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Wo ist Rebecca Reusch?

132.633 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Berlin, Verschwunden ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Wo ist Rebecca Reusch?

Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 13:47
Zitat von emzemz schrieb:Wenn nicht durch die Ermittler, wer käme noch in Frage?
Jene welche die Wahrheit kennen.
Zitat von emzemz schrieb:Etwa die Podcaster, die nach wie vor unermüttlich den Fall thematisieren?
Sie tragen zumindest dazu bei, den Druck in der Öffentlichkeit hochzuhalten was auch evtl Täter*innen oder Mitwisser*innen unter Druck setzen kann.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 14:12
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Wenn nicht durch die Ermittler, wer käme noch in Frage?
Jene welche die Wahrheit kennen.
Genau so sehe ich das auch.
Zitat von emzemz schrieb:Wer und vor allem warum sollte jemand reden wollen?
Im Laufe der Zeit können sich Gegebenheiten ändern oder auch Dynamiken zwischen Menschen und in Familien. Darauf hoffe ich.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 16:08
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:aber davon gehen eh die meisten seriösen Theorien aus.
Das ist kurios formuliert. Was hat das „seriös“ für eine Bedeutung? Wer ist da gemeint, wer oder was sind unseriöse Theorien?


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 16:20
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Das ist kurios formuliert. Was hat das „seriös“ für eine Bedeutung? Wer ist da gemeint, wer oder was sind unseriöse Theorien?
Unseriöse Theorien - weil wenig bis keine Evidenz - sind für mich Pornoring, Prostitution oder freiwilliges Untertauchen bis hin zu Aliens.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 16:24
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:bis hin zu Aliens.
Wo theoriesiert man denn sowas?!
Aber ok, speziell das, ist tatsächlich unseriös.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 16:50
Zitat von soomasooma schrieb:Es sollte ja ergebnisoffen ermittelt werden:
Inzwischen wurde gepostet, dass vom LKA (MoKo) für den Zeitraum 18. bis 26. Februar 2019 Daten angefragt wurden (s. u. g. Post v. @oberursel). Die Diskussion hier drehte sich ursprünglich um die unbelegte Behauptung, die MoKo habe KESY-Daten aus der Zeit vor dem Verschwinden erhalten und könne daraus Rückschlüsse ziehen, @sooma .

Btw "ergebnisoffen":
Falls F. regelmäßig Drogen-Kurierfahrten unternommen hatte, dürfte die Famile das gewusst haben - ohne den illegalen Grund zu kennen:
-> Durch Absprachen, wer z. B. das Auto wann benutzt und/oder welches Familienmitglied wann das Kind betreut. Mögliche genannte Gründe wären Fahrten zu Verwandten o. Freunden, Schwarzarbeit, Aktivitäten wie Hobby o. Sport. -> Regelmäßige Fahrten könnten somit einer der Gründe sein, warum ihm die Familie glaubt.

- - -
Im Thread wurde klargestellt, dass schon die anlasslose Datenspeicherung durch die Polizei Brandenburg unzulässig war. Da vor Rs Verschwinden gegen F. nichts vorlag, bestand kein Anlass/gesetzliche Erlaubnis zur Speicherung seiner KESY-Daten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht war deshalb jede weitere Datenverwendung (z. b. Übermittlung) rechtswidrig. Der unten von mir hervorgehobene Grundsatz, den der/die DS-Beauftragte Brandenburg formulierte, ist allgemeingültig:
Da die Führerscheinstelle das Lichtbild zum Zeitpunkt des Aus-
kunftsverlangens der Staatsanwaltschaft unzulässig gespeichert
hatte, konnte sie sich aber nicht auf die obige Zweckänderungsvor-
schrift berufen. Denn ein einmal rechtswidrig verarbeitetes perso-
nenbezogenes Datum kann nicht durch eine weitere Verarbeitung
rechtmäßig werden.
Quelle: https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/TB_DS_2024_korrigiert.pdf , S. 127 unten

Schon 2019 stand fest:
• Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Es braucht einen sehr triftigen Grund, bevor diese intensive Form der Überwachung eingesetzt werden darf.
• Ohne konkreten Anlass ist eine Speicherung unzulässig. Ob das Vorgehen im Fall Rebecca legal war, dürfe bald in Karlsruhe diskutiert werden.
(…)
Speichern ohne Anlass ist unzulässig

Deshalb braucht das Land Brandenburg jetzt eine gute Erklärung. Denn die dortige Polizei hat alle Fahrzeuge auf einer Autobahn gescannt und die Daten tagelang gespeichert, auch das Auto des Schwagers, gegen den es zu diesem Zeitpunkt gar keinen Verdacht gab; der kam erst später auf. Laut Bundesverfassungsgericht darf es eine generelle Speicherung ohne Anlass nicht geben. Im Freistaat Bayern erlaubten die Richter eine solche Rasterfahndung nur (…)
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/rebecca-kennzeichenerfassung-kesy-1.4379203

- - -
Zitat von JurettaJuretta schrieb:Es ging um 2 Kesy-Fahrten im Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden.
Ja, zum Zeitpunkt der Abfrage basierte damals darauf der von der MoKo übermittelte Observationsbeschluss, auf den sich die MoKo für die Datenabfrage bei der Polizei Brandenburg berief.
Aus o. g. DS-Grundsatz erschließt sich: Die Übermittlung/Datenverarbeitung von rechtswidrig gespeicherten personenbezogenen Daten ist unrechtmäßig.
- - -
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:@behind_eyes
Danke für das Einstellen des Stern Artikels.
Wusste gar nicht, das das System umstritten ist.
Das hättest du schon aus meiner Frage nach einem Beleg für deine Behauptung wissen können, wie du auch aus dem Post von @behind_eyes, ersichtlich ist, auf den du dich für den Link bedanktest (s. u.):
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:lle: https://www.stern.de/auto/news/rebecca-reusch--aerger-um-kennzeichenfahndung-kesy-8613232.html , Stand 08.03.2019, Hervorh. durch mich

@Nightrider64 :
Belege daher also bitte anhand einer Quelle, (...).
Da hat @watnu schon Recht,
- - -
@Nightrider64, falls du den von der Moko angefragten Zeitraum auch verpasst hast, kannst du ihn in diesem Post zwei mal finden.
Im Fall der vermissten Rebecca R. richtete das Landeskriminalamt Berlin mit Schreiben vom 26. Februar 2019 eine Anfrage an die Polizei des Landes Brandenburg unter Angabe des verfahrensrelevanten Autofabrikats nebst amtlichem Kennzeichen unter Beifügung des zugrundeliegenden Observationsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergarten mit der Bitte um Mitteilung von Treffermeldungen.

Zudem bat das Landeskriminalamt Berlin um Recherche in den für den Zeitraum 18. bis 26. Februar 2019 vorhandenen Daten.
Quelle: https://netzpolitik.org/2019/brandenburg-spitzenbeamter-fordert-stopp-der-kennzeichenerfassung-und-wird-versetzt/

Längerer Textabschnitt: Beitrag von oberursel (Seite 7.226)


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 17:00
EDIT zu spät, P. S. zu:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Aus o. g. DS-Grundsatz erschließt sich: Die Übermittlung/Datenverarbeitung von rechtswidrig gespeicherten personenbezogenen Daten ist unrechtmäßig.
Stand im konkreten Fall: Übermittlung von Fs. KESY-Daten ist meines Wissens immer noch
Das Kennzeichenerfassungssystem, das bei der Suche nach der verschwundenen 15-jährigen Rebecca eingesetzt wurde, ist rechtlich bedenklich.

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Es braucht einen sehr triftigen Grund, bevor diese intensive Form der Überwachung eingesetzt werden darf.

Ohne konkreten Anlass ist eine Speicherung unzulässig. Ob das Vorgehen im Fall Rebecca legal war, dürfe bald in Karlsruhe diskutiert werden.
Quelle: s. o., SZ-Artikel


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09.08.2026 um 18:10
Zitat von oberurseloberursel schrieb:Wo theoriesiert man denn sowas?!
Hier in einer der ernsten Rubriken zum Glück gar nicht. Dafür gibts auf Allmy andere Bereiche.
Aber ok, speziell das, ist tatsächlich unseriös.
Man sollte es besser unrealistisch nennen. Ansonsten wäre Allmy an sich eine unseriöse Plattform, da es hier bekanntermaßen Unterforen gibt, wo solche Themen diskutiert werden.


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09.08.2026 um 21:14
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:, ich denke das ein Möglicher Zufallsfund nichts ändern wird, sie ist halt tot dann aber davon gehen eh die meisten seriösen Theorien aus
Ich sehe es eher so:
Zitat von LuminolGlowLuminolGlow schrieb:Liegt der Fundort dort, wo man F.s Bewegung in den beiden Tagen hinverfolgt hat, dann schließt das imo die Indizienkette gegen ihn. Liegt er ganz woanders, dann muss der Fall komplett neu gedacht werden.
So sehe ich das auch. Wird die Leiche in dem Gebiet gefunden, in dem F. aufgewachsen ist und zu der er 2x relativ unplanmäßig aufgesucht hat, wäre die Indizienkette geschlossen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Irgendwann wird jemand reden und das ganze Puzzle ergibt Sinn.
Das Ganze ergibt schon einen Sinn, wie es die Ermittler ja auch sehen.
Fahrten zur Verbringung der Leiche.
Alles Andere ist wenig realistisch ja unglaubwürdig.
Aber ohne Leiche wird man ihm das nicht mit endgültiger Sicherheit nachweisen können
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Jep, schuldig der Verbringung... Mglws eh verjährt und wenn nicht gibt's max 3 Jahre.
Oder Mord zur Verdeckung einer Straftat.
Darauf würde die Staatsanwaltschaft wohl plädieren
Aber dazu muss man die Leiche finden.
Erschwerend hinzu kommt die Frage, ob dann , nach all den Jahren, noch die Todesursache ermittelt werden kann.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Falls einen anderen Täter gibt, tut er gut daran sie genau dort abzulegen wo es alle erwarten.
Leidet hat man den Fehler gemacht den Standortverlauf zu veröffentlichen.
Das hat man aber auch erst Tage nach Rebeccas Verschwinden publik gemacht.
Der Täter müsste dann entweder noch Tage die Leiche mitgeführt haben, oder sie aus einem Versteck dann dorthin verbracht haben
Ich glaube auch nicht, das ein ortsunkundiger die Leiche in dieser speziellen Gegend
hätte so verschwinden lassen können, das sie nich relativ schnell gefunden
Hätte der Täter den Verdacht auf F. lenken wollen, käme ihm die Entdeckung dort wohl eher entgegen.

Aber auser Florian und Rebecca war niemand im Haus.
Keine Einbruchsspuren kein offenes Fenster kein defektes Schloss, nichts.
Und bei Rebecca sind sich die Ermittler sicher, das sie nicht lebend das Haus verlassen hat.
Zitat von watnuwatnu schrieb:
Zitat von watnuwatnu schrieb:…festgestellt werden konnte", dass Rs Handy zw. 6.00 u 8.00 Uhr mindestens noch einmal ins W-Lan des Hauses eingewählt war, "aber eben danach nicht mehr".
https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:6a2f84d192acd037/ , Min. 28.15
Und das hatte ich auch so verstanden, das sich Rebeccas Handy, nachdem es ausgeschaltet wurde eine gute Stunde später sich nochmal in den Router eingelogt hat und dann die Whatsapp empfangen hat.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das hättest du schon aus meiner Frage nach einem Beleg für deine Behauptung wissen können, wie du auch aus dem Post von @behind_eyes, ersichtlich ist, auf den du dich für den Link bedanktest (s. u.):
Ich wusste nicht, das die Kesy Überwachung nicht vom Gesetz gedeckt ist.
Normalerweise wird so etwas von Juristen überprüft, bevor man es für viel Geld installiert

Im Stern Artikel wurde auch sehr vorsichtig und schwammig argumentiert, da es da wohl unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt..
Zitat von watnuwatnu schrieb:Im Thread wurde klargestellt, dass schon die anlasslose Datenspeicherung durch die Polizei Brandenburg unzulässig war. Da vor Rs Verschwinden gegen F. nichts vorlag, bestand kein Anlass/gesetzliche Erlaubnis zur Speicherung seiner KESY-Daten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht war deshalb jede weitere Datenverwendung (z. b. Übermittlung) rechtswidrig. Der unten von mir hervorgehobene Grundsatz, den der/die DS-Beauftragte Brandenburg formulierte, ist allgemeingültig:
Zitat von watnuwatnu schrieb:Schon 2019 stand fest:
• Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Es braucht einen sehr triftigen Grund, bevor diese intensive Form der Überwachung eingesetzt werden darf.
• Ohne konkreten Anlass ist eine Speicherung unzulässig. Ob das Vorgehen im Fall Rebecca legal war, dürfe bald in Karlsruhe diskutiert werden.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/rebecca-kennzeichenerfassung-kesy-1.4379203

Also einen triftigen Grund das Kesy dort einzusetzten gibt es ja. Vermeidung von Schmuggel und Überwachung grenzübergreifender Kriminalität in einem Zollgrenzbezirk, in dem die Ermittler mehr Befugnisse haben, wie im übrigen Lande.
So dürfen dort auch Personen und Wagenkontrollen ohne konkreten Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Vielleicht eben auch Datenerfassungen.
Schlußendlich weis ich es nicht, denke aber die Berliner Kripo hat das auch juristisch prüfen lassen, ob sie die Erkenntnisse nutzen darf.
Schlußendlich kann das nur in einem Prozess geklärt werden, wenn es jemals zu einem kommen würde.
(Ich glaube eher nicht)
So etwas sind auch immer nur Einzellfallentscheidungen, wie man ja auch dem Stern Artikel entnehmen kann.
Mal sehen


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 21:21
Interessant wäre zu wissen, ob F sich mit Snapchat auskannte und er vielleicht den Snap geschickt haben könnte.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 21:40
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:
Zitat von emzemz schrieb:Wer und vor allem warum sollte jemand reden wollen?
Im Laufe der Zeit können sich Gegebenheiten ändern oder auch Dynamiken zwischen Menschen und in Familien. Darauf hoffe ich.
Dann hat sich halt was geändert. Das ist aber doch kein Grund, darüber zu reden. Welchen Gewinn bringt das demjenigen?
Das Warum, das ist doch die Frage.

Und wenn wir einen Schritt weiterdenken, was passiert mit demjenigen, der sich nach Jahren offenbahrt, den zerlegen doch die Medien, würde ich auf jeden Fall annehmen.


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09.08.2026 um 21:55
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb:Interessant wäre zu wissen, ob F sich mit Snapchat auskannte und er vielleicht den Snap geschickt haben könnte.
Wenn es einen plausiblen Grund für die Annahme gäbe, hätte der StA nicht gesagt, dass die EB wissen, dass R. das Snap/Spiegel-Selfie gesendet hatte. Die EB konnten u. a. Fs. Aktivitäten am und auf seinem Handy usw. abgleichen. Wie gestern geschrieben, evtl. gab es zeitliche Überschneidungen.
Außerdem: Dass jemand, der nach einer mutmaßlichen Tötung sowieso im Stress und Zeitdruck ist, neben Fragen zur Verbringung ausgerechnet noch daran denken würde, glaube ich auch nicht. Vgl. die bekannten Uhrzeiten mit dem jeweiligen Zeitbedarf. Vergiss nicht, dass er noch Zeitbedarf für Aktivitäten brauchte, zu denen wir keine Uhrzeiten kennen (und für Aktivitäten von denen wir überhaupt nichts wissen).
Und beachte auch, was alles im Snap-Account überprüfbar war -> Infos dazu und Link zu weiteren Infos:
Beitrag von watnu (Seite 7.226)

Die Fragen um den Snapversand usw. wurden auch schon öfters durchgespielt -> SuFu


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09.08.2026 um 22:17
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:So sehe ich das auch. Wird die Leiche in dem Gebiet gefunden, in dem F. aufgewachsen ist und zu der er 2x relativ unplanmäßig aufgesucht hat, wäre die Indizienkette geschlossen.
Gefundenes Fressen für seinen Anwalt weil genau dieser Standortverlauf öffentlich war und das Indiz somit erheblich abgeschwächt wird.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Oder Mord zur Verdeckung einer Straftat.
Darauf würde die Staatsanwaltschaft wohl plädieren
Aber dazu muss man die Leiche finden.
Erschwerend hinzu kommt die Frage, ob dann , nach all den Jahren, noch die Todesursache ermittelt werden kann.
Fall Peggy... Dort gab es nix mehr was auf einen Täter juristisch wirksam hinweist. Vermutliche Liegezeit: 15 Jahre.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Das hat man aber auch erst Tage nach Rebeccas Verschwinden publik gemacht.
Der Täter müsste dann entweder noch Tage die Leiche mitgeführt haben, oder sie aus einem Versteck dann dorthin verbracht haben
Ich glaube auch nicht, das ein ortsunkundiger die Leiche in dieser speziellen Gegend
hätte so verschwinden lassen können, das sie nich relativ schnell gefunden
Hätte der Täter den Verdacht auf F. lenken wollen, käme ihm die Entdeckung dort wohl eher entgegen.
Wie gesagt, als Verteidigung gut geeignet zum Abmildern der Relevanz.
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Und das hatte ich auch so verstanden, das sich Rebeccas Handy, nachdem es ausgeschaltet wurde eine gute Stunde später sich nochmal in den Router eingelogt hat und dann die Whatsapp empfangen hat.
Nee, das gibt keine Information Stand jetzt her. Stand jetzt die härteste Aussage kommt von den EB: zwischen 6 und 8 im Router.....
WhatsApp war 45min später. Keine alternative indizielle Erklärung dazu bis jetzt bekannt.


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Wo ist Rebecca Reusch?

09.08.2026 um 22:23
Zitat von emzemz schrieb:Dann hat sich halt was geändert. Das ist aber doch kein Grund, darüber zu reden. Welchen Gewinn bringt das demjenigen?
Das Warum, das ist doch die Frage.

Und wenn wir einen Schritt weiterdenken, was passiert mit demjenigen, der sich nach Jahren offenbahrt, den zerlegen doch die Medien, würde ich auf jeden Fall annehmen.
So einen mentalen Druck kann ich nicht unterschätzen... Mglws gibt es auch wegfallende Gründe still zu halten, alles möglich. Gibt auch Mitwisser in Abhängigkeitsvethältnissen die sich irgendwann auflösen. Völlig egal wieviel Medien dann vorm Haus stehen.
Ich persönlich denke das der Fall nur über solche Kanäle gelöst werden wird.


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09.08.2026 um 23:52
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:efundenes Fressen für seinen Anwalt weil genau dieser Standortverlauf öffentlich war und das Indiz somit erheblich abgeschwächt wird.
Das siehst Du falsch.
Das Verbringen der Leiche steht in Zusammenhang mit der gesamten Tat.
Irgendwie muss sie ja mutmaßlich in dem Haus zu Tode gekommen sein.
Und es gab auch nicht die geringsten Spuren, das ei Dritter Zugang zum Haus verschafft hat.

Es ist in besagter Gegend kaum möglich für jemanden, der sich dort nicht auskennt, die eine von 100er sich ergebenden Möglichkeiten zu finden, in dem Rebeccas Leiche dann doch nicht gefunden wird.

Ich denke die zuerst verschwiegenen unerklärbaren Fahrten zusammen mit den Sichtungen und ein Fund der Leiche, in einem nur einem dort ortskundigen in den Sinn kommenden Ort, sich die Indizienkette gegen F. in diesem Punkt schließen würde

Wenn man das erstmalige Ausschalten des Handys im zeitlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Tat sieht, kommt eben nur F. als Täter infrage.

Wenn dieser dann erst lügt und als man ihn die Lüge bewies , das er doch mit dem Auto Richtung Frankfurt (O) unterwegs war, und genau dort dann die Leiche gefunden wird. Ich denke das würde reichen ihn zu überführen.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Fall Peggy... Dort gab es nix mehr was auf einen Täter juristisch wirksam hinweist. Vermutliche Liegezeit: 15 Jahre.
Nicht vergleichbar.
Hätte man die Überreste im Zusammenhang mit Ulvis Aufenthaltsorten bringen können sähe das anders aus-
Aber der war ja zu dem Zeitpunkt bereits freigesprochen
Vergleichbar wäre das vielleicht damit wenn Rebeccas Überreste Richtung Oranienburg gefunden werden würden. Dann wäre F. raus. Aber das scheint doch unwahrscheinlich
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wie gesagt, als Verteidigung gut geeignet zum Abmildern der Relevan
Ja gut, man kann aber nicht alles abmildern.
Ich denke, würde man Rebecca in der vermuteten Region finden, wäre die Indizienkette geschlossen.
Ich glaube ja der Kripo auch, die sich ziemlich sicher äußern, das Rebecca das Haus nicht mehr lebend verlassen wurde sondern von F. getötet. Da sind die Fahrten so wie sie durchgeführt wurden nur eine logische Handlung eines Täters um sein Opfer zu verbergen.
Aber um das juristisch zu beweisen, müsste man die Leiche erst einmal dort finden, was ja nicht so aussieht zur Zeit.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.08.2026 um 00:40
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Falls einen anderen Täter gibt, tut er gut daran sie genau dort abzulegen wo es alle erwarten.
Leidet hat man den Fehler gemacht den Standortverlauf zu veröffentlichen.
Hiernach hätte eine Umverlagerung des Leichnams stattgefunden, nachdem die Öffentlichkeit vom vermuteten Ablageort/ Region der Polizei erfahren hätte. Diese Umverlagerung hätte keine Spuren hinterlassen dürfen, bzw keine Spuren, die auf den ersten Ablageort deuten. Erst dann könnte man annehmen, dass Auffindeort der (Erst)ablageort wäre. So in Etwa könnte ein anderer, wahrer Täter die Polizei erfolreich reinlegen, un den Verdacht auf den Schwager lenken?
Zitat von Nightrider64Nightrider64 schrieb:Ja gut, man kann aber nicht alles abmildern.
Ich denke, würde man Rebecca in der vermuteten Region finden, wäre die Indizienkette geschlossen.
Fehlen noch die Hintergundinfos zum Schwager und R, die einen Bezug zu einer Tötung liefern würden, dann könnte weiterhin das Tatmotiv unklar bleiben, wenn man keine weiteren Hinweise findet, und schließlich könnte nach wie vor der Tatort fehlen, wenn sich diesbezüglich keine Spuren an den Überresten befinden.

Aber die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter, in der Hoffnung, R zu finden, um daraus Erkenntnisse zu ziehen. Man hofft auf Spuren, die Bezug zum Tatort herstellen könnten, oder Ähnliches.

Mit dem Fund der Leiche an einem vermuteten Ort, wäre die Indizienkette dem entsprechend noch nicht geschlossen. Das wäre dann abhängig von weiteren Erkenntnissen.

Aber durch einen Fund könnte sich zumindest ein Knoten lösen, wie ich finde. Würde er ein Stück weit Gewissheit bringen, vor allem der Familie.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.08.2026 um 01:17
Zitat von emzemz schrieb:So, der Kreis hat sich geschlossen
Das war ein Kurzschluss, denn der Kreis ist noch offen ;)
Zitat von emzemz schrieb:Thema beendet.
Noch nicht, denn ich wollte ja auf etwas ganz anderes hinaus, zu dem ich noch nicht gekommen bin.

Zur Erinnerung, der Ausgangspunkt:
Zitat von Dr.DoyleDr.Doyle schrieb am 06.08.2026:Der Grund der Fahrten ist immer noch unklar. (…)
Die EB müssten jetzt beweisen, das er dabei eine Leiche transportiert hat, aber das
können sie nicht.
Teil deiner AW:
Zitat von emzemz schrieb:Gar nichts müssen oder müssten die Ermittlungsbehörden beweisen.
Vor zwei Tagen habe ich in diesen Beitrag geschrieben.
Meine darauf folgende Anmerkung inkludierte deinen o. g. 2 Tage älteren Beitrag, , @emz . Es ging mir um den Vgl. der Indizien im u. g. Fall <-> Indizien im Fall RR - und zudem um deine wiederholte Argumentation bzgl. der freien richterlichen Beweiswürdigung - die du m. E. mitunter zu frei auslegst. (Dafür spielt es auch keine Rolle, ob der Revisionsführer letztendlich doch rechtskräftig verurteilt wird.)
Ich stibitzte dein u. g. Argument samt der Quelle aus deinem Einwand gegen:
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb am 05.08.2026: Prozesse ohne Leiche- dafür aber eine lückenlose Indizienkette. (...)
Zitat von emzemz schrieb am 05.08.2026:(…)
https://www.sueddeutsche.de/bayern/eggolsheim-bamberg-mord-totschlag-urteil-prostituierte-gericht-li.3327005
Wie der Angeklagte die junge Frau tötete und wo ihre Leiche blieb, klärte der Prozess nicht. Doch zahlreiche Spuren belasteten den Mann schwer.
Auch hier weit und breit nichts von einer lückenlosen Indizienkette zu lesen.
Dazu schrieb ich u. a.:
Zitat von watnuwatnu schrieb:M. E. besteht im u. g. Fall ein deutlicher Qualitätsunterschied zwischen den (uns bekannten) Indizien im Fall RR und den u. g. Indizien.
Der freien richterlichen Beweiswürdigung sind rechtliche Grenzen gesetzt – z. B. darf sie nicht willkürlich erfolgen. Aus dem von [dir] schon verlinkten SZ-Artikel:
In der Gesamtschau der Beweise sowie des Verhaltens des Angeklagten vor und nach der Tat ergebe sich ein stimmiges Bild des Tatgeschehens und des Angeklagten, sagte die Vorsitzende Richterin Marion Schmidt.
(...)
Einige der Indizien und Infos zur Würdigung im Fall Katina:

(...) SZ-Artikel
(…) mehrfach überwies er der jungen Frau hohe Geldsummen.

Am 1. August 2024 kam es nach Überzeugung der Kammer zwischen beiden zum Streit, (…)

habe der Angeklagte
, den mehrere Zeugen als in die 33-Jährige verliebt beschrieben hätten, erkannt, dass es der Prostituierten nur ums Geld gegangen sei, sagte Richterin Schmidt. Der 74-Jährige habe sich ausgenutzt und abserviert gefühlt, seine Zukunftspläne seien geplatzt gewesen. Aus Wut und Frust habe er beschlossen, die 33-Jährige zu töten.

(…) zahlreiche Spuren belasteten den Mann schwer. Am Abend des Tattags wurde er beobachtet, wie er nur in Unterhose bekleidet bei Nieselregen ein Feuer machte, Zeugen beobachteten eine starke Rauchentwicklung. An einer Hose und in einem Auto des Mannes fanden Ermittler Blutspuren der Frau.

Die Erklärung des mehrfach vorbestraften 74-Jährigen, die junge Frau habe ihm beim Schrott verladen geholfen und sich dabei an der Hand verletzt, hält die Strafkammer für eine Schutzbehauptung. Es gebe keinerlei Zeugen, die diese angebliche Verletzung der Frau beobachtet hätten. Auch Videoaufnahmen widerlegten dies. Vielmehr habe die Frau kurz vor ihrem Verschwinden gegenüber ihrer Familie geäußert, sie habe Angst, der 74-Jährige könnte sie töten. Wenig später war ihr Handy nicht mehr erreichbar.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/eggolsheim-bamberg-mord-totschlag-urteil-prostituierte-gericht-li.3327005
In meinem Original-Post standen weitere Indizien gegen den o. g. 74-jährigen: Beitrag von watnu (Seite 7.224)
Vgl. all diese Indizien mit dem Fall RR

Der u. g. Aufhebungsbeschluss des BGH nach Revision auf o. g. Urteil im Fall K. zeigt: Das Urteil im Fall Katina war lückenhaft und die freie richterliche Beweiswürdigung ist nicht grenzenlos:

Nur ein paar Stichpunkte, aufschlussreicher ist es, den ganzen Beschluss zu lesen:

S. 3 ff:
2. (…) Die vom Landgericht
vorgenommene Beweiswürdigung hält
– auch unter Berücksichtigung des
eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsumfangs – sachlich-rechtlicher
Überprüfung nicht stand.

a) (…) Das Urteil muss erkennen lassen, dass das Tatgericht sämtliche Umstände, die
geeignet sind, die Entscheidung zu Gunsten oder zu Ungunsten des Angeklagten zu
beeinflussen, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
Dabei dürfen die
einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert voneinander bewertet, sondern sie
müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden.
(…)
fehlen für die Täterschaft anderer Personen als des
Angeklagten auch unmittelbar tatbezogene Indizien,
so darf selbst eine fernliegende
Tatbegehung durch einen Dritten nicht ohne Weiteres außer Betracht gelassen
werden.
Vielmehr muss auch die Möglichkeit der Täterschaft eines Dritten anhand von
Tatsachen ausgeschlossen werden
, um den Angeklagten belasten zu können (…)

b) Diesen Maßstäben wird die Beweiswürdigung des Landgerichts nicht
gerecht

(…)
bb) Das Landgericht ist zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass
der Nachweis eines Tötungsdelikts auch dann geführt werden kann, wenn ein auf das
Kerngeschehen der Tat bezogenes Beweismittel fehlt,
hier insbesondere die Leiche
von K.. Auch hat es formal eine andere Erklärung für das Verschwinden der Frau als
ihre Tötung durch den Angeklagten ausgeschlossen.
Die Beweiswürdigung hierzu ist
jedoch in mehrfacher Hinsicht lücken- und damit rechtsfehlerhaft.

(…)
(4) Rechtsfehlerhaft erweist sich auch die von der Strafkammer vorgenommene
Gesamtwürdigung, in die sie ausschließlich den Angeklagten belastende Indizien
eingestellt,
dabei aber die aufgezeigten Widersprüche und die Aspekte, die geeignet
sind, die prima facie für eine Täterschaft des Angeklagten sprechenden
Beweisanzeichen zu entkräften, weitgehend unerörtert gelassen hat.
Dies gilt
insbesondere für die vom Landgericht als wesentliches Indiz herangezogenen
Blutspuren im Kofferraum des Angeklagten,
(…)
Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2026/1_StR_115-26.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , AZ.: 1 StR 115/26

(P. S.: Die geklärten Missverständnisse „Fall Alexandra“ „Willkürverbot“ und Doppelfunktion deines Links klammerte ich oben aus.)


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.08.2026 um 02:00
Zitat von watnuwatnu schrieb:Das war ein Kurzschluss, denn der Kreis ist noch offen ;)
Wir waren wieder bei der Ausgangsfrage angelangt, somit war der Kreis geschlossen.
Zitat von watnuwatnu schrieb:Es ging mir um den Vgl. der Indizien im u. g. Fall <-> Indizien im Fall RR - und zudem um deine wiederholte Argumentation bzgl. der freien richterlichen Beweiswürdigung - die du m. E. mitunter zu frei auslegst.
Und mir scheint, es wird zu viel Gewicht auf die sogenannte geschlossene Indizienkette gelegt.
Aber lassen wir hierzu doch am besten den ehemaligen Bundesrichter Thomas Fischer zu Wort kommen:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-09/strafprozess-beweis-indiz-fischer-im-recht


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.08.2026 um 02:30
Wie der zuvor gepostete BGH-Beschluss zeigt, ist der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung kein Totschlagargument.
So weit geht die freie Würdigung mit Sicherheit nicht, dass es keines weiteren Beweises bedarf, wie du z. T. unten schreibst - wenn auch der richterliche Ermessensspielraum groß ist:
Zitat von emzemz schrieb am 05.08.2026:
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb am 05.08.2026:(…) Denn was sollen die Fahrten denn beweisen? Ja er ist zweimal von Kesy erfasst worden und die Ermittler dürfen sich auch sehr viel denken, warum er diese Fahrten getätigt hat, aber sie beweisen nichts, zumindest bis jetzt , denk ich mal.Sie können nicht beweisen das er während dieser Fahrten RR verbracht hat,
Das wurde schon zigmal hier im Forum besprochen. Ich denke, dass dies nunmehr genügen muss, deine Ansicht zu widerlegen:
Übersicht mit KI
Der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 der Strafprozessordnung (StPO § 261) besagt, (…)

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Zitat von emzemz schrieb am 31.07.2026:
Zitat von TriquetrumTriquetrum schrieb am 31.07.2026:Ohne Leiche und einen Ablageort, den der Tatverdächtige auch beweissicher aufgesucht hat, wird es für eine Verurteilung ziemlich sicher nicht reichen.
Das haben die Verurteilten im Fall Alexandra R., Nürnberg, bis zum Schluss auch geglaubt. Keine Leiche, aber nachgewiesene Fahrten, viel mehr brauchte es nicht, um zur Verurteilung wegen Mordes zu kommen. Auch hier haben wir die Kesy-Fahrten, die keines weiteren Beweises bedürfen.
(…)
Wir dürfen auch nicht außer Acht lassen, dass die Richter frei sind in ihrer Beweiswürdigung.
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Zitat von emzemz schrieb am 16.07.2026:
Zitat von Pusteblume82Pusteblume82 schrieb am 16.07.2026:Es fehlt dann immer noch der forensische Beweis oder eben die zweifelsfreie Indizienkette.
Da muss ich dich allerdings enttäuschen und zitiere hierzu das Gesetz:
§ 261 StPO lautet:
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
Da sind also die Richter doch recht frei, wie sie die Beweise würdigen.
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Aus dem Artikel, den ich schon zum Willkürverbot verlinkt hatte:
(…)
Doch was passiert, wenn diese Überzeugungsbildung nicht nachvollziehbar, lückenhaft oder sogar willkürlich ist? (…)
Die Freiheit richterlicher Überzeugung endet dort, wo Grundrechte verletzt werden - insbesondere (…)

Eine Verfassungsbeschwerde kann erfolgreich sein, wenn die richterliche Beweiswürdigung:

• willkürlich ist, also eine offensichtlich krasse Fehlentscheidung darstellt,

• wesentliche Verfahrensgrundsätze missachtet wurden (z. B. rechtliches Gehör),

• auf einer objektiv fehlerhaften Tatsachenbasis beruht,

• oder Beweismittel völlig übergangen wurden, obwohl sie entscheidungserheblich waren.

(…)
Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-anfechtung-richterlicher-ueberzeugungsbildung-in-der-verfassungsbeschwerde-245586.html , RA Hummel

Weil eine Verfassungsbeschwerde auch bezüglich der KESY-Daten thematisiert wurde:
Voraussetzung ist i. d. R., dass der normale Rechtsweg durch alle Instanzen erfolglos durchlaufen wurde, bevor man überhaupt eine Verfassungsbeschwerde einlegen kann.


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Wo ist Rebecca Reusch?

10.08.2026 um 09:52
Zitat von BlaubeerenBlaubeeren schrieb:So in Etwa könnte ein anderer, wahrer Täter die Polizei erfolreich reinlegen, un den Verdacht auf den Schwager lenken?
@Blaubeeren
Ein anderer. bzw wahrer Täter? Also jemand, der am besagten Morgen gemeinsam mit R und F im Haus war?


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