tage gespeichert werden.
BVG will Videobilder künftig 48 statt 24 Stunden speichernQuelle: https://www.welt.de/welt_print/article2692006/BVG-will-Videobilder-kuenftig-48-statt-24-Stunden-speichern.html
(…)
Eine Speicherung der Videobilder länger als 24 Stunden verstößt nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten des Landes Berlin, Alexander Dix, allerdings klar gegen das Ende 2007 novellierte Datenschutzgesetz. "Nur bei Verdacht auf eine konkrete Straftat darf länger als 24 Stunden gespeichert werden", sagt dessen Sprecherin Anja-Maria Gardain. Auch Vertreter von FDP und den Grünen kritisieren die Absicht der BVG als unverhältnismäßig und Gesetzesverstoß.
Dass o. g. nicht zutrifft, kannst du in den div. Posts samt Quellen nachlesen, die im Thread zu finden sind. Erst Anfang August hatten wir das wieder thematisiert (vor und nach der u. g. Zusammenfassung).LuminolGlow schrieb am 24.08.2026:BR hat nach dem Telefonat eine Whatsapp-Nachricht an Rebecca geschickt hat. Diese wurde noch auf ihr Handy zugestellt, verblieb aber ungelesen. Ich gehe davon aus, dass dies im Haus-WLAN geschehen ist und die Routerdaten das belegen
behind_eyes schrieb am 09.08.2026:EB sagen das ihr Handy zwischen 6-8 im häuslichen Wlan war. Die WhatsApp der Mutter war 8:42Uhr.
Die Familie sagt, ihr Handy hat sich zuletzt 7:46 in den Router eingeloggt, was von den meisten so interpretiert wird, das sie 7:46 nicht mehr online war. Die Formulierung "hat sich um 7:46 ein letztes Mal eingeloggt) lässt offen ob ins WLAN rein oder raus.
However, die EB drückten sich anders aus, hier was definitiv von 6-8 und deswegen bleibt die Frage wie das gehen kann mit 8:42Uhr WhatsApp.
Fairerweise muss man aber feststellen, daß Speicherfristen Schall und Rauch sind, siehe Kesy...die Nichteinhaltung der Speicherfrist (in dem Falle ist die Speicherfrist 0 gewesen) hat den EB in die Hände gespielt sonst wüsste man bis heute nicht das er sich da östlich rumgetrieben hat.watnu schrieb:Dass o. g. Angabe nicht zutrifft, ist inzw. geklärt (Link BVG). Aufgrund des geltenden Primärrechts gehe ich sehr stark davon aus, dass nirgendwo im ÖPNV der BRD 7 Tage grundsätzliche Speicherdauer erlaubt sind bzw. 2019 erlaubt gewesen wären.
Dass die Speicherfrist zum Zeitpunkt von Rebeccas verschwinden 48 Std. betrug, ist längst durch Quellen belegt. Aktuell sind es 72 Stunden. Früher war die Speicherfrist noch kürzer (s. u.).
Die jeweiligen Fristen dürften zum Basiswissen von Personen oder Behörden, die in Vermisstensuche involviert sind, zählen.
Gründe/Quellen für die Ausweitung von 48 auf 72 Std. (bei der BVG) hatte ich verlinkt.
Videoaufnahmen werden grundsätzlich nach 72 Stunden gelöscht, sie können aber im Einzelfall zur Abwehr oder Verfolgung von Straftaten an die Polizei in Berlin übermittelt werden.Quelle: https://www.bvg.de/de/service-und-kontakt/video
Genauso ist es. Die Anforderung der Dateien läuft in der Regel per E-Mail. Nachdem dies zum Einmaleins bei Vermisstenfällen, die möglicherweise auch einen strafrechtlichen Hintergrund haben, gehört, hat man dies sicherlich bei der Kriminalpolizei, gleich zu Beginn der Übernahme der Ermittlungen, gemacht. Geht die E-Mail rechtzeitig ein, werden die Daten automatisch vor dem Löschen geschützt. So ist es auch ganz normal, dass diese auch erst nach 72 Stunden bei den Ermittlungsbehörden eintreffen, ohne dass die BVG ihren selbst gesetzten datenschutzrechtlichen Bestimmungen zuwiderhandelt.Nightrider64 schrieb:Ich könnte mir gut vorstellen, das nach 48 Stunden Abwesenheit durchaus ein berechtigtes Interesse bestand die Videoaufnahmen der infrage kommenden Verkehrsmittel zu sichern.
Ich denke da gibt es eine Routine für und es reicht, wenn die Polizei die infrage kommenden Videodaten anfordert.
Diese Schlussfolgerung ist so mMn nicht schlüssig. Die EB haben meines Wissens ausgesagt, dass Rebeccas Handy zum letzten Mal zwischen 6:00 Uhrund 8:00 Uhr ins WLAN im Maurerweg zugegriffen hat. Ein Login wird vom Router nur protokolliert, wenn sich ein Gerät neu einwählt. Falls Rebeccas Handy also nach dem letzten Login durchgängig im WLAN war, hätte die Nachricht der Mutter sehr wohl im WLAN zugestellt werden können.watnu schrieb:Dass o. g. nicht zutrifft, kannst du in den div. Posts samt Quellen nachlesen, die im Thread zu finden sind. Erst Anfang August hatten wir das wieder thematisiert (vor und nach der u. g. Zusammenfassung).
behind_eyes schrieb am 09.08.2026:EB sagen das ihr Handy zwischen 6-8 im häuslichen Wlan war. Die WhatsApp der Mutter war 8:42Uhr.
Die Familie sagt, ihr Handy hat sich zuletzt 7:46 in den Router eingeloggt, was von den meisten so interpretiert wird, das sie 7:46 nicht mehr online war. Die Formulierung "hat sich um 7:46 ein letztes Mal eingeloggt) lässt offen ob ins WLAN rein oder raus.