behind_eyes schrieb:, ich denke das ein Möglicher Zufallsfund nichts ändern wird, sie ist halt tot dann aber davon gehen eh die meisten seriösen Theorien aus
Ich sehe es eher so:
LuminolGlow schrieb:Liegt der Fundort dort, wo man F.s Bewegung in den beiden Tagen hinverfolgt hat, dann schließt das imo die Indizienkette gegen ihn. Liegt er ganz woanders, dann muss der Fall komplett neu gedacht werden.
So sehe ich das auch. Wird die Leiche in dem Gebiet gefunden, in dem F. aufgewachsen ist und zu der er 2x relativ unplanmäßig aufgesucht hat, wäre die Indizienkette geschlossen.
behind_eyes schrieb:Irgendwann wird jemand reden und das ganze Puzzle ergibt Sinn.
Das Ganze ergibt schon einen Sinn, wie es die Ermittler ja auch sehen.
Fahrten zur Verbringung der Leiche.
Alles Andere ist wenig realistisch ja unglaubwürdig.
Aber ohne Leiche wird man ihm das nicht mit endgültiger Sicherheit nachweisen können
behind_eyes schrieb:Jep, schuldig der Verbringung... Mglws eh verjährt und wenn nicht gibt's max 3 Jahre.
Oder Mord zur Verdeckung einer Straftat.
Darauf würde die Staatsanwaltschaft wohl plädieren
Aber dazu muss man die Leiche finden.
Erschwerend hinzu kommt die Frage, ob dann , nach all den Jahren, noch die Todesursache ermittelt werden kann.
behind_eyes schrieb:Falls einen anderen Täter gibt, tut er gut daran sie genau dort abzulegen wo es alle erwarten.
Leidet hat man den Fehler gemacht den Standortverlauf zu veröffentlichen.
Das hat man aber auch erst Tage nach Rebeccas Verschwinden publik gemacht.
Der Täter müsste dann entweder noch Tage die Leiche mitgeführt haben, oder sie aus einem Versteck dann dorthin verbracht haben
Ich glaube auch nicht, das ein ortsunkundiger die Leiche in dieser speziellen Gegend
hätte so verschwinden lassen können, das sie nich relativ schnell gefunden
Hätte der Täter den Verdacht auf F. lenken wollen, käme ihm die Entdeckung dort wohl eher entgegen.
Aber auser Florian und Rebecca war niemand im Haus.
Keine Einbruchsspuren kein offenes Fenster kein defektes Schloss, nichts.
Und bei Rebecca sind sich die Ermittler sicher, das sie nicht lebend das Haus verlassen hat.
watnu schrieb:
watnu schrieb:…festgestellt werden konnte", dass Rs Handy zw. 6.00 u 8.00 Uhr mindestens noch einmal ins W-Lan des Hauses eingewählt war, "aber eben danach nicht mehr".
https://www.ardsounds.de/episode/urn:ard:episode:6a2f84d192acd037/ , Min. 28.15
Und das hatte ich auch so verstanden, das sich Rebeccas Handy, nachdem es ausgeschaltet wurde eine gute Stunde später sich nochmal in den Router eingelogt hat und dann die Whatsapp empfangen hat.
watnu schrieb:Das hättest du schon aus meiner Frage nach einem Beleg für deine Behauptung wissen können, wie du auch aus dem Post von @behind_eyes, ersichtlich ist, auf den du dich für den Link bedanktest (s. u.):
Ich wusste nicht, das die Kesy Überwachung nicht vom Gesetz gedeckt ist.
Normalerweise wird so etwas von Juristen überprüft, bevor man es für viel Geld installiert
Im Stern Artikel wurde auch sehr vorsichtig und schwammig argumentiert, da es da wohl unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt..
watnu schrieb:Im Thread wurde klargestellt, dass schon die anlasslose Datenspeicherung durch die Polizei Brandenburg unzulässig war. Da vor Rs Verschwinden gegen F. nichts vorlag, bestand kein Anlass/gesetzliche Erlaubnis zur Speicherung seiner KESY-Daten. Aus datenschutzrechtlicher Sicht war deshalb jede weitere Datenverwendung (z. b. Übermittlung) rechtswidrig. Der unten von mir hervorgehobene Grundsatz, den der/die DS-Beauftragte Brandenburg formulierte, ist allgemeingültig:
watnu schrieb:Schon 2019 stand fest:• Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt: Es braucht einen sehr triftigen Grund, bevor diese intensive Form der Überwachung eingesetzt werden darf.
• Ohne konkreten Anlass ist eine Speicherung unzulässig. Ob das Vorgehen im Fall Rebecca legal war, dürfe bald in Karlsruhe diskutiert werden.
Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/rebecca-kennzeichenerfassung-kesy-1.4379203Also einen triftigen Grund das Kesy dort einzusetzten gibt es ja. Vermeidung von Schmuggel und Überwachung grenzübergreifender Kriminalität in einem Zollgrenzbezirk, in dem die Ermittler mehr Befugnisse haben, wie im übrigen Lande.
So dürfen dort auch Personen und Wagenkontrollen ohne konkreten Anlass oder Verdacht durchgeführt werden. Vielleicht eben auch Datenerfassungen.
Schlußendlich weis ich es nicht, denke aber die Berliner Kripo hat das auch juristisch prüfen lassen, ob sie die Erkenntnisse nutzen darf.
Schlußendlich kann das nur in einem Prozess geklärt werden, wenn es jemals zu einem kommen würde.
(Ich glaube eher nicht)
So etwas sind auch immer nur Einzellfallentscheidungen, wie man ja auch dem Stern Artikel entnehmen kann.
Mal sehen