sooma schrieb:Es sollte ja ergebnisoffen ermittelt werden:
Inzwischen wurde gepostet, dass vom LKA (MoKo)
für den Zeitraum 18. bis 26. Februar 2019 Daten angefragt wurden (s. u. g. Post v.
@oberursel). Die Diskussion hier drehte sich ursprünglich um die unbelegte Behauptung, die MoKo habe KESY-Daten aus der Zeit
vor dem Verschwinden erhalten und könne daraus Rückschlüsse ziehen,
@sooma .
Btw "ergebnisoffen":Falls F. regelmäßig Drogen-Kurierfahrten unternommen hatte, dürfte die Famile das gewusst haben - ohne den illegalen Grund zu kennen:
-> Durch Absprachen, wer z. B. das Auto wann benutzt und/oder welches Familienmitglied wann das Kind betreut. Mögliche genannte Gründe wären Fahrten zu Verwandten o. Freunden, Schwarzarbeit, Aktivitäten wie Hobby o. Sport. -> Regelmäßige Fahrten könnten somit einer der Gründe sein, warum ihm die Familie glaubt.
- - -Im Thread wurde klargestellt,
dass schon die anlasslose Datenspeicherung durch die Polizei Brandenburg unzulässig war. Da
vor Rs Verschwinden gegen F. nichts vorlag, bestand kein Anlass/gesetzliche Erlaubnis zur Speicherung seiner KESY-Daten.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht war deshalb jede weitere Datenverwendung (z. b. Übermittlung) rechtswidrig. Der unten von mir
hervorgehobene Grundsatz, den der/die DS-Beauftragte Brandenburg formulierte,
ist allgemeingültig:Da die Führerscheinstelle das Lichtbild zum Zeitpunkt des Aus-
kunftsverlangens der Staatsanwaltschaft unzulässig gespeichert
hatte, konnte sie sich aber nicht auf die obige Zweckänderungsvor-
schrift berufen. Denn ein einmal rechtswidrig verarbeitetes perso-
nenbezogenes Datum kann nicht durch eine weitere Verarbeitung
rechtmäßig werden.
Quelle:
https://www.lda.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/TB_DS_2024_korrigiert.pdf , S. 127 unten
Schon 2019 stand fest:• Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Es braucht einen sehr triftigen Grund, bevor diese intensive Form der Überwachung eingesetzt werden darf.
• Ohne konkreten Anlass ist eine Speicherung unzulässig. Ob das Vorgehen im Fall Rebecca legal war, dürfe bald in Karlsruhe diskutiert werden.
(…)
Speichern ohne Anlass ist unzulässig
Deshalb braucht das Land Brandenburg jetzt eine gute Erklärung. Denn die dortige Polizei hat alle Fahrzeuge auf einer Autobahn gescannt und die Daten tagelang gespeichert, auch das Auto des Schwagers, gegen den es zu diesem Zeitpunkt gar keinen Verdacht gab; der kam erst später auf. Laut Bundesverfassungsgericht darf es eine generelle Speicherung ohne Anlass nicht geben. Im Freistaat Bayern erlaubten die Richter eine solche Rasterfahndung nur (…)
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/rebecca-kennzeichenerfassung-kesy-1.4379203- - -
Juretta schrieb:Es ging um 2 Kesy-Fahrten im Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden.
Ja, zum Zeitpunkt der Abfrage basierte damals darauf der von der MoKo übermittelte Observationsbeschluss, auf den sich die MoKo für die Datenabfrage bei der Polizei Brandenburg berief.
Aus o. g. DS-Grundsatz erschließt sich: Die Übermittlung/Datenverarbeitung von rechtswidrig gespeicherten personenbezogenen Daten ist unrechtmäßig.
- - -
Nightrider64 schrieb:@behind_eyes
Danke für das Einstellen des Stern Artikels.
Wusste gar nicht, das das System umstritten ist.
Das hättest du schon aus meiner Frage nach einem Beleg für deine Behauptung wissen können, wie du auch aus dem Post von
@behind_eyes, ersichtlich ist, auf den du dich für den Link bedanktest (s. u.):
behind_eyes schrieb:
watnu schrieb:lle: https://www.stern.de/auto/news/rebecca-reusch--aerger-um-kennzeichenfahndung-kesy-8613232.html , Stand 08.03.2019, Hervorh. durch mich
@Nightrider64 :
Belege daher also bitte anhand einer Quelle, (...).
Da hat @watnu schon Recht,
- - -@Nightrider64, falls du den von der Moko angefragten Zeitraum auch verpasst hast, kannst du ihn in diesem Post zwei mal finden.
Im Fall der vermissten Rebecca R. richtete das Landeskriminalamt Berlin mit Schreiben vom 26. Februar 2019 eine Anfrage an die Polizei des Landes Brandenburg unter Angabe des verfahrensrelevanten Autofabrikats nebst amtlichem Kennzeichen unter Beifügung des zugrundeliegenden Observationsbeschlusses des Amtsgerichts Tiergarten mit der Bitte um Mitteilung von Treffermeldungen.
Zudem bat das Landeskriminalamt Berlin um Recherche in den für den Zeitraum 18. bis 26. Februar 2019 vorhandenen Daten.
Quelle:
https://netzpolitik.org/2019/brandenburg-spitzenbeamter-fordert-stopp-der-kennzeichenerfassung-und-wird-versetzt/Längerer Textabschnitt:
Beitrag von oberursel (Seite 7.226)