sooma schrieb:Hm? Ich antworte auf @Nightrider64, das ist für mich allgemein gesprochen:
Du hattest auch mich zitiert. V. a. hattest du dich aufgrund einer Antwort auf meinen Post in die aktuelle Diskussion eingeklinkt
(
Beitrag von sooma (Seite 7.233) )
Es ging überhaupt nicht um die allgemeine - noch häufiger - durchgekaute Frage, ob und seit wann überhaupt BVG-Videos vorlagen.
Es ging darum, dass lt. O-Ton der Mutter BVG-Videos der relevanten Buslinie schon gelöscht waren. Das entspricht jedenfalls der damaligen Gesetzeslage, dass evtl. nicht mehr alle relevanten Videos gesichert werden konnten. Alles weitere steht unter: 1.) und 2.) bzw. ist im wenige Minuten langen Interview mit BR zu hören:Beitrag von watnu (Seite 7.233)Bevor der Daten-Skandal durch den LKA-Ermittler Dirk publik wurde, war auch schon zu lesen, dass
digitale Daten überprüft wurden. Das klang auch danach, als wären
alle relevanten Daten schon überprüft worden. Nur dann könnte man jedenfalls von Ermittlungen in alle Richtungen sprechen.
Ich wiederhole: Darauf, ob F. Täter oder nicht Täter ist, bin ich nicht festgenagelt. Vieles kann man so deuten, es könnte aber auch anders sein.
-> BGH-Beschluss. Wegen einseitiger, tendenziöser Auslegung der Indizien wurde das Urteil aufgehoben (trotz Blutspuren):Unterstes Zitat in diesem Post
Beitrag von watnu (Seite 7.228)Auch behaupte ich weder, dass R. m. E. in den Bus eingestiegen sein muss, noch, dass sie nicht eingestiegen sein kann.
Fakt ist, dass wir vieles erst in einem Strafprozess erfahren könnten. Z. B. würden wir dann erfahren, ob tatsächlich
alle relevanten Videos gesichert werden konnten. Welche Einwände die Verteidigung ansonsten vorbringen könnte, wissen wir nicht. Keine Verteidigung wird ihr Pulver schon vor Eröffnung des Hauptverfahrens verschießen.
Z. B. wissen wir nicht, ob. im Original-Bäckerei-Video am Tag des Verschwindens auch nur ein Teil des Busses zu sehen ist. Auszuschließen ist das nicht, die Bushaltestelle ist begrenzt.
Foxie123 schrieb:Der zitierte Beitrag von watnu wurde gelöscht. Begründung: Userbezogen
Das ist ja nur ein Beispiel, welches gezeigt wird.
Genau, es ist nur ein Bsp. - das hier aber ausschließlich und tendenziös dazu verwendet wird, um zu demonstrieren, dass R. nicht in den Bus eingestiegen sein kann. Dass man das anhand dieses Beispiels eben nicht behaupten kann, kann sich jede(r) selbst anschauen.
Foxie123 schrieb:Fakt ist aber: Wäre R dort auf dem Video, hätten die Ermittler das wohl gesehen.
Fakt ist, dass wir das nicht wissen, weil wir nicht das Original-Video gesehen haben, das zur passenden Zeit entstanden ist. Morgens bzw. während der Unterrichtszeiten wird kein Kleinbus angefahren sein. Wie oben geschrieben: Die Haltestelle ist begrenzt. Der/die FahrerIn kann nicht halten, wo es ihr/ihm gefällt.