Histokrat schrieb:Nehmen wir mal an, Rebecca ist tatsächlich im Haus von Schwester und Schwager zu Tode gekommen, warum muss es dann zwangsläufig "Mord" gewesen sein? Vor allem mit welchem Motiv?
Histokrat schrieb:Denn es kann ja auch ebenso ein Unfall gewesen sein, etwa, dass sie die Treppe heruntergestürzt ist oder infolge eines zunächst harmlosen Streits, z.B. wegen der Benutzung des WC oder so. Damit könnte man ihn jedoch allenfalls wegen unterlassener Hilfeleistung drankriegen.
Unabhängig davon, dass die Ermittlungen, solange, wie in diesem Fall, alles darauf hindeutet, dass Rebecca das Haus nicht mehr lebend verlassen hat und wohl zum Zeitpunkt des Todes nur noch eine weitere Person mit anwesend war, wohl immer der Verdacht eines Tötungsdelikts begründet wird, insbesondere dann, wenn man ohne der Leiche die entsprechenden Todesumstände nicht vollumfänglich aufklären kann, versuche ich deine These mal durchzugehen.
Sollte Rebecca ohne direkte Tötungsabsicht im Haus ums Leben gekommen sein, so muss es doch ein erheblicher Eingriff gewesen sein, der zum Tod ihrer Person führte. Du hast hier als Beispiel einen Streit, der Grund sei einmal dahingestellt, genannt. Wie der Begriff schon andeutet, handelt es sich hierbei um eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen. Nachdem für beide das Haus als Örtlichkeit nicht unbekannt war, wird es kaum zu einen unbedachten Fehltritt gekommen sein, der Rebecca zum Beispiel stürzen ließ. Es wird wohl dann irgendeine Einwirkung durch Florian gegeben haben, sei es nun nur durch einfaches Wegschubsen oder Rumziehen an einer Türe, was nicht einmal eine unmittelbare Berührung von Rebecca mit sich bringen müsste, die zu dem Umstand führte, dass Rebecca verstarb. Eine fahrlässige Tötung wäre wohl auf jeden Fall zu begründen gewesen.
Für die Ermittlungen würde dies an sich erst einmal nichts ändern. Der Fall geht vor Gericht und ein Urteil würde gesprochen werden.
Histokrat schrieb:Wenn er hinterher der Famile gebeichtet hat und sich alle Beteiligten irgendwie auf eine gemeinsame Strategie geeinigt haben, wäre es allerdings schon sehr verwunderlich, dass der Wunsch, die Tochter gemeinsam beerdigen zu wollen, nicht stärker ist als der Familienfrieden und die Ruhe vor Justiz und Öffentlichkeit.
Die Frage ist dann, wie würde die Familie reagieren, wenn sie über die Umstände des Todes durch den Schwager, der eben einen Unfall hierfür geltend macht, unter Ausschluss der Polizei informiert worden wären. Hier müsste man dann auch noch unterscheiden, ob denn diese Beichte mit oder ohne vorhandener Leiche geschehen ist. Für beide Varianten wäre es für mich mehr als verwunderlich, dass man diesen Umstand nicht an die Polizei weitergeben sollte.
Vor Gericht wird es bei einem Unfallgeschehen, sollte dies tatsächlich beweiskräftig auch belegt werden können, nicht zu einer hohen Strafe führen, insbesondere wenn man selbst zur Sache aussagt und zur Aufklärung beiträgt. Hier wäre wohl sogar von einer Strafe auf Bewährung auszugehen.
Sollte die Beichte ohne Leiche erfolgen, so würde ich mich als Eltern schon die Frage stellen, wie ich um meine Tochter trauen und gedenken soll, ohne eine Örtlichkeit, wie eben einen Friedhof, dafür zu haben. Diese Theorie mag möglich sein, ich schätze aber ihr tatsächliches Geschehen als sehr gering ein.
Ich glaube eher, sollte sich Florian tatsächlich gegenüber der Familie geäußert haben, dass dies wohl nicht ein Eingeständnis von ihm beinhaltete, für den Tod von Rebecca, in welcher Form auch immer, eine Mitverantwortung zu tragen.