FrokenLisbeth schrieb am 01.09.2026:Die EB kennen den Zeitpunkt Logouts von Rebeccas Handy aus dem Log - und dennoch sprechen sie davon, dass der digitale Tod im Haus eingetreten ist und sagen, dass sie davon ausgehen müssen, dass Rebecca das Haus nicht lebend verlassen hat. Und dass sie Florian für tatverdächtig halten.
Deine Interpretation steht im diametralen Gegensatz zu ihren Aussagen.
Und ja, für mich haben die Aussagen der EB einen deutlich höhreren Stellenwert als die Aussage einer 'ausgebildeten' Journalistin (einer unausgebildeten übrigens aus, wenn sie solche unzulässigen Schlussfolgerungen zieht).
Der Beitrag ist zwar schon etwas her, aber trotzdem will ich hier noch etwas zu schreiben.
Das sind "nur" Schlüsse der Ermittler/StA. Ich persönlich würde annehmen, dass ein solcher Verdacht einen dringenden Tatverdacht begründen würde. Den haben die Gerichte jedoch nicht (mehr) gesehen. Den Grund hierzu kennen wir nicht. Soweit ich diesen Fall verfolgt habe, spricht die StA von wir. Die Frage ist jedoch, ob das "wir" die Gerichte überhaupt einschließen. Wenn nicht, dann scheint es doch durchaus Hacken und Ösen bzgl. ihrer Bewertung der Indizien durch der Ermittler/StA zu geben.
Es gibt zwar einige Indizien dafür, dass R nicht lebend das Haus verlassen hat, das ist z.B. die Wechselwäsche im Badezimmer und natürlich die Fahrten des TV. Diese Indizien werden jedoch dadurch gemildert, da sie schon um 7:46 ein Bild von sich an ihre Freundin geschickt hatte, auf dem sie doch schon angezogen war. Würde man die Wäsche nicht vor dem Ankleiden wechseln? Selbst wenn man annimmt, dass sie noch gefrühstückt hätte, könnte sie das Haus vor 8:30 durchaus freiwillig verlassen haben.
Bei einem digitalen Beweis, dass die WhatsApp noch im Haus empfangen worden wäre, dann wäre der dringende Tatverdacht sehr wahrscheinlich nicht aufgehoben worden.
Für mich ist es auch nicht ganz klar, warum sich das Handy von R immer neu eingewählt hat. Das deutet darauf hin, dass es sich im Stromsparmodus befunden hat. In diesem Modus bleibt die WLAN-Verbindungen dann auch nicht lange bestehen. Wenn also sich das Handy um 7:40 das letzte mal eingeloggt hat und wegen des Modus kurze Zeit später sich wieder aus-geloggt hätte, dann wäre dann die WhatsApp nicht in der Wohnung empfangen worden. Es hätte sich dazu erst wieder einloggen müssen. Wahrscheinlich wurde das Handy später irgendwo wieder aus dem Ruhezustand geweckt, wo dann wieder eine WLAN-Verbindung aufgebaut worden wäre. Das interessante ist, dass sich zu dieser Zeit das Handy ausgerechnet in einem Bereich befunden haben müsste, bei dem sich R früher schon einmal eingeloggt hatte.
Wenn man sich das mal vorstellt, dann kann man durchaus - wie möglicherweise auch die Gerichte - Zweifel an der Bewertung der StA haben.
Aus den uns bekannten Indizien ist für mich die Annahme der Ermittler/StA nicht wirklich nachvollziehbar und widerspricht sich aus meiner Sicht mit der Tatsache, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt.
Bisher hält sich die StA mit einer Anklage zurück. Daher ist sogar nicht auszuschließen, dass nicht mal ein hinreichender Tatverdacht vorliegt.
Es ist eben schade, dass wir nicht die Gründe kennen, weshalb die Gerichte keinen dringenden Tatverdacht (mehr) gesehen haben.